ELSTER

ELSTER
ElsterFormular
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Basisdaten
Aktuelle Version 12.3.2[1]
(26. Juli 2011)
Betriebssystem Microsoft - ab ELSTER-Version 11.5.1 nur[2] noch auf[3] Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows 7; bei früheren Versionen: Windows 2000, XP, 2003 Server, Vista, Windows 7

(95, 98, Me und NT ohne Support)

Kategorie Steuerverwaltungsprogramm
Lizenz Freeware
Deutschsprachig ja
www.elster.de

Die elektronische Steuererklärung ELSTER (elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Bundesweiter Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München. ELSTER ist Teil von KONSENS.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzeslage

Seit dem Jahr 2005 sind nahezu alle in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Unternehmer können in Härtefällen (etwa wenn kein Computer vorhanden ist) von der Verpflichtung befreit werden. Lehnt das Finanzamt eine Befreiung ab, bleibt dem Unternehmer die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht zu erheben. So entschied beispielsweise das Finanzgericht Hamburg in einem Einzelfall in einer vorläufigen Eilentscheidung, dass von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden könne, für die Teilnahme am ELSTER-Verfahren einen Internetanschluss anzuschaffen (Unbillige Härte, Beschluss v. 10. März 2005 – II 51/05).

Seit Juni 2005 sind Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) wieder zwingend in elektronischer Form vorzunehmen, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministeriums wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass vom 6. April 2005 aufgehoben. In einem Schreiben vom 8. Juni 2005 teilte das BMF das dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) mit. Die von den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder geäußerten Bedenken zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen werden vom BMF nicht geteilt.

Der Erlass O 2000 - 56/13 - St 11 der OFD Chemnitz vom 4. Juli 2005 besagt allerdings wieder, dass die Abgabe der Anmeldungen auf herkömmlichen Wege als Härtefallantrag anzusehen sei, dem nicht förmlich zugestimmt werden müsse. Bei Steuerzahlern, die bisher keinen Härtefall-Antrag gestellt hätten und ihren steuerlichen Verpflichtungen uneingeschränkt auf herkömmlichem Wege nachkämen, sei von einer separaten Antragsbearbeitung und eventuellen Zwangsmaßnahmen abzusehen.

Ab dem Besteuerungszeitraum 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherheitsauthentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten.

Ablauf des ELSTER-Verfahrens

grafische Darstellung des ELSTER-Verfahrens

Der Anwender gibt zuerst seine Steuerdaten in ein geeignetes Computer-Programm (Steuerprogramm oder Finanzbuchhaltungs- bzw. Lohnbuchhaltungsprogramm) ein. Die Daten werden durch das Programm bzw. die darin integrierten ELSTER-Programmbibliothek geprüft, komprimiert und verschlüsselt. Anschließend übermittelt der Anwender seine verschlüsselten Daten über Internet an eine von zwei sogenannten Clearingstellen der Steuerverwaltung.

Hier kann der Softwarehersteller des Steuerprogramms eine von zwei Kommunikationsmöglichkeiten wählen. Die beiden Möglichkeiten werden als ELSTER Phase 1 und ELSTER Phase 2 bezeichnet und unterscheiden sich hauptsächlich durch die verwendeten Kommunikationsprotokolle (HTTP über TCP und IP) und die genutzten Datenformate (XML). Welche Methode der Softwarehersteller des Steuerprogramms verwendet, liegt weitgehend in dessen Ermessen (Hinweis: Programme für Mac OS X und Linux nutzen üblicherweise ELSTER 2. Mit Stand 2008 kann Phase 2 alias Coala nur Voranmeldungen übertragen und keine Einkommensteuer. Damit ist sie für Steuerzahler, die kein Windows haben, nur eingeschränkt verwendbar. Eine vollständig plattformunabhängige Lösung in ANSI-C ist zurzeit in der Entwicklung).

Nach Eingang der Daten in einer der beiden Clearingstellen werden die Daten innerhalb von Minuten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet. In der Clearingstelle werden die Daten zuvor entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – online überprüft und die Steuerdaten vorgeprüft.

In den 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer (verbunden über das TESTA-Netz oder jetzt das DOI-Netz) werden die Daten dann in die dort üblichen Datenformate umgewandelt und in die entsprechenden Datenbanken eingespeist. Die Sachbearbeiter in den zuständigen Finanzämtern können anschließend auf die eingegangenen Steuerdaten zugreifen, sobald ihnen die zugehörige dreistellige Telenummer auf der komprimierten Kurzerklärung (vom Steuerbürger oder – bei authentifizierter Übermittlung – vom Rechenzentrum) vorliegt.

Alternativ zu kommerziellen Steuerprogrammen gibt es auch das kostenlose Programm (sog. „Freeware“) ElsterFormular (nur für Windows) direkt von der Steuerverwaltung. Seit Herbst 2005 kann als weitere Möglichkeit (auch nur für Windows) auch das ElsterOnline-Portal für Steueranmeldungen direkt über den Browser verwendet werden.

ElsterFormular muss allerdings fast jedes Jahr neu heruntergeladen werden, da wegen der Steuergesetzgebungsänderungen Updates zu umfangreich wären [4].

Situation für Steuerpflichtige

Auf der ELSTER-Website wird von den Steuerbehörden der Länder für Privatanwender und Unternehmer eine kostenlose, proprietäre Software namens ElsterFormular für Microsoft Windows zum Erstellen der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung bereitgestellt. Viele andere Softwarehersteller haben währenddessen eine entsprechende Funktionalität in ihre existierende Finanzsoftware integriert.

Allerdings war im Januar 2005 praktisch noch keine Software für andere Betriebssysteme als Microsoft Windows verfügbar, insbesondere nicht für Mac OS X und Linux. Das sorgte für entsprechenden Unmut auf Seiten der Steuerpflichtigen, die den Finanzverwaltungen vorwarfen, den Besitz eines Computers mit Microsoft Windows-Betriebssystems anscheinend zu erzwingen. Im Laufe des Jahres 2005 sind dann nach einer teilweisen Lockerung der Lizenzbedingungen des ELSTER-Standards eine Vielzahl von alternativen Softwareprodukten für verschiedene Betriebssysteme entstanden, so dass an dieser Stelle nicht mehr von einem Zwang zu bestimmten Computersystemen gesprochen werden kann. Andererseits sind jedoch diese Programme meist kostenpflichtig (im Gegensatz zu ElsterFormular). Inzwischen gibt es mehrere Freeware-Programme für Linux und Mac OS X, die jedoch bislang nur Steueranmeldungen, aber keine Jahreserklärungen verarbeiten [5].

Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in allen Bundesländern bevorzugt behandelt. Mit ELSTER ist es auch möglich, den Steuerbescheid vom Finanzamt elektronisch zurückzuerhalten. Abweichungen von den Angaben in der elektronischen Steuererklärung werden klar erkennbar in einer dritten Spalte angezeigt (Bescheiddatenabgleich). Rechtswirksam ist jedoch weiterhin allein der durch die Post übermittelte Steuerbescheid auf Papier.

Fallback-Szenario

Stehen weder Microsoft Windows zur Verfügung noch ein entsprechendes Programm für das verwendete Betriebssystem, so kann alternativ (ebenfalls mit Einschränkungen, wenn kein Windows verwendet wird) das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung verwendet werden (siehe Weblinks), um Steuererklärungen elektronisch zu erstellen. Die Erklärungen müssen dann jedoch ausgedruckt, unterschrieben und in Papierform eingereicht werden.

Authentifizierung

Ein gewichtiger Kritikpunkt war, dass bei Einführung des ELSTER-Standards keine Authentifizierung des Einreichenden vorgesehen war, so dass jeder mit Kenntnis der Steuernummer eines Unternehmens für dieses eine elektronische Anmeldung vornehmen konnte. Darauf haben unter anderem die Datenschutzbeauftragten einiger Bundesländer warnend hingewiesen. Die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen wiederum ist seit 2003 gesetzlich gefordert und kann lediglich durch Angabe einer gesondert beantragten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt werden. Zur kurzfristigen Abwendung von potentiellem Missbrauch der Steuernummer empfehlen diverse Unternehmervertretungen, eine USt-IdNr. zu beantragen und anstelle der Steuernummer zu verwenden.

Die Steuererklärungen wurden zwar nur zusammen mit der unterschriebenen Papierform akzeptiert, aber die Steueranmeldungen werden ohne weitere Prüfung akzeptiert. Die Finanzverwaltungen betonten in ihren Stellungnahmen, dass das kein Problem sei, da die Steueranmeldung jederzeit geändert werden könne. Aber für die betroffenen Unternehmer, sofern mit automatisiertem Lastschrifteneinzug, stellte es ein gravierendes Sicherheitsproblem dar.

Im Frühjahr 2005 reagierten die Finanzverwaltungen auf diesen Vorwurf und vergeben jetzt X.509-Zertifikate an jeden Steuerpflichtigen. Dadurch kann eine Steueranmeldung mit einer eindeutigen elektronischen Signatur authentifiziert werden. Seit 28. September 2005 läuft das Projekt im Pilotbetrieb, seit 1. Januar 2006 steht es im Produktivbetrieb in allen Bundesländern allgemein zur Verfügung. ELSTER bietet hier drei verschiedene Varianten der Authentifizierung:

  • Mit ElsterBASIS bekommen die Anwender ein kostenloses Softwarezertifikat (als Datei auf dem Rechner bzw. einen normalen USB-Stick).
  • ElsterSPEZIAL stellt ebenfalls ein kostenloses Zertifikat zur Verfügung; der Anwender muss sich allerdings einen sogenannten „ELSTER-Stick“ (nicht mehr lieferbar), ab 2008 „Sicherheitsstick“ [6] (USB-Sicherheits-Chip, der einen Kartenleser und einen Krypto-Chip beinhaltet), kaufen.
  • Mit ElsterPLUS kann eine marktübliche Signaturkarte zur Authentifizierung verwendet werden.

Mit diesen Zertifikaten kann sich jeder Anwender eindeutig gegenüber der Steuerverwaltung authentisieren. Die Verwendung der Zertifikate ist freiwillig und kann sowohl im ElsterOnline-Portal als auch in allen Steuer- und Finanzbuchhaltungsprogrammen genutzt werden, die diese Technik bereits unterstützen. Bei Abgabe einer Steuervor-/anmeldung mit Authentifizierung wird das im betroffenen Steuerkonto vermerkt. Wird anschließend eine Steuervor/-anmeldung ohne Authentifizierung zur selben Steuerart und Steuernummer elektronisch eingereicht, führt das zu einem Hinweis beim Sachbearbeiter im Finanzamt (Prinzip „Einmal Authentifizierung, immer Authentifizierung“). Das gilt aber nur für alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. (Jahreserklärungen können später auch wieder ohne Authentifizierung mit Kurzerklärung, dann aber wieder mit eigenhändiger Unterschrift, abgegeben werden; dafür wird kein Merkmal hinterlegt). Damit wird erreicht, dass zwar kein Bürger gezwungen wird, eine Authentifizierung zu verwenden (d. h. weiterhin auch unauthentifizierte Steueranmeldungen bzw. Steuererklärungen akzeptiert werden), der Einzelne sich aber freiwillig durch Verwendung einer Authentifizierung zuverlässig davor schützen kann, dass ein Fremder unter seiner Steuernummer missbräuchlich Steuervor/-anmeldungen (ohne Authentifizierung) abgibt.

Mit dem Zertifikat darf ein authentifizierter Steuerpflichtiger auch Steuererklärungen für den Ehegatten – bei Zusammenveranlagung – und für andere Dritte (Verwandte / Mandanten) abgeben. In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung (AO) überflüssig. Da nach § 87 a AO die elektronische Steuerdatenübermittlung Ende 2005 ausgelaufen und die neue StDÜV noch nicht in Kraft getreten war, fehlte zeitweise eine rechtliche Grundlage. Derartige Erklärungen wurden aber von allen Bundesländer bzw. deren Steuerverwaltungen akzeptiert, obwohl die notwendige Gesetzesergänzung noch nicht ergangen war.

Inzwischen ist mit der neuen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28. Januar 2003 (BGBl. I, S. 139) die notwendige Gesetzesgrundlage wiederhergestellt. In § 1 Abs. 1 Satz 2 StDÜV ist auch die Übermittlung durch Dritte (für Ehegatten, Mandanten) legalisiert.

Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen ab dem Kalenderjahr 2009 können nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden[7]. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig.[8] Einzige Ausnahme ist die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.

Sicherheit und Datenschutz

Das BSI zertifiziert ELSTER im Jahre 2010. Ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen. Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern bekennen sich damit zu ihrer Verantwortung für die IT-Sicherheit im Verfahren ELSTER. Der Schutz vertraulicher Informationen sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit und der Integrität aller im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten sowie deren Verarbeitungssysteme müssen gewährleistet werden. Die Leistungen von ELSTER werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht. Mit der Zertifizierung soll sowohl dokumentiert werden, dass für diese, vom Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Dienste, der IT-Grundschutz nach ISO 27001 vollständig implementiert wurde und dass die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen ein essentieller Bestandteil der Ziele der Finanzverwaltung ist.

Im August erhält ELSTER das Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline“ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Steuerdaten sind Vertrauenssache. Für die ELektronische STeuerERklärung stellt die deutsche Finanzverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern das ELSTER-Verfahren bereit. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die „ElsterOnline Client Server Architektur“ (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein ausgezeichnet und bescheinigt damit, dass diese datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Registernummer 04-08/2010, gültig bis 18. August 2010. Das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein wird seit 2001 an Produkte verliehen, die den Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Die gutachterliche Prüfung wurde durch die „datenschutz cert GmbH“ aus Bremerhaven durchgeführt. Sie hat dem ULD nachvollziehbar dargelegt, dass das eingesetzte Verfahren die Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten elektronischen Dokumente sicherstellt. Dabei wird trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt. Das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein wird seit 2001 an Produkte verliehen, die den Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Die Pressemitteilung sowie das Kurzgutachten zum Produkt „ElsterOnline“ ist im Internet abrufbar.

Akzeptanz bei der Bevölkerung

Im Jahr 2009 reichten die Bürger 8,6 Millionen Einkommensteuererklärungen mit ELSTER ein. Daneben wurden 39,3 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie 19,3 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen getätigt.[9]

Situation für Softwarehersteller

Softwareherstellern steht die Möglichkeit offen, sich als Entwickler beim ELSTER-Projekt zu registrieren. Registrierte Hersteller werden bei der Entwicklung von ELSTER-kompatibler Finanzsoftware durch zwei kostenlose Schnittstellenbibliotheken unterstützt, um die ELSTER-Funktionalität in Programme auf mehreren Betriebssystemen integrieren zu können. Dazu können sich Softwareentwickler eine C-Schnittstellenbibliothek („ERiC“, ehemals „TeleModul“) für Microsoft Windows und Linux oder eine Java-Schnittstelle („COALA“) für Microsoft Windows, Mac OS und Linux im Mitgliederbereich der ELSTER-Webseite herunterladen. Teilweise sind die Nutzungsbedingungen jener Bibliotheken allerdings relativ restriktiv formuliert, so dass insbesondere für Freie Software die Verwendung dieser angebotenen Bibliotheken durch deren Lizenzbedingungen ausgeschlossen wird.

Statt der Verwendung dieser API können die Hersteller auch die Spezifikation der COALA-Schnittstelle benutzen, um die Kommunikation mit dem ELSTER-Server selbst zu implementieren. Die Verwendung dieser Spezifikationen ist seit Dezember 2004 auch für Freie Software (Open Source) zulässig. In der Zeit davor war die Schnittstellenbeschreibung nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (NDA) einzusehen. Aber seit diesem Kurswechsel ist sie für jeden zugänglich, der sich im ELSTER-Herstellerforum anmeldet. Diese Schnittstelle lässt allerdings nur die Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Dauerfristverlängerungen und Steuerkontoabfragen zu. 2011 kommen noch ElStAm-Abfragen (entsprechend der entfallenen Lohnsteuerkarte) dazu. Jahressteuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw. dürfen nur über die ERiC-Bibliotheken abgegeben werden. Das Programm Taxbird ist der erste und bisher einzige freie ELSTER-Client (jedoch zurzeit noch mit deutlichen funktionalen Einschränkungen gegenüber dem Windows-Programm ElsterFormular).

Geschichte

1996 Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen.
1996 bis 1997 Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer Windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle.
Oktober 1997 Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e. G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und Steuersoft Saarlouis.
Januar 1999 Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen.
Januar 2000 bis
Juni 2001
Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags.
seit Anfang 2000 Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 des EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung.
Anfang 2001 Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmalig die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs. Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular entwickelt von der Oberfinanzdirektion Erfurt.
Juli 2002 Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis der Programmiersprache Java in ausgewählten Bundesländern sowie Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt.
Mitte 2003 Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege.
Januar 2004 Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), Düsseldorf, realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
Januar 2004 Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen).
Januar 2004 Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger und Steuerberater nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können.
März 2004 Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage für Steuerbürger und Steuerberater in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.
März 2004 Implementierung einer länderübergreifenden Online-Datenabfrage für die Ermittlung risikobehafteter Fälle zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Januar 2005 Zwangsverpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen.
März 2005 Die Zwangsverpflichtung wird teilweise durchlöchert, soweit sie eine unbillige Härte darstelle (Beschluss FG Hamburg v. 10. März 2005 - II 51/05).
April 2005 Das BMF lenkt ein und erlaubt zumindest für alle Zeiträume bis 31. Mai 2005 die papiergebundene Übermittlung.
September 2005 Offizielle Eröffnung des ElsterOnline-Portals. Einführung von ElsterBASIS, ElsterPLUS und ElsterSPEZIAL zur freiwilligen Authentifizierung
Ende 2006 Das BZStOnline-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) auf Basis der ElsterOnline-Technologie für Portale steht zur Verfügung. Damit ist es möglich Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie, Anträge auf Umsatzsteuervergütung, Zusammenfassende Meldungen (ZM), Sammelanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Mitteilungen über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge elektronisch zu übermitteln.
Mitte/Ende 2008 BSI zertifiziert ELSTER. Ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen.
September 2008 Das BZStOnline-Portal erreicht im BIK BITV-Test (Projekt des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um Webangebote für behinderte Menschen besser zugänglich zu machen) 99 von 100 Punkte (sehr gut zugänglich)
November 2008 Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmalig auch für Linux verfügbar
Anfang 2009 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach EStG
Mitte 2009 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die elektronische Übermittlung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-plus)
Anfang 2010 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach InvStG
April 2010 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
April 2010 Das ElsterOnline-Portal wird um Formulare für den §50a EStG (Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige) erweitert
April 2010 Pilotbeginn „elektronischer Einspruch“ über das ElsterOnline-Portal in den Ländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
August 2010 Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline“ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Anfang 2011 ELSTER-die elektronische Steuererklärung auf Facebook und @eliaselster auf Twitter

Zahlen zur Verbreitung

Datenübermittlungen 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 09.2011
Einkommensteuer 27.000 140.000 320.000 550.000 1.100.000 1.810.000 3.590.000 4.610.000 5.510.000 8.200.000 8.300.000 8.600.000 5.800.000
Umsatzsteuer-Voranmeldungen 260.000 2.450.000 3.100.000 4.370.000 5.680.000 27.200.000 33.870.000 35.400.000 40.900.000 39.000.000 39.300.000 19.600.000
Lohnsteueranmeldungen 310.000 3.160.000 4.030.000 5.700.000 6.530.000 15.300.000 16.860.000 17.000.000 19.100.000 19.500.000 19.300.000 9.300.000
Lohnsteuerbescheinigungen 34.000.000 43.000.000 46.000.000 47.000.000 48.000.000 48.000.000 48.300.000 4.500.000
Steuerbescheide 10.000 50.000 470.000 1.020.000 1.520.000 1.770.000 2.355.000 2.900.000 5.600.000 4.700.000 2.000.000

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: ELSTER – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. https://www.elster.de/elfo_news.php
  2. https://www.elster.de/elfo_faq.php?faqid=a03#a03
  3. https://www.elster.de/elfo_down.php
  4. https://www.elster.de/elfo_faq.php?faqid=g02#g02
  5. Liste der Softwareprodukte
  6. Sicherheitsstick für ELSTER
  7. Sicherheitsauthentifizierung ab Kalenderjahr 2009
  8. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER erhält man auf der Seite Sicherheit im ELSTER-Portal.
  9. ELSTER-Statistik zu den Fallzahlen
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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