Landkreis Jerichow II

Landkreis Jerichow II
Landkreis Jerichow II

Der preußisch-deutsche Landkreis Jerichow II bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1950.

Der Landkreis Jerichow II umfasste am 1. Januar 1945

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Jerichowsche Kreis II des ehemaligen Herzogtums Magdeburg im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Erster Landrat, von 1816 bis 1821, war Christian Karl Wilhelm von Katte, der die schwierige Aufgabe hatte, den Landkreis in Verwaltung, Infrastruktur und Wirtschaftsweise neu zu ordnen. Das Landratsamt war in Genthin, von 1846 bis 1848 allerdings in Redekin. Zum 1. Januar 1818 erhielt der Kreis die Dörfer Bahnitz und Ritzahn vom Regierungsbezirk Potsdam.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 21. Juli 1875 wurde der Gutsbezirk Gränert aus dem Kreis Zauch-Belzig, Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam, in den Kreis Jerichow II eingegliedert; am 1. Juli 1909 zudem Teile des Gutsbezirks Salbke-Kreuzhorst aus dem Kreis Wanzleben.

Zum 30. September 1929 fand entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Jerichow II entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

1950 wurde der Landkreis Jerichow II in Landkreis Genthin umbenannt. 1952 mit der Auflösung der Länder und Landkreise und der Bildung der Bezirke und Kreise in der DDR kamen Teile des Landkreises in die Kreise Burg, Genthin und Havelberg des Bezirkes Magdeburg sowie östliche Teile in den Kreis Rathenow des Bezirkes Potsdam.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Jerichow II gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Genthin, Jerichow und Sandau a./Elbe führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Wappen

Das Wappen wurde am 21. April 1938 durch den Oberpräsidenten der Provinz Sachsen verliehen.

Blasonierung: „Geviert; Feld 1 und 4: von Rot über Silber geteilt; Feld 2 und 3: in Blau ein goldenes dreiblättriges Kleeblatt, bewinkelt von 3 silbernen Eichenblättern.“

Im Feld 1 und 4 weisen die Teilung und die Farben Rot/Silber auf das Wappen des ehemaligen Erzbistums/Herzogtums Magdeburg. Ein kleiner Teil des Landkreises Jerichow II, bis 1816 zur Altmark gehörig, war seit 1562 Lehen der Familie von Bismarck und umschloss auch Schönhausen, den Geburtsort Otto von Bismarcks. Dieser historische Zusammenhang erklärt die Aufnahme des Familienwappens von Bismarck in das Wappen des Landkreises Jerichow II (Feld 2 und 3).

Landräte

Weblinks


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