The Tower Company

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Sitz der DFS in Langen bei Frankfurt
Gebäude der DFS in Bremen

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist entsprechend Artikel 87d des Grundgesetzes eine bundeseigene Verwaltung, die in der Form einer GmbH organisiert ist. Sie befindet sich komplett im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Diese Aufgaben, die einen Sonderpolizeicharakter haben und im Luftverkehrsgesetz definiert sind (§ 27c LuftVG), umfassen insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
  • die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
  • die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung,
  • die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten,
  • die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.

Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Flugplatzkontrolle, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle.

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) und damit ganz in der Nähe des größten deutschen Flughafens, des Rhein-Main-Flughafens. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet.

Kontrollzentralen

Die Zentralen der Flugsicherung werden gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschieden in „ACC“ (Area Control Center) und „UAC“ (Upper Area Control Center). Für den deutschen Luftraum sind folgende Kontrollzentralen zuständig:

  • ACC Bremen (ICAO-Kürzel EDWW), unterer Luftraum im Fluginformationsgebiet (FIR, Flight Information Region) Bremen.
  • ACC Langen (EDGG), in der FIR Langen.
  • UAC Karlsruhe (EDUU), Funkrufzeichen „Rhein Radar“, oberer Luftraum in der UIR (Upper Flight Information Region) Rhein; über der FIR Langen und der ehemaligen FIR Berlin (seit März 2005) über FL245, bzw. FL 285. Die Zuständigkeit für den oberen Luftraum über der FIR München soll im Jahr 2012 ebenfalls nach Karlsruhe verlagert werden.
  • ACC München (EDMM), FIR München und darüber liegender Teil der FIR Rhein bis unlimited (UNL).
  • UAC Maastricht (EDYY): Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR (Oberer Luftraum - über FL 245). Beim Personal handelt es sich ausschließlich um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Das Rufzeichen ist „Lippe Radar“. Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom UAC Maastricht „Maastricht Radar“ (Eurocontrol) kontrolliert.

Das ACC Berlin-Tempelhof (EDBB) wurde bis zum 15. Dezember 2006 betrieben; die Aufgaben im Kontrollgebiet Berlin wurden sukzessive nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert. Es bearbeitete, wie heute noch die Kontrollzentrale München, den Luftraum von Grund bis UNL (Säulenmodell).

Kontrolltürme

Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste im Auftrag und auf eigene Kosten gemäß Festlegung des BMVBS an folgenden Flughäfen:

  • Münster/Osnabrück - EDDG
  • Nürnberg - EDDN
  • Saarbrücken - EDDR
  • Stuttgart - EDDS


Geschichte

Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH), die DFS überführt, die als ein Erfolg bewertet wird: die Verspätungen im Luftverkehr, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre die Bundesregierung und das Parlament veranlasst hatten, die Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zu betreiben, sind drastisch zurückgegangen. Dieser Erfolg ist insbesondere durch folgende Änderungen bewirkt worden:

  • die Fluglotsen werden außerhalb der Laufbahn des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt;
  • durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung;
  • über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen;
  • die Inbetriebnahme neuer technischer Systeme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu Kapazitätssteigerungen.

Die laufenden Kosten der DFS werden zu 100 % über Gebühren gedeckt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen. Etwaige erwirtschaftete Überschüsse müssen auch entsprechend den international geltenden Grundsätzen für die Erhebung der Flugsicherungsgebühren an die Kunden, d. h. die Luftraumnutzer zurückgezahlt werden.

Angestrebte Privatisierung

Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.

Am 24. Oktober 2006 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert und dieses so mit seinem Veto zurückgewiesen. Der Bundespräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil

  • dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt ist (Art. 87d Abs. 1 Satz 1);
  • es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert;
  • die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.

Die Flugverkehrskontrolle an den anderen Flughäfen in Deutschland mit Tower (sog. Regionalflughäfen) wird nicht von der DFS, sondern von einzeln beliehenen Fluglotsen erbracht, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Die DFS hat diese Aufgaben durch die Gründung der The Tower Company GmbH am 20. Dezember 2005 in eine eigenständige Gesellschaft überführt.[1]. Die The Tower Company GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat Ihren Sitz in Langen/Hessen. Sie ist an den Flughäfen Dortmund (EDLW), Paderborn/Lippstadt (EDLP), Hahn (EDFH), Altenburg-Nobitz (EDAC), Karlsruhe/Baden (EDSB), Memmingen (EDJA) und Niederrhein/Weeze (EDLV) tätig.

Gebühren

Die DFS hat sich über Flugsicherungsgebühren kostendeckend zu finanzieren. Erhoben werden Streckengebühren (Einziehung durch EUROCONTROL für die 37 am EUROCONTROL-Gebührensystem teilnehmenden Mitgliedstaaten; EUROCONTROL führt den deutschen Anteil an die DFS ab) und An- und Abfluggebühren (Festlegung durch das BMVBS mittels Rechtsverordnung und Einziehung unmittelbar durch die DFS).

Literatur

  • Andreas Fecker: Fluglotsen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
  • Peter Bachmann: Flugsicherung in Deutschland, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02521-3
  • Bundestagsdrucksache 16/3262 vom 23. Oktober 2006

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung

Weblinks


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