Bildungssystem in Deutschland

Bildungssystem in Deutschland

Das Bildungssystem in Deutschland ist vierstufig. Dem Bildungssystem wird bisher der Vorschulbereich nicht zugerechnet, wenn auch einige Ländergesetze dies bereits geändert haben. Nach dem Kindergarten/der Vorschulzeit beginnt der Bildungsweg mit der obligatorischen Grundschule. Die vier Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören, beispielsweise beruflicher Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das Bildungssystem den Menschen lebenslang.

Da wegen der Kulturhoheit der Länder die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bei den Ländern liegt, können Teile des Bildungssystems recht unterschiedlich gestaltet und benannt sein. Das Bildungssystem folgt jedoch einem bundesweit gültigen Grundgerüst.

Standard-Bildungsgänge im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Anfänge des deutschen Bildungswesens liegen im frühen Mittelalter. Eine institutionalisierte Form der Ausbildung oblag für viele Jahrhunderte der Kirche. Sie unterhielt zur Bildung des Klerikernachwuchses meist Dom- Stifts- oder Klosterschulen sowie Lateinschulen, in denen Söhne, vorwiegend des Adels, später auch der bürgerlichen Oberschicht, unterrichtet wurden. Neben dieser theologisch orientierten Ausbildung, gab es eine zweite Gruppe innerhalb des Adels, die Ritterschaft, die ein eigenes Erziehungswesen ausbildete. In ihm wurde das Kriegshandwerk und die Bewirtschaftung und Führung der Güter in den Vordergrund gestellt.[1] Ab etwa 1100 wurde von den Zünften eine handwerkliche Lehre bei einem Meister gewährleistet, die als Frühform der heutigen Berufsbildung gilt. Die meisten Jungen wurden jedoch ausschließlich von ihren Eltern zu Hause unterrichtet. Auch das Hochschulwesen hat im Mittelalter seine Wurzeln. So wurde die erste Universität auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet, die Universität Heidelberg, 1386 gegründet.

Die breitere Entwicklung des allgemeinbildenden Schulsystems setzte erst im Spätmittelalter und mit der Reformation ein. So entstanden in den Städten neben den größeren Dom- und Klosterschulen an städtischen Pfarrkirchen Gemeindeschulen, Schreibschulen in Verantwortung der Kommunen, private sogenannte Winkelschulen für bürgerliche Söhne sowie Schulen die kaufmännische Kenntnisse, z. B. der Kameralistik vermittelten. Spezielle Standesschulen kamen auf, etwa als Ritterakademien, dem Vorläufer der sich später ausbildenden Realschule.

Erst ab dem 18. Jahrhundert erfassten die Schulen zunehmend alle Kinder in Stadt und Land, wobei gewerbliche Sonntagsschulen und Gewerbeschulen hinzu kamen. Auch eine schulische Grundausbildung von Mädchen erlangte zunehmend an Bedeutung. Wichtigster Meilenstein in dieser Entwicklung war die Einführung der allgemeine Schulpflicht. Nach einigen kleineren Territorien wurde sie zwar für ganz Preußen im Generallandschulreglement 1763 gesetzlich eingeführt, aber nur langsam in den Volksschulen durchgesetzt.

In den deutschen Universitäten und in den höheren Schulen wurden etwa seit 1800 neuhumanistische Bildungsreformen eingeleitet, etwa die preußische Bildungsreform. Auch die ersten Technischen Hochschulen (Technische Universität Braunschweig 1745, Universität Karlsruhe, RWTH Aachen) wurden gegründet. Der Zugang zur Universität setzte eine Abiturprüfung voraus (definitiv seit 1834 in Preußen), mehrere Typen des Gymnasiums wurden 1900 als gleichberechtigt für alle Studien anerkannt: Humanistisches Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule. Für Mädchen war das Erlangen der Hochschulreife erst ab 1893 mit der Gründung des ersten Mädchengymnasiums in Karlsruhe möglich, den uneingeschränkten Zugang zum universitären Studium erhielten sie aber erst 1919.

Die Weimarer Republik führte 1920 die obligatorische vierklassige Grundschule innerhalb der Volksschule ein. Weitergehende Forderungen der Reichsschulkonferenz blieben unerfüllt. Der Anteil humanistischer Gymnasien ging zurück, dafür traten die modernen Fremdsprachen und Naturwissenschaften in den höheren Schulen stärker hervor. Diese Form des Bildungssystems blieb im Dritten Reich trotz ideologischer Einflussnahme bis 1945 weitgehend erhalten. Das Abitur, nach 8 Gymnasialjahren, wurde 1937 eingeführt um einer „Überbildung“ entgegenzutreten. Auch wurden Spezialschulen (Napola) zur Formung einer NS-Elite gegründet.

1949 bestätigte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern im Kulturföderalismus die Bildungshoheit („Kulturhoheit der Länder“), die sie bereits in der Weimarer Republik innehatten. Sie führten auch die Schularten und die Schuldauer wieder ein (achtklassige Volksschule, neunklassiges Gymnasium). Zu Anfang (Düsseldorfer Abkommen (1955)) waren sie vorsichtig bemüht, das regional noch sehr unterschiedliche Schulsystem einheitlicher zu gestalten und langsam auszubauen. Das Hamburger Abkommen 1964 setzte aber einen gemeinsamen Rahmen, u. a. durch die Einführung der Hauptschule. Dagegen wurde das Bildungssystem der DDR von 1949 bis 1990 - den Änderungen im Bildungssystem der SBZ folgend - strikt zentralistisch und auf der ideologischen Grundlage des Marxismus-Leninismus geregelt. Mit dem Schulgesetz von 1959 war die zunächst achtklassige Einheitsschule obligatorisch, an die sich die vierjährige Erweiterte Oberschule anstelle des Gymnasiums anschloss. Die ganztägige Betreuung in Schulhorten ermöglichte immer mehr Müttern die Berufstätigkeit.

Einschneidend stellte der Sputnik-Schock 1957 das Bildungswesen aller westlichen Staaten in Frage [2]  – in Deutschland sprach Georg Picht 1964 von einer angeblichen „Bildungskatastrophe“ und einem Modernisierungsdefizit in inhaltlicher und sozialer Hinsicht. Andere wie Ralf Dahrendorf kritisierten die fehlende Erziehung zu demokratischen Bürgern. Für die zweite industrielle Revolution galten mehr und besser qualifizierte Absolventen als zwingend erforderlich. Intensive Reformdiskussionen ließen unter anderem den Deutschen Bildungsrat entstehen, dessen Strukturplan für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen maßgebend wurde. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung legte 1973 den ersten Bildungsgesamtplan vor, auf dessen Grundlage der Auf- und Ausbau des Bildungswesens stattfinden sollte. Er ging aber schon bei der Verabschiedung im parteipolitischen Streit vor allem um die Gesamtschule unter, in den 1980er Jahren stagnierten die bildungspolitischen Bemühungen auch wegen der finanziellen Kosten. Bei der Integration der neuen ostdeutschen Bundesländer nach 1990 wurden die westdeutschen Strukturen mit geringen Abweichungen auf den Osten übertragen.

Erst Ende der 1990er Jahre rückte das Thema Bildung wieder in den Vordergrund, was vor allem auf schlechte Ergebnisse in internationalen Vergleichsstudien (beispielsweise PISA) zurückzuführen ist.[3] Auch trat zunehmend Fachkräftemangel auf. Mit Blick auf erfolgreichere Länder wie z. B. Finnland wurden zahlreiche Änderungen (vorschulische Bildung, gemeinsames Lernen aller Schüler, mehr individuelle Förderung, selbstständige Schule, Abschaffung einer eigenständigen Hauptschule) vorgeschlagen, die das Thema der Bildung wieder in den Vordergrund der Politik rückten. Besonders das schlechte schulische Abschneiden vieler Kinder mit Migrationshintergrund bot dazu Anlass. Auch im Blick auf den internationalen Vergleich sowie das DDR-Bildungssystem setzten sich das Abitur nach 12 Schuljahren (8-jähriges Gymnasium "G8") und das Zentralabitur weitgehend durch. Das Bemühen um Qualitätssicherung z. B. durch Vergleichsarbeiten und Schulevaluation wurde mit hohem Kostenaufwand umgesetzt, die Bundesländer gründeten ein Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB).

Struktur

Das Bildungssystem in Deutschland ist ein vertikal in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei davon bilden das Deutsche Schulsystem:

Primarbereich

Der Primarbereich umfasst in Deutschland die Grundschule. In den meisten Bundesländern besuchen sie die Kinder ab dem sechsten Lebensjahr (wenn ein Kind vor dem 30. Juni das siebte Lebensjahr begonnen hat und nicht zurückgestellt wird). In der Regel umfasst die Grundschule vier Schuljahre, in Berlin und Brandenburg sechs. Auch hier gibt es einige Gymnasien mit 5. Klassen und Schulversuche mit sogenannten "Schnellläuferklassen".
In der Grundschule sollen die Schüler zunächst ihre Leistungsfähigkeit entwickeln. Aus diesem Grund werden in den ersten beiden Schuljahren, teilweise auch länger, keine Noten, sondern Verbalbeurteilungen vergeben. Die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe stellt den Regelfall dar, da Lerndefizite durch Fördermaßnahmen und nicht durch Wiederholung des ganzen Schuljahres kompensiert werden sollen. Daneben ist die Grundschule die erste pflichtmäßige Sozialisationsinstanz außerhalb der Familie. Der Unterricht konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik und wird durch weitere Lernbereiche ergänzt wie Sachkunde, Musik und Religionsunterricht. Das Klassenlehrerprinzip steht im Vordergrund, sodass jeder Lehrer im Prinzip alles unterrichten kann.

Die Grundschule trägt häufig zu Innovationen in der Pädagogik bei. Der pädagogische Schwerpunkt zeigt sich bereits in der Ausbildung der Lehrer, da Lehramtsstudiengänge für den Primarbereich einen deutlich höheren Anteil Pädagogik enthalten als andere Lehrämter (mit Ausnahme der Förderschule bzw. Sonderschule). Neue Konzepte, die in den Grundschulen praktiziert werden, sind etwa der frühbeginnende Fremdsprachenunterricht, die stärkere Förderung der Entwicklung von (Lern-)Methoden gegenüber fachlichem Wissen oder neue Formen im Lernprozess wie Freiarbeit, Projektunterricht oder offener Unterricht.
Die Grundschule unterliegt heute aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen einem beschleunigten Wandel, der sich in Form von voller Halbtagsschule oder jahrgangsübergreifendem Unterricht niederschlägt. Auch die Heterogenität der Klassen nimmt zu.

Sekundarbereich I

Die Sekundarstufe I umfasst die Orientierungsstufe und die sogenannte Mittelstufe der Oberschule bzw. weiterführenden Schule, im Detail Hauptschule, Realschule und Sekundarbereich I des Gymnasiums und der Gesamtschule. Die Sekundarstufe I endet dabei mit dem Hauptschulabschluss oder der mittleren Reife. Letztere berechtigt – versehen mit entsprechendem Qualifikationsvermerk – zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.

Zu den Problemen dieser Stufe gehört der richtige Zeitpunkt, zu dem ein Schüler einer Schulform zugeteilt werden kann. Da viele Schüler in der Pubertät Leistungssprünge nach oben und unten aufweisen, kann es nach der 4. Klasse zu Fehleinschätzungen kommen. Die Zahl der Wechsel zwischen Schulformen und der Wiederholungen („Sitzenbleiber“) ist in Deutschland erheblich. Da dies sowohl ein pädagogisches wie ein finanzielles Problem ist, bemüht sich die Schulverwaltung um eine Senkung dieser Zahlen und eine Steigerung richtiger Prognosen der Schullaufbahn durch die Lehrer.

Hauptschule

Die Hauptschule entwickelte sich aus der Oberstufe der Volksschule und erhielt 1964 im Rahmen des Hamburger Abkommens ihren Namen. Sie sollte von Anfang an auf eine Berufsausbildung vorbereiten und ist so deutlich praxis- und methodenorientierter als andere Sekundarschulen. Die Hauptschulen weisen, sofern es sie in einem bestimmten Bundesland noch gibt, nach wie vor praktischen Leistungen einen hohen Stellenwert zu. Die Hauptschule, die als Gegengewicht zu einer zu „verkopften“ und damit die Hauptschul-Klientel angeblich überfordernden Bildung gedacht war und die der überwiegenden Zahl von Schülern angeblich angemessen sein und Realschulen und Gymnasien entlasten sollte, konnte ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Kritiker sprechen inzwischen mit zunehmender Akzeptanz bei den betroffenen Eltern und der aufnehmenden Wirtschaft von einer „Restschule“, in der nur noch wenige Schüler eingeschult werden, diese aber überproportional oft aus sozial schwächeren Milieus stammen und teilweise die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Hauptschülerquote in ländlich geprägten Regionen deutlich höher ist als in Städten und in Bayern und Baden-Württemberg, wo der Elternwille anders als in anderen Bundesländern nicht maßgeblich ist, eine Übergangsquote von ca. 30 Prozent hat. In Norddeutschland sind die entsprechenden Werte deutlich geringer, weil dort die Eltern über die ab Klasse 5 (bzw. in Berlin ab Klasse 7) zu besuchende Schule ihrer Kinder entscheiden.

Nach der Aufnahme der ostdeutschen Bundesländer in die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 entschieden sich diese gegen die Einrichtung der Institution Hauptschule. Auch aufgrund dieser Entwicklung zog die Kultusministerkonferenz 1993 die Konsequenz und akzeptierte auch Sekundarschulen unterschiedlicher Bezeichnungen, die die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule verbinden. Die Hauptschule weiterführen wollen derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.[4] Die Mehrheit der Bundesländer hat die Hauptschule entweder gar nicht erst eingeführt (dies betrifft die ostdeutschen Beitrittsländer) oder (dies betrifft die Länder der „alten“ Bundesrepublik) die Hauptschulen mit den Realschulen zusammengefasst bzw. diese Maßnahme beschlossen (Hamburg, Schleswig-Holstein) und Rheinland-Pfalz.

Realschule

Die Realschule wurde in Anlehnung an die preußische Mittelschule konzipiert, als Mittelstück zwischen Gymnasium und Volksschule mit einer „erweiterten Allgemeinbildung“. Die Schüler rekrutierten sich zu Beginn meist aus einer aufstiegsorientierten bürgerlichen Mitte.

Die Schulform soll der Nachfrage nach höher qualifizierten Schulabgängern, die für anspruchsvollere Berufsausbildungen gesucht werden, gerecht werden und hat sich bisher erfolgreich gegen ihr Aufgehen in anderen Schulen durchgesetzt. Ihr Erfolg begründet sich dabei einerseits in der Berücksichtigung des zunehmenden Wandels hin zur Dienstleistungsgesellschaft im Curriculum und andererseits in den zahlreichen Möglichkeiten, die ein Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bietet, die heute vielen als Maßstab für eine grundlegende Schulbildung gilt. Dieser Abschluss öffnet den Zugang zu vielen Ausbildungsberufen, aber auch zu Fachoberschulen mit Fachabitur sowie Beruflichen und Fachgymnasien, in denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Insgesamt steht die Realschule in der Mitte des Bildungswesens – sie ist zwar einerseits stark berufsorientiert, lässt andererseits aber den Weg zum Hochschulstudium offen. Zunehmend lässt sich jedoch in einigen Bundesländern ein Zusammenwachsen mit der Hauptschule feststellen, die als erweiterte Hauptschule inzwischen auch zur mittleren Reife führen kann, wenn sie nicht bereits ganz abgeschafft wurde.

Gymnasium

Seit dem Düsseldorfer Abkommen im Jahre 1955 werden alle Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, als Gymnasium bezeichnet. Das Gymnasium umfasst beide Sekundarbereiche. Erst seit jüngster Zeit kann etwa in Bayern über die Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife außerhalb von Gymnasien erworben werden.

Seit 1990 besuchen mehr Schüler der Sekundarstufe I in Deutschland das Gymnasium als eine Realschule oder Hauptschule. Das Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum Abitur dar und ermöglicht den direkten Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder Hochschulstudien. Ein grundlegender Bestandteil des Gymnasiums ist das Erlernen von zwei Fremdsprachen.

Das Gymnasium ist eine selektive Schule, d. h. die Schule prüft kontinuierlich die Leistungen der Schüler und hat die Möglichkeit, den Schüler bei schwachen Leistungen in einen anderen Bildungsgang zu verweisen.

Gesamtschule

Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform in Deutschland. Ihr Konzept beruht auf der Forderung nach mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und möchte deshalb vor allem der frühen Bildungslaufbahnentscheidung, der mangelhaften Förderung der Einzelnen entsprechend ihren Neigungen und Interessen, dem nicht-bedarfsgerechten und eng gefassten Fächerangebot anderer Schulformen sowie den vorgeworfenen sozialen Selektionstendenzen im Bildungswesen entgegenwirken. Die Kritik der Gesamtschulgegner bezieht sich hauptsächlich auf den Vorwurf, dass die Schüler in dieser Schulform nicht, ihrem Leistungsvermögen entsprechend, individuell gefördert werden können, da dort leistungsstarke und leistungsschwache Schüler zusammen unterrichtet werden. Der Position der Gesamtschulgegner, dass gute Schüler von schlechteren „nach unten gezogen werden“, steht die Tatsache gegenüber, dass im internationalen Vergleich Länder mit Gesamtschulsystemen wie einige skandinavische Länder und insbesondere Finnland besonders gut abschneiden. Dies könnte nicht nur daran liegen, dass möglicherweise die lernschwächeren Schüler von Gesamtschulen profitieren, sondern auch die leistungsstärksten Schüler in Finnland besser abschneiden als die vergleichbaren Schüler in Deutschland. Dies könnte jedoch auch auf die, im internationalen Vergleich sehr gute, Betreuungsrelation zwischen Lehrern und Schülern in Finnland zurückzuführen sein. Zu erwähnen ist auch, dass die finnische Gesamtschule ihre Schüler nicht in unterschiedliche Leistungsgruppen einteilt. Auch die USA verfügen über ein Gesamtschulsystem und erzielen damit nur geringe Erfolge.

Generell lassen sich die Gesamtschulen in zwei Typen unterscheiden: Einerseits die integrierten Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge in einer Schule enthalten, und die kooperativen Gesamtschulen, die zwar alle Bildungsgänge in einer Schule zusammenfassen, innerhalb dieser jedoch differenzieren.

Die erste Gesamtschule wurde 1968 in West-Berlin als Versuchsschule gegründet. Heute existieren bundesweit über 800 integrierte Gesamtschulen. In manchen finanzschwächeren Kommunen sind Gesamtschulen willkommen, da sie aufgrund der Verschmelzung und Auflösung anderer Schulformen zu Gunsten einer großen mehrzügigen Einrichtung Geld einsparen. Da in Deutschland die Gesamtschulen neben dem herkömmlichen gegliederten Schulsystem existieren, sind sie mit dem Problem konfrontiert, mit Gymnasien und Realschulen zu konkurrieren. Vor allem die besseren Grundschulabgänger (bzw. deren Eltern)ziehen Realschulen und Gymnasien den Gesamtschulen vor. Dadurch entsteht eine Verzerrung des Leistungsvermögens nach unten – dies wird auch als Creaming-Effekt bezeichnet.

Sekundarbereich II

Die Sekundarstufe II bezeichnet die sogenannte Oberstufe. Zu ihr gehört das Berufsbildungssystem, bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachoberschule und des beruflichen Gymnasiums sowie die gymnasiale Oberstufe. Da viele Abiturienten eine Berufsausbildung anstreben, durchlaufen diese den Sekundarbereich II im Grunde zweifach.

Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der 11. (im achtjährigen Gymnasium (G8) mit der 10.) Klasse und umfasst drei Jahre: eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. In Sachsen und Thüringen, wo das Gymnasium generell nur bis zur Klassenstufe 12 geht, besteht die Sekundarstufe II/Oberstufe nur aus der 11. und 12. Klasse, es gibt keine Einführungsphase (mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien). Die gymnasiale Oberstufe ist geprägt von einem Kurssystem, in welchem Schüler ihre bevorzugten Fächer wählen und Schwerpunkte setzen können, wobei dieses gezielt auf eine akademische Ausbildung vorbereiten soll. Für die Oberstufe der Gesamtschulen gelten die gleichen Bestimmungen wie an anderen Schulen mit Sekundarstufe II, die zum Abitur führen.

Fast alle Bundesländer reformieren ihr Oberstufensystem zurzeit in Richtung einer stärkeren Grundbildung und weniger Spezialisierung. Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. eine weitergeführte Fremdsprache werden vielfach wieder zu nicht abwählbaren Kern- und obligatorischen Prüfungsfächern.

Seit einiger Zeit gibt es daneben Ansätze zur Umgestaltung der Oberstufe mit einer punktuell stärkeren Berücksichtigung von Kompetenzen für das Berufsleben und Neuerungen im didaktisch-methodischen Bereich. Dies liegt unter anderem an der seit längerem zu verzeichnenden Tendenz, dass Abiturienten vermehrt Berufsausbildungen oder ein Fachhochschulstudium anstreben.

Sehr umstritten ist die Abiturientenquote. Während Bayern die Zahl der Abiturienten recht klein bei 34,3 % eines Geburtsjahrgangs hält (davon 22,2 % allgemeine Hochschulreife und 12,1 % Fachhochschulreife im Jahr 2005), führen andere Bundesländer über die Hälfte eines Jahrgangs zu einer Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nordrhein-Westfalen erreicht inzwischen mit 53,4 % den Spitzenwert (davon 32 % allgemeine Hochschulreife und 21,4 % Fachhochschulreife 2005, Zahlen nach Statistisches Bundesamt). Verglichen mit anderen Staaten, die kein gegliedertes Schulsystem haben, sind diese Werte noch gering und stellen nach Ansicht mancher die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft infrage.

Berufsbildende Schulen

In Deutschland werden neun Formen der Berufsbildenden Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die eigentliche Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der Teilzeitschulpflicht die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres besteht, müssen alle Jugendliche bis dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen Schüler, die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das sogenannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikationen eines Berufsfeldes erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die klassische Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine fachtheoretische und allgemeinbildende Begleitung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die Berufsfachschule, in der sowohl Ausbildungen des dualen Systems, als auch sogenannte reine schulische Berufsausbildungen absolviert werden können. Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule (FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt.

Der Besuch der Fachoberschule (FOS) setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit durch den Besuch der FOS13 die fachgebundenen Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. Analog zu der FOS gibt es in mehreren Bundesländern auch Berufsoberschulen (BOS), welche je nach gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches alle Arten der Hochschulzugangsberechtigungen verleihen. Der Besuch der BOS setzt mittlere Reife wie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, welche auch den Schwerpunkt im späteren Besuch der BOS festlegt. FOS und BOS sind in Bayern zur Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.

Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung ein. Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.

An Berufskollegs bzw. Kollegschulen wird – ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt – die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.

Duale Ausbildung

Das System der dualen Berufsausbildung ist nur in sehr wenigen Staaten anzutreffen, obgleich es sich bewährt hat. Es ist gekennzeichnet durch die Aufteilung der Ausbildung auf mehrere Lernorte, die sich in der Trägerschaft von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb befinden, hinzu können aber auch überbetriebliche Lerneinrichtungen besucht werden. Die Berufsschule übernimmt dabei die fachtheoretische und allgemeine Bildung. Sie bietet somit Unterricht in Fächern mit konkretem beruflichem Bezug, aber auch in berufsübergreifenden Fächern oder in Fächern zur politischen und allgemeinen Bildung an. Das genaue Fächerangebot ist jedoch vom jeweiligen Lehrplan abhängig, der aufgrund des Kulturföderalismus von den Ländern erlassen wird. Dieser muss sich jedoch an einem Rahmenlehrplan orientieren, der von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wird. Demgegenüber steht die Ausbildung im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz, die sich auf die fachpraktische Bildung erstreckt. Diese wird über die Ausbildungsordnung geregelt, die dem Betrieb jedoch freie Wahl der Zeitplanung, Lernort- und Methodenwahl zugesteht. Teilweise gibt es jedoch auch inner- und überbetriebliche zusätzliche Schulungsangebote.

Tertiärbereich

Der tertiäre Bereich des deutschen Bildungssystems besteht hauptsächlich aus rund 400 Hochschulen, die sich mehrheitlich in staatlicher Trägerschaft befinden, ansonsten in kirchlicher oder privater Trägerschaft. 2007 waren von 391 Hochschulen 124 Universitäten, Theologische und Pädagogische Hochschulen, an denen etwa 69 % aller Studierenden in Deutschland ausgebildet werden. Weitere 215 der Hochschulen sind Fachhochschulen, an denen etwa 29 % ausgebildet werden. Weitere 52 Hochschulen sind Kunsthochschulen, an denen etwa 2 % ausgebildet werden.[5] Das Hochschulwesen liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes soll 2008 abgeschafft werden.

Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der Forschung, dem Schaffen von neuem Wissen, der Lehre, der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Studium und der Weiterbildung sowie dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten oder Fachbereiche differenziert, die verwandte Wissenschaften in sich vereinigen. Hinzu kommen zahlreiche Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.

Zum tertiären Bereich zählen in Deutschland außerdem Berufsakademien und Fachschulen bzw. Fachakademien, die außerhalb des Hochschulbereichs liegen. Bei den Berufsakademien findet die Hälfte der Studienzeit im Unternehmen statt. An der Fachschule können spezielle Fortbildungen, die etwa zum Techniker oder Meister führen, besucht werden.

Derzeit studieren in Deutschland 1,9 Millionen Studenten. Schätzungen zufolge soll bis 2011 die Zahl auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studierende ansteigen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur bzw. Fachabitur. Zusätzlich ist seit Mitte der 1990er Jahr auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. Weitere Zulassungsbedingungen sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden. Der Staat zahlt unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt nach dem BAföG. Daneben gibt es für besonders leistungsfähige und engagierte Studierende Stipendien diverser Stiftungen.

Der Aufbau des Studiums selbst wird gemäß den Landeshochschulgesetzen durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen autonom festgelegt werden. Auch die Studienabschlüsse, die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu den wichtigsten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und der Doktor. Der Zugang zur Professur hängt von einer Habilitation ab. Durch den Bologna-Prozess verschwinden derzeit viele Magister- und Diplomstudiengänge zugunsten einer Stufung in Bachelor- und Masterstudiengänge. Bei den Studiengängen mit Staatsexamina wie den Lehrämtern, Jura oder der Medizin ist die Entwicklung noch völlig unabsehbar.

Die universitäre Lehre gilt als verbesserungswürdig.[6] Ein krasses Beispiel zeigt die Juristenausbildung, die stark durch universitätsfremde Repetitoren gestützt wird. Das Bachelorstudium ist durch eine starke Verschulung geprägt, offensichtlich um schulische Defizite konzentriert aufzuholen. Damit sollte die Studienabbrecherquote gesenkt werden, was offenbar bisher noch nicht gelungen ist.[7]

Die Finanzierung der Hochschulen wird zunehmend zum Kernproblem. Der finanzschwache Staat möchte, dass die Hochschulen hohe Drittmittel einwerben bei anderen staatlichen Finanztöpfen, der Industrie oder Stiftungen. Zu den Geldgebern gehören auch halbstaatliche Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Finanzierung verschiebt sich von einer staatlichen Grundfinanzierung auf eine schwankende Projektfinanzierung, bei deren Ausschreibung nach Meinung von Kritikern oft propagandistischer oder modischer Etikettenschwindel betrieben wird.

Die Ausstattung der meisten Universitäten mit Personal und Räumen liegt weit unter dem Bedarf, so dass der Studienbetrieb in der Massenuniversität recht unpersönlich und mit nur schlechter Betreuung abläuft. Die aktuelle Diskussion kreist um Studiengebühren mit einer stärkeren Eigenbeteiligung der Studenten oder eine verstärkte Förderung durch den Bund wie durch die Exzellenzinitiative. Die Föderalismusreform der Großen Koalition hat 2006 die Rechte der Bundesländer im Hochschulbereich noch gestärkt. Es bleibt unentschieden, ob viele gute Universitäten oder wenige Spitzenuniversitäten der bessere Weg sind. Viele befürchten eine fehlende Konzentration der Mittel auf weltweit konkurrenzfähige Spitzenforschung durch die föderale Struktur. Politisch brisant ist das Süd-Nord-Gefälle in der Bewertung von Hochschulen als Spitzenleister. Die Spitzenforschung droht sich zurzeit im Süden zu konzentrieren.[8] Außerdem gehen Spitzenforscher lieber z. B. an die Max-Planck-Institute, wo sie von der Massenlehre weitgehend entlastet sind. Ein anderer Teil wandert ins Ausland ab (z. B. USA, Schweiz), wo bessere Bedingungen gegeben sind (Braindrain). Dem steht eine konstante Rückwanderung von Wissenschaftlern gegenüber.

In Deutschland absolvieren nur gut 22 Prozent eines Jahrgangs ein Hochschulstudium. Obwohl dieser Wert langsam ansteigt, erscheint er vielen zu gering, um im Wettbewerb von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung in Hochtechnologieländern mitzuhalten. Sie fordern eine massive Erhöhung der Studienanfängerquote, die durch mehr Abiturienten bzw. eine höhere Quote von Studienanfängern unter diesen und die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige ohne Abitur zu erreichen wäre. Zudem könnten weniger Abbrecher die Absolventenquote steigern. Dem halten andere entgegen, eine Steigerung durch gering qualifizierte Studenten erzeuge keine höhere Qualität. Außerdem sei die Finanzierung der Hochschulen schon jetzt auf einem finanzpolitisch begründeten Minimum angekommen. Der Vergleich mit anderen Ländern berücksichtigt nicht, dass viele Abschlüsse der Berufsbildung anderswo über ein Studium erreicht werden (zum Beispiel Krankenschwester in Schweden).

Quartärbereich

Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung. In Deutschland wird er als eigene Stufe betrachtet, während die OECD ihn dem tertiären Bereich zurechnet. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein neuer Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an Bedeutung, da, um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.

Sonderbereiche

Neben dem System aus Regelschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in staatlicher und teils in privater Trägerschaft geführt werden.

Zweiter Bildungsweg

Beim Zweiten Bildungsweg ermöglichen besondere Institute und Abendschulen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen. Sie bieten die Möglichkeit, fehlende Abschlüsse nachzuholen, zum Beispiel nach dem erfolgreichen Abschluss der Hauptschule einen Realschulabschluss neben der eigentlichen Berufsausbildung zu machen, um später weitere Aufstiegsmöglichkeiten zu haben.

Sonderschule/Förderschule

Für Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine geringe Aussicht auf Erfolg im allgemeinbildenden Schulsystem haben, existieren Sonderschulen, die heute meist als Förderschulen bezeichnet werden um den Charakter der Förderung hervorzuheben und das Stigma der Aussonderung zu vermeiden. Bereits 1778 wurde eine Anstalt für Taubstumme in Leipzig eingerichtet und um 1900 gab es erste Vorläufer der Förderschulen.

In Deutschland existieren verschiedene Typen von Sonderschulen, die jedoch nicht in jedem Bundesland alle vertreten sind und teilweise unterschiedlich bezeichnet werden:

  • Allgemeine Förderschule (vormals: Schule für Lernbehinderte) – führt zu einem besonderen Abschluss, der teilweise nicht als Hauptschulabschluss anerkannt wird.
  • Schule für Erziehungsschwierige (vormals Schule für Verhaltensgestörte bzw. Schule für Erziehungshilfe) – oft an Jugendhilfeeinrichtungen und Kinderheime angegliedert, führt meist zum Hauptschul- oder Realschulabschluss.
  • Schule zur individuellen Lebensbewältigung/Schule zur ganzheitlichen Entwicklung (vormals Schule für geistig Behinderte) – soll wesentliche Fertigkeiten zum möglichst selbständigen Leben vermitteln.
  • Schule für Schwerhörige.
  • Schule für Gehörlose (vormals: Schule für Hörgeschädigte/Taube) – soll Kommunikationsfähigkeit fördern und auf weiterführende Schulen vorbereiten.
  • Sprachheilschule – Ziel ist die Wiedereingliederung in das Regelschulsystem.
  • Schule für Blinde und Sehbehinderte – soll auf weiterführende Schulen vorbereiten.
  • Schule für Körperbehinderte – führt zu einem Abschluss der sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
  • Schule für Kranke – soll Schüler in stationärer medizinischer Behandlung auf dem Laufenden halten.
  • Berufssonderschule – besonders für geistig Behinderte, bildet in der Regel in Hilfsberufen aus (zum Beispiel Küchenhilfe, Gärtnergehilfe und ähnliches).

Die Sonderschule/Förderschule als solches ist nicht unumstritten, zumal es seit den 1970er Jahren positive Erfahrungen mit der integrativen Beschulung behinderter und nicht-behinderter Schüler in Regelschulen gibt. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen nimmt die Zahl von Integrationsschulen stetig zu. In Baden-Württemberg führen die Sonderschulen zu den Abschlüssen der Regelschulen, soweit dies nach der Art der Behinderung möglich ist. Die Regelschulen sollen behinderte Schüler aufnehmen, falls dies möglich ist.

Privatschulen

Klassenraum einer Waldorfschule

Privatschulen haben im deutschen Bildungswesen eine geringere Bedeutung als in anderen Staaten. Durch Art. 7 des Grundgesetzes hat der Staat die Aufsicht über das ganze Schulwesen. Zwar garantiert dieser Artikel auch das Recht auf die Gründung von privaten Schulen, jedoch unter Auflagen für die staatliche Anerkennung. Falls Privatschulen zu vergleichbaren Schulabschlüssen führen, werden sie als Ersatzschulen anerkannt und erhalten die Kosten für Lehrpersonal, Unterhalt und Verwaltung großenteils vom Staat erstattet. Privatschulen werden meist aus weltanschaulichen oder pädagogischen Beweggründen eingerichtet. Derzeit sind über eine halbe Million Schüler in 2.500 privaten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen untergebracht, von denen sich der weitaus größte Teil in kirchlicher Trägerschaft befindet, darunter viele Schulen für Erziehungshilfe, weil diese oft an Kinderheime angegliedert sind. Diesen folgen die Waldorfschulen und Landerziehungsheime, sowie etwa 45 weitere freie Schulen, wie Montessorischulen, Jenaplan-Schulen, andere reformpädagogische Schulen oder Alternativschulen. Trotz ihrer quantitativen Randstellung im Bildungssystem hatten Privatschulen teilweise eine Vorreiterfunktion inne, da sie neue Konzepte praktizieren, die im staatlichen Schulsystem später einzogen. Besonders reformpädagogische Ansätze fanden im staatlichen Schulwesen Anwendung, nachdem sie an Privatschulen zu Erfolgen geführt hatten.

Nachhilfe

Der Nachhilfesektor umfasst alle außerschulischen fachlichen Unterstützungen für Lernende, die die schulischen Leistungen verbessern sollen. Während dies in der Primarstufe meist noch innerfamiliär und besonders zur Vorbereitung von Klassenarbeiten geschieht, nimmt die Verbreitung von bezahlter Nachhilfe mit dem erreichen höherer Klassenstufen zu. Der Nachhilfesektor ist bislang kaum erforscht, jedoch hat Michael Behr in einer 1990 veröffentlichten Studie festgestellt, dass etwa die Hälfte aller Schüler in ihrer Schulzeit zumindest einmal bezahlte Nachhilfe in Anspruch genommen hat. Hierbei ist eine steigende Tendenz feststellbar, was auf eine Motivverschiebung bei der Inanspruchnahme von Nachhilfe zurückzuführen ist. Während früher Nachhilfe vor allem solche Leistungsdefizite ausgleichen sollten, die die Versetzung akut gefährdeten, wird sie heute zunehmend auch gegeben, um den allgemeinen Notenschnitt anzuheben. Der Bereich der Nachhilfe wird zunehmend ökonomisch erschlossen, so gibt es zurzeit über 3.000 private Nachhilfeinstitute, die ihre Dienstleistungen auch Studierenden anbieten. In den letzten Jahren kristallisiert sich ein weiterer Nachhilfezweig heraus, der internetgestützt vor allem von Schulbuchverlagen und Lernsoftwareentwicklern erschlossen wird.

Akteure im Bildungswesen

Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung

In Deutschland sind drei Gruppen von Akteuren im Bildungswesen aktiv. Die Schüler als die wichtigste Gruppe haben aufgrund ihres Alters und Status nur am Rande Einfluss.

  1. Der Staat tritt in Form von Bund, Ländern, Kommunen und Gremien des kooperativen Föderalismus (Kultusministerkonferenz KMK, Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz GWK) in Aktion.
  2. Einige staatliche Gremien zur Politikberatung wie der Wissenschaftsrat oder bis 1975 der Bildungsrat wirken mit.
  3. Auf nichtstaatlicher Ebene existieren vor allem Interessenvertretungen verschiedener Beteiligter am Bildungswesen: die Universitäten (Hochschulrektorenkonferenz HRK); die Interessenverbände der Wirtschaft und des Handwerks (Institut der deutschen Wirtschaft), die Lehrerfachverbände und -gewerkschaften (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Deutscher Lehrerverband) und weitere Organisationen freier Schulen und anderer Bildungsträger (Bundesverband Deutscher Privatschulen, Bund freier Waldorfschulen, Bundesverband der freien Alternativschulen BFAS, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung).

Aufgrund der Länderhoheit im Schulwesen muss der Bund sich bei bildungspolitischen Fragen auf seine Rahmenkompetenzen beschränken, die vor allem im Hochschulbereich und in der Berufsausbildung liegen. Für die inneren Schulangelegenheiten sind ausschließlich die Länder zuständig. Diese gestalten das Schulwesen und führen die Schulaufsicht durch. Sie finanzieren das Schulwesen, erlassen Gesetze und Verordnungen oder genehmigen Schulbücher. Die Aufgabe der Gemeinden sind die äußeren Schulangelegenheiten, die sich vor allem auf die Verwaltung der Gebäude und die Sachausstattung erstrecken. Um eine gewisse Einheitlichkeit des Bildungswesens zu erreichen, sind die Gremien des kooperativen Föderalismus notwendig, besonders die KMK. Die BLK hingegen war ursprünglich als Planungsgremium konzipiert, hat sich jedoch mehr zu einem Gremium der punktuellen Innovations- und Forschungsförderung entwickelt.

Die nichtstaatlichen Akteure und Beratungsgremien haben keinen direkten Einfluss auf das Bildungssystem, sondern wirken vor allem beratend. So entwerfen sie Konzepte und Empfehlungen oder stellen Forderungen an die Bildungspolitik, wirken in der Bildungsforschung mit oder führen Studien durch. Diese haben einen enormen Einfluss auf die Bildungspolitik, welcher sich jedoch nur schwer erfassen lässt.

Rechtliche Bedingungen

Das Schulsystem liegt laut Art. 7 Grundgesetz im Verantwortungsbereich des Staates. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind diese auch für die Durchführung, Aufsicht und Gestaltung des Schulwesens zuständig, was über die Schulgesetze und Schulordnungen sowie Lehrpläne und Curricula der Länder geschieht. Für die gymnasiale Oberstufe können zusätzliche Gesetze existieren. Vor allem der Bereich der Berufsbildung wird auch durch Bundesgesetze und Regelungen geregelt, etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsrahmenpläne. Im Bereich der Hochschulen existieren das Hochschulrahmengesetz, zahlreiche Landesgesetze und hochschulinterne Regelungen. Der Bereich der Weiterbildung ist wenig reglementiert.

Lehrpersonal

Lehrer

Alle Lehrer müssen im heutigen Deutschland eine Ausbildung an Hochschulen absolvieren. Bis in die 1960er Jahre war etwa die Volksschullehrerausbildung an Pädagogischen Hochschulen nicht wissenschaftsorientiert. Die Pädagogischen Hochschulen wurden abgeschafft oder in Universitäten eingegliedert bzw. in Baden-Württemberg als selbständige Hochschulen wissenschaftlich orientiert.

Die insgesamt fünf- bis siebenjährige Lehrerausbildung, die im internationalen Vergleich einen hohen Anteil an Pädagogik aufweist, findet in zwei Phasen statt. Zunächst muss eine Hochschulausbildung absolviert werden, bevor das Referendariat begonnen werden kann. Im Hochschulstudium wird neben zwei oder mehr Fachwissenschaften ein erziehungswissenschaftliches Studium absolviert, das je nach angestrebter Schulform einen unterschiedlich großen Umfang hat. Zurzeit gibt es hier die Studiengänge des Lehramtes an 

  • Gymnasien – berechtigt zum Unterrichten an Gymnasien, Real- und Hauptschulen.
  • Realschulen – berechtigt zum Unterrichten an Gymnasien bis zum Ende der Mittelstufe, Real- und Hauptschulen.
  • Grund- und Hauptschulen – berechtigt zum Unterrichten an Grund- und Hauptschulen.
  • berufsbildenden Schulen – berechtigt zum Unterrichten an allen Arten von Berufsschulen und beruflichen Gymnasien.
  • Sonderschulen – berechtigt zum Unterrichten an Grund-, Haupt- und Sonderschulen sowie integrierten Gesamtschulen mit sonderpädagogischem Anteil.

In einigen Bundesländern gibt es die Stufenlehrerausbildung und dementsprechend die Studiengänge:

  • Primarstufe (Grundschulen)
  • Sekundarstufe I (alle Schulen bis Klasse 10)
  • Sekundarstufe II (alle Schulen ab Klasse 10)

Die wissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule endet mit dem Ersten Staatsexamen, einer Prüfung, in der Fachmethoden und Konzepte abgeprüft werden. In der zweiten Phase findet eine praktisch orientierte Ausbildung statt, die im Studienseminar reflektiert wird. Zu Beginn dieser Zeit steht die Hospitation im Vordergrund. Die Eignung des Referendars wird durch das Zweite Staatsexamen nachgewiesen.

Derzeit wird die Lehrerausbildung wegen der Vorgaben der Bologna-Erklärung in allen Bundesländern reformiert. Das Studium soll gestuft in eine Bachelor- und Master-Phase umgestaltet werden. Langfristig sollen die Abschlüsse Bachelor of Education und Master of Education eingeführt werden, wobei letzterer in einigen Bundesländern (z. B. Berlin) heute schon das Staatsexamen ersetzt.

Der Wechsel in ein anderes Bundesland kann Lehrern Probleme bereiten, da teilweise die Ausbildung wechselseitig nicht anerkannt wird.

Durch die Bundesbesoldungsordnung sind außerdem noch Fachlehrer ohne Studium und mit Fachhochschulstudium vorgesehen. Diese haben aber kein Lehramtsstudium bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert, sondern sollen der Praxis entstammen (Ingenieure und Handwerks- bzw. Industriemeister) und werden ausschließlich an Berufsschulen eingesetzt.

In Baden-Württemberg gibt es Fachlehrer für musisch-technische Fächer, die kein Studium absolvieren, sondern an Pädagogischen Fachseminaren ausgebildet werden und an allen Schularten eingesetzt werden, und Landwirtschaftliche Lehrer und Berater, die ein Fachhochschulstudium, das für den gehobenen Landwirtschaftsdienst dienlich ist, nachweisen müssen und an Landwirtschaftsschulen eingesetzt werden.

Ausbilder

In der Ausbildung von Lehrlingen sind in der Regel Ausbildungsleiter, Ausbildungsmeister oder hauptberufliche Ausbilder tätig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen diese fachlich geeignet sein, was durch eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf hinreichend gegeben ist. Zusätzlich wird eine persönliche Eignung verlangt, die sich auf Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik, Recht usw. erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden kann. Im Handwerk wird die Ausbildereignung hingegen durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen. Neben diesem qualifizierten Personal tragen auch viele andere Angestellte eines Betriebes zur Ausbildung eines Lehrlings bei; diese sind jedoch nicht speziell dafür geschult und haben keine Prüfung darüber abgelegt. Derzeit zeichnet sich ein Trend ab, wonach sich die Tätigkeit des Ausbilders vom Vormachen und Kontrollieren weg bewegt, hin zu einer mehr beratenden Tätigkeit für den Auszubildenden.

Kritik

Das deutsche Bildungssystem ist häufig Gegenstand politischer Debatten, wobei sich grob zwei Richtungen unterscheiden lassen, aus welchen die Kritik kommt. Einerseits sind dies die Kritiker des Bildungssystems an sich. Sie fordern die Abschaffung der zu frühen äußeren Differenzierung (in Haupt-, Realschule, Gymnasium und Sonderschule) und die Integration, bis hin zur Inklusion aller Schüler in einer Gemeinschaftsschule. Sie argumentieren mit der internationalen Vorherrschaft dieser Schulform, die auch in den Staaten, die bei PISA bestens abschneiden, besteht. Weiterhin fordern viele weitgehendere Überarbeitungen und Kürzungen der Lehrpläne bis zur Abschaffung, mehr pädagogische Freiheit für Lehrer, eine bessere pädagogische Ausbildung in der Lehrerbildung, Reduktion der Inhalte und mehr Toleranz im Bezug auf die Verschiedenartigkeit der Schüler. Die andere Richtung übt Kritik an der Schule als Institution, macht diese verantwortlich für die Mängel im Bildungssystem und das mittelmäßige Abschneiden in internationalen Vergleichsstudien. Diese fordern im Gegenteil eine Forcierung der Separation, größere Pflichtanteile der Lehrpläne, weniger pädagogische und mehr fachliche Ausbildung für Lehrkräfte.

Die gegenwärtige Entwicklung ist zwiespältig. Die allgemeine Tendenz zu mehr Leistungsanforderungen wird in den Vergleichsarbeiten und Bildungsstandards deutlich. Zudem befürchten Kritiker, dass durch eine Reihe von Maßnahmen (Abschaffung der Lernmittelfreiheit, Abschaffung der Grundschulbezirke, Abkopplung des Gymnasiums von Realschule und Hauptschule, Einführung von Studiengebühren, der Masterstudiengang als „neue Bildungsschwelle“ und die massive Zunahme von Kinderarmut in Deutschland) in einigen Ländern die Bildungsbenachteiligung noch erhöht wird.

Außerdem steht der mangelnde Erfolg der Wissensvermittlung in der Kritik. Sehr viele Schüler, ganze 40 Prozent, der neunten Jahrgangsstufe machen in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Mathematik nach einem Jahr keine messbaren Fortschritte, so die Pisa-Forscher einer Sonderstudie.[9]

Einzelbelege

  1. Peter Lundgreen: Sozialgeschichte der deutschen Schule im Überblick. 1770-1918, Vandenhoeck-Ruprecht, Göttingen, S. 15
  2. Edgar Wolfrum: Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, Stuttgart 2006, S. 241 „Der in den Vereinigten Staaten durch den „Sputnikschock“ des Jahres 1957 ausgelöste Ruf nach besserer und verstärkter höherer Bildung drang auch nach Europa. ... ein weiterer Aspekt...: die alles überwölbende Systemauseinandersetzung. Hier sollte der Sieg im Kalten Krieg auch auf dem Feld der Bildung errungen werden. Doch gegenüber anderen Industrienationen in West und Ost war gerade die BRD offensichtlich in einen dramatischen Rückstand geraten, jedenfalls herrschte blankes Entsetzen, als die OECD Anfang der 60er Jahre Westdeutschland ein überaus bescheidenes höheres geistiges Potential, ja eine Bildungsmisere bescheinigte ...“
  3. Belege bei O. Anweiler, passim
  4. http://www.ftd.de/politik/deutschland/154496.html
  5. Zahl der Hochschulen Statistisches Bundesamt Deutschland - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2006/2007 - Vorbericht - Studierende insgesamt, Stand: Februar 2007
  6. spiegel.de
  7. Meldung ngo 14. Dezember 2007
  8. Focus 2005
  9. G8-Reform: Der Stoff, aus dem die Albträume sind

Siehe auch

Literatur

  • Oskar Anweiler u. a.: Bildungspolitik in Deutschland 1945-1990, Ein historisch-vergleichender Quellenband, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1992 ISBN 3-89331-137-8
  • Rolf Arnold & Henning Pätzold: Schulpädagogik kompakt. Cornelsen, Berlin 2002, ISBN 3-589-21377-9.
  • Michael Behr: Nachhilfeunterricht: Erhebung in einer Grauzone pädagogischer Alltagsrealität. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, ISBN 3-534-80121-0
  • Kai S. Cortina, Jürgen Baumert, Achim Leschinsky, Karl Ulrich Mayer: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Rowohlt Taschenbücher, November 2003, ISBN 978-3-499-61122-3
  • Rainer Geißler: Die Sozialstruktur Deutschlands. Die gesellschaftliche Entwicklung vor und nach der Vereinigung, 3. Aufl. Wiesbaden 2002, S. 333-364 ISBN 3-531-32923-5
  • Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. VI: 1945 bis zur Gegenwart, Hg. C. Furck u. C. Führ., München 1998, Tb. BRD ISBN 3-406-32467-3; Tb. DDR u. neue Bundesländer ISBN 3-406-42931-9

Weblinks


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