Hermann Reinecke

Hermann Reinecke
Hermann Reinecke (links) als Beisitzer beim Prozess gegen den Kreisauer Kreis im Volksgerichtshof, 1944

Hermann Reinecke (* 14. März 1888 in Wittenberg; † 10. Oktober 1973) war ein deutscher Offizier, zuletzt General der Infanterie der Wehrmacht, und verurteilter Kriegsverbrecher. Er war ab 1942 Chef des Allgemeinen Wehrmachtsamtes im OKW, ab 1943 zugleich Chef des NS-Führungsstabes des OKW. Von 1938 bis 1945 war er unter Wilhelm Keitel verantwortlich für das Kriegsgefangenenwesen. Im Prozess Oberkommando der Wehrmacht wurde er 1948 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit neben Walter Warlimont als einziger Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt. 1954 wurde er begnadigt. Er ist der Vater des Musikwissenschaftlers Hans-Peter Reinecke.

Inhaltsverzeichnis

Militärlaufbahn

Reinecke, Sohn eines Oberstleutnants,[1] trat nach Erziehung in der Preußischen Hauptkadettenanstalt 1905 in das preußische Heer ein. Im Infanterie-Regiment „von Voigts-Rhetz“ (3. Hannoversches) Nr. 79 wurde er am 18. August 1906 zum Leutnant befördert. Zu Beginn des Ersten Weltkrieg war er Oberleutnant und Regimentsadjutant. Nach einer Verwundung 1915 wurde er zeitweilig im Preußischen Kriegsministerium eingesetzt und im März 1916 zum Hauptmann befördert. Als solcher führte er auch ein Bataillon. Im Kriegsministerium erlebte er das Ende des Krieges.

In die Reichswehr übernommen, tat er unter anderem im Heeres-Verwaltungsamt des Reichswehrministeriums (RWM) und als Kompaniechef im 2. Infanterie-Regiment Dienst. Im Alter von 41 Jahren wurde er am 1. Februar 1929 zum Major befördert.

Die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933, verbunden mit deren Plänen zur Aufrüstung der Wehrmacht, führte bei Reinecke, wie bei fast dem gesamten Offizierskorps, zu einer deutlichen Beschleunigung der Karriere. Im Juni 1933 zum Oberstleutnant befördert, wurde er Anfang 1934 Leiter der „Abteilung für Heeresfachschulen und Versorgungswesen“, einer der beiden Abteilungen des Wehramts im Reichswehrministerium.

1935 wechselte er in das von Walter von Reichenau geleitete Wehrmachtamt und wurde im Juni dieses Jahres zum Oberst befördert. Er war hier ab 1937 zuständig für die Organisation der sogenannten „nationalpolitischen Lehrgänge“, die Wehrmachtsoffiziere mit der NS-Ideologie indoktrinieren sollten (siehe unten).

Nach der Blomberg-Fritsch-Krise Anfang 1938 und der Bildung des Oberkommandos der Wehrmacht aus dem Wehrmachtamt übernahm er im Juni 1938 als Nachfolger von Wilhelm Canaris die hierin bestehende „Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten“, aus der im Oktober 1939 das „Allgemeine Wehrmachtamt“ (OKW/AWA) hervorging. Dessen Chef sollte er bis Kriegsende bleiben.

Seit Kriegsbeginn umfasste Reineckes Verantwortungsbereich auch das Kriegsgefangenenwesen der Wehrmacht, für das eine eigene Dienststelle entstand. Dieses war durch hohe Todeszahlen, besonders ab 1941 unter sowjetischen Kriegsgefangenen, gekennzeichnet. Im späteren Prozess gegen Reinecke spielte seine Verwicklung in diese Verbrechen eine besondere Rolle.

Am 1. Januar 1944 wurde Hermann Reinecke zudem zum Chef des NS-Führungsstabes der Wehrmacht ernannt und setzt in dieser Rolle ideologische Parteiinteressen innerhalb der Wehrmacht um.

Dienst am Nationalsozialismus

„Schon im Juli 1934 galt Hermann Reinecke als zuverlässiger Nationalsozialist.“, schreibt der Historiker Christian Streit. Reinecke wurde, einem Vorschlag von Reichswehrminister Blomberg folgend, bereits in dieser Frühphase des Dritten Reichs ehrenamtlicher Richter am neugeschaffenen, ideologischen „Volksgerichtshof“. Die zitierte These stützt Streit auf die Tatsache, dass mehrere vorgeschlagene Personen (z.B. die von Göring vorgeschlagenen Geschwaderkommandeure Felmy und Stumpff) für diesen Posten vom Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, abgelehnt wurden, weil sie bisher als „Nationalsozialisten nicht bekannt“ seien.[2] Bei Reinecke habe es solche Bedenken offenbar nicht gegeben.

Ab 1937 organisierte Reinecke die „nationalpolitischen Lehrgänge“, deren Aufgabe darin bestand, hohe Funktionäre der NSDAP mit Wehrmachtsoffizieren zusammenzubringen, um letztere nationalsozialistisch zu orientieren. In einem von Reinecke 1938 gedruckt verbreiteten Vortrag heißt es, dass die Offiziere der Wehrmacht durch den Fahneneid, der auf die Person Hitler und nicht zur Landesverteidigung geleistet werden musste, „nicht nur an die Person [Hitler], sondern ebenso verpflichtend an […] die nationalsozialistische Weltanschauung“ gebunden seinen. Reinecke forderte in diesem Zusammenhang ein „vorbehaltloses inneres 'Ja' zu allen [!] Forderungen und Lehren des Nationalsozialismus“.[3]

Dieser Aufruf zur Ideologisierung der Wehrmacht verband sich mit einer Forderung an die gesamte Gesellschaft: Die Erziehung müsse auf „die Ziele des Führers, Volkstum – Lebensraum“ abzielen, indem die Erziehung nicht nur „ausgebildete Kämpfer“ sondern auch „politische Glaubensträger“ produziere. An der eigenen politischen Orientierung am Nationalsozialismus lässt dies keine Zweifel. Hermann Reineckes vergleichsweise später Eintritt in die NSDAP ist eine Formalität. Er bekam Anfang 1943 mit der Ehrenmitgliedschaft und dem Goldenen Parteiabzeichen der NSDAP bereits zwei Auszeichnungen, bevor er am 25. Oktober 1943 Vollmitglied der NSDAP wurde.[4]

Eine starke Verwicklung des Miliärs Reinecke in die nationalsozialistische Ideologie zeigte sich unter anderem am 26. März 1941, als er Ehrenteilnehmer bei der Gründung Rosenbergs „Institut zur Erforschung der Judenfrage“ (der sogenannten „Hohen Schule der NSDAP“) in Frankfurt am Main war.

Als Vorgesetzter des Leiters der Abteilung Kriegsgefangene rief er im März 1941 die Kommandeure der Kriegsgefangenen in den Wehrkreisen in Berlin zusammen, um sie im Hinblick auf den bevorstehenden Russlandfeldzug zu instruieren. Reinecke erteilte Mitte 1941 einen Befehl zur Einrichtung neuer Lager im Reich, in denen ohne Beachtung der Haager Landkriegsordnung sowjetische Kriegsgefangene „scharf zu behandeln“ und, wenn nicht anders möglich, unter freien Himmel unterzubringen seien. Auf Flüchtlinge sei entgegen der Vorschrift zu schießen. Als am 4. September 1941 eine Tagung des AWA-Chefs in Warschau stattfand, wurden dort die Grundsätze für die schlechte Behandlung und Versorgung von sowjetischen Kriegsgefangenen verkündet.

In einem vom 8. September 1941 datierenden Befehl Reineckes heißt es, die sowjetischen Gefangenen hätten „jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafter Soldat […] verloren.“ Eine Meldung der Einsatzgruppen stellte dazu fest, dies erleichtere die „Lösung der Judenfrage“. Hermann Reinecke gab alle relevanten Befehle an die Parteikanzlei weiter, die sie bis auf Kreisleiterebene verbreitete. So konnte die Partei die Ausführung und die Ausführenden innerhalb der Wehrmacht streng überwachen.

Am 22. November 1941 wurde der Befehl vom 8. September erweitert:

„[…] wieder ergriffene sowjetische Gefangene sind grundsätzlich zur Liquidierung der nächstgelegenen Dienststelle der Gestapo zu übergeben! […] Der Waffengebrauch gegenüber sowjetischen Kriegsgefangenen gilt in der Regel als rechtmäßig.“

Im Oktober 1943 nahm Reinecke an der ersten Tagung mit 180 Generälen in der Ordensburg Sonthofen[5] mit anderen führenden Nationalsozialisten teil. Er wurde Hitler am 22. Dezember 1943 als Chef des Nationalsozialistischen Führungsstabes im OKW direkt unterstellt. Die Aufgabe dieses NS-Führungsstabes bestand darin, die ideologische Ausrichtung der Wehrmachtsführung im nationalsozialistischen Sinne zu beeinflussen.[6] Am 7. Januar 1944 trug Reinecke Hitler sein Konzept für den Nationalsozialistischer Führungsoffizier (NSFO) vor: Der Krieg könne mit 51 % Sicherheit durch die weltanschauliche Einstellung und Ausrichtung aller Offiziere gewonnen werden. Da sich das Kriegsende mehr als deutlich abzeichnete, war die ideologische Festigung der Wehrmacht ein drängendes Ziel der NSDAP. Daraufhin organisierte er laufend und – wie Keitel am 31. März 1944 attestierte – „mit Begeisterung“ NSFO-Lehrgänge und Generalstagungen, auf denen führende Nationalsozialisten wie Hitler, Himmler, Goebbels, Bormann und andere sprachen. Am 8. März 1944 wurde der erste Lehrgang in der Ordensburg Krössinsee eröffnet. Die Aufgabe der NSFO sei es, „den Soldaten zum fanatischen Glaubensträger zu machen“.[7] Am 2. September 1944 protestierte Wilhelm Burgdorf, der Chef des Heerespersonalamtes, weil sich Reineckes System immer mehr dem der Politoffiziere der Sowjets angleiche.

Reinecke trug zu einer radikalisierteren Form der ideologischen Indoktrination der Wehrmacht durch die NSDAP bei, die sich durch das gescheiterte Attentat vom 20. Juli 1944 noch verschärfte: Hermann Reinecke bekam gegen 21.15 Uhr von Hitler über Goebbels den Befehl, das Kommando über die Truppen des Stadtkommandanten und des Wachbataillons in Berlin zu übernehmen und gegen die in der Bendlerstraße befindlichen „Verschwörer“ vorzugehen. General von Hase wurde von Reinecke entsprechend orientiert und nach 21.30 Uhr zu Goebbels in dessen Dienstwohnung geschickt, wo er zunächst festgehalten und am folgenden Morgen dann verhaftet wurde.

An Roland Freislers Seite war Reinicke in den Prozessen gegen die wichtigsten „Verschwörer“ (Wilhelm Leuschner, Goerdeler, Ulrich von Hassell, Johannes Popitz, die Generäle Erwin von Witzleben, Erich Hoepner, Paul von Hase und Hellmuth Stieff) an insgesamt 112 Verfahren beteiligt, bei denen gegen 185 Angeklagte 50 Todesurteile verhängt wurden. Am 25. Oktober 1944 meldete Freisler dem Reichsjustizminister Otto Georg Thierack, dass Reinecke die weitere Teilnahme beim Volksgerichtshof „ganz unmöglich sei“, insbesondere gegen seinen früheren Vorgesetzten, den Generaloberst Friedrich Fromm. Im Sommer 1945 wurde Reinecke zusammen mit anderen Wehrmachtsgrößen und Funktionären der NSDAP im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf interniert.

Anklage und Verurteilung

  • Insbesondere wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Schwerpunkt hierbei der Kommissarbefehl von 1941 mit der daraus resultierenden Ermordung der politischen Kommissare der Roten Armee.
  • Auch die Verantwortung für die Verletzung des Völkerrechts durch die Misshandlung und Ermordung insbesondere sowjetischer Soldaten, von denen etwa 3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen, zumal er die meisten Entscheidungen im Kriegsgefangenenwesen an sich gezogen hatte.

Vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal wurde Reinecke, im Prozess gegen die OKW-Führung (Fall 12) vom 30. Dezember 1947 bis 28. Oktober 1948, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit am 27. Oktober 1948 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Reinecke gehörte zu der Gruppe von verurteilten Kriegsverbrechern, über deren Begnadigung der amerikanische Hohe Kommissar John J. McCloy Anfang 1951 vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und der Westintegration der Bundesrepublik Deutschland entschied. McCloys juristischer Berater Robert Bowie stellte zu Reinecke fest, er sei „direkt an den Vorgängen beteiligt [gewesen], die die Ermordung ganzer Kommandos, von Kommissaren und von gefangengenommenen alliierten Piloten ebenso umfasste wie die brutale Mißhandlung von Kriegsgefangenen“.[8] Bowie verwies auf den Rang Reineckes als General der Infanterie und lehnte die zuvor von einem Ausschuss empfohlene Begnadigung Reineckes ab. McCloy folgte der Empfehlung Bowies und behielt im Fall Reineckes die lebenslange Haft bei. Reinecke wurde im Oktober 1954 als letzter der Angeklagten des OKW-Prozesses aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen.[9]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Diese und folgende Daten aus: Christian Streit: „General der Infanterie Hermann Reinecke“. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Band 1. Primus Verlag, Darmstadt 1998. ISBN 3-89678-083-2. S. 203.
  2. Akten der Parteikanzlei, Microfiches 101 27255-272
  3. Christian Streit: General der Infanterie Hermann Reinecke. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Von den Anfängen des Regimes bis Kriegsbeginn. Band 1, Darmstadt 1998, S. 203.
  4. Christian Streit: General der Infanterie Hermann Reinecke. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Von den Anfängen des Regimes bis Kriegsbeginn. Band 1, Darmstadt 1998, S. 204.
  5. Vgl. die ideologische Vereinnahmung des Deutschen Ordens und seiner Symbolik durch die Nationalsozialisten.
  6. Jürgen Förster: Die Wehrmacht im NS-Staat. Eine strukturgeschichtliche Analyse. München 2007, S. 179.
  7. Christian Streit: General der Infanterie Hermann Reinecke. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. Von den Anfängen des Regimes bis Kriegsbeginn. Band 1, Darmstadt 1998, S. 207.
  8. Thomas Alan Schwarz: Die Begnadigung deutscher Kriegsverbrecher. John J. McCloy und die Häftlinge von Landsberg. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 38 (1990), S. 375ff. (PDF-Datei, 7,3 MB). Zitat S. 396.
  9. Tabelle bei Schwarz, Begnadigung, S. 414.

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