Vorname (Deutschland)

Vorname (Deutschland)

In Deutschland bezeichnet der Vorname einer Person den Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt (also nicht den Familiennamen), sondern sie innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Im Deutschen stehen die Vornamen (als individuelle Namen) vor dem Familiennamen (von regionalen Ausnahmen abgesehen).

Die Vornamen eines Menschen werden dort meistens nach seiner Geburt von seinen Eltern bestimmt. Es gibt Reglementierungen, die die Freiheit der Wahl des Vornamens mehr oder weniger einschränken. Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine Rolle.

Als Rufname bezeichnet man den- oder diejenigen Vornamen, unter dem bzw. denen Personen normalerweise angesprochen werden.

Inhaltsverzeichnis

Historische und geographische Entwicklung

Vornamenswahl nach Bevölkerungsschichten

Eine Einteilung von Namensvergebung in einzelne „Bevölkerungsschichten“ bleibt schwierig, jedoch haben Studien eine Tendenz festgestellt. Demnach richtet sich die sogenannte „Oberschicht“, also die wohlhabende Bevölkerung mit einem Bruttogehalt von etwa 4000 Euro im Monat, vor allem nach religiösen Namen wie Michael, (E-)Manuel oder Maria und Anna. Ebenso werden hier häufiger „klassische“ Namen wie Caspar, Christian, Katharina und Elisabeth vergeben.

Die sogenannte „Mittelschicht“ mit einem Einkommen von über 3000 Euro bevorzugt demnach exotische Namen und solche, die auch von Prominenten vergeben werden.

Eltern der sogenannten finanziellen „Unterschicht“ (Menschen mit unter 2000 Euro brutto Einkommen monatlich) ließen sich eher von angloamerikanischen Namen inspirieren. So sind dort Lee und Robbie als Jungen- oder Cassidy und Sky als Mädchennamen populär. Aus diesen Namenstrends wurden die Begriffe Kevinismus und Chantalismus entwickelt.[1][2][3]

So könnte die Namensgebung auch Rückschlüsse auf die soziale und kulturelle Herkunft zulassen.[4] In der Wissenschaft wird teilweise vermutet, dass Vornamen manchmal grob der sozialen Herkunft „zuzuordnen“ seien oder zumindest gesellschaftlich in einer bestimmten Weise angesehen werden. So würden für manche Firmenleiter Namen wie Heiko und Kerstin, die besonders in den 60er Jahren populär waren, eher auf eine Herkunft aus der „Unterschicht“ hindeuten. Ebenso könne dies später auf Kevins oder Chantals zutreffen. Durch diese These bekannt wurde der Chemnitzer Professor Udo Rudolph. [5][6][7]

Vornamenswahl nach Region

Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998[8] zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen Hauke und Carsten besonders in Norddeutschland finden, während sich Katharina und Maria vor allem in Bayern und in der Eifel finden. Gerold und Jan sind typisch für Ostfriesland, während Anton und Xaver nur in Süddeutschland vorkommen. Stefan und Alexander findet sich vor allem im Westen und Frank und Kerstin sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise Josef und Josefa, wirkt sich die Verteilung der Konfessionen in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.

Thüringen

Es gibt Gegenden in Deutschland (zum Beispiel in Thüringen), in denen es durchaus möglich war, zwei oder mehrere, ja alle gleichzeitig lebenden Kinder derselben Familie mit demselben Vornamen taufen zu lassen. Man unterschied dann zwischen „Groß-Hans“ und „Klein-Hans“ usw. Manchmal ist die Gleichnamigkeit nur sekundär oder scheinbar, wenn etwa bei einem Doppelnamen wie „Johann Christoph“ ein Namensteil im praktischen Gebrauch ausfiel oder vergessen wurde und nicht selten bei der Heirat oder beim Tode dieser Person dann ein neuer Doppelname erfunden wurde. Genealogische Nachforschungen werden dadurch erschwert (siehe auch Toter Punkt).

Ostfriesland

Im ostfriesischen Raum war es bis in die 1970er-Jahre üblich, dem erstgeborenen Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits zu geben. Dem Großvater seinerseits wurde dann der als ehrenvoll empfundene Zusatz „-Ohm“ gegeben. Beispiel: Großvater: Hinrich, Vater: Harm, Sohn: Hinrich. Aus dem Großvater wurde somit „Hinnerk-Ohm“. Bei weiblichen Namen galt das gleiche, nur wurde hier dem Mädchen der Name der Großmutter gegeben, die Ahnin selbst wurde angesprochen durch den Zusatz „-möh“. Beispiel: Großmutter: Gertje, Mutter: Jantje, Tochter: Gertje. Aus der Großmutter wurde dann „Gerthe-Möh“. Diese Regelung wird aber kaum noch praktiziert.

Süddeutschland

Im süddeutschen Sprachraum ist es gängige Praxis in der Umgangssprache. Beispiel: „der Köhlers Werner“ oder auch „der Köhler Werner“. Obwohl der Familienmitgliedsname in diesen Fällen nicht mehr vor dem Familiennamen steht, wird er trotzdem von Mitgliedern westlicher Kulturen Vorname genannt.

Rechtliche Situation

Vornamensgebung und -änderung

Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:

Der Vorname …

  • … muss als solcher erkennbar sein.
  • … muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein[9].
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
  • … darf kein Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein.[10] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (zum Beispiel "ten Doornkaat" BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (zum Beispiel Wannek, Birkenfeld) gemacht worden.
  • … darf kein Titel wie Lord oder Prinzessin sein.
  • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 22 Abs. 1 Personenstandsgesetz).
  • … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall [11] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

Die Namen eines Kindes müssen sich von denen seiner Geschwister unterscheiden. Wenn mehrere Vornamen vergeben werden, darf einer dem der Geschwister entsprechen (BayObLGZ 1985, 362-368). Drei Vornamen dürfen nicht durch Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden (Jan-Marius-Severin; StAZ 1982, 46-47).

Bei der Geschlechtsgebundenheit des Vornamens wurde eine ältere Dienstanweisung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verworfen. Nach § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132-140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97). Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht[9]. Obengenannte Dienstanweisung ist daher für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen nur da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, von der „allenfalls dann auszugehen [ist], wenn der gewählte Vorname dem Kind offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die Möglichkeit bietet, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlecht zu identifizieren“.

In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.

Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er dem gefühlten Geschlecht entspricht.

Vornamen in den Reisedokumenten

In den Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden alle Vornamen der Person im Feld „Vornamen“, in der Reihenfolge wie sie von links nach rechts in der Geburtsurkunde stehen, eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ; auf Personalausweisen auf der Rückseite, in Reisepässen unten auf der Vorderseite der Passkarte) wurde bis 31. Oktober 2010 hingegen nur ein Vorname eingetragen. Dies war der erste Vorname, es sei denn es wurde vom Antragsteller die Eintragung des „Rufnamens“ gewünscht.[12]

Internationalen Standards, die auf Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zurückgehen, folgend wird seit Oktober 2010 die Zusammensetzung des Namens in der MRZ nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 werden deshalb auch in der MRZ alle Vornamen der Geburtsurkunde entsprechend eingetragen. In Fällen, in denen sich die Eintragung aller Vornamen aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen in der MRZ nicht ausgeht, werden zuerst der Familienname und dahinter die Vornamen aus der Geburtsurkunde, soweit möglich eingetragen.[12]

Verwendung der Vornamen

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.[12] Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht, wenn es um die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift geht. Ausnahmen können bei Bischöfen sowie im Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen.

Gerichtsentscheidungen über Vornamen

Positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Aiwara als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Birkenfeld als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2000, 1170–1171
Büb als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 110
Cheyenne Emma Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 300
Cosma-Shiva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Danny als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2008, 108-109
Dior als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 299-300
Djehad als männlicher Vorname eintragungsfähig KG, 1 W 93/07[13]
Domino Carina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1991, 321
Emanuele als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2006, 171
Emily-Extra als weiblicher Vorname eintragungsfähig Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 W 110/03
Fanta als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147-148
Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus als männlicher Vorname einzutragen (allerdings nur, weil er im Ursprungsland lange getragen wurde) OLG Bremen 1 W 49/95,StAZ 1996, 0086
Galaxina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1994, 117
Ibanez Sophie als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Jasmin Heide Kaur als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Stuttgart 8 W 566/87
Jazz als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 149-150
Jedida als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1989, 381
Kai als alleiniger Vorname für einen Jungen eintragungsfähig OLGR Hamm 2005, 51-53
Kiana Lemetri als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1999, 147
Kiran als alleiniger Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008
Kolle als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 127
Lafayette als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 378
Latoya als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1993, 357, gegenteilige Entscheidung StAZ 1994, 195
Leines als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 327
LouAnn als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2004, 45-46
Luka/Luca als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 2005, 874-876, OLGR Frankfurt 2004, 322-323
Lütke als dritter männlicher Vorname eintragungsfähig BGH Beschl. v. 30. April 2008 AZ. XII ZB 5/08 = NJW 2008, 2500–2502
Maitreyi Padma als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 74-74
Max Amos Soma Xam als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1984, 129-129
Merle als alleiniger weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346-347
Meva als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2003/16
Michael Cougar als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 144
Nicola Andrea als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 15-16, NJW-RR 1995, 773-774
Nikita Katharina als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1995, 298
November als Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähig LG Bonn 4 T 202/06
Wagina als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW 1984, 1360–1362
Oleander als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1983, 351-352
Marie Jasmin Pepples als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW 1984, 1360–1362
Pumuckel als männlicher Vorname eintragungsfähig NJW 1984, 1360–1362
Ranjo als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1986, 355-355
Rike Leontes Klarissa als weiblicher Vorname eintragungsfähig AG Karlsruhe UR III 155/86
Roi als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 345-346
Sascha als alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1990, 9-10
Sundance als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 2001, 177-178
Sunshine als weiblicher Vorname eintragungsfähig OLG Düsseldorf 3 Wx 437/88
Sweer als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 346
Tamy Sarelle als weiblicher Vorname eintragungsfähig NJW-RR 1988, 712-713
Tanisha als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1996, 47
Wannek als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1992, 72
Windsbraut als weiblicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1985, 166-167
Eingeschränkt positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Alpha als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1984, 281-282
Eike als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1989, 1030–1032
Gerrit als männlicher Vorname eintragungsfähig StAZ 1998, 322-323
Godot als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird NJW-RR 1997, 834-835
Gor als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLG Düsseldorf 3 Wx 170/95
Jona/Jonah für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 2002, 42-43
London für beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig AG Berlin-Schöneberg 70 III 230/11
Lynik als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1992, 312-313
Mikado als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1998, 209-210
Mike als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Frankfurt 1996, 247-248
Prestige als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird MDR 1998, 416
River mit einem zweiten, geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähig StAZ 1998, 208-209
Sonne als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGZ 1994, 191-195
Tjorven als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird OLGR Hamm 2001, 195-197
Uragano als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird BayObLGR 1997, 39
Zeta als weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 1990, 197-198
Zooey als männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wird StAZ 2005, 18
Negative Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
Vorname Entscheidungsinhalt Fundstelle
Ana als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 129-129
Aora als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 282-282
Beauregard als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 379-380
Borussia als Vorname nicht eintragungsfähig AG Kassel 765 III 56/96
Bräunche (Geburtsname der Mutter) als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1986, 286-287
Cezanne als Vorname nicht eintragungsfähig OLGR Karlsruhe 1999, 226-227
Christin als Vorname für einen Jungen auch in Kombination mit eindeutig männlichen Vornamen nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 357
Heike als alleiniger Vorname für den süddeutschen Raum abgelehnt, da das Geschlecht nicht hinreichend zu erkennen ist NJW 1982, 2262–2262
Hemingway als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1985, 250-251
Heydrich als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 317
Holgerson als Vorname nicht eintragungsfähig, weil er in Schweden als typischer Familienname gebräuchlich ist OLGZ 1992, 45-47
Jedidja als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1989, 380-381
Jenevje als Eindeutschung des französischen Vornamens "Genevieve" als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 288
Josephin als alleiniger Vorname für ein Mädchen nicht eintragungsfähig NJW-RR 1994, 580-581
Lafayette Vangelis als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1984, 130-131
Lindbergh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179-180
Lord als Vorname nicht eintragungsfähig FamRZ 1993, 1242–1243
Marey als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 330
Mechipchamueh als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1999, 44-45
Micha als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 355
Mika als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 2007, 179
Moewe als Vorname nicht eintragungsfähig BayObLGZ 1986, 171-174
Moon Unit als Vorname nicht eintragungsfähig AG Schöneberg 70 III 387/87
Navajo als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1995, 45-46
Pan als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1978, 184-185
Peterson, Petersohn, Laurens-Peterson als Vornamen nicht eintragungsfähig StAZ 1987, 139-139
Pfefferminze als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 40
Puschkin als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1983, 351-351
Ronit als alleiniger weiblicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 321-322
Rosa als männlicher Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1993, 50
Rosenherz als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 118
Schröder als Vorname nicht eintragungsfähig OLGZ 1985, 154-156
Stompie als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 73-74
Stone als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1994, 195
Tom Tom als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1991, 255
Verleihnix als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 200
Wegwanipiu als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1997, 380
Woodstock als Vorname nicht eintragungsfähig StAZ 1990, 74-75

Siehe auch

Literatur

Allgemein:

  • Michael Mitterauer: Ahnen und Heilige, München 1993. ISBN 3-406-37643-6
  • Dieter Geuenich u. Ingo Runde (Hrsg.): Name und Gesellschaft im Frühmittelalter. Personennamen als Indikatoren für sprachliche, ethnische, soziale und kulturelle Gruppenzugehörigkeiten ihrer Träger (= Deutsche Namenforschung auf sprachgeschichtlicher Grundlage 2), Hildesheim / Zürich/New York 2006, ISBN 3-487-13106-4
  • Dieter Geuenich, Wolfgang Haubrichs u. Jörg Jarnut (Hg.): Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen, Berlin u. New York 1997 ISBN 3-11-015809-4

Vornamenlexika, deutsch:

  • Margit Eberhard-Wabnitz, Horst Leisering: Knaurs Vornamen-Buch. Herkunft und Bedeutung. Lexikographisches Institut, München 1984.

Vornamenlexika, deutsch regional:

  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Vorname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. "Was Kindernamen über Papas Gehalt verraten" - ariva.de
  2. http://www.welt.de/politik/article1727650/Wie_Namen_die_Zukunft_von_Kindern_beeinflussen.html
  3. http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1602911,00.html
  4. http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E15321DC9855A4AD384CAE256E8FA0A58~ATpl~Ecommon~Scontent.html
  5. "Ein Vorname sagt mehr als 1.000 Worte" - TU Chemnitz
  6. http://www.beliebte-vornamen.de/geschaeftsleben.htm
  7. http://www.tu-chemnitz.de/tu/presse/2006/10.12-11.20.html
  8. Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998
  9. a b BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 576/07 –.
  10. Entscheidung des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 691/03 von 2005 zur Zulassung des Namens "Anderson"
  11. 1 BvR 994/98, Entscheidung von 2004 über Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto
  12. a b c Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Auf: personalausweisportal.de
  13. Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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