- Amt Blankenstein
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Das Amt Blankenstein war nahezu identisch mit dem 1237 erstmals genannten Gerichtsbezirk Gladenbach, der wiederum auf einen Hundertschaftsbezirk (Centgericht) zurückgeht.
Erst seit den 1380er-Jahren wird in Urkunden von einem Amt Blankenstein berichtet. Die Erhebung zum Amt muss in dieser Zeit erfolgt sein, denn als Johannes von Weitershausen 1398 als Verwalter bestellt wurde, nennt die Urkunde ihn bereits Amtmann. Bis in die 1370er-Jahre war der Gerichtsbezirk Gladenbach noch kein Amt. Der Verwaltungsbezirk war dem Obergericht in Marburg unterstellt und wurde von dort mitverwaltet.
Die in Gladenbach von da an eingerichtete Amtsverwaltung, erhielt ihren Namen von der Burg Blankenstein bei Gladenbach. Sie war Sitz des Amtmannes. Der Amts-/Gerichtsbezirk unterteilte sich in „Obergericht“ mit dem Vorort Hartenrod und „Untergericht“ mit dem Vorort Gladenbach. Nach einem Verzeichnis aller Hausbesitzer im Gericht/Amt Gladenbach, der um das Jahr 1400 erstellt wurde, gehörten nahezu alle Orte dazu, die heute zu den beiden Großgemeinden Bad Endbach und Gladenbach gehören. Im einzelnen werden genannt: Ammenhausen (b. Gladenbach), Bellnhausen, Bottenhorn, Dernbach (unterstand als Adelssitz derer von Dernbach mit der Burg Neu-Dernbach nicht dem Gericht in Gladenbach), Diedenshausen, Endbach, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Gladenbach, Günterod (gehörte von 1354 bis 1443 den Herren v. Dernbach), Hartenrod, Hülshof, Kehlnbach, Krumbach, Mornshausen an der Salzböde, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Schlierbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Wommelshausen.
Zusätzlich bestand noch ein Justiz-Unteramt mit dem Grund Breidenbach, das sich in gerichtlichen Dingen an das Oberamt Gladenbach wenden musste. Der Breidenbacher Grund, wie er auch genannt wurde, umfasste die Orte Breidenbach, Achenbach, Breidenstein, Frechenhausen, Gönnern, Kleingladenbach, Lixfeld, Niederdieten, Niederhörlen, Niedereisenhausen, Oberdieten, Oberhörlen, Obereisenhausen, Quotshausen, Roth, Simmersbach, Steinperf, Wallau mit dem Hof Bellinghausen sowie Weifenbach.
Das Amt wird Landratsbezirk
Durch die Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen vom 22. Dezember 1820 wurden die Ämter aufgelöst und zu Landratsbezirken zusammengefasst. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt. Zusammen mit Teilen aus anderen Ämtern und Gerichten wurde das Amt Blankenstein (ohne den Ort Krumbach) in einen Landratsbezirk Gladenbach (insgesamt 48 Orte mit 13.590 Einwohnern) umgewandelt. Elf Jahre später ging dieses Gebilde wiederum im Kreis Biedenkopf (auch: Hinterlandkreis) auf.
Obergericht - Untergericht
Ober- und Untergericht entsprachen den ehemaligen Kirschspielen Hartenrod und Gladenbach. Die Grenze verlief entlang der hessischen Inneheege (Mittelhessische Landheegen).
Heute ist der ehemalige Gerichtsbezirk Obergericht deckungsgleich mit der Gemeinde Bad Endbach. Das Untergericht umfasst das Gebiet der Stadt Gladenbach.
Interessanterweise gibt es zwischen dem Dialekt (Hinterländer Platt) im Untergericht und dem im Obergericht merkliche Unterschiede. Auch die ehemalige Frauentracht (siehe Hinterländer Trachten) zeigte Unterschiede, insbesondere bei der Kopfbedeckung. Im Untergericht trug man die "Schneppekapp", im Obergericht die "Dellmutsche", die auch im ehemaligen Amt Biedenkopf getragen wurde. Gab es hier alte unbekannte Verbindungen?
Literatur
- Dieter Blume, Jürgen Runzheimer: Gladenbach und Schloß Blankenstein. Hitzerroth, Marburg 1987, ISBN 3-925944-15-X.
- Hans Friebertshäuser: Die Frauentracht des alten Amtes Blankenstein. Elwert, Marburg 1966. (Beiträge zur Volkskunde Hessens, Band 5)
- Norbert Gebauer: Burg, Gericht und altes Recht: Der Gladenbacher Raum im 13. Jahrhundert. Region und Geschichte, Festschrift zum 100-jährigen Bestehen des Hinterländer Geschichtsvereins e.V. Beiträge zur Geschichte des Hinterlandes, Band IX., Biedenkopf 2008, ISBN 978-3-00-024569-5, S. 97-107.
50.7666666666678.5833333333333Koordinaten: 50° 46′ 0″ N, 8° 35′ 0″ OKategorien:- Amt der Landgrafschaft Hessen
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