Landesrundfunkanstalt

Landesrundfunkanstalt
Datei:Karte der regionalen Rundfunkanstalten der ARD.svg
Sendegebiete der Landesrundfunkanstalten

Landesrundfunkanstalten heißen die neun Rundfunkveranstalter des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere deutsche Länder Hörfunk und Fernsehen veranstalten: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR.

Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu unterscheiden, die für ganz Deutschland Programme veranstalten: das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio.

Die neun Landesrundfunkanstalten und die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle haben sich in der ARD zusammengeschlossen.

Übersicht

Rundfunkanstalt Abk. Logo Sitz Gebühren-
einnahmen 2004 (Mio. Euro)
Planstellen Gründungs-
jahr
Sendegebiet
Bayerischer Rundfunk BR BR-Logo München 806 2893 1949 Bayern
Hessischer Rundfunk hr HR-Logo Frankfurt am Main 383 1900 1948 Hessen
Mitteldeutscher Rundfunk MDR MDR-Logo Leipzig 561 2023 1991 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Norddeutscher Rundfunk NDR NDR-Logo Hamburg 892 3447 1956 Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein (alle seit 1956), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1992)
Radio Bremen Radio-Bremen-Logo Bremen 41 300 1945 Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb RBB-Logo Berlin, Potsdam 340 1650 2003 Berlin, Brandenburg
Saarländischer Rundfunk SR SR-Logo Saarbrücken 64 635 1957 Saarland
Südwestrundfunk SWR SWR-Logo Stuttgart 922 3648 1998 Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Westdeutscher Rundfunk Köln WDR WDR-Logo Köln 1067 4210 1956 Nordrhein-Westfalen

Unterschieden werden Mehr-Länder-Anstalten wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und Anstalten, die nur ein Land versorgen wie der Bayerische Rundfunk (BR). Mehr-Länder-Anstalten betreiben zur Versorgung der einzelnen Länder jedoch eigene Programme (z. B. SWR Rheinland-Pfalz) und errichten Landesfunkhäuser (z. B. Landesfunkhaus Hannover des NDR) zur Berichterstattung aus den entsprechenden Landeshauptstädten, die nicht Sitz der Anstalt sind, und zur Produktion eigener Programme für die entsprechenden Länder.

Zur Ausstrahlung des zu dieser Zeit sehr aufwändigen Fernsehprogramms schlossen sich die Anstalten zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. Innerhalb der ARD ist genau aufgeteilt, welche Rundfunkanstalt wie zu den gemeinsamen Programmen beiträgt (vgl. z. B. die Produktion der Reihe Tatort durch verschiedene Anstalten). Festgelegt ist eine Quote, mit der jede Anstalt entsprechend Finanzkraft und Kapazität zum Unterhaltungs- und Informationsprogramm beiträgt. Auch die Auslandskorrespondenten sind einzelnen Anstalten zugeordnet.

Geschichte und Entwicklung

Entwicklung der Durchschnittsgößen und Anzahl der LRA

Die Einteilung der Sendegebiete entstand zunächst gemäß den Wünschen der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg.

In Westdeutschland entstanden zunächst nur sechs Rundfunkanstalten: Die Briten bevorzugten eine Anstalt für den gesamten von ihnen verwalteten Raum und errichteten den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR). Ebenso die Franzosen, wodurch in der französischen Besatzungszone der Südwestfunk (SWF) entstand. Die Amerikaner dagegen bevorzugten eine eher kleinräumliche Einteilung gemäß den neu geschaffenen Ländern, worauf Bayerischer Rundfunk (BR), Süddeutscher Rundfunk (SDR), Hessischer Rundfunk (HR) und Radio Bremen entstanden.

Als Reaktion auf den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 wurde im Jahr 1954 der Sender Freies Berlin (SFB) als eigene Rundfunkanstalt gegründet, wodurch das Land Berlin aus dem Sendegebiet des NWDR ausschied. 1955 wurde die Aufteilung des restlichen NWDR in den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) zum 1. Januar 1956 beschlossen. Als letzte Anstalt in Westdeutschland wurde nach dem Beitritt des Saarlandes 1957 der Saarländische Rundfunk (SR) aus einer GmbH in eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt gewandelt.

In Ostdeutschland entstand in der DDR der Deutsche Fernsehfunk (DFF), der nach der Wende den Betrieb zum 31. Dezember 1991 einstellte. Statt dessen wurden 1991 zwei neue Sendeanstalten gegründet: die Mehr-Länder-Anstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB). Mecklenburg-Vorpommern trat dem NDR bei; der SFB sendete fortan für ganz Berlin.

Seitdem veränderte sich die öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft durch Fusionen: 1998 gingen SWF und SDR im neuen Sender Südwestrundfunk (SWR) auf; SFB und ORB fusionierten 2003 zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Analog zu Diskussionen über eine Neugliederung des Bundesgebiets gibt es auch immer wieder Stimmen zu weiteren Fusionen, speziell für den Saarländischen Rundfunk, für den an eine Fusion mit dem Südwestrundfunk gedacht wird, und für den nordwestdeutschen Raum, in dem Radio Bremen bereits teilweise sowohl mit dem Norddeutschen Rundfunk als auch mit dem Westdeutschen Rundfunk kooperiert. Möglich wäre hier eine Fusion von Radio Bremen und dem Norddeutschen Rundfunk oder ein Ausscheiden Niedersachsens aus dem Norddeutschen Rundfunk zugunsten eines gemeinsamen Rundfunks mit Bremen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Westdeutschen Rundfunks.


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