- Wanderarbeiterkonvention
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Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (engl. International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen dient. Die Konvention legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter anzuwenden sind. Mit ihr wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen.
Nach dem Beschluss der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1990 und ihrer Ratifizierung durch 20 Staaten trat die Konvention am 1. Juli 2003 in Kraft. Zur Überwachung ihrer Implementierung wurde der Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) eingerichtet, welcher der UN-Menschenrechtskommission untersteht.
Stand der Ratifizierung
Die Konvention wurde bisher von folgenden 40 Staaten ratifiziert (Stand: 1. Januar 2009):
Weitere 15 Staaten haben die Konvention unterzeichnet:
Konvention unterzeichnet Bangladesch Guyana Republik Kongo Serbien Benin Indonesien Liberia Sierra Leone Gabun Kambodscha Montenegro Togo Guinea-Bissau Komoren São Tomé und Príncipe Bislang haben keine Industrie- und Einwanderungsländer die Konvention unterzeichnet oder ratifiziert.
Weblinks
- Text der Konvention (englisch)
- Committee on Migrant Workers (engl.)
- Migrants Rights International
- December 18 − Portal für die Förderung und den Schutz der Rechte von Migranten (englisch, französisch, ...)
- Wanderarbeiterkonvention - Text der Konvention (deutsch) und Informationen auf Humanrights.ch
- Status der Ratifizierung (engl.)
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