Märkte

Märkte
Historische Abbildung eines Marktes

Der Begriff Markt (v. lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet im engeren Sinne den Ort, an dem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden (Handelsplatz). Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff heute das geregelte Zusammenführen von Angebot und Nachfrage von Waren, Dienstleistungen und Rechten. Das traditionelle Zeichen eigener Markthoheit einer Stadt war früher in Teilen Europas der Roland.

Inhaltsverzeichnis

Marktrecht und Marktplatz

Hauptartikel: Marktrecht

Gewürze auf dem Markt in Agadir, Marokko

Ein Marktplatz ist ein städtischer Platz (z.B. Gendarmenmarkt in Berlin), auf dem regelmäßig Verkaufsveranstaltungen (Märkte) abgehalten werden oder wurden. Dieser so genannte Marktplatz ist in der Regel der zentrale Platz in einer Stadt, an dem auch das Rathaus errichtet wurde. In größeren Städten existierten oft mehrere Marktplätze, auf denen früher spezifische Waren angeboten wurden. Um Märkte nicht unter freiem Himmel abhalten zu müssen, wurden in vielen Städten Markthallen errichtet. Das Recht, einen Markt abzuhalten (Marktrecht) war im Mittelalter für die städtische Entwicklung entscheidend, und galt als erste Stufe zum Stadtrecht. Der Roland als traditionelles Symbol der Markthoheit findet sich heute noch als Standbild in etlichen deutschen Städten, z.B. in Brandenburg an der Havel, Bremen, Halberstadt, Stendal, Wedel und Zerbst.

"Markt" ist auch in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern die offizielle Bezeichnung für eine Gemeinde, die einen Status zwischen Dorf und Stadt einnimmt. Dieser Status war früher mit der Verleihung des Marktrechts verbunden. In anderen Bundesländern gibt es dafür andere Bezeichnungen. In Bayern und Österreich ist der Begriff Markt bis heute teilweise offizieller Bestandteil des Ortsnamens. So weisen Ortsnamen wie Sobótka, Szombathely oder Samstagsberg auf das samstägliche Marktrecht hin.

Siehe auch: Minderstadt, Flecken (Ort), Liste der Märkte in Bayern

Arten von Märkten

Mercado dos Lavradores, Funchal (Madeira)
Kambodscha: Eine Marktfrau bereitet frisch gegrillten Fisch und Hähnchen zu.
Berlin Karl-August-Platz Charlottenburg Wochenmarkt

Aus dem ortsbezogenen Marktbegriff hat sich im Laufe der Zeit ein auf die Verkaufsform bezogener Marktbegriff abgeleitet. Heute unterscheidet man eine ganze Reihe unterschiedlicher Märkte.

Markt als offene Verkaufsveranstaltung

Markt ist ebenfalls die Bezeichnung der Verkaufsveranstaltung an sich, zu der in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort Händler zusammenkommen, um Waren des täglichen Bedarfs an Ständen zu verkaufen (so genannte Krämer- oder Krammärkte), oft in Form eines Wochen- oder Jahrmarktes. Werden über den täglichen Bedarf hinausgehende Waren angeboten, spricht man von Flohmarkt.

Neben solchen allgemeinen Marktveranstaltungen hat sich im Lauf der Geschichte eine ganze Reihe spezieller Veranstaltungen in Marktform entwickelt. Hierzu zählen beispielsweise Obst- und Fischmärkte (wie zum Beispiel der Viktualienmarkt oder der Hamburger Fischmarkt), Bauernmärkte, aber auch Weihnachtsmärkte und Messen.

Großmarkt

Ein Großmarkt ist ein Ort (oft eine Großmarkthalle), an dem zum Beispiel Lebensmittel und Blumen an Wiederverkäufer (z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie) verkauft werden (Großhandel).

Supermarkt

Ein Supermarkt ist ein Laden, der verschiedene Waren des täglichen Bedarfs anbietet. Die moderne Markthalle nimmt mit ihren meist festen Ständen eine Zwischenstellung zwischen Markt und Supermarkt ein.

Börse

Börsen sind Spezialmärkte (für Aktien, Kuxe, Obligationen, Versicherungen, spezielle Waren (Öl, Immobilien u. a. m.). Nach der Art des Handels lassen sie sich unterteilen in Börsensegmente genannte Teilmärkte wie geregelter Markt, amtlicher Markt und Freiverkehr.

Marktbegriff in der Wirtschaft

Hauptartikel Markt (Ökonomie), Marketing

Der Begriff Markt bezeichnet in der Wirtschaft ganz allgemein den (realen oder virtuellen) Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage von und nach einem Gut. Ist das Angebot größer als die Nachfrage, spricht man von einem Käufermarkt. Wenn das Angebot kleiner ist als die Nachfrage, handelt es sich um einen Verkäufermarkt. Stimmen Angebot und Nachfrage bei einem Gut überein, so spricht man vom Marktgleichgewicht. Es ist gekennzeichnet durch den Gleichgewichtspreis (vulgo auch Marktpreis) und die durch ihn bestimmte gleichgewichtige Menge. Unter bestimmten Bedingungen erreicht eine Ökonomie, in der alle Güter auf Märkten frei getauscht werden, eine pareto-effiziente Ressourcenallokation (Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik). Diese Aussage bildet das theoretische Fundament für das in vielen Ländern vorherrschende Wirtschaftssystem der Marktwirtschaft. Sind die Annahmen des Ersten Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomik verletzt, so ist die Güterallokation über Märkte im Allgemeinen ineffizient (sog. Marktversagen).

Andreas Scharf und Bernd Schubert definieren den Markt folgendermaßen: Ein Markt besteht aus allen tatsächlichen und potenziellen Abnehmern mit einem spezifischen Bedürfnis, welches die Unternehmung mit ihrem Produkt zu befriedigen versucht.

Paul Samuelson und William Nordhaus definieren den Markt wie folgt: Ein Markt ist ein Mechanismus, mit dessen Hilfe Käufer und Verkäufer miteinander in Beziehung treten, um Preis und Menge einer Ware oder Dienstleistung zu ermitteln.

Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet zwei Marktarten, die Faktormärkte und die Gütermärkte:

Faktormärkte
Marktart Merkmale
Arbeitsmarkt Handel von Arbeitsleistungen gegen Arbeitsentgelte.
Immobilienmarkt Handel mit Grundstücken und Gebäuden.
Kapital- und Geldmarkt Handel, bzw. Vermittlung von lang- und kurzfristigen Krediten.
Gütermärkte
Marktart Merkmale
Konsumgütermärkte Handel mit Konsumgütern.

Beispiele: Mobilfunkmarkt, Automobilmarkt, Heim-PC-Markt

Investitionsgütermärkte Handel mit Investitionsgütern.

Beispiele: Maschinenmarkt, Werkzeugmarkt

Dabei erfüllt ein Markt folgende Funktionen:

  • Versorgungsfunktion,
  • Koordinationsfunktion,
  • Preisbildungsfunktion und
  • Verteilungsfunktion.

Aus unternehmerischer Sicht bezeichnet man als Markt ein Absatzgebiet. Der Terminus neue Märkte erschließen bezeichnet heute eine Grundanforderung für jedes wachstumsorientierte Unternehmen. Der relevante Gesamtmarkt lässt sich dabei in Marktsegmente unterteilen. Aus der großen Bedeutung des Absatzgebietes für ein Unternehmen hat sich in der Betriebswirtschaftslehre das Fachgebiet Marketing entwickelt.

"Markt" im Sinne des Marketing bezeichnet Kundengruppen, die einem spezifischen Bedürfnis bzw. Bedürfniscluster zugeordnet werden können und kombiniert dieses mit Produkten und Serviceleistungen der Anbieter. Auf dem Markt treffen also Bedürfnisse und Lösungen zusammen. Bedürfnisse/ Kundengruppen oder Lösungen jeweils allein bilden keinen Markt. Erst wenn Bedürfnisse und Lösungen kombiniert werden, ergibt sich ein Markt (vg. auch Begriff relevanter Markt).

Nach der Zahl der Anbieter und Nachfrage werden Märkte in Marktformen eingeteilt. Diese Einteilung wird vor allem zur Erklärung der Marktpreisbildung genutzt. Man unterscheidet

Marktbegriff in der Soziologie

Hauptartikel Marktsoziologie

In der Soziologie wird der Markt als allgemeines Muster gesellschaftlichen Handelns seit Ferdinand Tönnies (für „Gesellschaft“ gegenüber „Gemeinschaft“) und Max Weber genutzt, er umfasst in seiner weitest greifenden Ausprägung jeden Tausch sozialer Sanktionen (also auch negativer Sanktionen bis hin zum Krieg). Der Ethnosoziologe Georg Elwert hat diesen Ansatz benutzt, um die „Gewaltmärkte“ von Warlords zu analysieren.[1]

Weblinks

Anmerkungen

  1. Vgl. Julia M. Eckert (Hgn.), Anthropologie der Konflikte. Georg Elwerts konflikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-271-6.

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