Königreich der Niederlande

Königreich der Niederlande
Koninkrijk der Nederlanden (Nld.)

Königreich der Niederlande

Flagge der Niederlande
Wappen der Niederlande
Flagge Wappen
Wahlspruch: Je Maintiendrai (franz.)

„Ich werde bewahren/erhalten“

Amtssprache Niederlande:
Niederländisch
- Friesland:
Niederländisch, Friesisch
- Bonaire:
Niederländisch, Papiamentu
- Saba und Sint Eustatius:
Niederländisch, Englisch
Aruba:
Niederländisch, Papiamentu
Curaçao:
Niederländisch, Papiamentu
Sint Maarten:
Niederländisch, Englisch
Hauptstadt Amsterdam
Regierungssitz Niederlande: Den Haag
Aruba: Oranjestad
Curaçao: Willemstad
Sint Maarten: Philipsburg
Staatsform Parlamentarische Monarchie

(in vier autonome Gebiete unterteilt)

Staatsoberhaupt Königin Beatrix
Regierungschef Niederlande: Mark Rutte
Aruba: Mike Eman
Curaçao: Gerrit Schotte
Sint Maarten: Sarah Wescot-Williams
Fläche 42.508 km²
Einwohnerzahl 16.911.727 (1. März 2010)
Bevölkerungsdichte 397,2 Einwohner pro km²
Währung Euro (€) (Niederlande)
Antillen-Gulden (ANG) (Curaçao und Sint Maarten)
Aruba-Florin (AWG) (Aruba)
US-Dollar ($) (Besondere Gemeinden, seit 1. Januar 2011)
Unabhängigkeit Proklamation am 2. Juli 1581, 1648 anerkannt (Westfälischer Friede)
Nationalhymne Het Wilhelmus (Niederlande)
Aruba Dushi Tera (Aruba)
Himno di Kòrsou (Curaçao)
O sweet Saint-Martin's Land (Sint Maarten)
Zeitzone UTC+1 (Europa)

UTC-4 (Karibik)

Kfz-Kennzeichen NL (Europa)
AW (Aruba)
AN (ehemalige Niederl. Antillen, noch nicht geändert seit 10. Oktober 2010)
Internet-TLD .nl (Europa)
.aw (Aruba)
.an (ehemalige Niederl. Antillen, noch nicht geändert seit 10. Oktober 2010)
Telefonvorwahl +31 (Europa)
+297 (Aruba)
+599 (ehemalige Niederl. Antillen)
Kingdom of the Netherlands in its region.svg

Das Königreich der Niederlande ist ein in vier Teile gegliederter Staat in Europa und in der Karibik. Die einzelnen Landesteile sind autonom und haben jeweils eine eigene Regierung und Währung. Zum Königreich gehören die Niederlande und die Karibikinseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten, welche bis 2010 (Aruba nur bis 1986) die Niederländischen Antillen bildeten.

Das Königreich der Niederlande ist eine föderationsähnliche staatsrechtliche Konstruktion zwischen den Niederlanden und den niederländischen Karibikinseln. Verbunden sind sie durch das „Statut für das Königreich der Niederlande“. Daneben gibt es eine Verfassung des Königreichs der Niederlande (Grondwet, mit allgemeine und Niederlande-spezifische Artikeln) sowie die Verfassungen (Staatsregeling) von Aruba, Curaçao und Sint Maarten.

Inhaltsverzeichnis

Landesteile

Landesteil Lage Bevölkerung Fläche Bevölkerungs-
dichte
Währung
NiederlandeNiederlande Niederlande Europäischer Teil The Netherlands (incl. BES) in the Kingdom of the Netherlands.svg [1]16.570.613
(2007)
41.526 km² 399 Ew/km² Euro (EUR)
BES-Inseln 18.401
(2007)
322 km² 57 Ew/km² US-Dollar (USD)
ArubaAruba Aruba Aruba in the Kingdom of the Netherlands.svg 106.050
(2008)
180 km² 589 Ew/km² Aruba-Florin (AWG)
CuraçaoCuraçao Curaçao Curacao in the Kingdom of the Netherlands.svg 142.180
(2010)
444 km² 320 Ew/km² Antillen-Gulden (ANG)
Sint MaartenSint Maarten Sint Maarten Sint Maarten in the Kingdom of the Netherlands.svg 33.119
(2007)
34 km² 974 Ew/km² Antillen-Gulden (ANG)

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Niederlande

Seit dem 17. Jahrhundert besaßen die Niederlande Kolonien in anderen Erdteilen. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand eine schnelle Dekolonisation dieser Gebiete mit Menschen eigener Geschichte, Kultur und Identität, statt. Unter dem politischen Druck der Vereinten Nationen und der USA entließen die Niederlande das Land Indonesien in die Souveränität als eigener Staat. Neuguinea blieb noch einige Jahre unter niederländischer Verwaltung. Suriname und die Niederländischen Antillen blieben ebenso niederländisch.

Mit den Niederländischen Antillen und Suriname war es möglich, eine Übereinkunft über eine neue Konstruktion des Königreiches zu erreichen. Hierbei wurden Autonomie und Gleichberechtigung für die überseeischen Gebietsteile garantiert. Im Jahre 1954 wurden die kolonialen Beziehungen zwischen den Niederlanden, Suriname, den Niederländischen Antillen und Neu-Guinea durch das Inkrafttreten des Statutes des Königreichs der Niederlande geregelt. Suriname und die Niederländischen Antillen wurden Länder des Königreiches und erhielten innere Autonomie.

Im Jahre 1962 kam Neu-Guinea unter Verwaltung der Vereinten Nationen und wurde 1963 Indonesien übergeben. Suriname trat am 25. November 1975 aus dem Königreich aus und wurde eine unabhängige Republik. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Königreich der Niederlande nur noch aus zwei Ländern.

1986 bekam Aruba, bis dato ein Teil der Niederländischen Antillen, den Status eines eigenen Landes innerhalb des Königreiches. Seitdem bestand das Königreich bis 2010 aus drei Ländern, wie vor 1975. Als Aruba seinen „Status aparte“ erhielt, war im Statut des Königreiches vorgesehen, dass Aruba 1992 aus dem Königreich ausscheiden und damit unabhängig werden sollte. Dieses Vorhaben wurde jedoch fallengelassen.

Am 10. Oktober 2010 wurde schließlich auch der Rest der Niederländischen Antillen aufgelöst, wodurch Curaçao und Sint Maarten autonome Länder innerhalb des Königreiches wurden und die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als besondere Gemeinden zu den Niederlanden kamen.

Die Organe des Königreichs

Das Königreich ist eine völkerrechtliche Rechtsperson und hat kein eigenes Vermögen.

Das Statut bestimmt, welche Organe das Königreich hat. Der König (bzw. die Königin) ist Oberhaupt des Königreiches. Der König wird in Aruba, Curaçao und Sint Maarten jeweils von einem Gouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird. Das Statut kennt als weitere Organe des Königreiches zum Beispiel die Reichsregierung, den Reichsministerrat, den Staatsrat des Königreiches und die gesetzgebende Macht des Königreiches.

Das Königreich der Niederlande hat keine eigenen Organe, sondern nutzt die Organe der Niederlande. Wenn ein Organ auftritt als Organ des Königreiches, können die Regierungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten oft je ein Mitglied zum jeweiligen Organ hinzufügen. Wenn zum Beispiel der niederländische Ministerrat als Ministerrat des Königreiches auftritt, sind auch die bevollmächtigten Minister von Aruba, Curaçao und Sint Maarten anwesend. Diese drei bevollmächtigten Minister haben in Den Haag ihre ständigen Büros.

Aruba, Curaçao, Sint Maarten und die Karibischen Niederlande haben einen gemeinsamen Gerichtshof: Der Hohe Rat der Niederlande in Den Haag ist der Oberster Gerichtshof für die Niederlande. Auf Grund des Statuts ist der Hohe Rat ebenfalls ausgewiesen als der Oberste Gerichtshof jeweils für Aruba, Curaçao und Sint Maarten.

Weil das Königreich keine eigene Organisation hat, ist es kein Bundesstaat im eigentlichen Sinne.

Angelegenheiten des Königreiches

Angelegenheiten des Königreiches sind die Handhabung der Unabhängigkeit, die auswärtigen Beziehungen, die Verteidigung, die gesetzliche Regelung der Staatsangehörigkeit, die gesetzliche Regelung der Ritterorden, die Flagge und das Wappen des Königreiches, die Nationalität von Schiffen, gesetzliche Bestimmungen bezüglich Seeschiffen, welche die Flagge des Königreiches führen (außer Segelschiffen), die Einbürgerung und Abschiebung von Niederländern und von Ausländern und die Auslieferung. Die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Rechtssicherheit und die Tauglichkeit der Verwaltung sind ebenfalls Angelegenheiten des Königreiches. Andere Angelegenheiten können zur Angelegenheit des Königreiches erklärt werden.

Reichsgesetze

Wenn Gesetze über Angelegenheiten des Königreiches erlassen werden, ist der Gesetzgeber des Königreiches zuständig. Seine Gesetze werden „Reichsgesetze“ genannt.

Der Gesetzgeber des Königreiches besteht aus der Reichsregierung und den Generalstaaten, dem Parlament in Den Haag. Die „Staaten“, die Volksvertretungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten werden ebenfalls eingeschaltet. Die Staaten können zwar kein Veto einlegen, aber die bevollmächtigten Minister von Aruba, Curaçao und Sint Maarten können im Reichsminsterrat erklären, dass ihr Land ernsthaft durch einen vorliegenden Gesetzesentwurf benachteiligt wurde. Das Gesetz kann dann nur verabschiedet werden, wenn darin bestimmt wird, dass es keine Anwendung im Lande des diesbezüglichen Ministers finden wird, es sei denn die Einheit des Königreiches macht diese Ausnahmeposition nicht möglich. Außerdem können die bevollmächtigten Minister und außerordentlichen Vertretern der jeweiligen Staaten bei der Verhandlung in den Generalstaaten Beschwerde einlegen. In diesem Falle kann das Gesetz mit nur 60 % der Stimmen angenommen werden. Sonst wird die Verhandlung eingestellt und es finden weitere Konsultationen statt.

Die Staatsregelungen von Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie das Grundgesetz der Niederlande sind dem Statut des Königreiches untergeordnet. Das niederländische Grundgesetz findet jedoch in bestimmten Aspekten auch Anwendung in den anderen Teilen des Königreiches; z.B. in der Regelung der Erbfolge des Königshauses. In diesen Fällen kann das niederländische Grundgesetz nur durch ein Reichsgesetz geändert werden. Ebenso können die Artikel des niederländischen Grundgesetzes bezüglich der Menschenrechte nur durch ein Reichsgesetz geändert werden, da die Sicherung der Menschenrechte eine Angelegenheit des gesamten Königreiches ist.

Auch eine Änderung des Statuts des Königreiches an sich ist nur per Reichsgesetz möglich. Ein Reichsgesetz zur Änderung des Statuts ist jedoch nur möglich nachdem erst in Aruba, Curaçao und Sint Maarten per Gesetz diese Änderung beschlossen wurde.

Naturgemäß liegt der Schwerpunkt bei Gesetzgebungsverfahren und in der Verwaltung des Königreiches bei den Niederlanden, da diese das größte, bevölkerungsreichste und wirtschaftlich bedeutendste der vier Länder sind.

Souveränität und Regentin

Das Königreich ist ein souveräner Staat. Die einzelnen Länder sind hingegen nicht souverän. Änderungen des Statuts sind nur durch alle vier Länder möglich. Daher kann keines der vier Länder sich einseitig aus dem Königreichsverband lösen.

Beatrix, Prinzessin von Oranien-Nassau, Prinzessin zur Lippe-Biesterfeld (* 31. Januar 1938 in Baarn) ist seit dem 30. April 1980 Königin des Königreichs der Niederlande.

Auflösung der Niederländische Antillen 2010

In den vergangenen Jahren hatte sich immer mehr herausgestellt, dass das Statut des Königreiches nicht länger zeitgemäß ist. Es sollte deshalb neu gestaltet werden. Auf allen Inseln der Niederländischen Antillen hatten Volksbefragungen stattgefunden. Das Inselgebiet von Sint Maarten und Curaçao wollten ein Status aparte (einen Sonderstatus) wie Aruba erlangen und damit zu eigenständigen Ländern innerhalb des Königreiches werden. Die Bevölkerung von Bonaire und Saba sprach sich für einen Anschluss an die europäischen Niederlande aus (und würden damit EU-Bürger werden), wogegen die Bevölkerung der Insel St. Eustatius weiterhin zu den Niederländischen Antillen gehören wollte (was als einziger Befürworter des status quo unmöglich war).

Am 15. Dezember 2008, dem Königreichstag, wurde während einer „Runder-Tisch-Konferenz“ auf Curaçao ein Abkommen über die Auflösung der Niederländischen Antillen unterzeichnet. Curaçao und Sint Maarten sollten dadurch als neue autonome Länder, vergleichbar mit dem Status von Aruba, dem Königreich angehören. Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius (sogenannte BES-Inseln) sollten einen besonderen Status als Gemeinden innerhalb der Niederlande erhalten, ohne einer niederländischen Provinz anzugehören. Der offizielle Sammelname für die niederländischen Überseegemeinden in der Karibik lautet "Karibische Niederlande" (Caribisch Nederland). Die endgültige Umstrukturierung wurde schließlich am 10. Oktober 2010 umgesetzt und der Staatsverband der Niederländische Antillen wurde aufgehoben.

Gebiet Landesteil vor dem 10. Oktober 2010 Landesteil seit dem 10. Oktober 2010
Niederlande (europäisches Gebiet) NiederlandeNiederlande Niederlande NiederlandeNiederlande Niederlande
BES-Inseln (Bonaire, Sint Eustatius und Saba) Niederlandische AntillenNiederländische Antillen Niederländische Antillen
Insel Curaçao CuraçaoCuraçao Curaçao
Südteil der Insel St. Martin Sint MaartenSint Maarten Sint Maarten
Insel Aruba ArubaAruba Aruba ArubaAruba Aruba

Verhältnis zur Europäischen Union

Formell ist das gesamte Königreich der Niederlande Mitglied der Europäischen Union. Tatsächlich gelten jedoch Aruba, Sint Maarten, Curaçao und – obwohl sie zum Landesteil Niederlande gehören – die BES-Inseln als „Überseeische Länder und Hoheitsgebiete“ (overseas countries and territories) gemäß dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In diesen Gebieten gelten nur einzelne Aspekte des Europarechts und sie gehören gemäß Art. 3 Absatz 1 Zollkodex auch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Da jedoch das Staatsbürgerschaftsrecht eine Angelegenheit des ganzen Königreiches ist, sind die Bürger der überseeischen Königreichsteile dennoch Unionsbürger.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. CIA World Factbook 2007 - Netherlands (auf Englisch)

Weblinks

 Commons: Netherlands – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Königreich der Niederlande – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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