Vogt der Oberlausitz

Vogt der Oberlausitz

Das Amt des Landvogtes war im Mittelalter das bedeutendste landesherrliche Amt der Oberlausitz.

Das Amt des Landvogtes entstand in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts während der Herrschaft der Askanier durch die Vereinigung und Erweiterung der Befugnisse der Burggrafen und Landrichter aus der böhmischen Zeit.

Der Landvogt war als Stellvertreter des Landesherren der höchste Beamte. Er entschied in Lehenssachen, stand dem obersten Gericht vor und war militärischer Oberbefehlshaber. Ursprünglich stand die gesamte Obergerichtsbarkeit dem Landvogt zu. Er hielt ein Landgericht oder das sogenannte Vogtsthing ab. Dabei konnte Recht über den Adel, die Bauern und die Bürger gesprochen werden, die Geistlichkeit war ausgenommen. Nach und nach erlangten die Städte des Oberlausitzer Sechsstädtebundes eine teilweise Obergerichtsbarkeit, zuerst über die eigenen Bürger und dann über die Bauern im Weichbild der Stadt. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei die Verwaltungspraxis ständigen Veränderungen unterworfen war.

Der Historiker Hermann Knothe bezeichnete schon 1877 in seinem Werk „Urkundliche Grundlagen zu einer Rechtsgeschichte der Oberlausitz“ den Landvogt neben den Landständen, der allgemeinen Landesversammlung, dem Gericht von Land und Städten und der landesherrlichen Burg (Ortenburg) als einen der konstituierenden Faktoren der oberlausitzischen Landesverfassung. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen.

Landvögte stellten:

Ende des 15. Jahrhundert hatte sich das Markgrafentum in der Oberlausitz gefestigt. Damit kam es häufig zu Konflikten zwischen dem ständischen Landtag mit den beiden stimmberechtigten Ständen der Städte und des Landadels, der De-facto-Inhaber der Gesetzgebungskompetenz war, und dem höchsten königlichen Beamten, der vor 1635 in der Regel aus dem böhmischen Kronadel stammte. Nur einen einzigen einheimischen Landvogt (Christoph von Dohna) hat es bis zum Prager Frieden gegeben; dieser aber war korrupt und erfüllte die Erwartungen der Stände nicht.

Nach 1635 kam die Oberlausitz an das Kurfürstentum Sachsen. Das Amt verlor seine einstige Bedeutung und wurde bald zu einem schieren Titel. Gelegentlich erhielt diesen der jeweilige Kurprinz (Thronfolger). Formal gab es ihn bis 1806, als das Königreich Sachsen entstand, seit 1777 wurde er jedoch nicht mehr besetzt.

Unter Markgraf Otto IV. vom Brandenburg wurde 1268 die Oberlausitz in die Länder Budissin (Bautzen) und Görlitz geteilt; diese Teilung bestand bis 1329. Infolge dieser Landesteilung erhielt Görlitz neben Bautzen zwischenzeitlich einen eigenen Landvogt. Zwischen 1339 und 1377 wurden beide Landvogteien wieder vereinigt. Eine erneute Trennung erfolgte ab 1377 mit der Errichtung des Herzogtums Görlitz unter Johann von Görlitz, das nach dessen frühzeitigem Tode wieder erlosch.

Inhaltsverzeichnis

Landvögte von Bautzen

Landvögte von Görlitz

Siehe auch


Literatur

  • Fröde, Tino: Collectanea Lusatica. Sammlung Lausitzer Schriften und Akten, Findbuch, Olbersdorf 1997
  • Gerhard Seifert: Die staatsrechtliche Stellung der Landvögte im ehemaligen Markgrafentume Oberlausitz und ihre Obliegenheiten. Diss. Leipzig 1926.

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