- Landratsbezirk Breuberg
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Der Landratsbezirk Breuberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen. Er bestand von 1821 bis 1848.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1821/22 wurden die Ämter im Großherzogtum aufgelöst und Kreise sowie Landratsbezirke gebildet. Im Odenwald bestanden die standesherrlichen Gerichts- und Verwaltungsrechte der ehemaligen Grafen und Fürsten fort.[1] Das Gebiet wurde daher nicht einem der neu geschaffenen Kreise angegliedert sondern blieb als eigener Landratsbezirk bestehen. Der Landratsbezirk Breuberg wurde mit Verordnung über den neugebildeten Landratsbezirk Breuberg vom 8. Mai 1822 geschaffen.[2] Abgelöst wurde zum einen das Hoheitsamt Breuberg, dass die Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Großherzogs vornahm, als auch die lokalen Behörden der Standesherren.
Mit der Auflösung der Ämter wurde auch die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung auf der untersten Ebene vorgenommen. Der Landratsbezirk war gleichzeitig auch Landgerichtsbezirk. Die offizielle Bezeichnung der Behörden lautete „Großherzoglich Hessischer Fürstlich Löwenstein Wertheimischer und Gräflich Erbach Schönbergischer Landraths- oder Landgerichts-Bezirk Breuberg respective Höchst“.
Sitz des Landrates war Breuberg, Sitz des Landrichters Höchst.
Die Standesherren verfügten über das Vorschlagsrecht für im Bezirk tätigen Beamte und Richter.
Der Landratsbezirk Breuberg bestand aus
- der Herrschaft Breuberg (Standesherren waren der Fürst von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und der Graf von Erbach-Schönberg)
- dem standesherrlichen Amt Habitzheim (Standesherr war Fürst von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg)
- dem standesherrlichen Amt König (Standesherr war Graf von Erbach-Schönberg)
sowie aus 9 Gemeinden des aufgelösten Landratsbezirkes Otzberg.
Das Gebiet gehörte zur Provinz Starkenburg und bestand aus 24 Bürgermeistereien:
- Böllstein mit Affhöllerbach, Hembach, Kilsbach und Stierbach
- Breitenbrunn
- Habitzheim
- Hassenroth mit Birkert (habitzheimerseits) und Mittel-Kinzig
- Hainstadt mit Breitenbach, Mühlhausen und Raibach
- Hetschbach (wurde nachträglich als ehemaliger freiherrlich von Wamboldtischer Patrimonialgerichtsort am 5. März 1823 administrativ dem Landratsbezirk Breuberg und für die Justizverwaltung dem Landgericht Höchst zugeteilt[3]
- Höchst mit Dusenbach
- Hummetroth mit Annelsbach, Forstel und Pfirschbach
- Kirch-Brombach mit Balsbach
- König mit Fürstengrund
- Langenbrombach (teilweise)
- Lützel-Wiebelsbach
- Mümling-Grumbach mit Etzen-Gesäß
- Neustadt mit Breuberg
- Nieder-Kinzig mit Birkert (breubergerseits), Gumpersberg und Ober-Kinzig
- Nieder-Klingen
- Ober-Klingen
- Rimhorn
- Sandbach
- Seckmauern mit Haingrund
- Vielbrunn mit Hainhaus, Kimbach und Ohrenbach
- Wallbach mit Höllerbach
- Wiebelsbach mit Frau-Nauses, Ober-Nauses und Schloß-Nauses
- Wald-Amorbach
Von der Neuorganisation der Kreis 1832 blieben die standesherrlichen Landkreisbezirke unberührt. Am 25. August 1837 wurde der Amtssitzes aus der Burg Breuberg nach Neustadt verlegt[4]
Die verbleibenden (standesrechtlichen) Landkreisbezirke wurden nach der Märzrevolution 1848 aufgelöst und die verbleibenden standesherrlichen Vorrechte mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April, verabschiedet am 9. August 1848 abgeschafft[5]. Der Landratsbezirk Breuberg ging im Regierungsbezirk Erbach auf.
Landräte
Im Hoheitsamt Breuberg wirkte vom 28. Juli 1808 bis zum 12. Oktober 1821 als Hoheitsbeamter bzw. ab 1817 als Hoheits-Regierungsbeamter der Hofrat Ferdinand Jakob Beck (* ca. 1762; † 1834).
Vom 5. April 1822 bis zum 4. August 1834 amtierte Landrat Anton Joseph Lauteren (* 20.07.1783 Breuberg; † 6. August 1834 ebd.) und vom 4. November 1834 bis zum 31. Juli 1848 Landrat Christoph Hoffmann (* 13. November 1802 Darmstadt; † 1. Juni 1859 ebd.)
Quellen
- Eva Haberkorn u.a.: Kreis Erbach 1821 - 1945, 1998, Online
Einzelnachweise
- ↑ „Edikt über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherren im Großherzogtum“ vom 17. Februar 1820 (Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820, S. 125-160
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1822, S. 199-200
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1838 1823, S. 13
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1837, S. 387
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237-241
Kategorien:- Landratsbezirk (Großherzogtum Hessen)
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