Staatsverschuldung Deutschlands

Staatsverschuldung Deutschlands
Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler zeigt dessen Prognose über die Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland

Die Staatsverschuldung Deutschlands besteht aus den zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Gemeinden, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen des Bundes; also die vom Staat geschuldeten Gesamtforderungen der kreditgebenden Gläubiger an den Staat. Die Staatsverschuldung wird dabei in der Regel brutto betrachtet, das heißt, die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden nicht um die Forderungen des Staates gegenüber Dritten vermindert.

Inhaltsverzeichnis

Schuldensituation im Einzelnen

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt der aktuelle Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland ca. 1998,8 Mrd. Euro (21. Februar 2011), davon entfallen ca. 1284,1 Mrd. Euro auf den Bund und etwa 595,3 Mrd. Euro auf die Länder – der Rest auf die Kommunen und Sozialversicherungs-Träger. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt damit bei ca. 24.450 Euro.[1]

Ende März 2010 betrugen die Verbindlichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland 1.711,7 Mrd. Euro oder rund 71 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das Geldvermögen betrug 508,2 Mrd. Euro oder 21 % des BIP und die Nettoverbindlichkeiten somit 1.080,3 Mrd. Euro oder 45 % des BIP.[2]

Dem steht eine kontinuierliche Nettokreditaufnahme bzw. Nettoneuverschuldung gegenüber (das ist die Bruttoneuverschuldung abzüglich der im selben Zeitraum getilgten (alten) Verbindlichkeiten): 2001 lag sie im Bund bei 154 Mrd. Euro. Seit 1962 kam es mit Ausnahme von 1989 in jedem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung des Bundes; nur im Zeitraum von 1950 bis 1961 war in acht Jahren eine Nettotilgung der Bundesschuld möglich. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass die Gesamtneuverschuldung pro Sekunde des Staates der Bundesrepublik derzeit (Pressemitteilung 15. Januar 2009) sich von 474 Euro auf 4.439 Euro im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr nahezu verzehnfacht.[3] Das bedeutet, dass die Forderungen der Privaten, soweit sie das Gegenstück der Staatsverschuldung sind, ebenfalls pro Sekunde um diesen Betrag zunehmen. Die Privaten können dabei Inländer oder Ausländer sein.

Entsprechend dem zunehmenden Schuldenstand sind die Zinslasten gewachsen. Die Zinslastquote (Zinsausgaben in % der Gesamtausgaben) lag für den Bund im Jahr 2001 bei 16,2 %; in einigen Bundesländern noch deutlich darüber.

Grundsätzlich ist bei der Bestimmung der Höhe der Staatsverschuldung darauf zu achten, welche Schuldenarten sowie welche öffentlichen Einheiten konkret in die Betrachtung einbezogen werden. Je nach Abgrenzung erreicht der Schuldenstand eine andere Höhe. Hinsichtlich der Schuldenarten werden i.d.R. die Kreditmarktschulden und Kassenkredite bei der Berechnung des Schuldenstandes herangezogen, wenngleich z.T. auch weitere Schuldenarten (z.B. kreditähnliche Rechtsgeschäfte) zusätzlich berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die einbezogenen öffentlichen Einheiten erfolgt i.d.R. eine Abgrenzung nach dem öffentlichen Gesamthaushalt (Kernhaushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung + Extrahaushalte). Alternative Abgrenzungen (z.B. nur Schulden der Kernhaushalte) werden teilweise ebenso verwendet.

Neben der explizit vorliegenden Verschuldung, die sich aus den in aller Regel verbrieften Staatsverbindlichkeiten (Bundesanleihen, -schatzbriefe, Kommunalanleihen etc.) ergibt, spricht man auch von der impliziten Verschuldung (engl. implicit debt; in der Politik und den Medien auch „versteckte“ Schulden) die sich aus der Höhe der zukünftigen staatlichen Verpflichtungen, wie z. B. Renten- und Pensionszahlungen, ergibt. Die Berechnung der impliziten Verschuldung wird kontrovers diskutiert, da sie unter anderem von Annahmen über die Höhe der zu veranschlagenden Zahlungsströme (Cash-Flow) sowie Annahmen über die (künftige) Zinsstruktur abhängt. Eine Änderung der Sozialversicherungssysteme oder der Bevölkerungsverteilung hätte beispielsweise direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Zahlungsströme und damit auf den Kapitalwert (den heutigen Wert) der künftigen Zahlungsströme. Aus diesem Grund beziehen sich die veröffentlichten Zahlen auf die einheitlich ermittelbare explizite Verschuldung. Im Rahmen der Diskussion über eine größere Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen existieren Vorschläge, die implizite Verschuldung in eine Generationenbilanz zu integrieren.

Der Begriff der verdeckten Staatsverschuldung beschreibt eine Staatsverschuldung, bei der der Schuldner nicht der Staat selbst, sondern ein Sondervermögen (z. B. Fonds Deutsche Einheit) ist. Auch wenn diese Schulden nicht als Schulden des Staates bilanziert werden, sind sie doch wirtschaftlich diesem zuzurechnen.

Die Verschuldung des Staates verteilt sich auf inländische und ausländische Gläubiger. Die Verschuldung gegenüber diesen beiden Gläubigergruppen ist unterschiedlich zu beurteilen. Der deutsche Staat ist zu ca. 60 % bei inländischen Gläubigern verschuldet, der Rest (also ungefähr 40 %) der deutschen Verschuldung sind Auslandsschulden. Die 60 % der inländischen Schulden werden zu ca. zwei Dritteln von inländischen Kreditinstituten und zu einem Drittel von Nichtbanken (Versicherungen, Unternehmen, aber auch Privatpersonen) bereitgestellt.[4][5] Wenn die Kreditinstitute ihrerseits das Geld bei einer Zentralbank aufnehmen, leiht mittelbar die Zentralbank dem Staat Geld.[6]

Bei der Staatsverschuldung pro Kopf der Einwohner sind die Stadtstaaten am höchsten verschuldet und Bremen als Haushaltsnotstandsgebiet Spitzenreiter. Bei den Flächenstaaten liegen die Zahlen bei Saarland und Sachsen-Anhalt sehr ungünstig, während die wirtschaftsstarken Südstaaten Bayern und Baden-Württemberg sowie auch Sachsen mit geringen Schulden aufwarten können.

Ländergruppe Gebietskörperschaft
Bundesland
Änderungen
in % zu 2006
Schulden je
Einwohner in Euro
Alle Länder +0,4 5.867
Stadtstaaten Bremen +6,8 21.568
Berlin −4,0 16.634
Hamburg +0,1 12.282
Flächenstaaten Saarland +4,7 8.795
Sachsen-Anhalt +4,0 8.269
Schleswig-Holstein +1,2 7.772
Thüringen −0,6 6.826
Brandenburg +0,8 6.798
Rheinland-Pfalz +1,8 6.598
Nordrhein-Westfalen +1,1 6.335
Niedersachsen +1,4 6.191
Mecklenburg-Vorpom. −6,2 5.971
Hessen +2,1 4.937
Baden-Württemberg +1,6 3.881
Sachsen −4,6 2.613
Bayern −1,3 1.821
Staatshaushalt Gebietskörperschaft in % zu 2006 Summe in Mrd. Euro
Bund +0,5 937,9
Länder +0,4 482,6
Gemeinden −3,6 81,4
Insgesamt Deutschland +0,3 1.502
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland

Staatsschulden und Staatsvermögen

Den Staatsschulden in Deutschland stehen beträchtliche Staatsvermögen gegenüber. Die Staatsvermögen bestehen in Sachvermögen (Gebäude, Bauland etc.) und Geldvermögen. Nach Berechnungen des DIW auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Bundesbank ergibt sich folgende Bilanz: Wenn man die staatlichen Vermögenswerte berücksichtigt, beträgt die Nettobelastung künftiger Generationen durch den Staatssektor in Deutschland aktuell nur etwas über null Prozent des BIP, und nicht 76 Prozent der aktuellen Staatsschuldenquote.[7] Allerdings gilt auch, dass vor 20 Jahren das staatliche Nettovermögen noch höher lag, nämlich bei 52 Prozent des BIP.[8]

Rechtliche Begrenzungen der Staatsverschuldung

Der deutsche Staat darf nicht unbegrenzt Schulden machen. Nach Art. 115 Grundgesetz (GG) besteht ein Parlamentsvorbehalt und eine inhaltliche Begrenzung (die Kredite dürfen nicht die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen überschreiten). Dabei schränken allerdings Desinvestitionen (Verkauf von Vermögen, Abschreibungen) die Verschuldungsmöglichkeiten nicht ein. Um eine antizyklische Finanzpolitik zu gewährleisten, besteht eine Ausnahmeregelung, dass bei einer „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ auch höhere Verschuldungen zulässig sind. Da diese „Störung“ von der deutschen Bundesregierung selbst festgestellt wird, ist die Wirkung des Art. 115 GG gering.

Außerdem mussten vor der Einführung des Euro u. a. die folgenden, im Maastricht-Vertrag von 1992 festgelegten EU-Konvergenzkriterien erfüllt sein:

  • Das Haushaltsdefizit darf maximal 3 % des BIP betragen.
  • Die Gesamtverschuldung darf 60 % des BIP nicht überschreiten. Dabei zählen als Schulden z. B. nicht Schulden aus Lieferungen und Leistungen.

Die am Euro teilnehmenden Länder haben sich verpflichtet, dieselben Kriterien im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch nach der Euro-Einführung einzuhalten. Hierbei werden die Schulden des Bundes, der Länder und der Gebietskörperschaften zusammengezählt.

Diese als Maastricht-Kriterien bezeichneten Grenzen sind willkürlich gesetzt worden und wurden seitens Deutschlands und auch anderer Länder seit 2002 mehrfach nicht mehr eingehalten. Deutschland hat beim Staatsdefizit 2006 erstmals seit fünf Jahren wieder die Vorgaben des Euro-Stabilitätspaktes erfüllt. Der Wirtschaftsaufschwung und höhere Einnahmen ließen das deutsche Haushaltsloch auf 1,7 % des Bruttoinlandsprodukts schrumpfen nach 3,2 % im Jahr 2005. Die 60-Prozent-Grenze stellte den zum Zeitpunkt der Maastricht-Verhandlungen (1991) durchschnittlichen Verschuldungsgrad der damaligen Beitrittskandidaten dar. Man unterstellte dabei ein durchschnittliches nominales Wachstum der Sozialprodukte von etwa 5 %, das heißt 3 % reales Wachstum und 2 % Inflation. Danach dürfte die Nettokreditaufnahme nur bei 60 % der Sozialproduktzunahme (also 3 %) liegen, wenn der Schuldenstand gleich bleiben sollte. Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde erstmals seit 1969 für das Haushaltsjahr 2007 ein ausgeglichener Haushaltsplan für Deutschland erreicht und die Staatsverschuldung nicht weiter erhöht.[9]

2009 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung einer Schuldenbremse, die ab 2016 dem Bund und ab 2020 den Ländern außer in besonders schweren Rezessionen oder Katastrophen die Aufnahme neuer Schulden verbietet.

Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland

Bund und Länder verschulden sich in erster Linie, indem sie als Schuldverschreibungen Staatsanleihen an Bürger oder Unternehmen verkaufen. Diese erhalten im Gegenzug Zinsen durch ihre Anleihe. Die Transaktion erfolgt meistens über Banken.[10] Die Schulden der öffentlichen Haushalte in Deutschland insgesamt, d. h. von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen, haben sich seit 1960 wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Staatsverschuldung Deutschlands von 1960 bis 2010[11]
Entwicklung der Staatsverschuldung Deutschlands von 1960 bis 2010[11]

Der Verlauf zeigt folgendes: Die Staatsverschuldung in Deutschland erhöhte sich in den meisten Jahren. Das Schuldenwachstum (d. h. die Änderungsrate des Schuldenstandes) schwankte dabei deutlich. So erhöhte sich das Schuldenwachstum nach der Deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 stark, verringerte sich dann aber ab 1995 derart, dass es nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Deutschland im Jahr 2000 fast zum Erliegen kam und so der Schuldenstand für etwa ein Jahr stagnierte. Seit dem Jahr 2001 wuchsen die Schulden jedoch wieder etwa so stark wie kurz nach der Wiedervereinigung. Die folgende Tabelle zeigt, dass seit Jahren in Deutschland die Ausgaben systematisch über den Einnahmen liegen. Es ist hierbei zu beachten, dass die öffentlich sehr breit diskutierte „Neuverschuldung“ oft nur die Neuverschuldung des Bundes darstellt. Die Gesamtneuverschuldung (also inkl. Ländern und Gemeinden) liegt meist deutlich höher. Auch das zeigt folgende Tabelle:

Jahr Staatsverschuldung
(Bund, Länder und Gemeinden)
in Mrd. Euro
...im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
in %
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
in Mrd. Euro
Staatsverschuldung
je Einwohner in Euro
2003 1357,7 63,2 2147,5 16454
2004 1429,8 65,1 2195,7 17331
2005 1489,9 67,0 2224,4 18066
2006 1545,4 66,8 2313,9 18761
2007 1552,4 63,9 2428,5 18871
2008 1577,9 63,8 2473,8 19213
2009 1694,4 71,4 2374,5 20698
2010 2028,2 81,9 2476,8 24810
Quelle: Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom September 2011[12]

Im Zeitraum 1979 - 2010 liegt der jährliche Finanzsaldo in Relation zum BIP bei -2,7%. Insofern ist sogar der Anstieg der Jahre 2007 - 2010 „im normalen Bereich“, bei einem mittleren Finanzierungssaldo von -2,3% und somit deutlich unter dem langjährigen Mittel. Zuletzt im Zuge der mit der Finanzkrise ab 2007 einhergehenden Bankenrettung stieg der Schuldenstand (brutto) bis 2009 um knapp 100 Mrd. Euro.[13]

Öffentliche Schulden im Vergleich mit privatem Vermögen

Den öffentlichen Schulden steht in Deutschland ein weitaus größeres privates Nettovermögen gegenüber, so dass die Staatsverschuldung aus makroökonomischer Sicht durchaus entspannt ist, allerdings besitzen fast zwei Drittel dieses Vermögens die reichsten 10 % der Bevölkerung.

Nach Berechnungen des DIW bestand das private Nettovermögen im engeren Sinne 2009 aus 7370 Milliarden Euro, was 307 % des BIP entspricht. Gemeinsam mit dem übrigen Nettovermögen ist das gesamte Nettovermögen der privaten Haushalte 9700 Milliarden Euro, 405 % des BIP. Demgegenüber nimmt sich die explizite Staatsschuldenquote (2009) in Höhe von 73 Prozent des BIP (1760 Milliarden Euro) noch recht moderat aus. [...] Insgesamt stellt sich somit die intergenerative Belastungswirkung des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland aus makroökonomischer Sicht durchaus entspannt dar. [...] Allerdings sind die Betroffenheit von künftigen Steuererhöhungen oder Kürzungen von Staatsleistungen einerseits und der Nettovermögensbesitz andererseits deutlich unterschiedlich verteilt. Das private Nettovermögen im engeren Sinne ist sehr stark konzentriert [...] die reichsten zehn Prozent besitzen über 60 Prozent des Vermögens (2007).[14] Das Vermögen der reichsten 10 % ist demnach mehr als dreimal größer als die gesamte Staatsverschuldung.

Schulden der Privaten und der Wirtschaft

Viel seltener als die Staatsschulden sind die Schulden der privaten Haushalte und der Unternehmen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Diese nehmen aber auch einen großen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum eines Staates. Im Jahr 2002 betrugen in Deutschland die Schulden 5.930 Mrd. Euro, davon entfielen auf die privaten Haushalte 1.535 Mrd. Euro (rd. 25 %), auf die Unternehmen 3.142 Mrd. Euro (rd. 52 %) und auf den Staat 1.253 Mrd. Euro (rd. 23 %). Das Nettogeldvermögen aller Unternehmen lag im negativen Bereich bei 1.241 Mrd. Euro, das des Staates bei 1.061 Mrd. Euro. Spiegelbildlich dazu lag das Nettogeldvermögen privater Haushalte und der Versicherungen und Banken bei 2380 Mrd. Euro. (Quelle: Bundesbank).

Weblinks

Literatur

  • Stefan Bach: Staatsverschuldung und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanz: Öffentliche Armut, privater Reichtum, im Wochenbericht des DIW Nr. 50/2010, Dezember 2010. pdf Version
  • Sebastian Finsterbusch: Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland. ISBN 3-938456-04-3.
  • Staatsschulden wirksam begrenzen. Gutachten des Sachverständigenrates, 2007 (PDF-Datei; 2,89 MB).
  • Hans-Peter Ullmann: Staat und Schulden. Öffentliche Finanzen in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-36385-0.
  • Daniel Buscher: Der Bundesstaat in Zeiten der Finanzkrise. Ein Beitrag zur Reform der deutschen Finanz- und Haushaltsordnung (Föderalismusreform), Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 978-3-428-13166-2.

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21. Februar 2011
  2. Deutsche Bundesbank: Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung für Deutschland 1991 bis 2007, Statistische Sonderveröffentlichung 4, Frankfurt am Main, Mai 2008.
  3. Umstellung der Schuldenuhr (Bund der Steuerzahler).
  4. Monatsbericht April 2006 der Deutschen Bundesbank (906 kB)
  5. bundesbank.de. Abgerufen am 16. April 2010 (Einteilung der Gläubiger).
  6. „Renditen im Sinkflug“, Handelsblatt 5. August 2010
  7. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.364647.de/10-50.pdf S. 5
  8. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.364647.de/10-50.pdf S. 5
  9. Deutschland: Erster ausgeglichener Haushalt seit 1969
  10. http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,jimm9cbc0kfqw67z~cm.asp Staatsgeheimnis Staatsschulden?], Plusminus, 2009
  11. Statistisches Bundesamt Deutschland (Destatis)
  12. Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom September 2011
  13. Bundestagsdrucksache 17/1522 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken, 26. April 2010.
  14. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.364647.de/10-50.pdf S. 7

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