Hermann von Wied

Hermann von Wied

Hermann V. von Wied (* 14. Januar 1477; † 15. August 1552 auf Burg Altwied) war von 1515 bis 1547 Erzbischof und Kurfürst von Köln sowie von 1532 bis 1547 als Hermann II. Fürstbischof von Paderborn.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Familie

Hermann war der fünfte Sohn von Graf Friedrich IV. von Runkel zu Wied-Isenburg und dessen Ehefrau Agnes von Virneburg. Zwei seiner älteren Brüder, Adam († 1483) und Dietrich († 1507) waren Domherren in Köln und Trier, sein jüngerer Bruder Friedrich III. von Wied († 1551) war von 1522 bis 1532 Bischof von Münster. Ebenfalls ältere Brüder waren Graf Wilhelm III. zu Wied und Moers († 1526) und Graf Johann III. zu Wied († 1533). Hermann hatte noch zwei Schwestern Genovefa und Johanna. Ein Neffe Hermanns war von 1562 bis 1567 der Kölner Erzbischof Friedrich IV. von Wied († 1568).

Der katholische Hermann

Im Alter von sechs Jahren wurde er im Jahr 1483 dem Kölner Domkapitel zur Erziehung übergeben, da seine Mutter bereits im Jahr 1478 verstorben war. Als sein Bruder Adam kurz darauf 1483 verstarb, erhielt Hermann dessen Position als Domherr zu Köln. Im Jahr 1487 wurde Hermann, nachdem sein Vater gestorben war, mit zehn Jahren Vollwaise.

Am 8. Dezember 1493 immatrikulierte er sich in der juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Nach dem Tod von Erzbischof Philipp II. von Daun wurde er am 14. März 1515 vom Kölner Domkapitel zum neuen Erzbischof von Köln gewählt. Am 26. Juni 1515 erfolgte von Papst Leo X. die Bestätigung der Wahl. Es sollten bis zur feierlichen Inthronisierung des neuen Erzbischofs jedoch noch drei Jahre vergehen, da der Papst auf der noch durchzuführenden Priester- und Bischofsweihe bestand.

Hermann nahm als Kurfürst im Juni 1519 an der Reichsversammlung in Frankfurt teil, auf der Karl V. zum neuen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt wurde. Zur Wahl standen neben Karl von Habsburg noch Franz I. von Frankreich und Heinrich VIII. von England. Die Wahl Karls erfolgte durch die finanzielle Hilfe von Jakob Fugger, so erhielt auch Hermann ca. 40.000 Gulden Wahlentschädigung für seine Stimme.

Am 23. Oktober 1520 krönte Hermann, zusammen mit den Erzbischöfen von Mainz und Trier, den gewählten Karl V. in Aachen feierlich zum Kaiser. Bei den anschließenden Festlichkeiten in Köln wurden am 12. November 1520 die Schriften Luthers aufgrund der päpstlichen Bannbulle „Exsurge Domine“ und mit Zustimmung Hermanns öffentlich verbrannt. Hermann stand der Reformation zu diesem Zeitpunkt kritisch und ablehnend gegenüber.

Auf dem Reichstag zu Worms im Jahr 1521 stimmte er für die Ächtung von Martin Luther. Er gehörte zu den Unterzeichnern des Wormser Edikts. 1523 schließlich verbot er das Lesen und Verbreiten der Schriften von Martin Luther im Erzbistum Köln, Irrgläubige wurden verhaftet und ausgewiesen. Auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1529 stimmte er für die Einberufung einer Kirchenversammlung zur Wiederherstellung des Religionsfriedens. Im selben Jahr, am 28. September, loderten Scheiterhaufen in Köln, der Rat der Stadt hatte die evangelischen Bekenner Peter Fliesteden und Adolf Clarenbach, den Reformator des Bergischen Landes, als "Ketzer" zum Tod verurteilt. Als Erzbischof, Herr der geistlichen Gerichtsbarkeit im Erzstift, hätte Hermann einschreiten können, tat es jedoch nicht.

1531 wurde Ferdinand I., ein Bruder von Kaiser Karl V., zum deutschen König gewählt. Die Wahl war besonders unter den evangelischen Fürsten umstritten, trotzdem salbte Hermann den Gewählten. 1532 wurde er Administrator des Fürstbistums Paderborn. Die Ruhe stellte er mit der Hilfe von Truppen der Grafschaft Wied wieder her.

Am 16. Oktober 1532 erließ er von Paderborn aus ein scharfes „Edikt wider alle Neuerungen in Sachen Religion“ und 1534 ein anderes aus Poppelsdorf. Hierin wurden die „geheimen Versammlungen der neuen Lehre“ in der Erzdiözese verboten, die „Winkelprediger“ und deren Anhänger waren „ohne alle Gnade unnachlässig zu strafen“ und die Beamten wurden angewiesen „solches Unkraut auszurotten und zu vertilgen“.

1536 rief Hermann ein Provinzialkonzil für die Kirchenprovinz Köln ein. Seinem Ruf folgten viele Kleriker, so auch die Bischöfe der Suffragane Lüttich, Minden, Münster, Osnabrück und Utrecht. Auf dem Provinzialkonzil unter Hermanns Leitung und unter der maßgeblichen Mitwirkung des strengkatholischen Johannes Gropper, Kanoniker zu St. Gereon in Köln und wohl auch Kölner Domherr, wurden verschiedene Verordnungen zu kirchlichen Lehren und Gebräuchen erlassen, welche 1538 im Sinne eines „Handbuchs der christlichen Lehre“ gedruckt wurden.

Der protestantische Hermann

Um 1540 hatte Hermann sich zu dem Entschluss durchgerungen, im Erzstift Köln statt einer Reform die Reformation durchzuführen. Er lud deshalb im Februar 1542 den Straßburger Reformator Martin Bucer zu einer Besprechung mit Johannes Gropper nach Köln ein. Im Dezember 1542 beauftragte Hermann Martin Bucer, eine evangelische Predigt im Bonner Münster zu halten.

Propst Gropper bekämpfte daraufhin den Reformationsversuch Hermanns auf das Schärfste. Das Domkapitel verlangte die sofortige Entfernung des Bucers. Hermann sah sich gezwungen, die Predigten von Bucer wieder einzustellen. Bei den Landständen des Erzstiftes fand Hermann in Frühjahr 1543 Unterstützung, er holte Philipp Melanchthon und andere evangelische Theologen nach Köln.

Das Domkapitel appellierte im September des Jahres 1544 öffentlich an den Papst und den Kaiser, dem Erzbischof Hermann Einhalt zu gebieten. So wurde er auch am 18. Juli 1545 vom Papst nach Rom und vom Kaiser nach Brüssel zur Verantwortung geladen. Hermann ließ sich durch einen Gesandten vor dem Kaiser rechtfertigen und ignorierte die päpstliche Ladung.

Am 2. Januar 1546 erhielt Hermann durch den päpstlichen Legaten Erzbischof Verallo von Rossano das Schreiben seiner Suspendierung durch Paul III. Am 16. April folgte seine Exkommunikation, und am 3. Juli schließlich erklärte ihn der Papst für abgesetzt und ernannte den Koadjutor Adolf III. von Schaumburg zum Administrator der Kölner Erzdiözese. Nach dem Empfang der dritten päpstlichen Bulle erklärte Hermann jedoch öffentlich, dass er den Papst in Rom nicht mehr anerkenne und die Absetzung daher nichtig sei.

Am 24. Januar 1547 erreichten die kaiserlichen Kommissare Lalangus und Viglius Köln und verlangten von den Landständen des Erzstiftes, dem designierten Adolf III. von Schaumburg die Treue zu schwören. Hermanns Unterstützung in den Landständen war jedoch noch weitgehend ungebrochen. Es drohte nun ein Aufstand, da große Teile des Volkes im Erzstift bereit waren, für Hermann zu kämpfen. Um dieses Unglück zu verhindern, entband Hermann das Volk vom Treueeid und trat am 25. Februar 1547 als Erzbischof von Köln zurück.

Hermann zog sich auf die Burg Wied zurück. Unter seiner Schirmherrschaft wurde die Gesellschaft der edlen lebendigen selbst gehenden Wasserkunst am 17. März 1547 in Bacharach am Rhein gegründet. Hermann von Wied wollte möglicherweise mit dieser Gesellschaft einen Neuanfang auf wirtschaftlichem Gebiet wagen. Seinen Leibarzt Dr. Burckart Kranich hatte er zum Bevollmächtigten ernannt. Ferner zählten zu den Gründungsmitgliedern u.a. die Grafen Heinrich und Ludwig zu Stolberg, Adam Wachendorf und Arnolt von Kempen. Diese erhielten am 20. März 1547 von Hermann von Wied eine offizielle Bescheinigung, „in allen Nationen“ als Bevollmächtigte dieser Gesellschaft aufzutreten und zu verhandeln, was darauf schließen lässt, dass die Gesellschaft von Anfang an im gesamten Reichsgebiet tätig werden wollte, was daraufhin auch mit aktiver Unterstützung des Kaisers erfolgte.

Hermann von Wied erlebte im hohen Alter noch das Scheitern dieser Gesellschaft. Er starb auf Burg Wied am 15. August 1552, nachdem er das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen hatte. Er wurde bei seinen Eltern in der Kirche zu Niederbieber beigesetzt.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Philipp II. von Daun Erzbischof von Köln
15151547
Adolf III. von Schaumburg
Erich von Braunschweig-Grubenhagen Bischof von Paderborn
15321547
Rembert von Kerssenbrock

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