Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland gedichtet.

Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt aus dem 1797 entstandenen Kaiserlied von Joseph Haydn, der Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“ für den römisch-deutschen Kaiser Franz II. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des Kaiserquartetts.

Das Lied wurde 1922 zur Nationalhymne des Deutschen Reiches erkoren. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde nur noch die erste Strophe gesungen, auf die das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied folgte. Diskussionen über die weitere Verwendung des Deutschlandliedes nach 1945 wurden 1952 durch einen offiziellen Briefwechsel zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler dahingehend entschieden, dass das Deutschlandlied Nationalhymne blieb, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Nach der Wiedervereinigung wurde im Jahr 1991 in einem weiteren Briefwechsel die dritte Strophe zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Text

Faksimile des Liedes der Deutschen, Handschrift Hoffmann von Fallersleben

Das Lied der Deutschen

Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!

Hintergrund zu einzelnen Passagen

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1819)

Deutschland über alles?

Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext 1841 verfasste, war die Deutsche Frage ein aktuelles Thema. Die deutsch-französische Rheinkrise sorgte 1840 für ein Aufleben der nationalen Bewegung. In der Folge entstanden viele antifranzösische und militaristische Lieder und Gedichte wie Die Wacht am Rhein von Max Schneckenburger, das Rheinlied von Nikolaus Becker oder Ernst Moritz Arndts Kriegslied gegen die Wälschen. In diesem Zusammenhang entstand auch das Deutschlandlied. Seine ersten Zeilen „Deutschland, Deutschland über alles / über alles in der Welt“ drücken die Forderung aus, dass die Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte.

Das Lied wurde später sowohl von demokratischen als auch von nationalistischen Bewegungen für sich beansprucht. Insbesondere während des Ersten Weltkriegs und in der Zeit des Nationalsozialismus wurde das „Deutschland über Alles“ als Ausdruck einer Höherwertigkeit gegenüber anderen Ländern umgedeutet, nicht zuletzt aber auch vom Ausland so missinterpretiert.

Zu Schutz und Trutze

Der französische Philosoph Alfred Fouillée übersetzte die dritte Zeile der ersten Strophe mit pour se défendre et attaquer (um sich zu verteidigen und anzugreifen), während Hoffmann von Fallersleben einen Pleonasmus für „sich verteidigen“ verwendet hatte.[1]

Rechtsstaatlichkeit

In der Zeit des Vormärz waren die nationale Einigung und der Wunsch nach Überwindung der Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung Ziele der liberalen Opposition. Daher werden in der dritten Strophe die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.

Grenzen

Grenzen und deutscher Sprachraum (in Grün) um 1841

Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:

  • die Maas durchfloss das Herzogtum Limburg, das seit 1839 (mit Ausnahme von Maastricht und Venlo) zum Deutschen Bund gehörte.

Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschlands betrachtet wurden:

  • die Memel bildete den überwiegenden Teil der Nordgrenze von Ostpreußen. Die drei östlichen preußischen Provinzen (Ost- und Westpreußen sowie Posen) gehörten im Gegensatz zum übrigen Preußen nicht zum Deutschen Bund.

Die deutsche Sprachgrenze war nicht deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder eines Gebirgstales und der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Entlang bzw. nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich Litauisch gesprochen.

Der Dichter vermied es, an zwei wunde Punkte zu rühren, die damals kontrovers diskutiert wurden, nämlich an die Abgrenzung gegenüber Frankreich (Elsaß-Lothringen) im Südwesten und an die Trennungslinie zwischen den deutschsprachigen Gebieten Österreichs und den slawischen bzw. ungarischen Landesteilen der Habsburgermonarchie im Südosten. Die Etsch als „Südgrenze“ steht, obwohl in die Adria mündend, nur für Südtirol, während Österreich damals weiter nach Süden reichte. Heute befindet sich die Sprachgrenze insbesondere im Osten weit von der Memel entfernt. Die heutigen Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen an keiner Stelle mit den geographischen Angaben des Liedes überein; die Maas fließt aber streckenweise nur wenige Kilometer westlich der deutsch-niederländischen Grenze.

Mit dem Einfall, die Grenzen Deutschlands im Lied durch den Verlauf von Flüssen zu paraphrasieren und zugleich Deutschland über alle anderen Länder zu stellen, griff Hoffmann auf eine Idee Walthers von der Vogelweide zurück, der – wahrscheinlich im Jahr 1198 oder kurz danach – in seinem Ir sult sprechen willekomen formuliert hatte:

Ich hân lande vil gesehen
unde nam der besten gerne war. […]
tiuschiu zuht gât vor in allen.
Von der Elbe unz an den Rîn
und her wider unz an Ungerlant
mugen wol die besten sîn,
die ich in der werlte hân erkant.

„Ich habe viele Länder gesehen
und wollte immer die Besten kennenlernen. […]
Deutsche Art und Bildung übertrifft alle anderen.
Von der Elbe bis an den Rhein
und dann wieder bis an die Grenze zu Ungarn
da leben gewiss die Besten,
die ich in der ganzen Welt gefunden habe.“

Zweite Strophe

Auch für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann vom Preislied des Walther von der Vogelweide inspirieren. In einem Brief vom 27. August 1841 schrieb Hoffmann an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen:

„Ich habe als ich ‚Deutsche Frauen‘ schrieb, in erster Linie ihrer gedacht…“

Der Text dieser Strophe ist später wegen seiner einseitig männlichen Perspektive von feministischer Seite kritisiert worden.

Einigkeit als Zitat

Die „Einigkeit“ in der dritten Strophe ist vermutlich von den Worten des sterbenden Attinghausen in SchillersWilhelm Tell“ („Seid einig − einig − einig“) und von Seumes Gedicht „An das deutsche Volk“ beeinflusst („[…] Hass und Spaltung herrscht in unsern Stämmen, Einheit nur kann das Verderben hemmen […]“). Die Dreizahl der Ziele lehnt sich an den WahlspruchLiberté, Egalité, Fraternité“ an und beschreibt die Forderung nach einem freiheitlichen Rechtsstaat.

Textvariante in der dritten Strophe

Das Deutschlandlied ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Er hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu

Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

auch den Trinkspruch

Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland!

vorgesehen.

Melodie

Joseph Haydn

Hauptartikel: Österreichische Kaiserhymnen

Die Melodie entstammt der 1797 von Joseph Haydn zu Worten von Lorenz Leopold Haschka für Kaiser Franz II./I. komponierten Hymne Gott erhalte Franz, den Kaiser. Haydn ließ sich dabei möglicherweise von dem kroatischen Volkslied Vjutro rano se ja stanem inspirieren, mit dessen ersten drei Takten die Hymne beginnt. Erstmals aufgeführt wurde sie am 12. Februar 1797 im Wiener Burgtheater anlässlich des 29. Geburtstags Franz' II. (des späteren Doppelkaisers Franz I.). Nachdem dieser 1804 das Kaisertum Österreich gründete, war sie bis 1918 die Melodie der österreichischen Kaiserhymne, wobei der Text der Hymne jeweils an den herrschenden Kaiser angepasst wurde.

Teile der Melodie hatte Haydn bereits 1766 im Benedictus der Missa cellensis (Hob. XXII:5) sowie 1796 im langsamen Satz des Trompetenkonzertes (Hob. VIIe:1) verwendet. Von der endgültigen Melodie war er selbst so begeistert, dass er sie noch im selben Jahr im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts (Streichquartett in C-Dur Op. 76, Nr. 3; Hob. III:77) wieder verwendete und variierte, welches – ein halbes Jahr nach der Kaiserhymne – am 28. September 1797 in Eisenstadt uraufgeführt wurde.

Geschichte

Bericht Hoffmann von Fallerslebens zur Entstehung

Hoffmann von Fallersleben wurde auf Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe besucht. Er berichtet darüber:

Am 28. August kommt Campe mit dem Stuttgarter Buchhändler Paul Neff. Er bringt mir das erste fertige Exemplar des zweiten Teils der »Unpolitischen Lieder« […]

Am 29. August spaziere ich mit Campe am Strande. ‚Ich habe ein Lied gemacht, das kostet aber 4 Louisdor.‘ Wir gehen in das Erholungszimmer. Ich lese ihm: ‚Deutschland, Deutschland über alles‘, und noch ehe ich damit zu Ende bin, legt er mir 4 Louisdor auf meine Brieftasche. Neff steht dabei, verwundert über seinen großen Kollegen. Wir beratschlagen, in welcher Art das Lied am besten zu veröffentlichen ist. Campe schmunzelt: ‚Wenn es einschlägt, so kann es ein Rheinlied werden. Erhalten Sie drei Becher, muss mir einer zukommen.‘ Ich schreibe es unter dem Lärm der jämmerlichsten Tanzmusik ab, Campe steckt es ein, und wir scheiden.

Am 4. September bringt mir Campe das Lied der Deutschen mit der Haydn’schen Melodie in Noten, zugleich mein Bildnis, gezeichnet von C. A. Lill.“

Kaiserreich – Weimarer Republik – Drittes Reich

Als 1871 das Deutsche Kaiserreich entstand, wurde weiterhin das in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz im Sinne einer Nationalhymne verwendet. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Lied Hoffmanns – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Eine offizielle Hymne gab es nicht.

Das Deutschlandlied, ein beliebtes patriotisches Lied unter mehreren, wurde erstmals anlässlich der Feier der Inbesitznahme Helgolands infolge des Helgoland-Sansibar-Vertrags (1890) bei einer offiziellen Gelegenheit aufgeführt. Erst in der Weimarer Republik, am 11. August 1922, wurde das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen vom sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne erklärt.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden die zweite und die dritte Strophe des Deutschlandliedes nicht mehr bei öffentlichen Anlässen gesungen. Wenn die Nationalhymne gespielt und gesungen wurde, folgte in der Regel das Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der Nationalsozialisten; 1940 wurde dies Vorschrift. Das Ziel war die Symbolisierung der Einheit zwischen NSDAP und Staat. Mit dem Beibehalten wenigstens eines Teiles des Deutschlandliedes knüpften die Nationalsozialisten aber nicht etwa an die Tradition der Weimarer Republik an: Vielmehr ging ihre Begeisterung für das Lied auf den Mythos von Langemarck zurück, nach dem deutsche Soldaten im ersten Weltkrieg Deutschland, Deutschland über alles singend in die Schlacht gezogen sind. Die von den Nationalsozialisten verwendeten Symbole versuchten häufig, eine Kontinuität mit der Zeit vor der Weimarer Republik herzustellen. Dies gilt nicht nur für die Hymne, sondern bereits für den Begriff „Drittes Reich“. Die Hakenkreuzflagge der Nationalsozialisten griff die Farben Schwarz-Weiß-Rot auf, die Farben des Deutschen Reiches von 1871.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verboten die Militärregierungen vorübergehend das Deutschlandlied mit allen drei Strophen.

Die so genannte „Vierte Strophe“

1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Ersten Weltkrieg und den Versailler Vertrag eine Ergänzung, die Aufnahme in das „Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine“ von 1927 fand und bis in die 1930er Jahre vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „Vierte Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.

Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe
Zeigen ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen
Von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht. :|

Bundesrepublik Deutschland

Hauptartikel: Deutsche Nationalhymne

Das Lied der Deutschen wurde 1952 durch einen Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss erneut zur Nationalhymne erklärt. Darin richtete Adenauer an Heuss „die erneute Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“ mit der Maßgabe, dass „bei staatlichen Veranstaltungen […] die dritte Strophe gesungen werden [soll].“[2]

Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 allein die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.[3]

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können. Unabhängig davon ist das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes nicht, wie mitunter behauptet, strafbar.[4]

Manuskript

Die Originalniederschrift des Deutschlandliedes wurde gegen Ende des Zweiten Weltkriegs mit den umfangreichen Sammlungsbeständen der Preußischen Staatsbibliothek nach Oberschlesien ausgelagert. Als nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 das ehemals deutsche Staatsgebiet östlich der Oder-Neiße-Linie unter sowjetische und polnische Verwaltung fiel, gerieten diese „Berlinka“ genannten Güter in polnisches Hoheitsgebiet. Es handelt sich somit nicht um Beutekunst im rechtlichen Sinne, da sie nicht kriegsbedingt verschleppt, sondern von den Deutschen selbst kriegsbedingt verlagert wurden. Heute befindet sich der Bestand in der Jagiellonischen Bibliothek in Kraków. Er ist Gegenstand langwieriger Rückgabeverhandlungen zwischen Polen und Deutschland.[5]

Weiterführende Informationen

Literatur

  • Hans Jürgen Hansen: Heil Dir im Siegerkranz – Die Hymnen der Deutschen. Gerhard-Stalling-Verlag, Oldenburg und Hamburg 1978, ISBN 3797919506
  • Roland Schlink: Hoffmann von Fallerslebens vaterländische und gesellschaftskritische Lyrik, Stuttgart 1981, ISBN 3880990972, insb. S. 45–69.
  • Eberhard Rohse: „Das Lied der Deutschen“ in seiner politischen, literarischen und literaturwissenschaftlichen Rezeption, in: Hans-Joachim Behr, Herbert Blume und Eberhard Rohse (Hg.): August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1798–1998. Festschrift zum 200. Geburtstag, Bielefeld 1999, ISBN 3895342815, S. 51–100.
  • Jürgen Zeichner: Einigkeit und Recht und Freiheit – Zur Rezeptionsgeschichte von Text und Melodie des Deutschlandlieds von 1933 bis heute. PapyRossa, Köln 2008, ISBN 978-3-89438-399-2

Weblinks

Quellen

  1. Ulrich Günther: … über alles in der Welt?. Studien zur Geschichte und Didaktik der deutschen Nationalhymne. Luchterhand: Neuwied am Rhein / Berlin 1966, S. 87.
  2. Das Deutschlandlied ist Nationalhymne – Ein Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzle Konrad Adenauer. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 51 vom 6. Mai 1952, S. 537;
    Spätere Online-Veröffentlichung durch das Bundesinnenministerium: Briefwechsel zur Nationalhymne von 1952.
  3. Briefwechsel zur Nationalhymne von 1991.
  4. AG Lüneburg, Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS 15 Gs 419/03.
  5. Tonno Eitel: Vom Umgang mit Beutekunst. In: Veröffentlichungen er Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg, Band 4, 2007, S. 391 ff.; siehe auch den Artikel von Michael Franz: Museen, Beutekunst und NS-Raubkunst bei der Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 18. April 2009

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