Landkreis Jerichow I

Landkreis Jerichow I

Der preußisch-deutsche Landkreis Jerichow I und sein Vorgängerkreis Ziesar bestanden in der Zeit zwischen 1816 und 1948.

Inhaltsverzeichnis

Umfang

Er umfasste am 1. Januar 1945 die 4 Städte Gommern, Loburg, Möckern und Ziesar, sowie 86 weitere Gemeinden, und 1 Gutsbezirk

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurden zum 1. Juli 1816 der Jerichowsche Kreis I und der Ziesarsche Kreis aus dem ehemaligen Herzogtum Magdeburg im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen zur gemeinsamen Verwaltung verbunden.

  • Sitz des gemeinsamen Landrates war Loburg.
  • Am 16. Januar 1817 wurden beide Kreise zum neuen Kreis Jerichow I zusammengefasst und der Kreissitz nach Burg (bei Magdeburg) verlegt.
  • 1818 wurde das Landratsamt von Burg nach Neuhaus-Leitzkau verlegt.
  • Am 8. Mai 1828 wechselten die Dörfer Cracau und Prester vom Kreis Magdeburg in den Kreis Jerichow I.
  • 1850 wurde das Landratsamt von Neuhaus-Leitzkau nach Loburg verlegt.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

  • Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
  • 1877 wurde das Landratsamt von Loburg nach Burg verlegt. Diese Regelung hatte bis 1945 Bestand.
  • Am 1. Juli 1909 wurden Teile des Gutsbezirks Salbke-Kreuzhorst aus dem Kreis Wanzleben in den Kreis Jerichow I eingliedert.
  • Zum 1. April 1910 wurden die Landgemeinden Cracau und Prester aus dem Kreis Jerichow I in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert.
  • Zum 1. April 1913 wurden die Landgemeinden Elbenau und Grünewalde aus dem Kreis Jerichow I in den Kreis Calbe a./S. eingegliedert.
  • Am 1. Juni 1924 verließ die Stadtgemeinde Burg b. M. den Kreis Jerichow I und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Die Verwaltung des Kreises Jerichow I blieb aber weiter in Burg.
  • Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jerichow I entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
  • Am 1. April 1930 wurde die Landgemeinde Gütter aus dem Kreis Jerichow I in den Stadtkreis Burg eingegliedert.
  • Seit dem 1. Januar 1939 führte der Kreis Jerichow I entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Jerichow I.
  • Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg.
  • Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone

Der Landkreis Jerichow I wird 1948 in Landkreis Burg umbenannt.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Jerichow I gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Gommern, Loburg, Möckern (Bz. Magdeburg), und Ziesar führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Weblinks


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