Samtgemeinde Oberharz

Samtgemeinde Oberharz
Wappen Deutschlandkarte
Wappen der Samtgemeinde Oberharz
Samtgemeinde Oberharz
Deutschlandkarte, Position der Samtgemeinde Oberharz hervorgehoben
51.80305555555610.332777777778
Basisdaten
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Goslar
Fläche: 43,71 km²
Einwohner:

17.710 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 405 Einwohner je km²
Verbandsschlüssel: 03 1 53 402
Verbandsgliederung: 4 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
An der Marktkirche 8
38678 Clausthal-Zellerfeld
Webpräsenz: www.samtgemeinde-
oberharz.de
Samtgemeinde-
bürgermeister
:
Walter Lampe (SPD)
Lage der Samtgemeinde Oberharz im Landkreis Goslar
Altenau Braunlage Wildemann Clausthal-Zellerfeld Lutter am Barenberge Wallmoden Lutter am Barenberge Hahausen Seesen Liebenburg Langelsheim Goslar Vienenburg Braunlage Braunlage Bad Harzburg Langelsheim Schulenberg im Oberharz Landkreis Goslar Niedersachsen Landkreis Wolfenbüttel Salzgitter Landkreis Wolfenbüttel Landkreis Hildesheim Landkreis Northeim Landkreis Osterode am Harz Thüringen Sachsen-Anhalt gemeindefreies Gebiet HarzKarte
Über dieses Bild

Die seit 1972 bestehende Samtgemeinde Oberharz ist neben der Samtgemeinde Lutter am Barenberge eine der beiden Samtgemeinden im Landkreis Goslar.

Außer ihrem Verwaltungssitz, der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld, gehören zur Samtgemeinde noch die Gemeinde Schulenberg im Oberharz und die Bergstädte Altenau und Wildemann.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Die Samtgemeinde im südöstlichen Niedersachsen nahe der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt liegt im Oberharz auf einer Höhe von zirka 400–800 m ü. NN. Auf ihrem Gebiet liegt der größte Teil des Oberharzer Wasserregals.

Nachbargemeinden

Die Samtgemeinde Oberharz ist von allen Seiten vom gemeindefreien Gebiet Harz umschlossen. Zu den nächsten Gemeinden zählen im Norden Goslar und Langelsheim, im Südosten Braunlage, im Süden Osterode am Harz und im Westen Seesen und Bad Grund.

Geschichte

Einwohnerentwicklung

Einwohnerentwicklung
Jahr Einwohner
1975 21.154
1980 20.710
1985 20.591
1990 21.223
Jahr Einwohner
1995 20.718
2000 19.087
2005 18.506
2009 17.655

(Stand jeweils zum 31. Dezember)

Politik

Samtgemeinderat

Der Samtgemeinderat setzt sich nach der Kommunalwahl vom 10. September 2006 zusammen aus:

  • SPD: 18 Sitze (55,9 % der Stimmen)
  • CDU: 9 Sitze (29,5 %)
  • FDP: 3 Sitze (8,1 %)
  • unabhängig: 2 Sitze (6,5 %)

Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeindebürgermeister ist Walter Lampe von der SPD. Er konnte bei der Kommunalwahl am 10. September 2006 63,2 % der Stimmen auf sich vereinigen.

  • 2001–heute: Walter Lampe (SPD)

Wappen

Im Wesentlichen führt die Samtgemeinde Oberharz seit dem 22. Oktober 1973 das Wappen des ehemaligen Landkreises Zellerfeld, welcher sich zum Großteil auf dem Gebiet der heutigen Samtgemeinde befand. Der Wappenschild zeigt das Niedersachsenross auf siebenmal von Rot und Gold geteiltem Grund. Ergänzend zum Zellerfelder Wappen ruht auf dem Schild ein blauer Helm mit gold-roter Helmdecke, darüber ein springendes Pferd sowie Schlägel und Eisen der Bergleute.

Namensstreit

Im Zuge der Gemeindegebietsreform Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2008 beabsichtigen die Orte Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Hasselfelde, Sorge, Stiege und Tanne die Bildung der Einheitsgemeinde Oberharz am Brocken. Hierin sieht die Samtgemeinde Oberharz eine Namensrechtsverletzung und befürchtet, dass durch die Ähnlichkeit der Namen Verwechslungsgefahr besteht.
Nachdem das Landesinnenministerium Sachsen-Anhalts den Namen Oberharz am Brocken genehmigt hatte, reichte die Samtgemeinde im August 2009 Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein, vorrangig um den Namen Samtgemeinde Oberharz zu schützen.[2] Dabei scheiterte die Samtgemeinde.[3] Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg wurde im November 2009 abgewiesen. [4] Im April 2010 gab die Samtgemeinde Oberharz bekannt, dass sie nunmehr eine erneute Klage im Hauptverfahren einreichen wird. [5] Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies im Juli 2011 die Klage der „Samtgemeinde Oberharz“ wegen einer Namensverletzung erneut zurück. Ein vorangegangener Antrag der Samtgemeinde auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg.[6]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Museen

Parks

  • Kräuterpark, Altenau

Kulturdenkmäler

Wirtschaft und Infrastruktur

Wirtschaft

Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig im Oberharz, der aber seit Beginn der 1990er Jahre aus verschiedenen Gründen rückläufig ist. Die Wirtschaft in Clausthal-Zellerfeld wird heute sehr stark von der TU Clausthal dominiert, des Weiteren spielt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, die CUTEC-Institut GmbH (Clausthaler Umwelttechnik-Institut) sowie einige Privatunternehmen, vor allem in der Prüftechnik, eine wesentliche Rolle. Die Bedeutung der Forstwirtschaft ist dagegen aufgrund der Mechanisierung in der Holzernte eher nachlassend. Landwirtschaft gründet sich aufgrund der Boden- und Klimaverhältnisse fast ausschließlich auf Milch- und Viehwirtschaft und spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Verkehr

Durch das Gebiet der Samtgemeinde führen drei Bundesstraßen (B 241, B 242 und B 498). Bis in die 1970er Jahre führte die Trasse der Innerstetalbahn von Langelsheim kommend durch Wildemann und Clausthal-Zellerfeld nach Altenau.

Öffentliche Einrichtungen

  • Staatliches Baumanagement Südniedersachsen
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Stadtbüchereien in Altenau, Buntenbock, Clausthal-Zellerfeld und Schulenberg
  • Jugendzentren in Altenau, Wildemann und Clausthal-Zellerfeld
  • Freiwillige Feuerwehr in fünf Wachen

Bildung

Persönlichkeiten

Einzelnachweise

  1. Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – Bevölkerungsfortschreibung (Hilfe dazu)
  2. Beschluss der Samtgemeinde Oberharz
  3. goslarsche.de: Gericht lehnt Eilantrag ab
  4. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg
  5. Goslarsche Zeitung am 10. April 2010
  6. Verwaltungsgericht Magdeburg 9 A 247/09 MD

Weblinks


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