- Ordinatio Sacerdotalis
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Ordinatio Sacerdotalis (lat.: Die Priesterweihe) ist der Titel des am 22. Mai 1994 veröffentlichten Apostolischen Schreibens von Papst Johannes Paul II. Mit diesem Schreiben wandte sich der Papst an die Bischöfe der katholischen Kirche und erklärte seine Lehrmeinung „über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe“.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Johannes Paul II. kommt schon in seiner Einleitung zum Kern seiner Lehre, wenn er schreibt: „Die Priesterweihe, durch welche das von Christus seinen Aposteln anvertraute Amt übertragen wird, die Gläubigen zu lehren, zu heiligen und zu leiten, war in der katholischen Kirche von Anfang an ausschließlich Männern vorbehalten. An dieser Tradition haben auch die Ostkirchen getreu festgehalten“ (Ordinatio Sacerdotalis (OS) Nr. 1). Sein Amtsvorgänger Paul VI. hatte den Standpunkt der katholischen Kirche ebenso klar umrissen: „Sie hält daran fest, dass es aus prinzipiellen Gründen nicht zulässig ist, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen. Zu diesen Gründen gehören: das in der Heiligen Schrift bezeugte Vorbild Christi, der nur Männer zu Aposteln wählte, die konstante Praxis der Kirche, die in der ausschließlichen Wahl von Männern Christus nachahmte, und ihr lebendiges Lehramt, das beharrlich daran festhält, dass der Ausschluss von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche“ (OS Nr. 1.)
Erklärung der Glaubenskongregation
Johannes Paul II. verweist auf die Erklärung „Inter Insigniores“ die von der Kongregation für die Glaubenslehre, mit Genehmigung des Papstes, veröffentlicht wurde. Die Erklärung wiederholt und erläutert die von Paul VI. dargelegten Gründe dieser Lehre, wobei sie schlussfolgert, dass die Kirche für sich nicht die Vollmacht in Anspruch nehme, „Frauen zur Priesterweihe zuzulassen“ (Inter Insigniores Nr. 100). Zu solchen Gründen fügt jenes Dokument noch theologische Argumente hinzu, die die Angemessenheit jener göttlichen Verfügung für die Kirche erläutern und bringt zum Ausdruck, dass die Handlungsweise Christi nicht auf soziologischen oder kulturellen Motiven der damaligen Zeit beruhte. So führte Paul VI. dann erläuternd aus, „der wahre Grund liegt darin, dass Christus es so festgelegt hat, als er die Kirche mit ihrer grundlegenden Verfassung und ihrer theologischen Anthropologie ausstattete, der dann in der Folge die Tradition der Kirche stets gefolgt ist“ (OS Nr. 2).
Berufung von Frauen
Der Papst weist auf sein Apostolisches Schreiben „Mulieris dignitatem“ hin und wiederholt: „Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten“ (Mulieris Dignitatem Nr. 26).
Evangelien und Apostelgeschichte
In Ordinatio Sacerdotalis legt der Papst die Quellen der Heiligen Schrift zugrunde und führt zur Wahl der Apostel aus: Christus erwählte die, die er wollte (Mk 3,13-14 EU); (Joh 6,70 EU), und er tat das zusammen mit dem Vater „durch den Heiligen Geist“ (Apg 1,2 EU), nachdem er die Nacht im Gebet verbracht hatte (Lk 6,12 EU). Darum hat die Kirche bei der Zulassung zum Amtspriestertum (vgl. Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Nr. 28; Dekret Presbyterorum Ordinis, Nr. 2) stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte (Offb 21,14 EU). Sie übernahmen in der Tat nicht nur eine Funktion, die dann von jedem beliebigen Mitglied der Kirche hätte ausgeübt werden können, sondern sie wurden in besonderer Weise und zutiefst mit der Sendung des fleischgewordenen Wortes selbst verbunden (Mt 10,1.7-8 EU); (Mt 28,16-20 EU); ( Mk 3,13-15 EU); (Mk 16,14-15 EU). Die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrem Amt nachfolgen sollten. In diese Wahl waren auch jene eingeschlossen, die durch die Zeiten der Geschichte der Kirche hindurch die Sendung der Apostel fortführen sollten, Christus, den Herrn und Erlöser, zu vergegenwärtigen (vgl. Lumen Gentium Nr. 20 und 21; OS Nr. 2)
Die Stellung der Frau in der katholischen Kirche
Der Papst erklärt, dass die Mutter Gottes Maria zugleich die Mutter der Kirche sei, aber niemals einen apostolischen Sendungsauftrag und auch nicht das Amtspriestertum erhalten habe. Diese Tatsache schmälere aber nicht ihr Ansehen und sei auch keine Diskriminierung der Frau (OS Nr. 3.) Wie von der Erklärung Inter Insigniores herausgestellt wurde, wünscht die Kirche, „dass die christlichen Frauen sich der Größe ihrer Sendung voll bewusst werden: ihre Aufgabe ist heutzutage von höchster Bedeutung sowohl für die Erneuerung und Vermenschlichung der Gesellschaft als auch dafür, dass die Gläubigen das wahre Antlitz der Kirche wieder neu entdecken" (Inter Insigniores Nr. 115-116). Er schreibt weiter: Das Neue Testament und die ganze Kirchengeschichte erweisen umfassend die Präsenz von Frauen in der Kirche, als wahre Jüngerinnen und Zeugen Christi in der Familie und im bürgerlichen Beruf oder in der vollkommenen Weihe an den Dienst für Gott und das Evangelium. "In der Tat hat die Kirche, indem sie für die Würde der Frau und ihre Berufung eintrat, Verehrung und Dankbarkeit für jene zum Ausdruck gebracht, die - in Treue zum Evangelium - zu allen Zeiten an der apostolischen Sendung des ganzen Gottesvolkes teilgenommen haben. Es handelt sich um heilige Märtyrinnen, Jungfrauen, Mütter, die mutig ihren Glauben bezeugt und dadurch, dass sie ihre Kinder im Geiste des Evangeliums erzogen, den Glauben und die Überlieferung der Kirche weitergegeben haben" (Mulieris dignitatem, Nr. 27. ; OS Nr. 3.).
Päpstliche Anordnung
"Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (Lk 22,32 EU), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben" (OS Nr. 4).
Kirchenrechtliche Bewertung
Mit der päpstlichen Anordnung wurde klargemacht, dass zumindest die Frage der Gültigkeit der Priesterweihe von Frauen keine rein kirchenrechtliche Frage ist. „Mit dem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis hat Papst Johannes Paul II. autoritativ erklärt, es sei unfehlbare Lehre des ordentlichen und universalen Lehramts der über die Welt verstreuten Gemeinschaft der Bischöfe, dass die Priesterweihe Männern vorzubehalten ist. Durch diesen Akt ist offenkundig, dass es sich um eine definitive, d. h. letztgültige, irreformable, von niemandem jemals mehr revidierbare Lehre der katholischen Kirche handelt." [1]
Zweifel zur vorgelegten Lehre ?
Die Kongregation für die Glaubenslehre antwortete am 28. Oktober 1995 auf die Zweifel, ob diese Lehre als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist, mit „Ja“ und fügt folgende Begründung an:
„Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32 ELB), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt, in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört“ [2].
Einzelhinweise
- ↑ Kirchenrechtliche Anmerkungen zur "Priesterinnenweihe“ [1]
- ↑ Kongregation für die Glaubenslehre: Antwort auf den Zweifel bezüglich der im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis vorgelegten Lehre, 28. Oktober 1995, publiziert u.a. in: L'Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache 47/1995, S. 4. Online
Literatur
- Manfred Hauke: Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit? Zehn Jahre nach der päpstlichen Erklärung "Ordinatio sacerdotalis", hg. David Berger, Verlag Franz Schmitt – Respublica-Verlag, Siegburg 2004, ISBN 3-87710-281-6.
- Norbert Lüdecke: Die Grundnormen des katholischen Lehrrechts in den päpstlichen Gesetzbüchern und neueren Äußerungen in päpstlicher Autorität, Echter Verlag GmbH, Würzburg 1997, ISBN 3429019362.
Weblinks
Apostolische Schreiben (siehe auch Motu Proprio)Clemens XIII.: Ubi primum accepimus
Gregor XVI.: In supremo apostolatus
Leo XIII.: Salutaris ille | Praeclara gratulationis publicae | Orientalium Dignitas | Apostolicae Curae | Testem benevolentiae nostrae | Parta humano generi | Annum ingressi sumus
Benedikt XV.: Ubi primum | Dès le début | Orientis catholici | Maximum illud
Pius IX.: Quibus quantisque malis | Multiplices inter
Pius X.: Praestatia Scripturae | Haerent animo
Johannes XXIII.: Boni pastoris | Il religioso convegno
Paul VI.: Apostolica sollicitudo | Integrae servandae | Signum magnum | Sollicitudo omnium ecclesiarum Recurrens mensis october | Octogesima Adveniens | Marialis Cultus | Gaudete in Domino | Evangelii Nuntiandi
Johannes Paul II.: Catechesi tradendae | Dies Domini| Familiaris consortio | Reconciliatio et paenitentia | Ecclesia Dei | Mulieris dignitatem | Christifideles laici | Redemptoris custos | Pastores dabo vobis | Ordinatio Sacerdotalis | Orientale lumen| Ecclesia in Africa | Vita consecrata | Ecclesia in Libanon | Ecclesia in America | Ecclesia in Asia | Novo Millennio ineunte | Ecclesia in Oceania | Misericordia Dei | Rosarium Virginis Mariae | Ecclesia in Europa | Pastores gregis | Tertio millenio adveniente
Benedikt XVI.: Totius orbis | Die altehrwürdige Balilika | Sacramentum Caritatis | Summorum Pontificum | De aliquibus mutationibus in normis | Ecclesiae unitatem | Ubicumque et semper | Omnium in mentem | Verbum Domini | Quaerit semper | Porta fidei
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