- Territorialkommando
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Das Territorialheer (Abkürzung TerrH) wurde als eine eigenständige militärische Organisation für die militärische nationale, nicht in die NATO integrierte Landesverteidigung (Territoriale Verteidigung) der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt und war ursprünglich als eigene vierte Teilstreitkraft der Bundeswehr vorgesehen. Mit der Auflösung des Kommandos Territoriale Verteidigung 1969 wurde die Territoriale Verteidigung in das Heer eingegliedert und dieses organisatorisch in „Feldheer“ (der NATO unterstellt) und „Territorialheer“ (unter deutschem Kommando) unterteilt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Hauptaufgaben für das Territorialheer waren das „Aufrechterhalten der Operationsfreiheit“, insbesondere für die NATO-Streitkräfte, die Führungs- und Unterstützungsaufgaben und die logistische Unterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Sichern und Schützen des rückwärtigen Raumes (hinter dem Verantwortungsbereich der NATO: Alliierte Landstreitkräfte Mitteleuropa) mit wichtigen militärischen und zivilen Objekten.
Gliederung
Das Territorialheer war gegliedert in Territorialkommandos (TerrKdo) Nord, Süd und Schleswig-Holstein. Die räumliche Verantwortung der TerrKdos umfasste jeweils den Bereich einer Heeresgruppe und erstreckte sich auf mehrere Bundesländer. Die Territorialkommandos unterstanden truppendienstlich [1] dem Inspekteur des Heeres und für den Einsatz dem Bundesminister der Verteidigung.
Territorialkommando Nord
Das Territorialkommando Nord (TerrKdo Nord) wurde am 1. Juli 1969 mit Sitz in Mönchengladbach aus dem Stab des Deutschen Bevollmächtigten im Bereich NORTHAG (Northern Army Group Central Europe) aufgestellt. Sein Kommandobereich umfasste die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen.
Seine Aufgaben waren
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines nationalen Befehlshabers gegenüber der NATO-Armeegruppe Nord (NORTHAG),
- die Koordinierung von militärischen Vorhaben in dem Bereich der Landesverteidigung mit den Streitkräften Großbritanniens, Belgiens und der Niederlande,
- die Führung der unterstellten Wehrbereichskommandos II und III,
- die Führung der unterstellten Versorgungs-, Fernmelde-, Pionier- und Sanitätskommandos.
Territorialkommando Süd
Das Territorialkommando Süd (TerrKdo Süd) wurde am 1. Juli 1969 mit Sitz in Mannheim aus dem Stab des Deutschen Bevollmächtigten im Bereich Mitte aufgestellt. Sein Kommandobereich umfasste die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern.
Seine Aufgaben waren
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines nationalen Befehlshabers gegenüber der NATO-Armeegruppe Mitte (CENTAG),
- die Koordinierung von militärischen Vorhaben in dem Bereich der Landesverteidigung mit den Streitkräften der USAs, Frankreichs und Kanadas,
- die Führung der unterstellten Wehrbereichskommandos IV, V und VI,
- die Führung der unterstellten Versorgungs-, Fernmelde-, Pionier- und Sanitätskommandos.
Territorialkommando Schleswig-Holstein
Das Territorialkommando Schleswig-Holstein (TerrKdo SH) bildete eine Ausnahme, da die Grenze der damaligen NATO-Bereiche Europa-Nord und Europa-Mitte entlang der südlichen Grenze Schleswig-Holsteins verlief. Es wurde am 1. Juli 1969 in Kiel aus dem Stab des Wehrbereichskommando I/Deutscher Bevollmächtigter im Bereich AFNORTH (Allied Forces Northern Europe) aufgestellt. Sein Kommandobereich umfasste nur das Land Schleswig-Holstein.
Seine Aufgaben waren
- die gleichzeitige Wahrnehmung der Aufgaben des Wehrbereichskommandos I,
- die Führung der unterstellten Versorgungs-, Fernmelde- und Sanitätskommandos. Abweichend von den anderen TerrKdos unterstand ihm das Truppenkommando 600, das die Nachschub-, Transport- und Instandsetzungsverbände des Territorialheeres und die Korpsversorgungstruppen in Schleswig-Holstein führte.
Das Kommando wurde 1994 außer Dienst gestellt, die verbleibenden nationalen Aufgaben in Schleswig-Holstein gingen auf das weiter bestehende Wehrbereichskommando I über.
Geschichte
Als oberste Führungsebene wurde am 1. Juni 1957 das „Amt für territoriale Verteidigung“ - später in „Kommando Territoriale Verteidigung“ umbenannt – aufgestellt, das direkt dem Bundesministerium der Verteidigung unterstand. Gleichzeitig begann der weitere Aufbau der Territorialen Wehrorganisation mit der Gliederung in Wehrbereichs- (WBK) und Verteidigungsbezirkskommandos (VBK).
Ab April 1961 begann der Aufbau der Organisation für Reservisten mit „Inspizient“ beim Kommando der Territorialen Verteidigung, Stabsoffizieren für Reservisten bei den Wehrbereichs- und Verteidigungsbezirkskommandos und Hauptfeldwebeln für Reservisten bei den Kreiswehrersatzämtern (KWEA). 1963 erging ein Aufruf des Verteidigungsministers zum freiwilligen Dienst in der Territorial-Reserve. 1965 wurde dieser Dienst auf Pflichtbasis umgestellt und es erfolgte die Umbenennung in Heimatschutztruppe.
Mit Auflösung des Kommandos Territoriale Verteidigung 1969 wurden die drei Territorialkommandos des Territorialheeres aufgestellt. Mit der Heeresstruktur 4 wurden die seit 1970 bestehenden teilaktiven Heimatschutzkommandos in Heimatschutzbrigaden umgewandelt und sechs weitere nichtaktive Heimatschutzbrigaden (HSchBrig 61 - 66) aufgestellt. 1985 erreichte das Territorialheer seinen größten Umfang mit rund 64.000 Soldaten. Es sollte nach Mobilmachung auf etwa 450.000 Mann anwachsen. Mitte der 80er Jahre wurden zusätzliche Unterstützungskommandos (UKdo) aufgestellt. Sie sollten als logistisches Rückgrat für die eingeplanten US-Verstärkungen aus Übersee dienen. Diese Einheiten entstanden aus dem Wartime Host Nation Support Programm (WHNS) (Abkommen mit den USA vom 15. April 1982). Sie waren den TerrKdo's Nord und Süd oder einem WBK unterstellt. In der Heeresstruktur 5 Anfang der 90er Jahre gab es eine gewaltige Reduzierung und Zusammenlegung des Feld- und Territorialheeres. Im Wesentlichen hatte dies den Wegfall der TerrKdo’s, die Zusammenlegung von WBK und Divisionen und den Wegfall einzelner Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) und aller Verteidigungskreiskommandos (VKK) zur Folge.
Im Rahmen der Umgliederung zur „von Grund auf erneuerten Bundeswehr“ 2001 wurde das Territorialheer aufgelöst und verbliebene nationale Strukturen und Aufgaben in den neu geschaffenen Organisationsbereich Streitkräftebasis eingegliedert. Die Verantwortung für die „Nationalen Territorialen Aufgaben“ wechselte am 1.Oktober 2001 vom Heeresführungskommando zum neuen Streitkräfteunterstützungskommando, neuer „Nationaler Territorialer Befehlshaber“ wurde der Befehlshaber des Streitkräfteunterstützungskommandos.
Grobgliederung der TerrKdo’s bis zur Brigadeebene
Territorialkommando Nord
- Fernmeldekommando 800 (Hilden)
- Pionerkommando 800 (Hilden)
- Sanitätskommando 800 (Mönchengladbach)
- VersorgungsKommando 800 (Lingen (Ems))
- Geräte-, Munitions- und Sanitätsdepots
- HeeresInstandsetzungswerke
- WBK II (Hannover)
- Heimatschutzbrigade 52 (Lingen)
- Heimatschutzbrigade 62 (Damme)
- VBK 20 (Bremen)
- VBK 22 (Hannover)
- VBK 23 (Braunschweig)
- VBK 24 (Oldenburg)
- VBK 25 (Lüneburg)
- WBK III (Düsseldorf)
- Heimatschutzbrigade 53 (Düren)
- Heimatschutzbrigade 63 (Menden)
- VBK 31 (Köln) mit den VKK 311 (Köln), 312 (Bonn), 313 (Düren) und 314 (Aachen)
- VBK 32 (Düsseldorf) mit den VKK 321 (Düsseldorf), 322 (Wesel), 323 (Essen) und 324 (Wuppertal)
- VBK 33 (Münster/Westfalen) mit den VKK 331 (Münster/Westfalen), 332 (Ahlen), 333 (Rheine), 334 (Borken) und 335 (Gelsenkirchen)
- VBK 34 (Arnsberg) mit den VKK 342 (Lippstadt), 343 (Unna), 344 (Hemer) und 345 (Siegen)
- VBK 35 (Detmold) mit den VKK 352 (Minden), 353 (Höxter) und 354 (Bielefeld)
Territorialkommando Süd
- Fernmeldekommando 850 (Mannheim)
- Pionerkommando 850 (Mannheim)
- Sanitätskommando 850 (Mannheim)
- VersorgungsKommando 850 (Limburg)
- VersorgungsKommando 860 (Germersheim)
- Geräte-, Munitions- und Sanitätsdepots
- HeeresInstandsetzungswerke
- WBK IV (Mainz)
- Heimatschutzbrigade 54 (Trier, später Zweibrücken)
- Heimatschutzbrigade 64 (Nünschweiler, später Gau Algesheim)
- VBK 41 (Koblenz)
- VBK 42 (Trier)
- VBK 43 (Darmstadt)
- VBK 44 (Kassel)
- VBK 45 (Neustadt)
- VBK 46 (Saarbrücken)
- VBK 47 (Gießen)
- WBK V (Stuttgart)
- Heimatschutzbrigade 55 (Böblingen)
- Heimatschutzbrigade 65 (Stuttgart)
- VBK 51 (Stuttgart) mit den VKK 511 (Stuttgart), 512 (Schwäbisch Gmünd) und 513 (Heilbronn)
- VBK 52 (Karlsruhe) mit den VKK 521 (Karlsruhe), 522 (Mannheim) und 523 (Pforzheim)
- VBK 53 (Freiburg im Breisgau) mit den VKK 531, 532 (Immendingen) und 533 (Freiburg)
- VBK 54 (Tübingen) mit den VKK 541 (Reutlingen), 543 (Ulm] und 543 (Weingarten)
- WBK VI (München)
- Heimatschutzbrigade 56 (Neuburg an der Donau)
- Heimatschutzbrigade 66 (Neuburg/Donauwörth, später Bruck i. d. Oberpfalz)
- VBK 61 (Augsburg)
- VBK 62 (Regensburg)
- VBK 63 (Ansbach)
- VBK 64 (Würzburg)
- VBK 65 (München)
- VBK 66 (Landshut)
- VBK 67 (Bayreuth)
Territorialkommando Schleswig-Holstein
- Fernmeldekommando 600 (Kiel)
- Sanitätskommando 600 (Kiel)
- VersorgungsKommando 600 (Flensburg)
Verweise
Quellen
Weblinks
Literatur
- Rolf Clement, Paul Elmar Jöris: 50 Jahre Bundeswehr, Verlag e. S. Mittler & Sohn, Hamburg, Berlin, Nonn, 2005, ISBN 3-8132-0839-7
Einzelnachweis
- ↑ nach ZDv 1/50, Nr. 202 ist die truppendienstliche Unterstellung das grundlegende Unterstellungsverhältnis in den Streitkräften Hierzu gehören im Wesentlichen die persönlichen - insbesondere die disziplinaren - Angelegenheiten, die Ausbildung, die Versorgung sowie sonstige fachliche Angelegenheiten.
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