- Staatsstraße (Lettland)
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Lettlands Staatsstraßen (lett. Latvijas Valsts ceļi) ist eine am 26. Oktober 2004 in Lettland gegründete staatliche Aktiengesellschaft. Sie gehört zu 100 % dem Verkehrsministerium Lettlands. Die Gesellschaft ist aus dem Lettischen Straßenbauamt hervorgangen und übernimmt nun dessen Aufgaben. Nur wenige kurze Teilstrecken der Staatsstraßen sind als Autobahn ausgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Logo
Das Logo der Gesellschaft stellt zwei parallel von Nord nach Süd verlaufende und dann rechtwinklig voneinander wegführende Straßen dar, welche von einer halbkreisförmigen Umgehungsstraße nördlich überquert werden.
Geschichte
Straßen werden auf dem Gebiet Lettlands bereits in Dokumenten aus dem 13. Jahrhundert erwähnt. Ab dem Jahre 1646 wurde in Teilen Lettlands schwedisches Straßenrecht eingeführt. Im Herzogtum Kurland (lettisch: Kurzeme) wurden in den Jahren 1752, 1786 und 1801 Gesetze über die Straßen erlassen bzw. angepasst.
Aus dem Jahre 1688 existieren Straßenkarten aus Livland (lettisch: Vidzeme), und aus dem Jahre 1702 gibt es Straßenkarten aus Kurland.
Am 1. August 1919 wurde das Straßenbauamt Lettlands gegründet. Dieses Amt war damals für 703 km Chausseen und für 21.480 km Land- und Nebenstraßen zuständig. Die Aufgabe der Verwaltung dieser Straßen wurde in fünf Amtsbezirke untergliedert: Riga, Cēsis, Jelgava, Liepāja und Tukums.
Im Jahre 1927 wurde diese Untergliederung verfeinert. Insgesamt wurden 13 Amtsbezirke eingerichtet: Rīga, Jelgava, Cēsis, Liepāja, Daugavpils, Rēzekne, Smiltene, Ventspils, Valmiera, Madona, Bauska, Kuldīga und Balvi. Diese waren im Jahre 1940 für insgesamt 326 km Schwarzdecken- und 1779 km sonstiger Chausseen sowie 3.000 Brücken und weitere Land- und Nebenstraßen mit einer Gesamtlänge von 24.179 km zuständig.
Mit der Zugehörigkeit Lettlands zur Sowjetunion wurde die Straßenverwaltung aufgeteilt in die Verwaltung von Straßen gesamtsowjetischer Bedeutung, welche von Moskau aus administriert wurde und Straßen von regionaler (lettischer) Bedeutung, die vom lettischen Ministerium für Verkehrswesen administriert wurden. Erst im Jahr 1956 wurde diese Zweiteilung aufgehoben und nunmehr wurden alle Straßen Lettlands von 26 Amtsbezirken verwaltet, die mit der Verwaltungsgliederung Lettlands übereinstimmen.
Zu den Aufgaben des Straßenbauamts gehörte in den 1970er und 1980er Jahren auch der Wohnungsbau und die Ferienversorgung für die etwa 10-12.000 Angestellten des Amtes.
Weitere Informationen zur Geschichte der Straßen Lettlands werden im Straßenmuseum Lettlands in Schlockenbeck im Landkreis Tukums angeboten.
Geschwindigkeiten
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb von Ortschaften 90 km/h und innerhalb von Ortschaften: 50 km/h. Auch am Tage muss mit eingeschaltetem Licht gefahren werden.
Staatliche Hauptstraßen
Die wichtigsten landesweiten Verbindungsstraßen werden als "Valsts galvenie Autoceļi" (deutsch: Staatliche Hauptstraßen) bezeichnet und entsprechen den in Deutschland üblichen Bundesstraßen. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben „A“ (zum Beispiel A 1, A 10 oder A 13). Die Kennzeichnung im Straßenverkehr erfolgt gemäß Straßenverkehrsordnung durch kleine, rote Tafeln mit dem Buchstaben „A“ und der Nummer in weißer Schrift.
Die Lage dieser Straßen verläuft einerseits radial von Riga in Richtung der Landesgrenzen (A 1 bis A 10, ohne A 4 und A 5) und zum anderen als Ortsumgehung größerer Städte (A 4, A 5, A 14, A 15). Ausnahme hiervon bilden die A 11 bis A 13, welche als grenzüberschreitende Verbindungsstraßen im Westen bzw. Osten Lettlands liegen.
Die Staatlichen Hauptstraßen Lettlands sind mit Asphalt gedeckte Chausseen, die in beide Fahrtrichtungen ein-, eineinhalb- oder zweispurig, selten auch dreispurig, mit befahrbarem Standstreifen genutzt werden können.
Der Verkehrsfluss kann durch Fußgängerüberwege oder Ampeln unterbrochen werden.
Liste der Staatlichen Hauptstraßen Lettlands
Die Staatlichen Hauptstraßen sind, von Riga gesehen, hauptsächlich radial im Uhrzeigersinn nummeriert. Ausnahmen bilden die Ortsumgehungen und die westlich liegende A11 bzw. die im Osten Lettlands verlaufenden A12 und A13.
Nr. Verlauf Länge in km A 1 vom Rigaer Weißen See (Baltezers) nach Norden zur estnischen Grenze bei Ainaži 101,2 A 2 von Riga über Sigulda nach Nordosten zur estnischen Grenze bei Veclaicene 195,6 A 3 bei Inčukalns von der "A2" abzweigend über Valmiera nach Nordnordosten zur estnischen Grenze bei Valka 122,1 A 4 östliche Rigaer Umgehungsstraße vom Rigaer Weißen See bis Saulkalne 20,4 A 5 südwestliche Rigaer Umgehungsstraße von Salaspils bis Babīte 40,3 A 6 von Riga in Richtung Südosten über Daugavpils und Krāslava zur weißrussischen Grenze bei Paternieki 307,0 A 7 von Riga über Bauska nach Süden zur litauischen Grenze bei Grenctāle 85,1 A 8 von Riga über Jelgava nach Südwesten zur litauischen Grenze bei Meitene 76,2 A 9 von Riga über Skulte nach Westen bis Liepāja 198,4 A 10 von Riga nach Nordwesten bis Ventspils 188,6 A 11 von Liepāja entlang der Westküste in Richtung Süden zur litauischen Grenze bei Rucava 53,4 A 12 von Jēkabpils über Rēzekne in Richtung Osten zur russischen Grenze bei Terehova 166,2 A 13 von der russischen Grenze im Osten bei Grebņeva über Rēzekne und Daugavpils zur litauischen Grenze bei Medumi im Südosten 163,4 A 14 westliche Daugavpilser Umgehungsstraße von Tilti bis Kalkūne 15,8 A 15 nördliche Rēzekner Umgehungsstraße 7,1 Gesamt: 1740,8 Staatsstraßen 1. Ordnung
Neben den Staatlichen Hauptstraßen sind die „Staatsstraßen 1. Ordnung“ (lett. Valsts Pirmās šķiras autoceļi) die wichtigsten Straßenverbindungen zwischen den und innerhalb der Landesgemeinden in Lettland. Insgesamt 133 Staatsstraßen erster Ordnung mit einer Gesamtlänge von etwa 5.300 km werden von der Gesellschaft „Lettlands Staatsstraßen“ betreut.
Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben „P“. Die Kennzeichnung im Straßenverkehr erfolgt gemäß Straßenverkehrsordnung durch kleine, dunkelblaue Tafeln mit dem Buchstaben „P“ und der Nummer in weißer Schrift (z. B. P 1).
80% der „Staatsstraßen 1. Ordnung“ sind asphaltiert. Die restlichen „Staatsstraßen 1. Ordnung“ sind als anderweitig befestigte Straßen ausgeführt.
Staatsstraßen 2. Ordnung
Die Verbindungsstraßen zwischen den „Staatsstraßen 1. Ordnung“ sind die „Staatsstraßen 2. Ordnung“ (lett. Valsts otras šķiras autoceļi ). Insgesamt 1489 Staatsstraßen zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von etwa 13.200 km werden von der Gesellschaft "Lettlands Staatsstraßen" betreut.
Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben „V“. Die Kennzeichnung im Straßenverkehr erfolgt, wenn überhaupt, durch kleine, weiße Tafeln mit dem Buchstaben „V“ und der Nummer in schwarzer Schrift (z. B. V 1 ).
Etwa 2.500 km, also 19 %, der „Staatsstraßen 2. Ordnung“ sind asphaltiert. Die restlichen dieser Straßen sind als befestigte Sand- oder Kieswege ausgeprägt.
Weblinks
- Straßenmuseum Schlockenbeck (engl.)
- Webseite der Gesellschaft "Lettlands Staatsstraßen" (lett./engl.)
- staatliches Straßennetz Lettlands
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