Kleintransporter

Kleintransporter
Mercedes-Benz Vito, erste Generation

Als Kleintransporter oder Transporter bezeichnet man Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Eine gesetzliche Definition, z. B. in der Straßenverkehrszulassungsordnung, gibt es bisher nicht.

Nicht zu dem Kleintransporter gehören PKW-Lieferwagen/Kastenwagen, bei denen meist nur die hinteren Seitenfenster zugeklebt sind oder gar kein Glas enthalten, sich aber sonst kaum von dem PKW-Modell unterscheiden. LKW mit größerem Gewicht und anderer Fahrerlaubnis haben in der Regel ein abgesetztes Fahrerhaus und werden auch nicht zu den Kleintransportern gezählt.

Im unteren Grenzbereich sind die Hochdachkombis anzusiedeln, die teilweise als eigene Klasse, teilweise als Stadtlieferwagen, teilweise zu den Kleintransportern gerechnet werden. Wie bei den Hochdachkombis gibt es auf Basis der Kleintransporter von den meisten Herstellern auch einen Kleinbus zur Personenbeförderung; teilweise auch eine Mischform als „Doppelkabine“.

Im oberen Grenzbereich liegen die großen Versionen von Kleintransportern mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t. Diese dürfen in nicht mehr mit Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden. Da sie aber äußerlich von den Versionen bis 3,5t nicht leicht zu unterscheiden sind, werden sie in der Regel als „Kleintransporter“ bezeichnet. Ähnlich zu LKW werden viele Kleintransporter auch mit Fahrerkabine und daran anschließenden unterschiedlichen Aufbauten angeboten.

Die Gattung des Kleintransporters entstand in Deutschland 1949/50 mit der Einführung des DKW-Schnelllasters, des Tempo Matador und des VW Transporters.

Wie auch bei der Entwicklung bei PKW wurde durch bei Kleintransportern das Angebot an unterschiedlichen Größen mit den Jahren erweitert. Stärker noch als bei PKW gibt es bei Kleintransportern eine konzernübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Herstellern.

Modelle

Größenklassen aktueller Modelle

Für eine Unterteilung in kleine, mittlere und große Kleintransporter gibt es keine Definition. Da die meisten Hersteller mit der Zeit das Angebot an Kleintransportern auf mehrere Modelle erweitert haben, entstehen mehr oder weniger automatisch verschiedene Größenklassen.

Gruppen-Marken Klein (z. T. „Hochdachkombi“) Mittel Groß (über 3,5 t als „LKW“)
Kleintransporter-Kastenwagen: Max. Ladevolumen von/bis (in m³)
2–3 3–4 4–5 5–6 6–7 7–8 8–9 9–10 10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18
Mercedes-Benz, Freightliner Vito Sprinter[1]
Vario
Fiat, Iveco Fiorino[2] Doblò[9] Scudo[3] Ducato[4]
Daily
Ford Transit Connect Transit
E-Serie
Opel, Vauxhall, Chevrolet, GMC Combo C Combo D[9] Vivaro[5]
Movano[6]
Express/Savana[7]
Hyundai H-1
Peugeot, Citroën Bipper/Nemo[2] Partner/Berlingo[8] Expert/Jumpy[3] Boxer/Jumper[4]
Renault, Nissan Kangoo Trafic/Primastar[5]
NV200 Master/NV400[6]
Toyota Hiace Dyna/ToyoAce
Volkswagen Caddy Transporter
Crafter[1]
Kooperationen & Gemeinschaftsentwicklungen:

[1] Mercedes-Benz Sprinter ist weitgehend baugleich mit Freightliner Sprinter und VW Crafter; zwischenzeitlich auch als Dodge Sprinter
[2] Fiat Fiorino ist weitgehend baugleich mit Peugeot Bipper und Citroën Nemo
[3] Fiat Scudo ist weitgehend baugleich mit Peugeot Expert und Citroën Jumpy
[4] Fiat Ducato ist weitgehend baugleich mit Peugeot Boxer und Citroën Jumper
[5] Opel Vivaro ist weitgehend baugleich mit Vauxhall Vivaro, Renault Trafic und Nissan Primastar
[6] Opel Movano ist weitgehend baugleich mit Vauxhall Movano, Renault Master und Nissan NV400
[7] Chevrolet Express und GMC Savana sind weitgehend baugleich
[8] Peugeot Partner und Citroën Berlingo sind weitgehend baugleich
[9] Fiat Doblò wird ab Dez.2011/Jan.2012 als Opel Combo D baugleich vermarktet

Weitere, z.T. historische Modelle

Folgende Liste zeigt ausgewählte, meist historisch wichtige Kleintransporter:

Bilder

Aufbauformen

Neben der typischen Aufbauform des Kastenwagens gibt es eine Vielzahl weiterer Aufbauformen für Kleintransporter. Die Form des Kleinbusses wird oft als eigene Fahrzeugklasse behandelt.

Unfälle mit Kleintransportern

Kleintransporter

  • unterliegen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t keiner gesonderten Geschwindigkeitsbegrenzung,
  • können mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B, früher Klasse III) gefahren werden,
  • verbinden starke Motoren mit einer gegenüber normalen Pkw deutlich größeren Masse
  • daher sind sie bei zeitkritischen Transporten (Kurierfahrten) entsprechend populär.

Deshalb wurde Kritik vor allem an der Bremskraft der Fahrzeuge geübt. Für die Größe und vor allem das Gewicht seien sie mit zu schwachen Bremsen ausgerüstet, die zudem nach einigen Bremsvorgängen heiß laufen und den Bremsweg weiter verlängern würden. Nach 10 Bremsungen verlängere sich der Bremsweg teilweise um über 10 %. Zudem brauche man für den Betrieb der Fahrzeuge weder Fahrtenschreiber, noch seien Ruhezeiten für die Fahrer vorgeschrieben.

Während die Zahl der Kleintransporter von 1995 bis 2000 um rund 25 Prozent zunahm, stieg die Anzahl schwerer Verkehrsunfälle, an denen Kleintransporter beteiligt waren, um mehr als 50 Prozent. Die Zahl der schweren Unfälle wuchs also gut doppelt so schnell wie die Zahl der Fahrzeuge. Dies ist jedoch auch auf die gestiegenen Fahrleistungen pro Fahrzeug zurückzuführen. Bezogen auf die gefahrenen Kilometer sind Kleintransporter nicht überdurchschnittlich häufig an Unfällen beteiligt.

Zwischen 1991 und 2001 stieg die Zahl der Kleintransporter um 127 %, die Anzahl von Unfällen mit Beteiligung von Kleintransportern stieg um 103 %.

Durch diese Diskussion sind auch Wohnmobile unberechtigt in Verruf geraten, die zwar auf denselben Basisfahrzeugtypen aufbauen, jedoch fast ausschließlich im Urlaub mit viel Zeit Verwendung finden. Da sie meist von privaten Eigentümern selbst genutzt werden, werden Wohnmobile aufgrund ihres relativ hohen Wertes in der Regel sehr vorsichtig gefahren. Somit weisen sie eine äußerst niedrige Unfallbilanz aus, die darüber hinaus meist durch technische Mängel (Reifenplatzer) verursacht wird. Es wurde darüber nachgedacht, gewerblich genutzte Kleintransporter über eine Geschwindigkeitsbegrenzung "einzubremsen". Dies wurde jedoch verworfen.

Weblinks


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