Wirtschaft Liechtensteins

Wirtschaft Liechtensteins
Liechtenstein
Flag of Liechtenstein.svg
Weltwirtschaftsrang 143.[1]
Währung Schweizer Franken (CHF)
Umrechnungskurs 1 CHF = 0,74674 EUR (13. Oktober 2010)[2]
Handelsorganisationen EWR, EFTA, WTO[3]
Kennzahlen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) $ 4,603 Mrd. (nominal) (2007)[1]
$ 4,16 Mrd (PPP) (2007)[1]
BIP pro Kopf $ 134.400 (nominal) (2007)[1]
$ 122.100 (PPP) (2007)[1]
BIP nach Wirtschaftssektor Landwirtschaft: 0,8 % (2009)
Industrie: 41,3 % (2009)
Dienstleistung: 57,9 % (2009)[4]
Wirtschaftswachstum -3,4 % (2008)[5]
Inflationsrate 2,4 % (2008)[6]
Erwerbstätige 18.000 (2008)[7]
Erwerbstätige nach Wirtschaftssektor Landwirtschaft: 1,7 % (2006)
Industrie: 43,5 % (2006)
Dienstleistung: 55,4 % (2006)[1]
Erwerbsquote 50,3 % (2008)
Arbeitslose 545 (Dezember 2009)[8]
Arbeitslosenquote 3,0 % (Dezember 2009)[9]
Außenhandel
Export ca. € 2.3 Mrd. (2009)[10]
Exportgüter Maschinen, Metall(-erzeugnisse), Fahrzeuge[11]
Exportpartner Deutschland: 22 % (2010)
USA: 12,8 % (2010)
Österreich: 11,7 % (2010)[12]
Import ca. € 1,4 Mrd. (2009)[13]
Importgüter Maschinen, Metall(-erzeugnisse), Chem. Erzeugnisse[11]
Importpartner Deutschland: 39,8 % (2010)
Österreich: 34,7 % (2010)
Italien: 3,6 % (2010)[14]
Außenhandelsbilanz ca. € 900 Mio. (2009)
Öffentliche Finanzen
Staatseinnahmen 20,8 % des BIP (2008)[15]
Staatsausgaben 23,2 % des BIP (2008)[15]
Haushaltssaldo 2,4 % des BIP (2008)[15]

Die Wirtschaft in Liechtenstein ist vorwiegend auf den sekundären (Industrie) und den tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert. Der Land- und Forstwirtschaftssektor hat mit einem Anteil von zwei Prozenten am Bruttoinlandsprodukt einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung. Auf Grund der zentralen Lage in Europa verfügt Liechtenstein über einen Standortvorteil. Die Industriewirtschaft ist aber wegen der geringen Größe Liechtensteins stark exportorientiert.

Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftsstruktur

Mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 5,3 Milliarden Schweizer Franken[16] liegt Liechtenstein auf dem 143. Platz auf der Liste der Länder nach BIP, wird aber auf Grund seiner geringen Größe oftmals nicht aufgeführt. Gemessen am BIP pro Kopf steht Liechtenstein mit etwa 130'000 Schweizer Franken auf dem ersten Platz.[1]

Um eine neuerliche Zollgrenze am Rhein zu vermeiden, musste Liechtenstein trotz seiner hervorragenden Haushaltslage wie bereits zuvor die Warenumsatzsteuer (WUSt) per 1. Januar 1995 auch die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) übernehmen. Deren Normalsatz beträgt 7,6 %, für Hotels gilt ein Sondersatz von 3,6 % und unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Blumen ein ermäßigter Satz von 2,4 %.[17] Um zu verhindern, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung auf diese Weise Einblick in die Umsätze der zahlreichen liechtensteinischen Treuhandgesellschaften erhält, was mit dem starken Steuergeheimnis des Fürstentums nicht vereinbar gewesen wäre, baute das Land eine eigene MwSt-Verwaltung auf.[18]

Der Finanzdienstleistungssektor stellt einen bedeutsamen Teil der liechtensteinischen Volkswirtschaft dar. Rund 15 % der Erwerbstätigen in Liechtenstein sind auf dem Finanzplatz beschäftigt. Aufgrund der hohen Wertschöpfungsintensität dieses Wirtschaftsbereichs tragen die Erwerbstätigen des Finanzdienstleistungsbereichs einen Anteil von rund 30 % zum liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukt bei. In Liechtenstein haben 15 Banken die Bankenlizenz. Weiter zählt Liechtenstein rund 400 Treuhandunternehmen, 47 Versicherungsunternehmen, 27 Fondsleitungsgesellschaften und 163 Anlagegesellschaften.

Industrie

Eine Hilti-Maschine

Liechtenstein entwickelte sich seit 1960 rasch von einem Agrarstaat zu einem stark industrialisierten Staat. Rund die Hälfte aller Beschäftigten arbeiten im sekundären Wirtschaftssektor. Neben ihrer Stellung als wichtigster Arbeitgeber trägt der Industriesektor mit über 40 % einen bedeutenden Teil am Bruttoinlandsprodukt.[3]

Die Industrie ist auf die Maschinenbau- und Lebensmittelproduktion konzentriert. Als Werkzeughersteller konnte die in Schaan ansässige Firma Hilti mit ihren pneumatischen Bohrhammern hohe Bekanntheit erlangen. In der Lebensmittelindustrie sind die exportorientierten Unternehmen der Ospelt-Gruppe und die Hilcona tätig. Die Neutrik sowie die OC Oerlikon in Balzers produzieren in der Elektrotechnik und im Elektronikbereich.

Banken und Treuhandwesen

Hauptsitz der LGT in Vaduz
VP Bank in Vaduz.

Die größten Banken sind die LGT Bank, die Liechtensteinische Landesbank und die Verwaltungs- und Privatbank. Für den Betrieb von Banken vergibt das Fürstenhaus Banklizenzen. Seit 1992 wurden neben den drei großen Banken auch weitere Geldinstitute zugelassen. Darunter waren auch ausländische Banken, deren Zulassung durch den Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum möglich wurden. Heute beschäftigen die fünfzehn Banken Liechtensteins rund 2100 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von mehr als 40 Milliarden Franken auf. In Liechtenstein gilt das Bankgeheimnis, welches den Banken verbietet, Informationen über Kontoinhaber preiszugeben. Die Beaufsichtigung des Finanzsektors erfolgt durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.[19]

Der bei wohlhabenden Ausländern beliebte Finanzplatz Liechtenstein wird allerdings in erster Linie mit dem Treuhandwesen assoziiert. Um die schwerwiegende Wirtschaftskrise der 1920er Jahre zu überwinden, wurde ein äußerst liberales Gesellschaftsrecht geschaffen. Dazu gehören Stiftungen, die es erlauben, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren. Im Gegensatz zu den Stiftungen der meisten anderen Länder kann die liechtensteinische Stiftung vom Stifter jederzeit wieder aufgelöst werden, was im Ausland als im Widerspruch zum Wesen einer Stiftung häufig kritisiert wird. Aufgrund ihrer Diskretion waren liechtensteinische Stiftungen in der Vergangenheit des Öfteren in Skandale verwickelt. Zu den größten gilt der Fall Texon 1977, in dessen Folge 1981 die Stiftungsgesetzgebung verschärft wurde. Seither dürfen Stiftungen nicht mehr wirtschaftlich tätig sein und der Stiftungsrat muss von besonders qualifizierten und erfahrenen Personen, de facto konzessionierten liechtensteinischen Treuhändern, besetzt sein. Nach wie vor werden jedoch Stiftungen wie auch die Sitzgesellschaften ohne eigenen Geschäftsbetrieb im Fürstentum in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1000 Franken besteuert.

Neben den Stiftungen gibt es auch andere Formen von Sitzgesellschaften: die Aktiengesellschaft, der ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum stammende Trust, aber auch die privatrechtliche Anstalt, die ursprünglich wesentlich bedeutender gewesen ist als die Stiftung. Statt von Sitzgesellschaften spricht man auch von Sitzunternehmen: Sie haben im Fürstentum Liechtenstein nur ihren Sitz, dürfen dort aber nicht wirtschaftlich tätig werden. Die Hauptaufgabe dieser Sitzunternehmen besteht darin, Beteiligungen und Vermögenswerte ausländischer Herkunft auf steuergünstige Art und Weise zu verwalten. Schon 1921 wurden Steuererleichterungen für Sitzunternehmen eingeführt. Flankiert wurden diese Steuerprivilegien durch ein liberales Handelsrecht, das Personen- und Gesellschaftsrecht.

Attraktiv wurden liechtensteinische Sitzunternehmen auch durch die Verbindung des Landes mit der Schweiz über den Zollvertrag von 1924 und den Schweizer Franken, der seit dem Ersten Weltkrieg Liechtensteins Währung ist. Weil der Schweizer Franken im Gegensatz zur deutschen Goldmark oder der österreichischen Krone nicht durch Kriegsausgaben zerrüttet war, galt er als sicherer Hafen. Durch das Personen- und Gesellschaftsrecht und der Steuergesetzgebung, die als liberal gelten, waren die Fundamente für das Treuhand- oder Gesellschaftswesen gelegt. Die in Liechtenstein angelegten Gelder wurden fast nie in Liechtenstein selbst angelegt, sondern nur treuhänderisch verwaltet. Meistens wurden die Gelder bei ausländischen Banken angelegt, weswegen das liechtensteinische Treuhandwesen und oftmals Schweizer Banken stark zusammenarbeiteten. Liechtenstein ist deshalb kein eigentlicher Finanzplatz, sondern eher eine «Finanzdrehscheibe».

Entwicklung der Anzahl der Sitzunternehmen

Die Zahl der liechtensteinischen Sitzunternehmen erhöhte sich zuerst langsam, um nach der Einführung des PGR auf etwa tausend hochzuschnellen. Die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre und die ihr folgenden Autarkiebestrebungen der europäischen Nationalstaaten ließen den Zustrom versiegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Zahl der Sitzunternehmen von 1000 (1945) auf 10’000 (1963), 53’000 (1983) und 84’000 (2000). Die Gründe für diese explosionsartige Entwicklung waren vielfältig: die wirtschaftliche Erholung nach dem Zweiten Weltkrieg, die Entstehung großer, international mobiler Vermögen, der Abbau von Devisenkontrollen, die Erhöhung des Steuerdrucks in den Staaten ringsum (in erster Linie in Deutschland, Italien und Frankreich), die Anziehungskraft des harten Schweizer Frankens, die attraktiven Konditionen der liechtensteinischen Anbieter, aber auch technische Erleichterungen im Finanzverkehr wie Telefax oder die elektronische Zahlungsabwicklung.

Das liechtensteinische Bankwesen entstand weitgehend aus dem Gesellschaftswesen heraus: Statt die ausländischen Gelder nur juristisch zu betreuen, legte man sie immer mehr auch selbst an und gründete dafür eigene Banken. Seit der Mitte der 1990er Jahre entwickelt sich der Finanzplatz Liechtenstein weiter: Zu den reinen Treuhandunternehmen gesellten sich Versicherungs- und Fondsanbieter. Für den Haushalt des Staates Liechtenstein spielte das Gesellschaftswesen schon früh eine wichtige Rolle, namentlich durch die so genannte Gesellschaftssteuer. Diese war zwar für das einzelne Sitzunternehmen, also für den Anleger aus dem Ausland, niedrig, trug dem Staat wegen der schieren Zahl dieser Sitzunternehmen aber gleichwohl sehr viel ein. In den 1930er Jahren sowie seit den späten 1950er Jahren erbringt das Gesellschaftswesen etwa einen Drittel bis die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen des Fürstentums.

Im Februar 2008 begann ein Steuerskandal im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Liechtenstein. Schätzungen zufolge sollen allein aus Deutschland etwa 300 Millionen Euro heimlich bei der LGT Bank, der Vermögensverwaltungsgruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein, angelegt worden sein. Andere Quellen sprechen von 4 Milliarden Euro.

Kooperation in Steuersachen

Information der liechtensteinischen Regierung zu internationaler Steuerkonformität und Bankgeheimnis; Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein am 12. März 2009.
Information der liechtensteinischen Regierung zu internationaler Steuerkonformität und Bankgeheimnis; Regierungschef Klaus Tschütscher am 12. März 2009.

Zahlreiche Länder werfen der liechtensteinischen Regierung vor, nicht ausreichend bei der Bekämpfung von Steuerdelikten zu kooperieren. Bisher war für Liechtenstein die internationale Kooperation bei Steuerdelikten im Wesentlichen auf einen den Steuerbetrug betreffenden Rechtshilfevertrag (MLAT- Mutual Legal Assistance Treaty) mit den USA von 2002 beschränkt. Das Land wurde bis Mai 2009 gemeinsam mit Andorra und Monaco auf der sogenannten «schwarzen Liste» der im Steuerbereich unkooperativen Ländern geführt.

Im Februar 2008 hat Liechtenstein jedoch das Schengener Abkommen unterzeichnet, welches unter anderem auch Kooperation bei sowohl direkten wie auch indirekten Steuern vorsieht. Seit Juni 2008 liegt der EU-Kommission zudem ein mit Liechtenstein ausgehandeltes Betrugsbekämpfungsabkommen vor. Gemäß diesem Abkommen bietet Liechtenstein jedem einzelnen EU-Mitglied die volle Steuerkooperation nach OECD-Standards im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen an. Im Dezember 2008 hat der Kleinstaat ein OECD-konformes Informationsaustauschabkommen mit den USA abgeschlossen, welches am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Mit der «Liechtenstein Erklärung» hat die liechtensteinische Regierung im März 2009 das Angebot zur Übernahme des globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen auch auf andere Länder erweitert und sich bereit erklärt, internationale Maßnahmen gegen die Nichteinhaltung von Steuergesetzen zu unterstützen. So unterstützte die liechtensteinische Regierung unter anderem auch die Beschlüsse des Gipfeltreffens zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Berlin vom Juni 2009.

Laut Erklärung vom 12. März 2009 strebt Liechtenstein über die Einführung des OECD-Standards in der Kooperation auch den Abschluss umfassender bilateraler Abkommen an, die die freiwillige Offenlegung unversteuerter Vermögenswerte ermöglichen und damit über den OECD-Standard hinausgehen sollen. Konkrete Verhandlungen zu entsprechenden Abkommen führt Liechtenstein derzeit mit der EU, Deutschland, Großbritannien und Luxemburg. Da bislang mit Ausnahme des Abkommens mit den USA vom Dezember 2008 kein Verhandlungsabschluss vorliegt, wird das Land von der OECD mit Staaten wie die Schweiz, Österreich, Andorra und Monaco nach wie vor auf der so genannten «grauen Liste» der Länder geführt, die den OECD-Standard anerkannt jedoch noch nicht ausreichend implementiert haben.

Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die FATF, der Internationale Währungsfonds und weitere Organisationen würdigen die effiziente Bekämpfung von Finanzkriminalität durch die liechtensteinischen Behörden. Im Bereich der Geldwäschereibekämpfung hat Liechtenstein die Bestimmungen der 3. EU-Geldwäschereirichtlinie in nationales Gesetz übernommen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Währungsraumes die EU-Richtlinien lückenlos übernimmt, weshalb kein Regulierungsgefälle besteht. Der in Liechtenstein geltende EWR-Rechtsbestand in den vom EWR-Abkommen umfassten Bereichen, wie zum Beispiel jener der Regulierung von Banken und Versicherungen, oder auch der Bekämpfung der Geldwäscherei, ist daher identisch mit dem EU-Rechtsbestand.

Liechtenstein steht wie die anderen EWR-Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, bei der Anwendung von EWR-Recht und der Umsetzung in nationales Recht unter der Aufsicht der EFTA Surveillance Authority mit Sitz in Brüssel. Bei den EU-Mitgliedstaaten liegt diese Aufsichtsfunktion direkt bei der EU-Kommission. Laut ESA liegt die aktuelle Umsetzungsquote Liechtensteins bei 99,4 Prozent.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g CIA World Factbook - Field listing GDP Abgerufen am 13. Oktober 2010
  2. Wechselkurse des Schweizer Franken Abgerufen am 13. Oktober 2010
  3. a b Auswärtiges Amt - Wirtschaft Liechtensteins Abgerufen am 21. März 2011
  4. Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Abgerufen am 13. Oktober 2010
  5. Amt für Statistik Liechtenstein - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Abgerufen am 13. Oktober 2010
  6. Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Volkswirtschaft Abgerufen am 13. Oktober 2010
  7. Eurostat - Beschäftigung Abgerufen am 13. Oktober 2010
  8. Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Arbeitslosenstatistik 2009 Abgerufen am 13. Oktober 2010
  9. Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Arbeitslosenstatistik 2009 Abgerufen am 13. Oktober 2010
  10. Amt für Statistik Liechtenstein - Außenhandel, PDF Quartalsergebnisse Export 2009 alle Angaben ohne Schweiz; Abgerufen am 13. Oktober 2010
  11. a b Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Außenhandel 2010 Abgerufen am 13. Oktober 2010
  12. Amt für Statistik Liechtenstein - Außenhandel, PDF Quartalsergebnisse Export 2010 alle Angaben ohne Schweiz; Abgerufen am 13. Oktober 2010
  13. Amt für Statistik Liechtenstein - Außenhandel, PDF Quartalsergebnisse Import 2009 alle Angaben ohne Schweiz; Abgerufen am 13. Oktober 2010
  14. Amt für Statistik Liechtenstein - Außenhandel, PDF Quartalsergebnisse Import 2010 alle Angaben ohne Schweiz; Abgerufen am 13. Oktober 2010
  15. a b c Amt für Statistik Liechtenstein - PDF Öffentliche Finanzen Abgerufen am 13. Oktober 2010
  16. Amt für Statistik Liechtenstein - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2008, Abgerufen am 16. Oktober 2010
  17. Steuerverwaltung Liechtenstein - Steuersätze Abgerufen am 16. Oktober 2010
  18. Steuerverwaltung Liechtenstein Abgerufen am 16. Oktober 2010
  19. Landesverwaltung Liechtenstein - Finanzdienstleister Abgerufen am 13. Oktober 2010

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