Studium der Zahnmedizin

Studium der Zahnmedizin
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Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben. In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der notwendige Numerus clausus zwischen 1,9 und 2,5. Der aktuelle NC im Wintersemester 2011/2012 liegt zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten[1] und 1,0 bis 1,7 als Mindestkriterium für die Auswahl durch die einzelnen Universitäten.[2]

Das Zahnmedizinstudium gehört aus Sicht der Studierenden zu den teuersten staatsuniversitären Studiengängen und kostet je nach Universität bis zu 13.500 € alleine an Material.[3][4][5][6]

Inhaltsverzeichnis

Approbationsordnung

Im Jahr 2005 hat der Wissenschaftsrat die derzeit aktuelle Approbationsordnung für Zahnärzte aus dem Jahre 1955[7] als stark veraltet eingestuft und empfahl eine „grundlegende Neuausrichtung“.[7] Die derzeitige Approbationsordnung trage „weder der fachlichen Weiterentwicklung noch den Anforderungen an eine moderne und interdisziplinär ausgerichtete Lehre Rechnung“.[7] Der damalige Vorsitzende des Wissenschaftsrates Karl Max Einhäupl: "Der Wissenschaftsrat wird in fünf Jahren prüfen, ob seine Empfehlungen aufgegriffen wurden und forschungs- und lehrförderliche Strukturen entstanden sind. Sollte er im Rahmen dieser Überprüfung feststellen, dass keine substanziellen Fortschritte an den Medizinischen Fakultäten erreicht worden sind, wird er gegebenenfalls Empfehlungen zur Schließung einzelner zahnmedizinischer Ausbildungsstätten aussprechen."[7]

Wie in der Medizin, so wird es demnächst auch in der Zahnmedizin eine neue Approbationsordnung geben. Die Zahnmedizin wird an die Humanmedizin angenähert, sodass mehr medizinische Aspekte ins Studium einfließen. Dies hatte auch der Wissenschaftsrat empfohlen.[7]

Aktueller Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in den vorklinischen Bereich (5 Semester), der mit dem Physikum endet. Dieses berechtigt den Zahnmedizinstudenten, sein Studium in der Zahnklinik einer Universitätsklinik fortzusetzen (weitere 5 Semester plus 6 Monate Staatsexamen). In dieser Phase beginnt der Student mit der beaufsichtigten Behandlung von Kommilitonen und Patienten.

Das Studium endet (derzeit noch, s.u.) mit einem Staatsexamen. Danach erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation.

Geplanter Aufbau des Studiums

Die ersten 4 vorklinischen Semester beinhalten die Fächer Chemie, Physik, Biologie/Zoologie, Biochemie, Anatomie, Histologie und Physiologie, danach folgt das Physikum, was voraussichtlich das gleiche Physikum sein wird wie das der Humanmediziner (d.h. schriftliche Prüfung mit MC Fragen und drei mündlichen Prüfungen). Mit der neuen Approbationsordnung müssten demnächst auch Zahnmediziner ein dreimonatiges Pflegepraktikum absolvieren.

Nach dem Physikum folgen dann 2 Semester vorklinische, propädeutische Kurse in zahnmedizinischen Fächern, auf die das 1. Staatsexamen folgt. Die restlichen 4 Semester beinhalten dann die Patientenkurse (2 Semester Zahnerhaltung, 2 Semester Prothetik, Praktika und Vorlesungen in der Chirurgie, der Kieferorthopädie sowie in medizinischen Fächern), und das Studium wird mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen.

Vorklinisches Studium - Examina

Im vorklinischen Abschnitt werden die naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen vermittelt. Die neue Approbationsordnung für Zahnmediziner sieht eine Vereinheitlichung der vorklinischen Ausbildung für Mediziner und Zahnmediziner vor. Darum wurde an vielen Universitäten in Deutschland die Reihenfolge der Kurse und Praktika seit 2004 umgestellt.

Die grundsätzlichen Anforderungen blieben jedoch unverändert und beinhalten Vorlesungen und Praktika in Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, makroskopischer und mikroskopischer Anatomie. Je nach Universität werden zu den einzelnen Fächern außerdem Seminare angeboten. Zusätzlich müssen alle, die nicht schon während des Abiturs das Latinum abgelegt haben, an einen Kursus der medizinischen Terminologie teilnehmen. Häufig finden diese Veranstaltungen für Mediziner und Zahnmediziner gemeinsam statt.

Daneben gehören außerdem 3 zahntechnische Kurse zum vorklinischen Abschnitt. Deren genaue Anforderungen sind an den einzelnen Universitäten unterschiedlich und können zum Teil auf den Homepages der Fakultäten oder Fachschaften nachgelesen werden. Neben den theoretischen und praktischen Grundlagen der Zahntechnik werden hier auch die biologischen und anatomischen Lehrinhalte der anderen Veranstaltungen entsprechend den zahnmedizinischen Anforderungen vertieft. Im ersten Semester findet der technisch-propädeutische Kurs (TPK) statt. Der Phantomkurs I liegt zumeist in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer zwischen dem 3.&4. oder 4.&5. Semester. Im fünften Semester folgt dann der Phantomkurs II.

Neben den Testaten und Klausuren, die in den einzelnen Kursen abgehalten werden, gehören auch zwei staatliche Prüfungen zur Vorklinik.

  • Nach dem zweiten Semester erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit die Naturwissenschaftliche Vorprüfung (auch „Vorphysikum“ genannt) mit 3 mündlichen Prüfungen in Chemie, Physik und Zoologie/Biologie.
  • Nach dem fünften Semester ist die Zahnärztliche Vorprüfung (auch „Physikum“ genannt) abzulegen. Es werden vier mündlichen Prüfungen in Biochemie, Physiologie, Anatomie/Histologie/Embryologie und vorklinischer Zahnersatzkunde/Werkstoffkunde abgehalten. In diesem Fach erfolgt außerdem eine praktische Prüfung. Im Laufe von sieben Tagen muss festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz hergestellt und am Modell eingegliedert werden. Für den festsitzenden Ersatz werden vom Prüfling mindestens drei Zähne präpariert und auf den Modellen der Stümpfe eine Brücke und eine Krone oder Teilkrone gefertigt. Als herausnehmbarer Ersatz wird zumeist eine Totalprothese gefertigt, es können aber auch Teilprothesen mit gegossenen oder handgebogenen Klammern gefordert sein.

Klinisches Studium - Staatsexamen

Nach dem 10. Semester erfolgt das Staatsexamen (Zahnärztliche Prüfung) mit mündlichen Prüfungen in

Auch folgen schriftliche und praktische Prüfungen in den zahnmedizinischen Fächern.

  • Die praktische Prüfung in der Zahnersatzkunde erstreckt sich über 10 Tage. Es muss sowohl festsitzender als auch herausnehmbarer Zahnersatz am Patienten eingegliedert werden. Der Prüfungsumfang differiert zwischen den einzelnen Universitäten, weil an manchen auch die zahntechnischen Arbeiten von den Prüflingen selbst ausgeführt werden müssen.
  • Im Fach Zahnerhaltung dauert die Prüfung fünf Tage. Es müssen eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt, eine Teilkrone eingegliedert und mehrere Seiten- und Frontzahnfüllungen gelegt werden.
  • Im Fach Chirurgie ist vorgesehen, Patienten zu untersuchen (einschließlich der Erhebung der Krankengeschichte). Es schließen sich die Diagnose und deren Begründung, Therapievorschläge und gegebenenfalls deren Ausführung (z. B. Zahnextraktion oder anderer kleiner chirurgischer Eingriff) an.
  • Die Prüfung in der Kieferorthopädie soll sich über vier Tage erstrecken. Neben der Fertigung einer einfachen Regulierungsapparatur muss ein schriftlicher Bericht über einen Krankheitsfall erstellt werden. In einer mündlichen Prüfung müssen Kenntnisse der Entstehung von Kieferanomalitäten nachgewiesen werden, sowie deren Beurteilung und Behandlung.

Die Wertung der einzelnen Fächer ist wie folgt:

Einfachwertung:

  • Pharmakologie
  • Dermatologie
  • HNO

Zweifachwertung:

  • Hygiene/Mikrobiologie

Dreifachwertung:

  • Pathologie
  • Innere Medizin
  • Kieferorthopädie

Fünffache Wertung:

  • ZMK Krankheiten
  • allgemeine und spezielle Chirurgie
  • Zahnerhaltung
  • Zahnersatzkunde

Akademischer Grad

In Deutschland lautet der akademische Grad für einen Zahnarzt/eine Zahnärztin: Doctor medicinae dentariae, abgekürzt: „Dr. med. dent.“ Noch Anfang des 20. Jahrhunderts war dieser Titel in Deutschland nicht zugelassen. Die Zeitschrift Die Woche meldete im Dezember 1913 deswegen sogar einen Studentenstreik: „In Berlin stellten die Studenten der Zahnheilkunde den Besuch der Vorlesungen ein, weil das Kultusministerium die Einführung des Titels Dr. med. dent. ablehnt.“[8]

Ca. 50 % (Stand März 2000) der Zahnmediziner promovieren nach dem Staatsexamen, wobei ein großer Teil der älteren Zahnärzte promoviert ist, während eine Promotion bei den jüngeren immer seltener wird.[9]

Einkommen/Gehalt

Das durchschnittliche Einkommen von angestellten Zahnärzten/Zahnärztinnen im öffentlichen Dienst liegt brutto bei 3.500 € bis 4.400 € pro Monat.[10]

Universitäten in Deutschland mit Zahnmedizinischen Abteilungen

Der linke Link führt jeweils zur WIKIPEDIA-Seite der entsprechenden Universität,
der rechte jeweils direkt zu den Universitäts-Kliniken.

Einzelnachweise

  1. Auswahlgrenzen Abiturbestenquote auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung
  2. Auswahlgrenzen im Hochschulverfahren - Wintersemester 2011/12 auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung
  3. zahniportal.de: Zufriedenheitsstudie Zahnmedizin 2005 - Kosten des Zahnmedizinstudiums
  4. UNI-Zürich
  5. UNI-Heidelberg
  6. www.studis-online.de Kosten des Studiums
  7. a b c d e Pressemitteilung 05/2005 des Wissenschaftsrat: „Wissenschaftsrat empfiehlt umfassende Reformen für die Zahnmedizin an den Universitäten“, 31. Januar 2005
  8. Die Woche, Ausgabe 51 vom 20. Dezember 1913, S. 2155.
  9. Zahnärztliche Mitteilungen 20/2000, S. 52
  10. KZBV-Jahrbuch 2004, Bundesagentur für Arbeit 2005

Quelle

Weblinks

Das Physikum der Zahnmediziner (Video)


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