Justus Henning Boehmer

Justus Henning Boehmer
Justus (Jobst) Henning Boehmer

Justus (Jobst) Henning Boehmer (* 29. Januar 1674 in Hannover; † 23. August 1749 in Halle) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Kirchenrechtsgelehrter, Geheimer Rat, Hofrat und Hofpfalzgraf sowie Regierungskanzler des Herzogtums Magdeburg.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nach seiner Schulzeit in der Stadtschule von Hannover, wo er besonders in den alten Sprachen unterrichtet worden war, besuchte Justus Henning Boehmer ab 1693 die Universität Jena, wo er das Fach Rechtswissenschaften unter anderem bei Nikolaus Christoph Lyncker studierte, aber auch zusätzliche Vorlesungen in Philosophie und Theologie besuchte. Unter dem Vorsitz von Professor Wildvogel disputierte Boehmer 1695 über seine bevorstehende erste Dissertation. Anschließend war er zunächst als Advokat in seiner Heimatstadt Hannover tätig, was ihn aber nicht sonderlich ausfüllte.

Im Jahr 1697 nahm er daher das Angebot an, als Hofmeister an die Universität Rinteln zu kommen, wo er jungen Adeligen erste Vorlesungen gab. Wenige Monate später zog es ihn dann zur 1694 gegründeten Martin-Luther-Universität Halle, wo er sich bei Christian Thomasius, Johann Franz Buddeus und Samuel Stryk auf seine zweite Dissertation vorbereitete, die er am 27. August 1699 mit dem Lizentiat beider Rechte erfolgreich abschloss.

Wappen des Pfalzgrafen Justus Henning Boehmer

Es schloss sich wieder eine Zeit der üblichen Vorlesungstätigkeit an, bis er als Mentor des jungen Grafen Heinrich Georg von Waldeck Kontakt zum preußischen Königshof in Berlin und dem dortigen Ministerium bekam. Hier wurde man rasch auf sein juristisches Talent aufmerksam und ernannte ihn am 27. Juli 1701 zum außerordentlichen Professor in Halle, wo er schließlich am 11. August die Doktorwürde empfing. Stryk, seinem alten Mentor und mittlerweile preußischen Geheimrat und Dekan der juristischen Fakultät, hatte Boehmer es zu verdanken, dass er am 9. Dezember 1704 zu dessen Adjutanten und am 24. November 1711 zum ordentlichen Professor der Fakultät ernannt wurde. Nach dem Tod von Stryk erhielt Boehmer dann am 29. Juni 1715 dessen Professur der Institutionen und des Lehnsrechts.

Am 17. August des gleichen Jahres verlieh ihm der kaiserliche Hof zu Wien für „seine persönliche Verdienste im Dienste des Königs von Preußen“ die Pfalzgrafenwürde und den Titel eines Hofrats. Vier Jahre später, am 23. Mai 1719, beförderte ihn sodann der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) zum Geheimen Rat und ernannte ihn schließlich am 25. Mai 1731 zum Direktor der Universität und Vizeordinarius der Juristenfakultät in Halle, nachdem Justus Henning Boehmer den König mittels eines vom König selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens von der Bedeutung dieser Universität überzeugt hatte. Damit wollte der preußische König Boehmer auch an Halle und somit an Preußen binden, da Wien sich im Gegenzug ständig bemühte, diesen fähigen Juristen für eigene Zwecke abzuwerben. So sollte er 1724 die freigewordene Stelle als Reichshofrat und Nachfolger von Nikolaus Christoph Lyncker in Wien antreten, Boehmer lehnte dies aber als überzeugter Preuße dankend ab. Auch weitere Angebote der Universitäten in Bern, Kiel, Helmstedt, Frankfurt/Oder, Tübingen oder Celle, konnten Boehmer nicht von seiner Treue zu Halle abbringen. An seiner statt empfahl Justus Henning Boehmer aber dem Kurator der Universität Göttingen, Gerlach Adolph Freiherr von Münchhausen (1688–1770), seinen Sohn Georg Ludwig Boehmer, sowie dem preußischen Minister Samuel von Cocceji (1679–1755) seinen Sohn Johann Samuel Friedrich Boehmer an die Universität Frankfurt/Oder (Viadrina) zu übernehmen.

Schilde an der Gruft Nr.78 von Justus Henning Boehmer

Nach dem Tod des Regierungskanzlers Johann Peter von Ludewig wurde Justus Henning Boehmer am 14. Dezember 1743 schließlich noch mit dem Amt des Regierungskanzlers des Herzogtums Magdeburg betraut und gleichzeitig zum Ordinarius der Juristenfakultät befördert. Doch nur wenige Jahre später, circa ein Jahr nach dem Tode seines Sohnes Karl August, starb er am 23. August 1749 nach einem heftigen Schlaganfall. Er wurde begraben auf dem aus dem 16. Jahrhundert stammenden Stadtgottesacker zu Halle, einem der wenigen Renaissance-Friedhöfe Deutschlands, in dem Gruftbogen Nr. 78.

Juristische Verdienste

Justus Henning Boehmer zeichnete sich nicht nur durch seine ausgezeichnete Gelehrsamkeit, sondern auch durch seine tiefe religiöse Empfindung aus. So textete er, vorrangig in jüngeren Jahren, einige bedeutsame Kirchenlieder, die in Johann Anastasius Freylinghausens (1670–1739) „Geistreiche Gesangbücher“ im Jahre 1704 veröffentlicht wurden.

Auf juristischem Gebiet konzentrierte Boehmer sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig auf Kirchenrecht und war anfangs Anhänger und Vorkämpfer des vorherrschenden Territorialsystems und damit der Reichsunmittelbarkeit mit seiner theokratisch geprägten Rechts- und Staatsauffassung, wonach jedes Staatsoberhaupt auch geistliche Gewalt besitzt. In späteren Jahren vertrat er aber eine Tendenz zum landesherrlichen Recht basierend auf dem natürlichen Recht sowie zum Kollegialismus, welches schließlich vor allem seine Söhne Johann Samuel Friedrich und Georg Ludwig mit weiteren Reformschritten modifizierten. In seinen großen Werken über das Kirchenrecht wie das fünfbändige „jus eccelsiasticum protestantium“, welches die erste systematische Darstellung des evangelischen Kirchenrechts enthält, bezog er sich zwar noch auf das überlieferte kanonische Recht, reformierte es aber für die protestantische Kirche dahingehend, dass die Grundsätze der Reformation von vorreformatorischen Prinzipien und Widerständen und starrer Orthodoxie sowie von reinem Dogmatismus, sowohl der vorreformatorischen als auch der reformatorischen Richtung, verschont blieben. Mitten im Zeitalter der Aufklärung und beeinflusst von dessen Strömungen vertrat er dabei an Stelle eines religiös-gläubigen Fundamentalismus von Rechtssätzen eine zunehmend kritische und wissenschaftliche Entwicklung

Boehmers Methoden und Auffassungen beherrschten das gesamte evangelische Kirchenrecht des 18. Jahrhunderts und waren Grundlage für weitere Reformen bis in die Gegenwartszeit. Dabei vermied er bewusst eine Zerreißprobe und einen Bruch mit den konservativen Zeitgenossen, sondern er versuchte stets ausgleichend und überzeugend für eine geschichtliche Evolution, anstelle einer ungestümen Revolution zu werben. Hinzu kommen eine Vielzahl von Dissertationen, unter denen sich bedeutende Arbeiten befinden, so unter dem Titel einer Dissertationensammlung „XII Dissertationes a iuris ecclesiastici antiqui“, eine etwa 500 Seiten starke Rechtsgeschichte der frühen Kirche.

Nicht minder waren dabei auch seine Erfolge in dem Bereich des Zivilrechtes. In seinem Hauptwerk „Introductio in jus digestorum“, ein Pandekten-Kompendium, welches sich bis in das 20. Jahrhundert behauptete, befreit er das geltende deutsche Recht von den Einflüssen des alten römischen Rechts und bereitet damit die Grundlagen für das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten vor. Mit seiner „Introductio in ius publicum universale“ wurde er einer der Mitbegründer des naturrechtlichen Allgemeinen Staatsrechts in Deutschland. Er galt damit als einer der bedeutenden Vertreter des „usus modernus pandectarum“.

Eine Fülle weiterer wichtiger und beachtenswerter zivil- und kirchenrechtlicher Werke und mehr als 1500 Gutachten sind aus seiner Feder entstanden, die teilweise später von seinem Sohn Georg Ludwig Boehmer, der sich ebenfalls unter anderem mit dem Kirchenrecht befasst hatte, in dem Sammelwerk „exercitationes ad pandectas“ posthum veröffentlicht wurden.

Sein Zeitgenosse Christoph Weidlich bemerkte im Jahre 1748, dass Boehmer „ohnstreitig der größte Rechtsgelehrte“ sei. Hans Liermann[1] zählte Boehmer „zu den Klassikern des evangelischen Kirchenrechts, dem er kanonisch-rechtlich und historisch eine feste theoretische Grundlage geschaffen hat“. Bei R.W.Dove[2] heißt es: „Boehmers´s Methode und Material beherrschen die gesamte Behandlung des evangelischen Kirchenrechts des 18.Jahrhunderts“. Peter Landau meint, dass Boehmer „aufgrund des rechtshistorischen Niveaus seiner Werke vielleicht der bedeutendste deutsche Rechtsgelehrte des 18.Jahrhunderts“ überhaupt gewesen sei.

Wohnhaus der Familie Boehmer – Große Märkerstraße Nr. 5 in Halle an der Saale

Familie

Justus Henning Boehmer, Sohn des kaiserlichen Notars und Rechtskonsulenten Valentin Boehmer (1634–1704) und der Anna Margarethe Schirmer (1640–1714), war verheiratet mit Eleonore Rosine Stützing (1679–1739), Tochter des Kämmereisekretärs und Pfänners Johann Gotthilf Stützing und seiner Frau Dorothea Hahn. Mit ihr hatte er fünf Kinder, vier Söhne und eine Tochter, die allerdings mit 14 Monaten verstarb. Drei seiner Söhne, nämlich Johann Samuel Friedrich von Boehmer (1704–1772), Karl August von Boehmer (1707–1748) und Georg Ludwig Boehmer (1715–1797), schlugen ebenfalls die Laufbahn der Rechtswissenschaften ein, während der vierte Sohn Philipp Adolf Boehmer (1716–1789) Professor für Medizin und Anatomie sowie Leibarzt von König Friedrich Wilhelm II. von Preußen wurde. Im Jahre 1717 erwarb Justus Henning Boehmer das stattliche Haus in der Großen Märkerstraße Nummer 5 zu Halle, welches er nach seinem Tode seinem Sohn Philipp Adolf vererbte. Das unter Denkmalschutz stehende Haus wurde 2008 von der Stadt Halle aufgekauft und steht aktuell zur Restaurierung und Sanierung an.

Werke (Auswahl)

  • Jus parochiale, Halle, 1701
  • Ius parochiale ad fundamenta genuina revocatum. Halle, 1701
  • Ius parochiale Halle, 1701
  • Introductio in jus digestorum, Halle 1704
  • Jus ecclesiasticum protestantium, 5 Bände, Halle, 1714
  • XII Dissertationesa iuris ecclesiastici antiqui, Halle 1729
  • Usus moderni Strykiani continuatio..., Halle, 1733
  • Institutiones iuris canonici tum ecclesiasticum, Halle, 1738
  • Corpus juris canonici, Halle, 1747
  • Introductio in ius publicum universale, Halle

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans Liermann: Boehmer, Justus (Jobst) Henning. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, S. 392.
  2. R. W. Dove: Boehmer, Justus Henning. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 79–81. Hier Seite 80

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