René Marcic

René Marcic

René Marcic (* 13. März 1919 in Wien; † 2. Oktober 1971 in Aarsele, Belgien) war Publizist und Rechtsphilosoph.

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Leben und Werk

René Marcic studierte an der Universität Zagreb (Promotion zum Dr. jur. 1942). Er arbeitete als Presse- und Kulturreferent im Generalkonsulat des „Unabhängigen Staats Kroatien“ in Wien, wurde 1946 Mitglied des Redaktionsstabs der Salzburger Nachrichten und arbeitete als Gerichtsreporter, ab 1953 als Gerichtsredakteur. Nach dem Tod von Gustav Canaval, dem Gründer jener Zeitung, war er von 1959 bis 1964 dessen Nachfolger als Chefredakteur. Parallel zu dieser Tätigkeit habilitierte sich René Marcic 1959 für Rechtsphilosophie und Allgemeine Staatslehre mit der Schrift „Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat“. Sein breit angelegtes wissenschaftliches Werk umfasst 17 Monographien und über 300 Beiträge in Sammelbänden und Fachzeitschriften auf den Gebieten der Rechts- und Staatsphilosophie, des Naturrechts, der Politikwissenschaften und des Verfassungsrechts. Marcic wurde ein zentraler Protagonist der Wiedererrichtung der Universität Salzburg und betrieb den Aufbau der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät sowie die Einrichtung des interfakultären Instituts für Politische Wissenschaften in Salzburg bzw. Studiums der Politikwissenschaft in Österreich. Er war von 1963 bis 1971 Universitätsprofessor für Rechts- und Staatsphilosophie. Ab 1965 war er auch für Allgemeine Staatslehre und Verfassungsrecht sowie Politikwissenschaft zuständig.

Die Besonderheit des von Marcic eingerichteten interfakultären Instituts illustrierte den pluralistisch-interdisziplinären Denkansatz von René Marcic. Der Kollektivvorstand dieses Instituts setzte sich aus folgenden Professoren zusammen: René Marcic, Franz-Martin Schmölz (Gesellschaftslehre und politische Theorie an der Theologischen Fakultät) und Günter Kieslich (Publizistik- und Kommunikationstheorie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät); weiters erhielt auf Initiative von René Marcic Norbert Leser den ersten Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Geisteswissenschaftliche Fakultät) in Österreich. Marcic kam gemeinsam mit seiner Frau Blanka bei einem Flugzeugabsturz über Belgien ums Leben[1], als er nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt bei dem bekannten jüdischen Rechtsphilosophen Julius Stone (1907—1985) in Sydney heimkehren wollte.

René Marcic als Rechtsphilosoph

Marcic vertrat eine kritischen Naturrechtslehre, die er als ontologische Theorie eines von ihm so bezeichneten „Seinsrechts“ verstand. In Kürze lässt sich dies so beschreiben: Aus dem Sein des Menschen und seiner Lebenswelt lässt sich, so sagt er, die Menschenwürde ableiten, aus welcher sich nicht nur die Gerechtigkeit als wichtigste Grundidee des Rechts (als der Ordnung der Beziehung der Menschen zueinander) ableiten lasse, sondern auch die Menschenrechte in ihrer Ausfächerung, wobei die Menschenrechte als Grundlage der Rechtsordnung aller Staaten gelten sollten. Der zeitgenössische marxistische Philosoph Wilhelm Raimund Beyer, der Gründer und Präsident der Internationalen Hegel-Gesellschaft, bezeichnete ihn als den neben Jean-Paul Sartre einzigen Philosophen nach 1945, der (mit seinem ontologischen Entwurf der Rechtstheorie) überhaupt einen umfassenden Versuch einer neuen Ontologie unternahm. René Marcic bezog sich dabei auf so unterschiedliche Positionen wie Aristoteles, Thomas von Aquin, Martin Heidegger, Ernst Jünger, Hegel und Julius Stone. Er kannte wie kaum ein anderer Philosoph die Texte der griechischen und römischen Philosophie der Antike in der Originalsprache und zitierte diese nicht nur in seinen Beiträgen, sondern in den Vorlesungen auch aus dem Gedächtnis. Mit Hans Kelsen, dem die Universität Salzburg auf seine Initiative hin das Ehrendoktorat verlieh und mit dem ihn eine Freundschaft verband, veranstaltete er eine Reihe von Diskussionen. Es ging vor allem um die Frage des Naturrechts und die Suche nach präpositiven Normen des Rechts. Marcic wollte damit eine philosophische Grundlage zu einer kritisch-verantwortlichen Kultur des Rechts, aber auch der Medien, der Politik und der Wissenschaften schaffen, um Demokratie und Rechtsstaat von unten her („genossenschaftlich“) weiter entwickeln zu lassen. Durch seine Vorträge und sein Schrifttum regte er einige bedeutende Persönlichkeiten an: Felix Ermacora, Manfried Welan, Karl Albrecht Schachtschneider, Werner Maihofer, Theo Mayer-Maly, Ilmar Tammelo, Ota Weinberger, Paul Weingartner, Ulrich Scheuner, Herbert Schambeck, Heinrich Drimmel, Gerd-Klaus Kaltenbrunner, Ludwig Adamovich, Hermann Lübbe, Norbert Leser, Helmut Schreiner, Michael Fischer u.v.a.

Demokratie und Diktatur

René Marcic zeigte sich, offenbar geschockt durch Erfahrungen im Nationalsozialismus, besorgt, dass bevormundende Kräfte trotz der Demokratie wieder Oberhand gewinnen könnten, und bemühte sich daher ganz besonders, die Demokratie nicht nur davor schützen, sondern sie noch freier und lebendiger zu machen. Die Demokratie deutete er als „Baustil des Wandels“ schlechthin, während die Diktatur für ihn Einengung, Unterdrückung und Lähmung bedeute. Mahnend zitierte er den Spruch der Antike: „Oboedientia facit tyrannum.“ (Es ist der Gehorsam, der den Tyrannen macht.)[2]. Daher trat er für das autonome Eintreten der Bürger für die von unten her definierten Interessen der Allgemeinheit ein, weil nur eine genossenschaftlich zustande gekommene Rechtsordnung der Demokratie wirklich gerecht werden könne, diese aber freie und selbständig denkende Menschen voraussetzt. Marcic lehnte jede Gewalt ab, es sei denn als Ausnahme der Widerstand gegen Tyrannen wie Adolf Hitler. Dabei verwies er auf die Tradition des europäischen Denkens, die unbedingt beibehalten werden solle: „Wer zur Befreiung des Vaterlandes den Gewalt- und Willkürherrscher tötet, soll gepriesen werden, lehrt Cicero und der Aquinate!“[3], Da in der NS-Zeit zur Begründung des blinden Gehorsams gerne der Römerbrief, Kap. 13, strapaziert wurde, betonte er, dass Paulus nur dann richtig verstanden werde, wenn man weiß, dass er an anderer Stelle implizit mahnte: „Nehmt nicht alles als Gottes Wille hin, was euch als Gottes Wille hingestellt wird!“[4] Jede Verherrlichung von Staat und Gemeinschaft auf Kosten der individuellen Freiheit lehnte er grundlegend ab und untermauerte dies mit der Philosophie des Thomas von Aquin, der dem Staat und der Gemeinschaft eine relationale, aber nur dem konkreten Menschen eine substantielle Realität zugemessen habe. Es sei deshalb immer falsch, zu behaupten, der Mensch müsse sich einer Obrigkeit einfach ohne Kritik unterordnen. „Wo das Wort 'herrschen' fällt, da hört man den Herrn die Peitsche schwingen und den Knall, der vom Fall des Sklaven kündet.“[5] So spricht er, um speziell die Position der Linken verständlich zu machen: „Das ist es, was die Neue Linke irritiert!“ [6] Aber dem zum Teil verständlich gehaltenen linken Protest gegen die Autorität musste er in fundamentalen Punkten widersprechen, wenn er etwa kritisch an den gefährlichen Satz von Leo Trotzki erinnert: „Hält man das Leben für heilig, muss man auf die Revolution verzichten“.[7] Die Demokratie ist auf der allgemeinen Bildung und Freiheit der Staatsbürger begründet, welche schon bei Marsilius von Padua und in der ganzen „linksaristotelischen“ Tradition, der er sich verbunden fühlte, als die eigentlichen Träger der Souveränität anerkannt werden. Richtig verstandene Volkssouveränität bedeutet nach seinem Verständnis nicht nur, dass der Staat keine Zwangseinrichtung sein darf, sondern dass er vielmehr dazu verpflichtet ist, den Bürgern die optimale Bildung und Information möglichst neutral zur Verfügung zu stellen, damit die Bürger alle ihnen zustehenden Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können. Damit der Staat diese Funktion auch tatsächlich wahrnimmt, ist Kontrolle notwendig, und zwar nicht nur durch Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sowie internationale Gerichte, sondern eben auch durch die sich frei bildende öffentliche Meinung und durch freie, verantwortliche und qualitätsvolle Massenmedien. Daraus resultierte für ihn auch sein aktives Eintreten für eine sowohl qualitativ als auch ethisch anspruchsvolle Medienlandschaft (Presse, Rundfunk und Fernsehen) und die Sorge um deren Unabhängigkeit.

René Marcic als Publizist

Unter „Publizist“ verstand Marcic – zum Unterschied vom Begriff „Journalist“ – jenen Mitwirkenden an Qualitätszeitschriften, welcher nicht nur Tagesereignisse wiedergibt, sondern auf wissenschaftlicher Grundlage die gesellschaftliche Gesamtlage beurteilt und kommentiert, wobei der Querschnitt der veröffentlichten Beiträge die öffentliche Meinung bzw. das geistige Leben und die Debatten der Öffentlichkeit einer Gesellschaft repräsentieren. Während der Zeit seiner Leitung der Salzburger Nachrichten, aber auch in den späteren Jahren, war Marcic im ganzen deutschen Sprachraum als Kommentator des Zeitgeschehens anerkannt. Er führte den Begriff der Medien als „Vierter Gewalt[8][9] im Staate ein – unter Anspielung an die Drei-Gewaltenlehre nach Montesquieu. Er setzte sich auch für die Verleihung eines hohen österreichischen Literaturpreises des Jahres 1967 an den damals erst wenig bekannten und dennoch umstrittenen Thomas Bernhard ein. Im Jahre 1979 wurde vom Land Salzburg als Zeichen besonderer Wertschätzung für René Marcic der nach ihm benannte René-Marcic-Preis ins Leben gerufen, eine Auszeichnung für besondere Leistungen auf publizistischem Gebiet.

Die sogenannte de Mendelssohn-Affäre

Im Jahre 1949 kritisierte Marcic, damals noch ein wenig erfahrener Gerichtsreporter, in der Weihnachtsausgabe der Salzburger Nachrichten den deutschen Journalisten Peter de Mendelssohn wegen einer Ernst Jünger betreffenden Rezension in scharfer Weise. Dabei fiel folgender Satz:

„Der Wert des Menschen steigt oder sinkt, je nachdem man das Wesen des Menschen höher oder niederer ansetzt. Wer über Gott und das Gebet Spott treibt, oder wer in Gott höchstens ein Es, jedoch keine Person, kein Du erfährt, der darf sich nicht wundern, wenn er die Abwertung seines Wesens am eigenen Leibe zu spüren bekommt, und eines Tages in die Gaskammer gesteckt wird. Mendelssohn und seinesgleichen haben selber die Welt heraufbeschworen, von der sie dann verfolgt wurden.[10]

Für diese unbedachte Aussage hat sich Marcic später von sich aus in einer Karfreitagsbetrachtung bei Mendelssohn und bei allen Opfern des Nationalsozialismus öffentlich entschuldigt.

Da der Historiker Fritz Hausjell in jüngster Zeit wegen dieses Satzes sowie wegen der Tatsache seines früheren Dienstes für das faschistische Ustascha-Regime die Umbenennung des nach Marcic benannten René-Marcic-Preis gefordert hatte, ließ Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) von einer wissenschaftlichen Kommission die von ihm erhobenen Vorwürfe über die Einstellung des Wissenschaftlers und Journalisten René Marcic zum Nationalsozialismus und zum Antisemitismus prüfen. Das Ergebnis erbrachte eine eindeutige Entlastung von René Marcic: „Es wurden keine expliziten Aussagen gefunden, die in irgendeiner Form Sympathie mit dem nationalsozialistischen Regime, mit Adolf Hitler und mit dessen Krieg bzw. Kriegsverbrechen ausdrücken.“[10] Dieser Bericht enthält u. a. eine Würdigung der hinsichtlich der Aufklärung über den österreichischen Antisemitismus führenden Zeithistorikerin Erika Weinzierl, die im Jahr 1971/72 in einer Gedächtnisschrift für René Marcic lobend jene selbstkritischen Karfreitagsbetrachtungen hervorgehoben hat. Weinzierl nennt René Marcic einen „unermüdliche(n) Vorkämpfer für die Grund- und Freiheitsrechte, der seit 1946 ohne Abstrich für die Unverjährbarkeit der Verbrechen wider die Menschheit und die lebenslängliche Sühnepflicht der Verbrecher eingetreten ist.“[10]

Quellen

  1. Jet stürzte ab: Professor Marcic tot. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 3. Oktober 1971, S. 1.
  2. René Marcic, Rechtsphilosophie S. 280
  3. ebenda S. 278
  4. ebenda S. 280
  5. ebenda S. 100
  6. ebenda S. 102
  7. ebenda S. 27
  8. Aufsatz Skizze einer Magna Charta der Presse, Jur. Blätter 1955, S. 192 ff.
  9. Kapitel Die 'vierte Gewalt' in seinem Buch Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat, Wien 1957, S. 394-397
  10. a b c http://www.salzburg.gv.at/lkorr-meldung?nachrid=39235

Werke

  • Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat (1957)
  • Martin Heidegger und die Existenzialphilosophie (1949)
  • Verfassung und Verfassungsgericht (1963)
  • Mensch, Recht, Kosmos (1965)
  • Die Stellung der politischen Parteien in der Verfassung (1965)
  • Das Buch und sein Verwalter (1966)
  • Der Staatsmann in der Demokratie (1966)
  • Die Koalitionsdemokratie (1966)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit und Reine Rechtslehre (1966)
  • [Hrsg.] Die Zukunft der Koalition (1966)
  • Ernst Jüngers Rechtsentwurf zum Weltstaat (1966)
  • Rechtsphilosophie (1969)
  • Demokratie - der Baustil des Wandels (1970)
  • Hegel und das Rechtsdenken im deutschen Sprachraum (1970)
  • Recht - Staat - Verfassung (1970)
  • Geschichte der Rechtsphilosophie (1971)
  • Naturrecht und Gerechtigkeit (1989)

Literatur

  • Michael Fischer (Hrsg.): Dimensionen des Rechts, Duncker & Humblot (1974)
  • Norbert Leser: René Marcic 1919-1971, in: Grenzgänger 1 (1981); S. 75-88.
  • Erwin Bader: René Marcic und der Richterstaat, in: Anton Pelinka (Hrsg.): Zwischen Austromarxismus und Katholizismus (1993); S. 123-136.

Weblinks


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