- Tridentinum
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Konzil von Trient Datum 13. Dezember 1545 - 4. Dezember 1563 Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche Vorangehendes Konzil Fünftes Laterankonzil Nächstes Konzil Erstes Vatikanisches Konzil Einberufen von Papst Paul III. Präsidium Papst Paul III., Papst Julius III., Papst Pius IV. Beteiligung In den letzten Sitzungen:
6 Kardinäle, 3 Patriarchen,
25 Erzbischöfe, 169 Bischöfe,
7 Ordensgeneräle und
19 ProkuratorenDiskussionsthemen Protestantismus, Katholische Reformation Konzilsdokumente 17 dogmatische Dekrete Liste ökumenischer Konzile Das Konzil von Trient (Tridentinum), das von der Römisch-katholischen Kirche als 19. ökumenisches Konzil angesehen wird, fand in vier Sitzungsperioden zwischen 1545 und 1563 statt. Es diente der Antwort auf die Reformation.
Es trägt seinen Namen von der italienischen Stadt Trient (italienisch Trento, lat. Tridentum), wo das Konzil (bis auf zwei Sitzungen in Bologna) tagte. Das Konzil begann am 13. Dezember 1545 in Trient und wurde am 4. Dezember 1563 ebenda abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
Das 5. Laterankonzil (1512-1517) hatte die Kirchenreform begonnen, war aber an einigen theologischen Streitpunkten gescheitert. Die über 20-jährige Verzögerung des Trienter Konzils hing auch mit den politischen Wirren der Reformationszeit zusammen.
Papst Paul III. schrieb das Konzil schließlich zum 1. November 1542 nach Trient aus, vertagte es jedoch wegen des Krieges gegen Frankreich. Dann schrieb er es wiederum zum 15. März 1545 aus, doch konnte es erst am 13. Dezember eröffnet werden.
Verlauf und Entscheidungen
Bei der Eröffnung des Konzils waren zunächst 34 Konzilsväter anwesend, die hauptsächlich aus Italien stammten. Deutsche Bischöfe waren nicht vertreten. Die Frage der Zielsetzung war zwischen dem Papst und dem römisch-deutschen Kaiser Karl V. umstritten. Der Kaiser strebte eine Kirchenreform an, während der Papst eine Verurteilung der protestantischen Lehren für vordringlich hielt. Aufgrund des geschickten Vorgehens der Legaten einigte man sich darauf, Fragen der Lehre und Reformdekrete gleichzeitig zu beraten. Diese Dekrete präzisierten die katholische Lehre in mehreren Punkten. In den sogenannten Canones wurden dann Irrlehren aufgeführt und verurteilt.
Erste Trienter Periode (Dezember 1545–März 1547)
Die erste Periode des Konzils bestand aus vier Sitzungen, in denen nach zum Teil erhitzten Debatten mehrere Dekrete veröffentlicht wurden. Konkrete Maßnahmen zur Kirchenreform bestanden in der Regelung des Predigtwesens und der Pfründen sowie der Anordnung der Residenzpflicht der Bischöfe.
- 3. Sitzung (4. Februar 1546)
- Dekret über das Trienter Glaubensbekenntnis
- 4. Sitzung (8. April 1546)
- Dekret über die Annahme der heiligen Bücher und der Überlieferungen
- Dekret über die Vulgata-Ausgabe der Bibel und die Auslegungsweise der Heiligen Schrift
- 5. Sitzung (17. Juni 1546)
- Dekret über die Ursünde
- 6. Sitzung (13. Januar 1547)
- Dekret über die Rechtfertigung
- 7. Sitzung (3. März 1547)
- Dekret über die Sakramente
Bologneser Periode (März 1547–September 1549)
In der Zeit vom März 1547 bis formell zum 13. September 1549 fand das Konzil in Bologna statt.
- 9. Sitzung
- 10. Sitzung
- In der 10. Sitzung wurde über die Sakramente (Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe) diskutiert. Ein verbindliches Dekret entstand jedoch nicht.
Zweite Trienter Periode (März 1551–September 1552)
- 13. Sitzung (11. Oktober 1551)
- Dekret über das Sakrament der Eucharistie
- 14. Sitzung (25. November 1551)
- Lehre über das Sakrament der Buße
- Lehre über das Sakrament der Letzten Ölung
- Kanones zu beiden Lehren
Dritte Trienter Periode (Januar 1562–Dezember 1563)
- 21. Sitzung (16. Juli 1562)
- Lehre und Kanones über die Kommunion unter beiderlei Gestalten und die Kommunion der kleinen Kinder
- 22. Sitzung (17. September 1562)
- Lehre und Kanones über das Messopfer
Das Konzil widmet sich in diesem Dekret der katholischen Liturgie, um sie von der protestantischen Mahlfeier zu unterscheiden. Insbesondere stellt das Konzil fest, dass der Kanon der Liturgie „frei von jedem Irrtum“ ist (4. Kapitel). Des Weiteren hebt das Konzil den Opfercharakter der katholischen Liturgie als einen wesentlichen Unterschied zum Protestantismus hervor. - Dekret über die Bitte um Gewährung des Kelches
- Lehre und Kanones über das Messopfer
- 23. Sitzung (15. Juli 1563)
- Lehre und Kanones über das Sakrament der Weihe
- 24. Sitzung (11. November 1563)
- Lehre und Kanones über das Sakrament der Ehe
- Kanones über eine Reform der Ehe: Dekret Tametsi
- 25. Sitzung (3.–4. Dezember 1563)
- Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder
- Dekret über die allgemeine Reform
- Dekret über die Ablässe
Typisches Beispiel für die Canones
Aus der Lehre vom Heiligen Messopfer, Canon 9:
- Wer sagt, die gottesdienstlichen Satzungen der Römischen Kirche, nach denen ein Teil des (Mess-)Kanons und die Wandlungsworte leise gesprochen werden, seien zu verurteilen; oder man dürfe die Messe nur in der Volkssprache zelebrieren; oder dem Opferwein im Kelch solle kein Wasser beigemischt werden, weil das gegen die Einsetzung Christi sei: der sei mit dem Anathema belegt.
Theologisch klärend, aber brisant gegenüber den Lutheranern waren u. a. das Dekret zu den kanonischen Schriften, das den katholischen Kanon verbindlich festlegte und die Bedeutung der Tradition als eine Quelle der göttlichen Offenbarung betonte, und das zur Rechtfertigungslehre. Zu letzterer entstand 1999 eine gemeinsame Erklärung der Römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes.
In Zusammenhang mit dem Konzil sind die nachfolgenden Reformen Pius V. zu sehen.
Der Komponist Palestrina hat am Konzil die Messe Missa Papae Marcelli als Paradestück abgegeben, da Papst Marcellus II. zur Zeit des Konzils die Reform der Kirchenmusik in Bewegung gesetzt hat. Die Messe gilt als eine der bedeutendsten der Renaissance.
Aus der Lehre vom Ehesakrament:
- Wer sagt, die Ehe sei nicht wahrhaft und eigentlich eines der sieben Sakramente des evangelischen Gesetzes, das von Christus dem Herrn eingesetzt wurde, sondern es sei von Menschen in der Kirche erfunden worden und teile keine Gnade mit, der sei ausgeschlossen.
Beschlüsse
- Einrichtung von Priesterseminaren zur besseren Ausbildung der Seelsorger
- Einrichtung des Hochaltars als sichtbares liturgisches Zentrum (im Mittelalter waren der Sakral- und Gemeindebereich durch Lettner getrennt)
- Aufbewahrungsort des Allerheiligsten von den im Mittelalter üblichen Sakramentsnischen oder -häuschen in den Tabernakel am Hochaltar
- Einführung eines geschlossenen Beichtstuhls
- Bestuhlung im Kirchenraum
- Verbot der Ämterhäufung im Bischofsamt
- Abschaffung der Missbräuche im Ablasswesen
Quellen
Die Dekrete finden sich im lateinischen Wortlaut und deutscher Übersetzung bei: Josef Wohlmuth (Hrsg.), Dekrete der ökumenischen Konzilien, Bd. 3 - Konzilien der Neuzeit, Paderborn 2002
Kontroversliteratur
Das Konzil erzeugte schon bald eine umfangreiche Sekundärliteratur. Von lutherischer Seite setzte sich etwa Martin Chemnitz in seinem Examen concilii Tridentini (1565-73) damit auseinander und von reformierter Seite der Zürcher Theologe Johann Heinrich Heidegger in seinen Schriften De fide decretorum concilii Tridentini quaestiones (1662) und Anatome concilii Tridentini (1672-75). Aber auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche kam es vereinzelt zu Kritik; so versuchte der papstkritische venezianische Historiker und Ordensmann Paolo Sarpi in seiner 1619 erschienenen Istoria del concilio Tridentino nachzuweisen, dass die Wiedervereinigung mit den Protestanten nur durch die Intrigen der Kurie verhindert worden sei.
Literatur
- Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II, Wiesbaden 1998, S. 349-383.
Weblinks
Von Griechischer Orthodoxie und Römischem-Katholizismus anerkannte ökumenische Konzile:
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