Jugendbeteiligung

Jugendbeteiligung

Beteiligung, also sich einbringen wird von den meisten Jugendlichen breiter verstanden als ausschließlich reine politische Partizipation wie Wahlen, Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, etc. Sie bedeutet aktive Teilnahme an den Prozessen des öffentlichen Lebens in Schule, Vereinen, der Gemeinde, etc. und an dem Familienleben.

In all diesen Bereichen kann von der Beteiligung Jugendlicher profitiert werden. Gleichzeitig bedeutet mehr Beteiligung, dass Erwachsene lernen müssen, Macht abzugeben. Einzelne Beteiligungsformen bauen aufeinander auf. Wer schon zuhause lernt, sich einzubringen, wird auch den Mut haben, sich in der Schule und darüber hinaus einzubringen. Beteiligung ist kein Mittel zum Abbau von sozialer Ungleichheit, aber ohne Beteiligung wird der Abbau von Benachteiligungen nicht gelingen.

Inhaltsverzeichnis

Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen

Das Weltaktionsprogramm für die Jugend ist ein Programm der Vereinten Nationen, welches im Jahr 2005 gestartet wurde. Es beschäftigt sich mit der Verbesserung der Situation Jugendlicher. In seinem Rahmen wurden auch die Welt-Jugend-Berichte 2003 und 2005 durch den Generalsekretär der UN erstellt.[1]

Darüber hinaus beschäftigten sich die Vereinten Nationen auch in einer speziellen Kinderrechtskonvention, im Rahmen der UNESCO und anderer Programme mit der Beteiligung von Jugendlichen

Orte der Beteiligung

Schulen „Schule muss gerecht gestaltet werden und darf nicht länger ein Ort sein, den Kinder und Jugendliche notgedrungen und ohne Motivation besuchen.“ Die Schule ist ein zentraler Punkt in dem Informationen „verteilt“ werden. Erfolgreicher Unterricht ist ohne die Beteiligung der Schüler an der Gestaltung undenkbar. Derzeit können Schüler zwar an Verwaltungsakten teilnehmen, wahre inhaltliche Beteiligung bleibt ihnen jedoch weitestgehend verwehrt. An Schulen kann Beteiligung geübt werden. Es bieten sich dazu neben den Wahlen zu Klassensprechern besonders die Schülermitverwaltungen an. In den Schulkonferenzen verfügen jedoch die Lehrer gemeinsam mit dem Schulleiter über die Mehrheit der Stimmen. In einigen Bundesländern werden Kreis- und Landesschülervertretungen bei der Gestaltung der Lehrpläne und anderer Schulfragen mit einbezogen.


Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (engl. Non Governmental Organisations, NGOs): Die verbandliche Jugendarbeit ist geprägt von Strukturen, die in der Regel stark auf Jugendbeteiligung ausgerichtet sind. Die Arbeit der Verbände ist ohne aktive Beteiligung der Jugendlichen nicht denkbar. Jugendliche können hier langsam Beteiligung im Rahmen eines freiwilligen Engagements erlernen.

Vereine bilden über die Einbeziehung Jugendlicher (Trainer, Gruppenleiter, Jugendabteilung) ihren eigenen Nachwuchs aus und haben dadurch ein starkes Interesse an einer aktiven Beteiligung Jugendlicher.

Bei den einzelnen Organisationen kann es sich auf der einen Seite um eher traditionelle Gruppen (zum Beispiel: Jugendrotkreuz, Gewerkschaftsjugend, Bund der Katholischen Jugend, etc…) handeln, aber auch um neuere Gruppen bzw. um Jugendinitiativen, die dem Stadium einer reinen Ad-hoc-Gruppe entwachsen sind und sich inzwischen institutionalisiert haben.

Diese Gruppen bilden gemeinsam auf Stadtebene den Stadtjugendring, als freiwilligen Zusammenschluss der Jugendverbände und Vereine. Oft bestehen die Vorstände der Jugendringe selbst zum Teil oder ganz aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese wiederum entsenden Vertreter auf die höhere Ebene, den Landesjugendring und den Bundesjugendring, sowie in die jeweiligen Jugendhilfeausschüsse.

Gemeinde

Jugendgemeinderäte – Viele Gemeinden in Deutschland haben bereits Jugendgemeinderäte eingerichtet. Es gibt unterschiedliche Wahlverfahren (Urversammlung der Wähler, Entsendung, und Mischformen), finanzielle Ausstattungen und rechtliche Verankerungen. Den Räten wird oft ein Anhörungs- und Antragsrecht für den Gemeinderat eingeräumt.

Als besonders effektiv hat sich diese Form der Beteiligung bei kleineren Gemeinden und Städten bis ca. 40.000 Einwohner erwiesen. Politik findet hier in einem sehr direkten, konkreten Rahmen statt, die Angelegenheiten sind überschaubar und können leicht umfasst werden. Zentrum der Bewegung ist Baden-Württemberg mit derzeit rund 100 Jugendgemeinderäten. Diese haben sich im Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg zusammengeschlossen,[2] dort findet man auch Mustersatzungen von Jugendgemeinderäten. Derzeit fehlt aber noch ein bundesweiter Dachverband der Jugendgemeinderäte.

Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg greift den Aspekt der Beteiligung Jugendlicher in § 41a GemO BW auf: „(1) Die Gemeinde kann Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Sie kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. […]. (2) Durch die Geschäftsordnung kann die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten geregelt werden; insbesondere können ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht vorgesehen werden.“ Diese Regelung ist vorbildlich, schafft sie doch zum ersten Mal eine gesetzlich Grundlage für die Einführung von Jugendräten in den Städten und Dörfern eines Bundeslandes. Selbstverständlich können diese auch ohne eine spezielle Grundlage geschaffen werden.

Jugendparteien – Ein weiteres Phänomen sind die jungen Listen oder Jugendparteien, vertreten in einer Reihe ebenfalls kleinerer Städte, aber auch in größeren Städten wie Freiburg und Magdeburg. Diese jungen Listen beteiligen sich an den Strukturen der Kommunalpolitik und entsenden junge Menschen in den Gemeinderat ihrer Heimatstadt. Aufgrund der Voraussetzungen (Alter, Wahlkampf, etc…) ist dies zwar kein Mittel um Kinder und jüngere Jugendliche an Politik heranzuführen. Jedoch um mit etablierten und erwachsenen Politikern auf gleicher Augenhöhe zu verkehren.[3]

Jugendhilfeausschuss, hier werden alle Angelegenheit der Jugendhilfe in der Gemeinde besprochen. Das SGB VIII greift weit in die Kommunale Selbstverwaltung der Städte und Landkreise ein und zwingt sie, einen Jugendhilfeausschuss, welcher zu 3/5 aus gewählten Stadträten und zu mindestens 2/5 aus sachkundigen Einwohnern mit Stimmrecht besteht, zu bilden. Weitere sachkundige Einwohner können beratend hinzugezogen werden. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung entsteht die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes. Ein Teil der sachkundigen Einwohner werden von den Vertretern der Jugendringe entsandt. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit Jugendliche in diesen Ausschuss zu setzen. Daneben werden den lokalen Jugend(gemeinde)räten oft Sitze in diesem Gremium zugestanden. Der KJHA bietet also zahlreiche, leider noch immer nicht vollständig ausgeschöpfte Möglichkeiten Jugendliche an Fragen die sie betreffen zu beteiligen. Finanzierung, die Gemeinden sind die Träger der Jugendhilfe. Jugendhilfe und damit auch Beteiligung ist Pflichtaufgabe der Gemeinden (wie auch Sozialhilfe, Feuerwehr, Schulgebäude, etc….). Sie müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dabei sind sie in der Ausgestaltung und Durchführung frei.

Wahlrecht ab 16. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei kommunalen Wahlen teilnehmen.

Jugendbeauftragter In den Gemeindeverwaltungen können besondere Stellen und Personen geschaffen werden, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen sind. Diese sollen als parteiische Anwälte innerhalb der Verwaltung die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen.

Familien- oder Kinderfreundlichkeitsprüfung. „Mehr Beachtung von Jugendinteressen beim Bau von Jugendzentren, Sporthallen, Organisation von festen Jugendvertretungen“ Hierbei handelt es sich um formalisierte Verfahren innerhalb der Verwaltungen, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen (etwa bei der Einrichtung von Baugebieten (ausreichend Spiel- und Bolzplätze) oder bei anderen öffentlichen Maßnahmen).

Auf Landesebene

In Mecklenburg-Vorpommern fördert seit 2001 die Beteiligungswerkstatt des Landesjugendring M-V die „Mitbestimmung junger Menschen in Schule, Freizeit und Umfeld“. Vier Moderatoren sowie ein Koordinator[4] sollen in direkter Zusammenarbeit mit den Akteuren aus „Verwaltung, Politik, Schule, Jugendarbeit und Jugendverbänden sowie Kinder und Jugendlichen“ die Einbeziehung junger Menschen fördern.[5] Das als „Beteiligungskampagne“ gestartete Projekt ist eine Kooperation mit dem Schweriner Jugendring e.V., dem Jugendmedienverband MV e.V., der BUNDjugend M-V e.V. und dem Pfadfinderbund M-V e.V. als Träger der Moderatorstellen. Dabei wird eine große Methodenvielfalt[6] angeboten, wie Zukunftswerkstätten z.B. bei der Unterstützung von Planungen in Jugendeinrichtungen oder das Open Space, das z.B. 2004 und 2011 bei Schülervollversammlungen am Erasmus-Gymnasium in Rostock genutzt wurde. Die Moderatoren boten zu verschiedenen Landes- und Kommunalwahlen sog. Planspiele an den Schulen des Landes an, um Funktion und Arbeitsweise von Politik und Wahlen zu vermitteln. Außerdem beteiligen sie sich an Projekten wie Jugend im Landtag und unterstützen oder beraten Jugendgruppen, Schülerräte, Initiativen sowie politische Akteure in Fragen der Partizipation.

Auf Bundesebene

„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland (NAP), Seite 52.

Gesetzgebung Die Rahmengesetzgebung für den Bereich Soziales, unter den auch die Jugendhilfe und damit die Beteiligung in diesem Bereich fällt, ist Aufgabe des Bundes. Er nimmt diese laut SGB VIII, dem Jugendgerichtsgesetz und anderen war. Jugendbeteiligung findet ihre Berücksichtigung im SGB VIII § 8: „Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen: (1) Kinder- und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren […] hinzuweisen“. und 11§: „Jugendarbeit. Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junges Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinführen“ Die im Gemeinwesen Handelnden sind verpflichtet, Grundlagen zu schaffen, die den Jugendlichen Beteiligung ermöglichen (siehe auch: Gemeinwesenarbeit).

Deutscher Bundesjugendring (DBJR),[7] Die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Deutschen Bundesjugendring. Der DBJR ist ein Netzwerk der Jugendverbände in Deutschland. In seinen 24 Mitgliedsverbänden, fünf Anschlussverbänden und den 16 Landesjugendringen sind rund 6 Millionen Jugendliche organisiert. Auf dieser breiten Basis repräsentiert der DBJR eine Vielfalt jugendlicher Belange und Forderungen – gegenüber Parlament und Regierung und auch als Lobby für junge Menschen in der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit in der internationalen Jugendpolitik mit Jugendorganisationen im Ausland. Die Organisationen im Deutschen Bundesjugendring repräsentieren ein breites Spektrum jugendlichen Engagements – konfessionelle, ökologische, kulturelle und humanitärgeprägte Verbände sind unter dem Dach des DBJR organisiert. (Pfadfinder, Arbeiterjugend, Chorsänger, Wanderjugend etc.)

Deutsches National Komitee für internationale Jugendarbeit (DNK).[8] Es vertritt die Deutsche Jugendarbeit bei Zusammenarbeit mit anderen Ländern und im überstaatlichen Bereich. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgemeinschaft des Bundesjugendrings, der deutschen Sportjugend und des Rings Politischer Jugend. Dabei handelt es sich jedoch primär nicht um ein Mittel zur Beteiligung Jugendlicher sondern eher zur Vernetzung von Jugendverbänden.

Servicestelle Jugendbeteiligung (SJB), gegründet 2001, eine Jugendinitiative (ehemals in Trägerschaft der Stiftung Demokratische Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, seit Ende 2004 in eigener Trägerschaft). Sie sieht ihre Aufgabe in der Unterstützung von Beteiligungsprozessen und der dafür nötigen Qualifikation. Daneben veranstaltet sie zu diesen Themen Kongresse und Veranstaltungen, betreibt ein Netzwerk engagierter Jugendlicher „Infoscouts“. Damit diese sich gegenseitig helfen und austauschen können. Zudem gibt es ein immer breiteres Netz regionaler Servicestellen, die Beteiligungsprojekte in ihrer Region unterstützen sollen. Die gesamte Initiative wird von Jugendlichen geführt.

Jugenddelegierter, die Bundesregierung hat seit 2004 nach dem Vorbild anderer Staaten zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und dem Bundesjugendring, das Programm Jugenddelegierter ins Leben gerufen. Zwei Jugendliche sollen an den Beratungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Ausschuss für Jugend und soziale Angelegenheiten teilnehmen. Dabei sind sie in Deutschland keine offiziellen Diplomaten, sondern Teil der entsandten Delegation. Im Internet: [www.jugenddelegierte.de]

Youth Bank Deutschland e.V., gegründet 2009, eine jugendliche Hilfsorganisation (ehemals in Trägerschaft der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Sie möchte Jugendlichen die Rahmenbedingungen bieten, um sich bürgerschaftlich zu engagieren und somit die Gesellschaft demokratisch mitzugestalten. Der Youth Bank Deutschland e.V. verwaltet und betreut zu diesem Zweck ein Netzwerk von derzeit 17 lokalen Youth Banks. Diese bieten Jugendlichen Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Projekte.

Auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene beteiligen sich Jugendliche im European Youth Forum (YFJ) an der politischen Entscheidungsfindung der EU. Deutschland wird vom Deutschen Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit im Europäischen Jugendforum vertreten. Der Dachverband von nationalen Jugendräten und NGOs wird von verschiedenen EU-Institutionen in unterschiedlichen Politikfeldern zu jugendrelevanten Themen angehört. Die EU-Kommission unterstützt das European Youth Forum finanziell und fördert in ihrem Aktionsprogramm JUGEND IN AKTION (2007-2013) verstärkt auch Projekte der partizipativen Demokratie und Jugendinitiativen.[9]

Die Europäische Kommission hat 2001 ein eigenes Weißbuch „Neuer Schwung für Jugendpolitik in Europa“ erstellt. Ihre Strategie für eine neue Jugendpolitik in der Europäischen Union für die kommenden zehn Jahre wurde im April 2009 vorgestellt und heißt „Youth – Investing and Empowering”. Sie umfasst Maßnahmen zur Bildung und Beschäftigung, Kreativität und Unternehmertum, zur sozialen Eingliederung, Gesundheit und Sport, gesellschaftliche Mitbestimmung und Freiwilligenarbeit.[10]

Ergebnisse der Studie Kinder und Jugendpartizipation in Deutschland

Die Bertelsmann Stiftung hat zusammen mit der Universität Zürich in einer Studie in den Jahren 2004 und 2005 über 12.000 Jugendliche, mehr als 1.000 Lehrer und Schulleiter sowie die Vertreter von 42 Städten und Gemeinden zum Thema „Partizipation“ in Familie, Freizeit, der Schule und am Wohnort befragt. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind:

Um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist es nicht gut bestellt. Die ausgeprägte Mitbestimmungsintensität in der Familie bestätigt den aus anderen Untersuchungen bekannten Befund, dass die Familie weitgehend eine „Verhandlungsfamilie“ geworden ist, in der Entscheidungen unter Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen ausgehandelt werden. Allerdings betrifft dies vor allem solche Themen, welche die Eltern selbst nicht sonderlich betreffen. In der Schule stoßen unterschiedliche Interessen aufeinander, und auch hier zeigt sich: die Schüler werden eher einbezogen wenn es um nebensächliche Themen geht. Von den sonstigen Mitwirkungsangeboten in der Schule allgemein werden die projektartigen Formen bevorzugt. Hinsichtlich des Ausmaßes der Partizipationsintensität gehen die Einschätzungen der Schulleitung sowie der Kinder und Jugendlichen auseinander.

Auf kommunaler Ebene ist es um die Partizipation der Kinder und Jugendlichen bisher am schlechtesten bestellt. Die Gesamtwerte für die Partizipationsintensität sind sehr niedrig; die Zahl der Formen und Themen, an denen sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen, ist gering; was die Kommunen an Beteiligungsmöglichkeiten anbieten, wird relativ wenig genutzt.. Hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Beteiligung gehen die Einschätzungen stark auseinander, die Kommunalverwaltungen meinen, die Kinder und Jugendlichen würden insgesamt viel stärker partizipieren und auch das vorhandene Angebot stärker nutzen als die Kinder und Jugendlichen laut ihren eigenen Angaben dies tatsächlich tun. Als besonders förderlich für das Partizipieren in der Kommune haben sich folgende Faktoren herauskristallisiert: gute Erfahrungen, die mit vorgängiger Partizipation hinsichtlich der Ergebnisse und des Prozesses gemacht worden sind; der konkrete Veränderungswille; die Informiertheit über die Möglichkeiten zur Mitwirkung; Vereinsaktivitäten (besonders in Sportvereinen); ein Freundeskreis, der ebenfalls partizipiert; das Zutrauen in die eigene Fähigkeit, sich tatsächlich einbringen zu können; die Partizipationsintensität in der Schule. Die Zufriedenheit mit Partizipation hat eine große Bedeutung dafür, ob und wie sehr Kinder und Jugendliche in der Kommune mitwirken, und diese durch eine entsprechende Ausgestaltung der Angebote beeinflussbar ist, stellt sie den wichtigsten Faktor für die Stärkung der Partizipation dar.[11]

Literatur

  • Gerhard Dinger und Bjorn Franke: Der Aufmischer. Buch des Kreisjugendrings des Rems-Murr-Kreises über Jugendbeteiligung; 544 Seiten; beschreibt umfassend alle Aspekte der Beteiligung im kommunalen Umfeld, DGVT Verlag Tübingen 2004, ISBN 3-87159-818-6
  • Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche am kommunalpolitischen Geschehen. Drucksache KJHA 96010 des Jugendhilfeausschuss der Stadt Freiburg, eine Darstellung der Möglichkeiten der Beteiligung im kommunalen Umfeld. Verfügbar unter [3]
  • Beteiligung und Demokratie, Partizipationswünsche von jungen Menschen in Sachsen-Anhalt. Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten in theoretischer wie auch praktischer Sicht
  • 4. Shell Jugendstudie

Einzelnachweise

  1. 10-year review of the World Programme of Action for Youth.
  2. jugendgemeinderat.de
  3. junge-listen.de
  4. http://jugend.inmv.de/ljr/projekte/02/bw/3_team.php?navanchor=1010001
  5. [1]
  6. [2]
  7. dbjr.de
  8. Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit
  9. jugendfuereuropa.de
  10. EU Jugendpolitik auf jugendinfo.at
  11. Bertelsmann Stiftung: „mitWirkung!“

Siehe auch

Weblinks


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