Courier (Schiff)

Courier (Schiff)
Courier
„Concord“ (Schwesterschiff der „Courier“)

„Concord“ (Schwesterschiff der „Courier“)

p1
Schiffsdaten
Flagge Antigua und BarbudaAntigua und Barbuda Antigua und Barbuda
andere Schiffsnamen
  • Velma Lykes
  • CSAV Rahue
  • Libra Buenos Aires
  • Libra Miami
  • Indamex Ganges
Schiffstyp Containerschiff
Rufzeichen V2EC
Heimathafen Saint John’s
Reederei Reederei Gebr. Winter, Hamburg
Bauwerft Kvaerner Warnow Werft, Warnemünde
Baunummer 430
Kiellegung 18. Mai 1994
Stapellauf 23. September 1994
Indienststellung Februar 1995
Schiffsmaße und Besatzung
Länge
167,07 m (Lüa)
Breite 25 m
Tiefgang max. 9,835 m
Vermessung 14.969 BRZ
7.579 NRZ
Maschine
Maschine 1 × Siebenzylinder Zweitakt-Dieselmotor
Maschinen-
leistungVorlage:Infobox Schiff/Wartung/Leistungsformat
11.130 kW (15.133 PS)
Geschwindigkeit max. 19 kn (35 km/h)
Propeller 1 × Festpropeller
Transportkapazitäten
Tragfähigkeit 20140 tdw
Container 1452 TEU
Anschlüsse Kühlcontainer 150
Sonstiges
Klassifizierungen

Germanischer Lloyd

Registrier-
nummern

IMO 9101481

Die Courier ist ein unter der Flagge von Antigua und Barbuda fahrendes Containerschiff des Typs Warnow CS 1400. Eigner des Schiffes ist eine zur Reederei Gebr. Winter aus Hamburg gehörende Bereederungsgesellschaft. Das Schiff wurde zwischen 1994 und 1995 unter der Baunummer 430 auf der damaligen Kvaerner Warnow Werft in Warnemünde gebaut. Die Kiellegung fand am 18. Mai, der Stapellauf am 23. September 1994 statt. Fertiggestellt und an den Eigner übergeben wurde das Schiff im Februar 1995.

Angetrieben wird die Courier von einem Siebenzylinder Zweitakt-Dieselmotor mit einer Leistung von 11.130 kW, der auf einen Festpropeller wirkt. Darüber hinaus ist das Schiff mit einem Bugstrahlruder ausgerüstet.

Das Schiff kann insgesamt 1.452 TEU laden, wovon 534 TEU unter Deck und 918 TEU an Deck Platz finden. Weiterhin sind Anschlüsse für insgesamt 150 Kühlcontainer vorhanden. Die drei Krane an Bord, die jeweils 45 Tonnen heben können, erlauben dem Schiff den Ladungsumschlag auch unabhängig von vorhandener Hafeninfrastruktur.

Piratenangriff und Strafverfolgung

Die mit Stahlprodukten beladene Courier befand sich auf dem Weg nach Dschabal Ali in den Vereinigten Arabischen Emiraten, als der philippinische Kapitän des Schiffes am 3. März 2009 um 7.12 Uhr MEZ einen Notruf absetzte. Er meldete, dass Piraten den Frachter mit Panzerfäusten und automatischen Waffen attackierten. An Bord des Schiffes befanden sich 18 überwiegend philippinische Besatzungsmitglieder.

Ein Bordhubschrauber vom Typ Sea Lynx von der etwa 50 sm entfernten Fregatte Rheinland-Pfalz, die im Rahmen des Anti-Piraten-Einsatzes Operation Atalanta im Golf von Aden kreuzte und ein Hubschrauber der US-Marine von dem in der Nähe stationierten Kriegsschiff USS Monterey vereitelten den Angriff. Gegen 10 Uhr wurde das offene Boot von Soldaten der deutschen Fregatte geentert und neun Personen festgenommen.[1]

Die Fregatte Rheinland-Pfalz brachte die neun Festgenommenen nach Mombasa und überstellte sie am 10. April 2009 an die kenianischen Behörden zur weiteren Strafverfolgung.[2] Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte von einer strafrechtlichen Verfolgung in Deutschland Abstand genommen, nachdem am 6. März 2009 in der kenianischen Hauptstadt Nairobi ein Abkommen zur Übergabe von am Horn von Afrika festgesetzten Piraten zwischen der EU und Kenia unterzeichnet worden war.[3]

Die Besatzung der Fregatte Rheinland-Pfalz hatte die beim Entern des somalischen Bootes die vorgefundenen Waffen, darunter eine Panzerfaust, drei Sturmgewehre AK-47, eine Tokarew-Pistole, einen Karabiner und ein Schnellfeuergewehr aus Sicherheitsgründen über Bord geworfen. Die kenianischen Justiz kritisierte, die deutsche Soldaten hätten durch die Versenkung der Tatwerkzeuge im Meer wichtige Beweismittel vernichtet, die erforderlich wären, um Piraterie zu beweisen, und hält die Aussage des Kapitäns des angegriffenen Frachters Courier vor Gericht für unverzichtbar.[4]

Zwei wegen des Angriffs auf das Containerschiff Courier in Kenia inhaftierte Somalier verklagten die Bundesregierung auf Schadenersatz. Einer der mutmaßlichen Seeräuber ließ über seine deutschen Anwälte beim Landgericht Berlin eine Amtshaftungsklage gegen das Innen-, Justiz- und Verteidigungsministerium sowie gegen das Auswärtige Amt einreichen. Die Überstellung an Kenia sei unrechtmäßig, da die Unterbringung im Shimo La Tewa Gefängnis in Mombasa menschenunwürdig sei, europäische Mindeststandards würden nicht eingehalten, auch seien die Inhaftierten überhaupt keine Piraten. Der somalische Kapitän wollte im Jemen ein legales Waffengeschäft abwickeln, die anderen seien Passagiere gewesen, die für die Überfahrt bezahlt hätten.[5]

Ein anderer Angeklagte ließ durch seinen Anwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin stellen in dem er verlangte, dass die Bundesregierung die Kosten für den deutschen Verteidiger übernimmt und diesen konsularisch unterstützt. Der Prozess begann am 22. April 2009 in Mombasa.[6]

Am 28. April 2009 sagte Willie Sulong, der Kapitän der Courier vor Gericht in Mombasa aus. Kapitän Sulong beschrieb, wie Männer von einem Boot auf die Courier schossen. Identifizieren konnte er sie nicht. GPS-Positionsdaten aus einem auf dem Skiff der Verdächtigen gefundenen Navigationsgerät belegen jedoch, dass sie zur Tatzeit am Tatort waren.[7]

Ein Richter am Obersten Gericht in Mombasa ordnete am 9. November 2010 die sofortige Freilassung der neun mutmaßlichen somalischen Piraten und deren Rückführung in ihr Herkunftsland an. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass Kenia entsprechend seiner Gesetze keine Gerichtsbarkeit über Straftaten ausüben könne, die außerhalb seiner Hoheitsgewässer begangen wurden.[8] [9]

Einzelnachweise

  1. In See/Berlin, (4. März 2009). Atalanta: Fregatte Rheinland-Pfalz vereitelt Piratenangriff. Internetseite der Bundeswehr (abgerufen 10. März 2009)
  2. keine Autorenangabe (10. März 2009) Strafverfolgung in Kenia, Piraten überstellt n-tv (abgerufen 15. April 2009)
  3. Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und der Regierung Kenias über die Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EU-geführten Seestreitkräften (EUNAVFOR) in Haft genommen wurden, und von im Besitz der EUNAVFO befindlichen beschlagnahmten Gütern durch die EUNAVFOR an Kenia und für ihre Behandlung nach einer solchen Übergabe EUR-Lex (abgerufen 15. April 2009)
  4. cte/AP/dpa (28. April 2009). Kenias Justiz kritisiert Bundeswehr Der Spiegel (abgerufen 20. April 2009)
  5. Sebastian Gehrmann (15. April 2009). „Haftbedingungen unmenschlich“ Frankfurter Rundschau (abgerufen 20. April 2009)
  6. jth (16. April 2009). Piraten verklagen Deutschland Süddeutsche Zeitung (abgerufen 17. April 2009)
  7. Judith Raupp (29. April 2009) Kapitän in Angst Süddeutsche Zeitung (abgerufen 8. September 2009)
  8. Kassim Mohamed: (12. November 2010) Somali pirates "not guilty" in Kenya Radio Netherlands Worldwide - Africa Desk (abgerufen am 16. März 2011)
  9. In Re Mohamud Mohamed Dashi & 8 Others (2010) eKLR Urteil des High Court at Mombasa, National Council for Law Reporting - Kenya (abgerufen am 16. März 2011)

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