- Ärztin
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Ein Arzt (von gr. ἀρχίατρος, archíatros = der Oberheiler, Leibarzt; zu archiater (latinisiert)) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).
Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (siehe: Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.
Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten [1].
In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ιατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht; der Psychiater - der Seelenarzt etc.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit. Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen[2], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden sind.
Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und u. a. dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die nur dann nicht strafbar ist, wenn das Einverständnis der behandelten Person nach einer entsprechenden Aufklärung vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissen vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB).
Deutschland
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Ausnahmsweise werden spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt der Arzt eine Zulassung oder Ermächtigung und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt. Anfang 2008 arbeiteten 19.513 ausländische Ärzte in Deutschland[3]
Gehalt
Dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zufolge sind die Nettoeinkommen der Ärzte rückläufig. Die Daten können jedoch je nach Arbeitgeber und Region teilweise stark schwanken. Nach einer Umfrage verdienen Ärzte brutto im Westen etwa 3600 bis 4500 € und im Osten der Republik etwa 3200 bis 4000 € brutto.[4] Jedoch leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im stationären Bereich. Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne, die zum Teil unter denen des Pflegepersonals liegen.
Behandlungszeit
Laut einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen haben deutsche Ärzte trotz längerer Arbeitszeiten je Patient die kürzeste Sprechzeit in Europa. Sie liegt 30% niedriger als der europäische Durchschnitt.[5]
Österreich
In Österreich ist man mit der Promotion (Erlangung eines Doktortitels durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.
Schweiz
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.
Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren.
Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Heilhilfspersonal (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen.
Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu Heilhilfspersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. Intensivkrankenschwestern).
Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und damit ohne gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.
Gesundheit und Krankheitsverhalten
Während die körperliche Gesundheit von männlichen Ärzten mit derjenigen der allgemeinen männlichen Bevölkerung vergleichbar zu sein scheint, scheint die körperliche Gesundheit von Ärztinnen besser zu sein als die der allgemeinen weiblichen Bevölkerung.[6]
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit fällt auf, dass Depressionen und Suchterkrankungen bei Ärzten häufiger vorkommen als in der restlichen Bevölkerung. Ein weiteres bei Medizinern häufig auftretendes Krankheitsbild ist das Burnout-Syndrom, das bereits bei Medizinstudenten in einer erhöhten Rate nachgewiesen werden kann.[7] Mehrere Studien zeigten eine gegenüber der allgemeinen Bevölkerung erhöhte Suizidrate unter Ärzten. Das gegenüber der Normalbevölkerung erhöhte relative Risiko, einen Suizid zu begehen, lag für Ärzte zwischen 1,1–3,4 und für Ärztinnen zwischen 2,5–3,7. Da in den Studien meist nur eine kleine Zahl von Suiziden untersucht wurde, waren die Vertrauensbereiche des wahren Wertes der Risikoerhöhung weit. Es wird vermutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Selbstmorden nicht erfaßt werden, da diese fälschlicherweise als Vergiftungen oder Unfälle deklariert werden. Von den verschiedenen beruflichen Spezialisierungen sind insbesondere Psychiater, Anästhesisten und Allgemeinmediziner von einer erhöhten Suizidrate betroffen. Als Ursachen des erhöhten Suizidrisikos werden verschiedene Faktoren diskutiert. Ein Persönlichkeitsprofil mit zwanghaften Zügen kann infolge der beruflichen Anforderungen zu einer depressiven Störung führen. Die Schwierigkeiten, Familie und Karrierewunsch miteinander zu vereinbaren, können insbesondere bei Ärztinnen zu Erschöpfung und Depression führen. Suchterkrankungen (wie beispielsweise Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit), die bei Ärzten häufiger auftreten, gehen ihrerseits häufiger mit Depressionen und einer erhöhten Suzidrate einher. Dieses für Ärzte und Ärztinnen festgestellte Risikoprofil ist berufsunabhängig und trifft für die meisten Suizidenten zu.[8][9][10][11]
Psychische Probleme korrelieren häufig mit Zeitdruck und mangelnder Autonomie am Arbeitsplatz sowie belastenden Patient-Arzt-Beziehungen. Ärzte werden seltener krankgeschrieben und zeigen eine mangelhafte Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Häufig behandeln sich Ärzte selbst. Insbesondere die eigenständige Behandlung eigener psychischer Störungen ist jedoch nicht selten ineffizient.[6][12]
Statistiken
Ende 2006 waren in Deutschland ca. 407.000 Ärzte gemeldet, davon sind 95.700 ohne ärztliche Tätigkeit (siehe Abb.). Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 60.600 Fachärzte. In den Kliniken sind 148.300 Ärzte beschäftigt.
Die chronologische Entwicklung kann aus der folgenden Tabelle und der Abbildung abgelesen werden.
Jahr Ärzte gemeldet berufstätig stationär ambulant Hausärzte amb. Fachärzte zum 31. Dezember 1996 343.600 279.400 135.300 112.700 zum 31. Dezember 1997 350.800 282.700 134.600 115.000 zum 31. Dezember 1998 357.700 287.000 135.800 124.600 zum 31. Dezember 1999 363.400 291.200 137.500 126.000 zum 31. Dezember 2000 369.300 294.700 139.500 128.500 zum 31. Dezember 2001 375.200 297.900 142.300 130.000 59.700 56.300 zum 31. Dezember 2002 381.300 301.000 143.800 131.300 59.000 57.800 zum 31. Dezember 2003 388.200 304.100 145.500 132.400 59.000 58.600 zum 31. Dezember 2004 394.400 306.400 146.300 133.400 59.000 58.900 zum 31. Dezember 2005 400.600 307.600 146.500 134.800 59.100 59.200 zum 31. Dezember 2006 407.000 311.300 148.300 136.200 59.000 60.600 Schutzpatron
Die Heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian gelten, aufgrund ihres Arztberufs unter anderem auch als Schutzpatrone der Ärzte. Ein weiterer Schutzpatron ist der heilige Pantaleon, einer der Vierzehn Nothelfer.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas)
- Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
- Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
- Markus Vieten: Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt, Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1
Quellen
- ↑ ausführliche Angaben zur Etymologie
- ↑ [1]
- ↑ Ärzteblatt Sachsen-Anhalt, „Unsere Krankenhäuser sind viel besser als ihr Ruf!“, 3/2008, S. 18
- ↑ Boeckler.de
- ↑ Pressemitteilung: Das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich
- ↑ a b R. Tyssen: „Health problems and the use of health services among physicians: a review article with particular emphasis on Norwegian studies.“ In: Ind Health. 2007 Oct;45(5):599–610. PMID 18057803
- ↑ Jürgen von Troschke: Arztrolle. In: Bernhard Strauß, Uwe Berger, Jürgen von Troschke, Elmar Brähler: Lehrbuch Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. 1. Auflage. Hogrefe Verlag, Göttingen 2004. ISBN 3-8017-1032-7. S.332
- ↑ Thomas Bronisch: Suizidalität der Psychotherapeuten. In: Otto F. Kernberg, Birger Dulz, Jochen Eckert: WIR: Psychotherapeuten. 1. Auflage. Schattauer, Stuttgart 2006. ISBN 3-7945-2466-7. S.116–117.
- ↑ Schernhammer E.: Taking their own lives -- the high rate of physician suicide. In: N Engl. J Med. 2005 Jun 16;352(24):2473-6. PMID 15958803
- ↑ Püschel K, Schalinski S.: Not enough help for themselves--the risk of physicians to commit suicide. In: Arch Kriminol. 2006 Sep-Oct;218(3-4):89-99. PMID 17067089
- ↑ Reimer C, Trinkaus S, Jurkat HB.: Suizidalität bei Ärztinnen und Ärzten. In: Psychiatr Prax. 2005 Nov;32(8):381-5. PMID 16308801
- ↑ M. Wolfersdorf: Suicide and suicide prevention for female and male physicians. In: MMW Fortschr Med. 2007 Jun 28;149(27–28):34–6. PMID 17715662
Weblinks
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