Landkreis Torgau

Landkreis Torgau

Der Landkreis Torgau ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen, später Sachsen-Anhalt. Er bestand zwischen 1816 und 1952.

Inhaltsverzeichnis

Umfang

Der Landkreis Torgau umfasste am 1. Januar 1945

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Kreis Torgau im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Torgau. Der Landkreis ging aus dem kursächsischen Amt Torgau hervor.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 10. August 1876 wurde die Landgemeinde Mahlitzsch aus dem Kreis Wittenberg in den Kreis Torgau eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Torgau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Torgau entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis Torgau. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Halle-Merseburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet im Westen durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte und im Osten durch die Rote Armee besetzt. Bei Torgau trafen sich beide Streitkräfte am 25. April 1945 an der Elbe (Elbe Day).

SBZ/DDR

Der Landkreis Torgau wurde nach der Auflösung Preußens 1947 Teil des neuen Landes Sachsen-Anhalt.

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde der nun Kreis Torgau genannte Landkreis dem mehrheitlich sächsischem Bezirk Leipzig zugeordnet. Dabei wurden Teile des Landkreises Torgau an den neu gebildeten Kreis Eilenburg sowie an den Kreis Jessen im Bezirk Cottbus abgetreten und Teile vom Landkreis Liebenwerda übernommen.

Hauptartikel: Kreis Torgau und Landkreis Torgau-Oschatz

Kommunalverfassung

Der Landkreis Torgau gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Belgern, Dommitzsch, Prettin, Schildau und Torgau führten jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Folgende Namensänderungen erfolgten in den 1930er Jahren:

  • Cöllitzsch: Köllitsch (1937),
  • Annaburg: Stadt Annaburg (1939).

Landräte

Weblinks


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