Deutsch-Westafrika

Deutsch-Westafrika
Deutsch-Westafrika um 1912: Togo und Kamerun (dunkelgrün), Deutsch-Südwestafrika (hellgrün)

Deutsch-Westafrika war eine frühe Bezeichnung für die deutschen „Schutzgebiete“ in Westafrika zwischen 1884 und 1919. Üblicherweise wurden damit Kamerun und Togoland (ab 1905 Togo) zusammengefasst. Seltener wurde auch Deutsch-Südwestafrika darunter verstanden. Marokko zählte als Randregion Westafrikas zeitweise zum deutschen Einflussraum. Als administrative Einheit hatte Deutsch-Westafrika nur wenige Jahre Bestand, im Handel und Volksmund war der Begriff länger gebräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Das Herzogtum Kurland besaß 1651–1661 die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob Kettler, auf James Island am Gambia-Fluss. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts existierte mit der Festung Groß Friedrichsburg ein weiterer deutschsprachiger Kolonialstützpunkt in Westafrika. Zu den brandenburgisch-preußischen Kolonien gehörte in Afrika ferner die Insel Arguin sowie der Handelsposten Whydah. Die Ambitionen der Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie endeten unter dem Druck der etablierten Kolonialmächte jedoch nach wenigen Jahrzehnten.

„Schutzgebiete“

Gustav Nachtigal: Deutscher Reichskommissar für Westafrika (Briefmarke von 1934)
Deutsche Besitzungen am Golf von Guinea um 1890 (schräg schraffiert)

Im 19. Jahrhundert wurden deutsche Handelshäuser - darunter C. Woermann, Jantzen & Thormählen, Wölber & Brohm und G. L. Gaiser - an der westafrikanischen Küste aktiv. Auch deutsche Missionare, etwa der Norddeutschen Mission, waren bereits in Westafrika vertreten. Anfang der 1880er Jahre drängen sie darauf, ihre vermeindlichen Handels- und Heilsansprüche gegenüber Mitbewerbern sowie Einheimischen durch den Schutz des Deutschen Kaiserreiches abzusichern.

Im März 1884 wurde der deutsche Diplomat und Afrikaforscher Gustav Nachtigal zum Reichskommissar für die westafrikanische Küste ernannt.[1] Nachtigal schiffte sich auf dem Kanonenboot Möwe ein und nahm im Juli 1884 Flaggenhissungen an mehreren Orten der westafrikanischen Küste vor:

Auch die deutschen Gebietsansprüche in Südwestafrika wurden durch Nachtigal bestätigt. Ansprüche auf die westafrikanischen Gebiete Kapitaï und Koba sowie das Mahinland[4] ließ das Deutsche Reich 1885 zugunsten Frankreichs und Großbritanniens fallen. Zum Ausgleich wurden Gebietszuwächse in Kamerun ausgehandelt. So kam das an der Kamerunküste gelegene Victoria erst zum 28. März 1887 in deutsche Verwaltung, nachdem britische Rechte gegen deutsche Gebietsansprüche in Nigeria und Südafrika eingetauscht worden waren.[5]

Im September 1884 stellte die deutsche Reichsregierung das Westafrikanische Kreuzergeschwader auf, das den erhobenen Gebietsansprüchen militärischen Nachdruck verlieh. Unter Admiral Eduard von Knorr schlug das Deutsche Reich Unruhen innerhalb der Duala-Clans in Kamerun gewaltsam nieder.

Anfangs handelte es sich noch nicht um geschlossene Kolonialgebiete, sondern um fragmentartige Küstenabschnitte mit offenem Hinterland. Auch deshalb erschien zunächst eine zusammenfassende Oberhoheit über die von Deutschland beanspruchten Gebiete am Golf von Guinea sinnvoll. Auf der Berliner Westafrika-Konferenz von 1884/85 trat Deutschland als Gastgeber auf. Nachfolgend zeichneten sich auch die Grenzen der deutschen „Schutzgebiete“ in Westafrika langsam ab.[6]

In den frühen Jahren der deutschen Herrschaft wurden die zukünftigen „Schutzgebiete“ Kamerun und Togoland noch gemeinsam verwaltet. Der erste Gouverneur von Kamerun, Julius von Soden, war zugleich Kommissar von Togoland.[7] Anfang der 1890er Jahre entschied sich die deutsche Kolonialverwaltung aber aufgrund der Entfernung zwischen den Gebieten für eine getrennte Weiterentwicklung. Dennoch hielt sich die Bezeichnung, da in beiden Schutzgebieten aus europäischer Sicht ähnliche klimatische Bedingungen bestanden und sie als Wirtschaftseinheit begriffen wurden. Durch die für Europäer ungesunde Lage in den Tropen galten Kamerun und Togoland - anders als Deutsch-Südwestafrika - nicht als Siedlungs-, sondern als Handelskolonien.

Teilgebiete

Deutsch-Westafrika bestand zwischen 1884 und 1919 aus folgenden Teilgebieten (ohne Deutsch-Südwestafrika):[8]

Kolonialgebiet Dt. Kolonialzeit Fläche (circa) Einwohner (circa) Heutige Staaten
Altkamerun
(ohne Nordosten)
1884–1919 483.000 km²[9] 2.588.000 KamerunKamerun Kamerun
NigeriaNigeria Nigeria
Ambasbucht / Victoria[10] 1887–1919  ? 12.000 KamerunKamerun Kamerun
Entenschnabel 1894–1911 12.000 km²  ? KamerunKamerun Kamerun
TschadTschad Tschad
Kapitaï und Koba 1884–1885 2.310 km² 35.000 GuineaGuinea Guinea
Mahinland 1885  ? 10.000 NigeriaNigeria Nigeria
Neukamerun
(Deutsch-Kongo)
1911–1919 295.000 km² 2.000.000[11] GabunGabun Gabun
Kongo RepublikRepublik Kongo Republik Kongo
TschadTschad Tschad
Zentralafrikanische RepublikZentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik
Salaga-Gebiet (Ostteil) 1899–1919  ?  ? GhanaGhana Ghana
Togo 1884–1919 87.200 km²[12] 1.000.000 GhanaGhana Ghana
TogoTogo Togo
Gesamt 879.510 km² 5.645.000

Handel und Marine

Flagge der Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft

Die Bezeichnung Deutsch-Westafrika findet sich in den Namen mehreren Wirtschaftsorganisationen jener Jahre wieder, etwa bei der 1896 gegründeten Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft[13] und der 1904 gegründeten Deutsch-Westafrikanischen Bank.[14]

In der Marinesprache des Deutschen Kaiserreiches existierte ferner die Westafrikanische Station, die das Seegebiet vor der Küste Westafrikas nebst vorgelagerter Inseln umfasste. Dem Gebiet waren Kriegsschiffe der kaiserlichen Marine im Auslandsdienst zugeordnet, wobei oftmals an den Hafenorten der Schutzgebiete Station gemacht wurde.[15]

Marokkokrisen und Neukamerun

Die Grenzen Deutsch-Westafrikas zur Zeit der größten Ausdehnung (Karte von ca. 1930)

In seinem Streben nach Weltgeltung versuchte das Deutsche Kaiserreich seinen kolonialen Einfluss in Westafrika zu festigen. Es bestanden beispielsweise deutsche Auslandspostämter in Marokko, die der zunehmenden Einflussnahme in der Region Ausdruck verliehen. Der Machtanspruch hatte mehrere Konfrontationen mit der Kolonialmacht Frankreich zur Folge, die sich in der ersten und Zweiten Marokkokrise entluden. Deutschland verlangte ein Mitspracherecht bei der Entwicklung Marokkos beziehungsweise Kompensationen als Gegenleistung für den Verzicht auf Mitsprache.

Die zweite Marokkokrise wurde schließlich 1911 durch den Marokko-Kongo-Vertrag beigelegt, der einen Gebietsaustausch an der Grenze von Deutsch-Kamerun und Französisch-Äquatorialafrika beinhaltete. Dabei wurde dem deutschen „Schutzgebiet“ im Osten und Süden ein umfänglicher Gebietsgürtel (Neukamerun) zugesprochen (auch Deutsch-Kongo genannt). Frankreich erhielt einen kleineren Gebietsvorsprung im Nordosten Kameruns („Entenschnabel“ genannt).

Ein etwaiger Tausch Togos gegen ein größeres Gebiet im Kongo wurde nach Protesten aus den Reihen der deutschen Kolonialpolitiker und -händler fallengelassen.[16]

Das weitgesteckte Ziel des deutschen Kolonial-Annexionismus, die Schaffung eines deutschen Mittelafrika, wurde somit erstmals sichtbar, aber lediglich peripher verwirklicht.

Erster Weltkrieg und Ende Deutsch-Westafrikas

Britische Besatzungstruppen in Togo (Oktober 1914)

Das kleine „Schutzgebiet“ Togo, das nur eine Polizeitruppe besaß, war bereits einen Monat nach Beginn des Ersten Weltkriegs, am 27. August 1914, von Briten und Franzosen besetzt. In Deutsch-Südwestafrika ergaben sich im Juli 1915 die letzten kämpfenden Schutztruppen den südafrikanischen Unionstruppen. Das ebenfalls über eine Schutztruppe verfügende Kamerun wurde noch bis Februar 1916 von deutschen Einheiten gehalten, bis sie sich schließlich in das neutrale Gebiet des spanischen Rio Muni zurückzogen. Zuletzt streckten die abgeschnittenen Verteidiger der Bergfestung Mora im Mandara-Gebirge die Waffen.

Das Ende Deutsch-Westafrikas wurde letztlich 1919 durch den Vertrag von Versailles besiegelt. Gemäß Artikel 119 verzichtete Deutschland „[...] zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle seine Rechte und Ansprüche bezüglich seiner überseeischen Besitzungen“.[17] Die Hauptgebiete Deutsch-Westafrikas, Kamerun und Togo, wurden von Frankreich und Großbritannien im Auftrag des Völkerbundes getrennt verwaltet. Die Verwaltung Deutsch-Südwestafrikas übernahm die Südafrikanische Union.

Siehe auch

Literatur

  • Rochus Schmidt: Deutsch-Westafrika, in: Deutschlands Kolonien. Band 2, Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund, 1898, S. 1-292. (Reprint durch Weltbild Verlag, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0301-0)

Weblinks

 Wikisource: Kolonialismus#Kamerun und Togo – Quellen und Volltexte

Fußnoten

  1. Chronologie zur Deutschen Kolonialgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung
  2. Wolfgang Lauber (Hrsg.): Deutsche Architektur in Togo 1884-1914/L'Architecture allemande au Togo 1884-1914. Karl Krämer Verlag, Stuttgart 1993, S. 22, ISBN 3-7828-4017-8
  3. Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. Gondrom: Bindlach, 1991, S. 56, ISBN 3-8112-0905-1
  4. W. Schüßler: Kolonialgeschichte, in: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
  5. Siegfried Passarge: Victoria, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band III, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 25.
  6. Brix Förster: Die Vertheilung Afrikas unter die europäischen Mächte, in: Die Gartenlaube, 1891, S. 698-703. (Artikel bei Wikisource)
  7. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 85, ISBN 3-506-99415-8 (Buchvorschau bei Googlebooks)
  8. Zu den Angaben in der Tabelle siehe auch Statistische Angaben zu den deutschen Kolonien Deutsches Historisches Museum
  9. Ohne “Entenschnabel”
  10. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich 2004, S. 84, ISBN 3-8252-1332-3
  11. Grobe Schätzung
  12. Inklusive östliches Salaga-Gebiet
  13. Eintrag Deutsch-Westafrikanische Handels-Gesellschaft D.K.G. Hamburg im Deutschen Koloniallexikon
  14. Eintrag Deutsch-Westafrikansche Bank im Deutschen Koloniallexikon
  15. Eintrag Flottenstationen im Deutschen Koloniallexikon
  16. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 101, ISBN 3-506-99415-8 (Buchvorschau bei Googlebooks)
  17. Friedensvertrag von Versailles: Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands (Artikel 118 bis 158)

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