Mobiltelefonie

Mobiltelefonie
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Mobilfunkmast in München

Mobilfunk ist die Sammelbezeichnung für den Betrieb von beweglichen Funkgeräten. Darunter fallen vor allem tragbare Telefone, (Mobiltelefone, siehe auch: Mobilfunknetz) und in Fahrzeuge eingebaute Wechselsprechgeräte (etwa Taxifunk). Es existieren jedoch viele weitere Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel mobile Datenerfassung, Funkrufdienste, Telemetrie, See- und Binnenschifffahrtfunkdienste, Jedermannfunk und Amateurfunk, die nicht ortsgebunden sind.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Mobiltelefonie in Deutschland

A-Netz Funktelefon (Hersteller: Fa. TeKaDe Nürnberg, 1963)

Seit 1926 gab es einen Vorläufer des öffentlichen Mobilfunks in Deutschland, den Zugfunk in Form einer handvermittelten öffentlichen Sprechzelle im F-Zug Berlin – Hamburg. Seit 1950 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Mobilfunknetze, sie waren nicht auf eine breite Vermarktung ausgelegt. Die Mobilfunknetze in Deutschland sind mit fortlaufenden Großbuchstaben benannt.

  • Das analoge handvermittelte A-Netz wurde 1958 von der Deutschen Bundespost unter der Bezeichnung Öffentlich beweglicher Landfunk (ÖbL) eingeführt und existierte bis 1977 (etwa 10.500 Teilnehmer).
  • Das analoge Selbstwählnetz B-Netz wurde 1972 eingeführt und war bis 2. Januar 1995 in Betrieb (ca. 27.000 Teilnehmer)
  • Das analoge C-Netz war ein zellulares Mobilfunknetz der deutschen DeTeMobil (früher Deutsche Bundespost). Es war die dritte und gleichzeitig letzte analoge Generation des Mobilfunks in Deutschland mit ca. 850.000 Teilnehmern und vom 1. Mai 1986 bis zum 31. Dezember 2000 in Betrieb.
  • Das erste digitale D-Netz in Deutschland wurde im Juli 1992 von der Telekom-Tochter DeTeMobil eingeführt.[1]
  • Das erste digitale E-Netz in Deutschland wurde 1993 von E-Plus eingeführt.
  • Die erste digitale nur auf GSM-R basierende Strecke (Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main) der Deutschen Bahn wurde 2002 in Betrieb genommen.
  • Die UMTS-Netze werden in Deutschland in den größeren Städten und Ballungszentren von allen Mobilfunkunternehmen angeboten.

Die Mobilfunknetze im GSM-Standard wurden in Deutschland anfänglich in D-Netze (900 MHz) und E-Netze (1800 MHz) unterteilt; mittlerweile haben alle vier deutschen GSM-Netze aber auch (in geringerem Umfang) Frequenzen im jeweils anderen Band. E-Plus nutzt das E noch als Markenbestandteil, ebenso Vodafone das D in der Firmierung Vodafone D2 GmbH.

Landfunknetze

Das „öffentlich bewegliche Landfunknetz“ (Autotelefon, öffentlicher beweglicher Landfunkdienst, öbL) ist ein öffentliches Funknetz für Nachrichtenverbindungen von beweglichen Funkstellen untereinander und mit Endstellen des öffentlichen Fernsprechnetzes. Die in einem solchen Netz gebotenen Dienste heißen „öffentliche bewegliche Landfunkdienste“.

Mit dem Landfunknetz ist es möglich, über ein Autotelefon In- und Auslandsgespräche über das öffentliche Fernsprechnetz herzustellen: „Der Verbindungsaufbau von einem Teilnehmer des Fernsprechnetzes zum PKW-Teilnehmer erfolgt über die gewöhnlichen Vermittlungseinrichtungen, eine Überleitvermittlung (die in das Funknetz überleitet) sowie über diejenige Landfunkstelle, die dem PKW-Teilnehmer geographisch am nächsten liegt“. Die Fahrzeuge müssen mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sein und sich im Versorgungsbereich einer festen Landfunkstelle befinden.

Satellitenkommunikation

Daneben existierten und existieren auch noch satellitengestützte Mobilfunknetze. Der Nutzen dieser Systeme, obwohl sie weltweit funktionieren, ist wegen unhandlicher und teurer Endgeräte und hoher Gesprächskosten nur in speziellen Bereichen sinnvoll. Es etabliert sich aber immer mehr durch bessere Technik und günstigerer Preise dort wo kein Festnetz oder terrestrisches Mobilfunknetz vorhanden ist, so etwa im Nahen Osten.

Systematiken

Technische Systematiken

Grob unterschieden werden Einwegesystem (Simplex), Mehrwegesysteme (Halb-Duplex und Duplex) und Mehrbenutzersysteme (Multiplex). Bei Einwegesystemen ist nur der Empfang (Funkruf) oder seltener nur das Senden (Rundfunk, autonome Pegelstandsmelder der Wasserwirtschaft, Wetterstationen oder auch „Abhörwanzen“) möglich. Bei Mehrwegesystemen kann das Endgerät sowohl senden als auch empfangen. Ist dies gleichzeitig möglich (wie bei Mobiltelefonen), so spricht man von Vollduplex.

Nicht-öffentliche und öffentliche Mobilfunknetze

Mobilfunk unterteilt sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.

Die Aufteilung in öffentliche und nichtöffentliche Funkdienste stammt noch aus der Zeit vor der Postreform I. Derzeit ist in Deutschland die Bundesnetzagentur für die Vergabe der Frequenzen und Genehmigung der Funklizenzen zuständig.

Unter den nicht öffentlichen Mobilfunk fällt zum Beispiel der Flugfunk, der CB-Funk und der Betriebsfunk. Das Spektrum der Nutzer des Betriebsfunks reicht von der Polizei, der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen (BOS-Funk = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) über Verkehrsbetriebe (zum Beispiel Flugfunk) und Taxi-Unternehmen bis zu privaten Unternehmen, beispielsweise des Baugewerbes.

Als CB-Funk (Citizens Band Radio, „Bürgerfrequenzband“, Jedermann-Funk, Bürgerfunk) bezeichnet man einen Funk im 11-Meter-Band auf insgesamt 80 Kanälen 26,565 MHz bis 27,405 MHz. Die Reichweite liegt bei etwa 10–15 km bei der höchstzulässigen Ausgangsleistung. Der Betrieb von mobilen Anlagen (insbesondere in Kfz) ist in Deutschland seit 1975 genehmigungs- und gebührenfrei.

Der Amateurfunk ist privater Funkverkehr, der das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung voraussetzt, die zu einer staatlichen Genehmigung (Amateurfunkgenehmigung) führt. Jedem Funkamateur ist ein Rufzeichen zugeteilt. Die Frequenzen für Funkamateure sind international vereinbart. Insbesondere über Kurzwelle kann jeder Punkt der Erde erreicht werden. Auch ist die Verwendung von Amateurfunksatelliten möglich. Die Nutzung ist jedoch nur für rein private Zwecke erlaubt; das Austauschen von politischen Informationen oder der erwerbsmäßige Gebrauch ist zum Beispiel verboten. In den USA waren die ersten Funkamateure bereits 1911 aktiv, heute weltweit über eine Million, davon 78.000 in Deutschland (Stand 12/2003).

Die öffentlichen Mobilfunknetze werden von Mobilfunkbetreibern zur Verfügung gestellt. Sie können von jedermann benutzt werden. Die öffentlichen Mobilfunknetze sind die Funktelefonnetze, die Funkrufnetze, das Rheinfunknetz und das Seefunknetz. Die Funktelefonie (drahtloses Fernsprechen, Funkfernsprechen) basiert auf dem Prinzip des Fernsprechens, welches folgende drei Schritte umfasst:

  1. Signalumwandlung der vom Sprecher erzeugten Schallwellen über die Membranbewegungen in einem Mikrophon in ein elektrisches Signal;
  2. elektrische Übertragung dieses Signals über eine Vermittlungseinrichtung zum zweiten Teilnehmer;
  3. Rückwandlung des elektrischen Signals durch die Membranbewegungen in der Hörkapsel in Schallwellen.

Für die Übertragung der Fernsprechsignale kann oberirdisch als Freilandleitung, unterirdisch als Kabel, im Inlandsverkehr drahtlos über Richtfunkstrecken oder im Überseeverkehr drahtlos über Kommunikationssatelliten (Nachrichtensatelliten) erfolgen. In Berlin standen 1989 2.700 analoge Telefonkanäle über Kupferkabel, 28.800 digitale Telefonkanäle über Glasfaserkabel, 18.240 analoge und 2.160 digitale Telefonkanäle über Richtfunkstrecken zum Fernnetz des Bundesgebietes zur Verfügung.

Mobilfunk als gesellschaftliches Phänomen

Der Mobilfunk fand vor allem durch die GSM-Netze für Mobiltelefone (umgangssprachlich Handys) Mitte der 1990er Jahre starke Verbreitung. Dadurch wurde er zu einem gesellschaftlichen Phänomen („Handy-Etikette“). Auch im Straßenverkehrsrecht hat die Nutzung des Mobilfunks ihre Spuren hinterlassen. Über eine Regelung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen das Mobiltelefon während der Autofahrt benutzt werden darf, um so die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Neben dem Straßenverkehrsrecht gibt es noch Vorgaben der KFZ-Hersteller: In Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist die Inbetriebnahme eines Mobiltelefons nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne vorhanden ist. Ansonsten kann durch Beeinflussung der KFZ-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.

Gesundheitliche Bedenken gegenüber Mobilfunknetzen

In der Öffentlichkeit wird kontinuierlich über mögliche Gesundheitsschäden durch die elektromagnetischen Wellen der Mobiltelefone und Mobilfunksender diskutiert. Eine biologische Wirkung der beim Mobilfunk auftretenden Feldstärken ist umstritten. Eine gesundheitliche Schädigung dadurch konnte bis jetzt nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Es existieren allerdings zahlreiche Studien mit zum Teil widersprüchlichen Aussagen. Bedingt durch diesen Diskurs über Elektrosmog und das immer dichter geknüpfte Netz des Mobilfunks nehmen auch die politischen Auseinandersetzungen über Mobilfunkmasten zu. Nicht zuletzt haben Mobilfunkmasten, die oft aus technischen Gründen an exponierten Lagen aufgestellt werden, Einfluss auf das Landschaftsbild und werfen so neue Fragen für Politik und Stadtplanung auf. Im Österreichischen Bundesland Niederösterreich wurde sogar über eine Sendeanlagenabgabe („Handymastensteuer“) diskutiert, die jedoch nach einer Einigung mit den Mobilfunkanbietern nicht umgesetzt wurde. Die gesundheitlichen Bedenken werden im Artikel Elektrosmog ausführlich erläutert und behandelt. Den Stand der Technik zu einer möglichen Belastung der Bevölkerung stellt der Beitrag Elektromagnetische Umweltverträglichkeit dar. Dort werden gegenwärtig gültige Grenzwerte und Hinweise auf alternativ empfohlene Grenzwerte verschiedener Interessenvertretergruppen angegeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS empfiehlt, Kinder möglichst selten elektromagnetischer Strahlung auszusetzen, also die Nutzungszeit von mobilen Telefonen wie Handys auf ein Minimum zu reduzieren. [2]

Mobilfunk als wirtschaftlicher Faktor

Heute ist der Mobilfunk ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Größtenteils private Mobilfunkgesellschaften konkurrieren um Marktanteile in einem – mittlerweile kaum noch wachsenden – Sektor. Die Mobilfunktechnik spielte eine besondere Rolle in der Entwicklung der New Economy und bei der Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze.

Durch das Vermieten von Montageflächen für Mobilfunkantennen an geeigneten Bauwerken können Einnahmen erzielt werden, zum Beispiel zum Unterhalt des Bauwerks. Auf diese Weise werden wenigstens anteilig etwa historische Sendetürme als technisches Denkmal erhalten. Die Unterhaltskosten des Sendeturms des Senders Gleiwitz, des letzten bestehenden Holzsendeturms, werden durch Einnahmen aus der Vermietung des Montageplatzes für Mobilfunkantennen gedeckt.

Siehe auch

Literatur

Quellen

  1. spiegel.de: 20 JAHRE DIGITALER MOBILFUNK: Vom Funk-Knochen bis zum iPhone
  2. [1] Broschüre des Bundesamtes für Strahlenschutz

Weblinks


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