Interpol

Interpol

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Interpol
ICPO

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Das Generalsekretariat von Interpol in Lyon.
Englische Bezeichnung International Criminal Police Organization
Organisationsart internationale Polizeiorganisation
Sitz der Organe

200, quai Charles de Gaulle, Lyon, Frankreich

Gründung

1923

Vorsitz Interpol General Assembly
Mitgliedstaaten

Map of the member states of Interpol.svg

Mitgliedstaaten 188
Amts- und Arbeitssprachen

Englisch, Französisch, Arabisch, Spanisch

http://www.interpol.int

Interpol ist die englische Kurzbezeichnung für The International Criminal Police Organization (ICPO), auch Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (kurz IKPO) genannt. Interpol wurde 1923 in Wien gegründet und dient der internationalen Verbrechensbekämpfung unter Wahrung der nationalen Souveränität und bedient sich vier Arbeitssprachen (Englisch, Französisch, Arabisch, Spanisch). Der Sitz befindet sich in Lyon. Interpol hat derzeit 188 Mitgliedstaaten.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Ziele, Funktionen und Finanzierung

Die Aufgabe von Interpol ist die umfassende Unterstützung aller kriminalpolizeilichen Behörden und anderer Einrichtungen, die zur Verhütung oder Bekämpfung von Verbrechen beitragen können, unter der Berücksichtigung nationaler Gesetze und der Menschenrechte.[1] Die Hauptfunktionen der Organisation sind die Gewährleistung eines globalen Kommunikationssystems, die Bereitstellung von Datenbanken für die Informationsverarbeitung, die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten über gesuchte Personen, die Koordinierung gegenseitiger Unterstützungsmaßnahmen durch Entsendung von technischen Spezialisten und Zurverfügungstellung von Ausrüstung (technische Hilfe) und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Aus- und Fortbildung, Ausrüstung, Einsatz von Personal und Hilfsmitteln. Interpol wird durch jährliche Zahlungen der Mitgliedstaaten finanziert, das Budget für 2008 betrug 47,6 Millionen Euro.[2]

Organe

Generalversammlung

Die Generalversammlung (General Assembly) ist das höchste Organ der Interpol. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme, bei Abstimmungen reicht eine einfache Mehrheit, bei Änderungen der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, eine außerordentliche Einberufung ist möglich.[3] Dabei werden alle wichtigen Entscheidungen über die generelle Verfahrensweise, Ressourcen, Methoden, Finanzen und Programme getroffen. Die Zusammensetzung des Exekutivkomitees (Executive Committee) wird ebenso in der Generalversammlung bestimmt.[4] Das Exekutivkomitee (Executive Committee) besteht aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und neun Delegierten der Generalversammlung.[5] Die Hauptaufgabe des Exekutivkomitees ist die Überwachung der Durchführung von Entscheidungen der Generalversammlung und der Administration des Generalsekretärs. Andere Aufgaben sind die Vorbereitung von Sitzungen der Generalversammlung, die Unterbreitung von Programmen an diese und die Bearbeitung von zugewiesenen Zuständigkeiten.[6]

  • 79. Generalversammlung vom 8. bis 11. November 2010 in Doha
  • 78. Generalversammlung vom 11. bis 15. Oktober 2009 in Singapur[7]
  • 77. Generalversammlung vom 7. bis 10. Oktober 2008 in Sankt Petersburg
  • 76. Generalversammlung vom 5. bis 8. November 2007 in Marrakesch
  • 75. Generalversammlung vom 19. bis 22. September 2006 in Rio de Janeiro
  • 74. Generalversammlung vom 19. bis 22. September 2005 in Berlin: Gastgeber Bundeskriminalamt.
  • 73. Generalversammlung vom 5. bis 8. Oktober 2004 in Cancún (Mexiko): Tadschikistan als 182. Mitgliedstaat aufgenommen.
  • 72. Generalversammlung vom 29. September bis 2. Oktober 2003 in Benidorm
  • 71. Generalversammlung vom 21. bis 24. Oktober 2002 in Yaoundé
  • 70. Generalversammlung vom 24. bis 28. September 2001 in Budapest
  • 69. Generalversammlung vom 30. Oktober bis 4. November 2000 in Rhodos
  • 68. Generalversammlung vom 8. bis 12. November 1999 in Seoul
  • 67. Generalversammlung vom 22. bis 27. Oktober 1998 in Kairo
  • 66. Generalversammlung vom 15. bis 21. Oktober 1997 in Neu-Delhi
  • 65. Generalversammlung vom 23. bis 29. Oktober 1996 in Antalya

Generalsekretariat

Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Lyon und ist für die praktische Arbeit das wichtigste Organ. Es wird vom Generalsekretär geleitet, der das von ihm ausgewählte Fach- und Verwaltungspersonal einsetzt. Im Generalsekretariat werden die tägliche Administration der internationalen Polizeikooperation und die Beschlüsse durchgeführt.[8] Dabei fungiert das Generalsekretariat als zentrale Koordinationsstelle zwischen den nationalen Zentralbüros.

Nationales Zentralbüro

Jeder Mitgliedstaat hat ein Nationales Zentralbüro/Landeszentralbüro (National Central Bureau/LZB) zu ernennen. Dieses dient der Koordination zwischen der Interpol und den einzelnen Staaten. Zu diesem Zweck muss das Büro Verbindungen zu den Behörden des Landes, zu anderen nationalen Büros und zum Generalsekretariat bereitstellen.[9] In manchen Staaten wird die Funktion des Nationalen Zentralbüros/Landeszentralbüros von der inländischen Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Ermittlungen wahrgenommen. In anderen Ländern wurde hingegen eine eigene Dienststelle nur für den Interpol-Aufgabenbereich eingerichtet, beispielsweise in den USA. In Deutschland und Österreich agiert das jeweilige Bundeskriminalamt (BKA und BK) zugleich als Nationales Zentralbüro/Landeszentralbüro.

Bei den Beratern (Advisers) handelt es sich meist um international anerkannte Experten.

Interpol Notice

Die sieben Kategorien von Interpol-Mitteilungen und ihre Ziele.[10]

Red Notice
Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung.
Blue Notice
Sammlung von zusätzlichen Informationen über die Identität oder Aktivitäten einer Person im Bezug auf ein Verbrechen.
Green Notice
Bereitstellung von Warnungen und kriminalistischen Informationen über Personen, die Straftaten begingen und diese wahrscheinlich in anderen Ländern wiederholen werden.
Yellow Notice
Hilfe bei der Ortung vermisster Personen, häufig Jugendlicher, oder Hilfe bei der Identifizierung von Personen, die sich nicht selbst identifizieren können.
Black notice
Suche nach Informationen bezüglich unidentifizierten Körpern.
Orange notice
Warnt Polizei und andere internationale Organisationen über potentielle Bedrohungen von versteckten Waffen, Paketbomben oder anderem gefährlichen Material.
INTERPOL-United Nations Special Notice
Ausgegeben für Gruppen und Einzelpersonen die Ziel der UN-Sanktionen gegen al-Qaida oder die Taliban sind.

Sonstiges

Im Zeitalter der internationalen Vernetzung gewinnt das Interpol-Generalsekretariat als Sammelstelle internationaler Datenbestände zunehmend an Bedeutung. Unter der Bezeichnung ASF (Automated Search Facility) gibt es Datenbanken für gestohlene Fahrzeuge und Ausweise. Eine weitere Datenbank für DNA-Profile, die von Tatortspuren oder Mundhöhlenabstrichen Verdächtiger stammen, ist zurzeit im Aufbau. Nach der Flutkatastrophe in Südasien am 26. Dezember 2004 half Interpol insbesondere in Thailand bei der Identifizierung von Opfern aus aller Welt.

Im Gegensatz zu vielen Darstellungen in Kriminalromanen gibt es keine eigenen Interpol-Agenten, die Verbrecher in fremde Länder verfolgen und selbsttätig ermitteln. Interpol verfügt über keine eigenen Fahnder, sondern koordiniert nur die Zusammenarbeit nationaler Ermittler. Es gilt der Grundsatz der nationalen Souveränität. Polizeiliche Exekutivmaßnahmen wie Anhaltungen, Festnahmen, das Tragen von Dienstwaffen oder die Einsichtnahme in das Strafregister dürfen nur von Sicherheitsbeamten des jeweiligen Staates ergriffen werden. Selbst wenn ausländische Polizeibeamte nur anreisen, um im Zuge einer Auslieferung einen Häftling am Flughafen zu übernehmen, müssen sie um Genehmigung ersuchen, wenn sie Waffen mitführen wollen. Das gleiche gilt für die Durchlieferung von Häftlingen, die nicht direkt von einem fremden Land in ein anderes befördert werden können. Überlegungen wie sie derzeit bei Europol angestellt werden, ob man Polizeibeamte mit Exekutivbefugnissen auch im Ausland ausstatten sollte (Stichwort EuroCOP), sind bei Interpol kein Thema.

Ein weiteres Missverständnis ist die Annahme, das Ersuchen eines Interpol-Mitgliedstaates um Personenfahndung zur Festnahme sei einem internationalen Haftbefehl gleichzusetzen. Es bleibt jedem Land überlassen, die gesuchte Person im Inland zur Festnahme auszuschreiben oder die Interpol-Ausschreibung lediglich als Erkenntnismitteilung anzusehen. Letzteres ist oft der Fall, wenn mit dem ersuchenden Land kein bilaterales Auslieferungsabkommen besteht.

Interpol wurde ohne völkerrechtlichen Vertrag gegründet. Dies ist vor allem problematisch, wenn es darum geht zu bestimmen, inwieweit gegen von Interpol vorgenommene Eingriffe (etwa bei der Datenerhebung) Rechtsschutz vor nationalen Gerichten besteht. Auch ist die Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch fraglich. Es besteht keine externe Kontrolle über Interpol.[11]

Die Interpol-Statuten verbieten jede Hilfestellung bei politisch motivierten Delikten und militärischen bzw. religiösen Angelegenheiten – eine Voraussetzung für die reibungslose Zusammenarbeit von Staaten mit unterschiedlichen politischen Systemen und Religionen. Dieser Grundsatz kam u. a. zur Anwendung, als Italien um Mitfahndung nach den Südtirol-Aktivisten der 60er Jahre ersuchte. Dies änderte sich insbesondere seit einer Resolution 1984, siehe Geschichte.

Geschichte

Die Vorgeschichte der Kommission (19. Jahrhundert bis 1914)

Im 19. Jahrhundert kam es durch die sukzessive Expansion des modernen Staates in außerstaatliche Bereiche der Gesellschaft zu ständigen Krisen. Diese wurden durch sozialistische Parteien und Bewegungen weiter verstärkt. Durch zahllose Attentate auf die Herrschafts- und Oberschicht in beinahe allen europäischen Ländern verbreitete sich der Eindruck einer anarchistischen Weltverschwörung und es kam in der Konferenz von Rom 1898 zur ersten größeren Verabredung internationaler polizeilicher Zusammenarbeit.[12] Bei vielen Staatsmännern kam es zur Gleichsetzung von Sozialismus und Anarchismus. Diese Umstände bildeten eine Voraussetzung für die internationale polizeiliche Kooperation.[13]

Bei der Geschichtsschreibung der Kriminalpolizeien ist der Kampf gegen das gemeine Verbrechen die dominierende Ursache. Insbesondere schnellere Transportmittel sollten es Kriminellen ermöglicht haben, sich der Jurisdiktion zu entziehen.[14][15] Die technische Entwicklung im Bereich der Kommunikation und des Transportwesens war jedoch die Voraussetzung für eine adäquate polizeiliche Kooperation. Der Wissenschaftler John Tobias führt an, dass der schnellere Transport und die bessere Kommunikation der Verbrechensbekämpfung zugute kam.[16] Auch wenn sich seine Studie auf England beschränkt, ist davon auszugehen, dass dies überall der Fall war. Im April 1914 wurde der Erste Internationale Polizeikongress in Monaco abgehalten, der als der Vorläufer-Kongress der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) gilt. Die Intentionen sowie genauere Informationen sind unbekannt.

Von der ersten Gründung bis zum ersten Ende (1919–1945)

Ende 1919 versuchte der Kapitän der niederländischen Marechaussee van Houten erfolglos mit einem Brief an die bedeutendsten Polizeibehörden, eine Konferenz für internationale Verbrechensbekämpfung einzuberufen. Erst vier Jahre später sollte es dem Wiener Polizeipräsidenten Johann Schober gelingen, einen Internationalen Polizeikongress in Wien abzuhalten. Als Grund wird der Anstieg der Kriminalität nach dem Weltkrieg angeführt.

Betrachtet man Johann Schober, der die zentrale Figur der Konferenz war, und die damaligen politischen Verhältnisse in Europa, bleibt diese Darstellung fraglich. Schober hatte für diese Aufgabe ideale Qualifikationen, wie zum Beispiel außenpolitische Erfahrung und diplomatische Schulung. Seine Informationspolitik als Wiener Polizeipräsident war äußerst offensiv, 1920 errichtete er einen eigenen polizeilichen Nachrichtendienst mit politischen Zielsetzungen. „In einer Instruktion wies er darauf hin, daß es keineswegs nur um potentielle Unruhestifter gehe, sondern ausnahmslos um alle politisch tätigen Personen und Gruppen.“[17] Erwähnenswert ist die Tatsache, dass der Nachrichtendienst über keine Mittel für einen Auslandsnachrichtendienst verfügte.[18] Dennoch gelang es, eine Art antikommunistische Interpol zu etablieren. Ob sich die Intentionen Schobers (und anderer Teilnehmer) bei der Konferenz auf den „Kampf gegen das gemeine Verbrechen“[19] beschränkten, ist deshalb zweifelhaft.

In Wien wurde 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) gegründet. Am 3. September fand die erste Sitzung in der Wiener Polizeidirektion statt. Das Protokoll über zukünftige Kooperation unterschrieben Vertreter aus 15 Staaten in Europa, die Türkei, die Vereinigten Staaten sowie Japan. Der Beschluss zur Gründung der IKPK wurde am 7. September 1923 gefasst.[20] Es stellt sich die Frage, für welche Zwecke die IKPK eingesetzt wurde. Wien wurde laut dem Politikwissenschaftler Heiner Busch aufgrund der Persönlichkeit Schobers als Zentrale der IKPK gewählt, ein weiterer Aspekt dürfte die Erfahrung und das Archiv der ehemaligen k. u. k.-Dienststellen gewesen sein.

Die hauptsächliche Tätigkeit der IKPK war die Nachrichtenverarbeitung und -übermittlung eingegangener Meldungen, weshalb das Polizeifunkwesen gefördert wurde. Ebenso wurden Zentralstellen zur Fälschungsbekämpfung und Personenerkennung eingerichtet.

Auch nach der Machtübernahme Dollfuß' und der Errichtung des österreichischen Ständestaates blieb die Organisation bestehen. Nach dem Anschluss und der Eingliederung Österreichs in das Dritte Reich wurde der bisherige Interpol-Präsident Michael Skubl abgesetzt und unter Hausarrest gestellt. Sein Nachfolger wurde der österreichische Nationalsozialist Otto Steinhäusl. Nach dessen baldigem Tod wurde der Sitz der IKPK von Wien nach Berlin-Wannsee verlegt. In einem der zwei von der IKPK genutzten Häuser fand die Wannseekonferenz betreffend die Endlösung der Judenfrage statt. In Berlin wurde die IKPK durch den SS-General Reinhard Heydrich präsidiert, nach dessen Tod durch ein Attentat des tschechischen Widerstands in Prag durch den SS-General Ernst Kaltenbrunner, der nach dem Krieg in Nürnberg gehängt wurde. Die Akten der IKPK, die nach Berlin überführt wurden, etwa die so genannte internationale Zigeunerregistratur, aber auch die Akten betreffend Falschmünzerei und Passfälschung waren für die Nazis hilfreich bei der Verfolgung bestimmter Personengruppen, sowie bei ihrer massenweisen Herstellung von Falschgeld und von falschen Pässen im KZ Sachsenhausen bei Berlin.

Von der neuen IKPK bis zur IKPO (1946–1956)

Die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) wurde 1945 aufgelöst[21] und ein Jahr später auf Initiative des Generalinspekteurs der belgischen Polizei, Florent Louwage, neu gegründet. Dabei wurden neue Statuten festgeschrieben. Die genauen Gründe und Umstände für die Neugründung sind unbekannt bzw. finden keine Erwähnung. Anderson führt an, dass aufgrund des Schwarzmarktes und der Vertriebenen eine internationale Polizeikooperation dringend nötig war. Doch stellt sich die Frage, welche Hilfe die IKPK hierbei leisten sollte. Die Intention der Neugründung muss im Kontext des Ost-West-Konflikts gesehen werden, wobei die IKPK ein möglichst unpolitisches Profil wahren wollte. Ebenso sollte die vorherige Auflösung vermutlich die Distanzierung zur IKPK der Zwischen- und Kriegszeit hervorheben.

Als neuer Sitz wurde Paris gewählt; dies führte zur Dominanz der französischen Polizei über mehrere Jahrzehnte.[22] In die Statuten wurden die Menschenrechte einbezogen und an das Völkerrecht angepasst, außerdem wurde eine ausschließliche Zusammenarbeit im Bereich der gewöhnlichen Kriminalität festgelegt. Ebenso fand eine erfolgreiche Annäherung an die UN statt, 1949 erhielt die IKPK den konsultativen Status der UN als Nichtregierungsorganisation. Die Mitgliederzahl konnte schnell erweitert werden, dennoch blieb die IKPK europäisch dominiert.

1950 zeigte sich die geringe Wirkung der Entpolitisierung vor dem Hintergrund des Ost-West-Konfliktes. Die Entführung von drei Verkehrsflugzeugen[23] veranlasste die CSSR, die Kooperation der Interpol anzufordern. Für das Generalsekretariat handelte es sich dabei um eine kriminelle Tat. Der Vizepräsident der IKPK und Direktor des FBI, J. Edgar Hoover, betrachtete die Entführer jedoch als politische Flüchtlinge,[24] deshalb wäre eine Kooperation gemäß den Interpol-Statuten in diesem Fall nicht zulässig. Es folgte der offizielle Austritt der USA und beinahe aller Ostblockstaaten, wobei die USA ab 1952 wieder in der IKPK durch das Finanzministerium vertreten wurden.

Internationalisierung und rechtlicher Status (1956–1984)

1956 kam es zur Neugründung, es wurde ein neuer Name gewählt und die Telegramm-Kurzanschrift Interpol wurde in den Namen aufgenommen.[25] Die Interpol wurde durch eine Reihe von Verträgen und Abkommen internationaler und erhielt den Status einer juristischen Person. Dies wurde insbesondere durch den Erhalt des Status einer zwischenstaatlichen Organisation durch die UN 1971 und durch das Sitzabkommen (Headquarters Agreement) mit Frankreich im Jahr darauf erreicht. Dieses wird zehn Jahre später überarbeitet und verlangt eine unabhängige datenschutzrechtliche Stelle zur Kontrolle. In den 1970er Jahren wurde die Interpol stark kritisiert, die Kritikpunkte waren die fehlende Beteiligung bei der Terrorismusbekämpfung und die schwerfällige Kommunikation. Der Interpol-Präsident von 1968 bis 1972, Paul Dickopf, war unter den Nazis als SS-Mann vereidigt worden und hatte nach dem Krieg zusammen mit anderen ehemaligen SS-Polizeimännern das Bundeskriminalamt in Wiesbaden aufgebaut.

Terrorismus und Informationstechnologie (1984–2002)

Die Mängel, die in den 1970er Jahren bestanden, wurden in den 1980er Jahren weitgehend beseitigt. 1984 kommt es zu einer Änderung in Bezug auf politisch motivierte Straftaten, insbesondere im Bereich des Terrorismus. Die Generalversammlung erlässt eine Resolution.[26] Diese sieht vor, dass der politische Charakter von Straftaten im nationalstaatlichen Ermessen liegt.[27] Anlässlich des bevorstehenden Umzugs nach Lyon 1989 kommt es zur Reorganisation des Generalsekretariats.

Es folgt der Ausbau der Informationsinfrastruktur, 1990 wird ein Kommunikationssystem für den Datenaustausch mit den nationalen Zentralbüros eingerichtet. Die Systeme werden in den folgenden Jahren verbessert und erweitert. 2002 sind beinahe alle nationalen Zentralbüros mit dem Interpol-Hauptquartier durch das I-24/7 System verbunden. 1997 wird ein Kooperationsvertrag mit der UN geschlossen, dieser gewährt der Interpol einen Beobachter-Status in der UN.[28]

Bedeutung und Wirkung

Briefmarke: 50 Jahre Interpol, Briefmarke von 1973 (Entwurf: Karl Oskar Blase).

Es ist schwierig, über die Bedeutung und Wirkung der Interpol eine Aussage zu treffen. Das Problem ist die äußerst fragliche Tätigkeit der IKPK und die lange Zeit begrenzte Tätigkeit der IKPO bei politisch motivierten Straftaten. Die Bedeutung und Wirkung der Interpol ist die Pionierarbeit im Bereich der internationalen polizeilichen Kooperation, besonders im technischen und rechtlichen Bereich. Für die Terrorismusbekämpfung konnte die Interpol aufgrund der späten Änderung der Organisationspolitik kaum Beiträge leisten, in diesem Bereich etablierten sich eigene Organisationen.

Literatur

  • Malcolm Anderson: Policing the World: Interpol and the Politics of International Police Co-operation. Clarendon: Oxford, 1989. ISBN 0-19-827597-8.
  • Christoph Arbeithuber: Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation. INTERPOL. Dissertation. Linz, 1996.
  • Nadia Gerspacher: The Roles of International Police Cooperation Organizations, in: European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 13 (2005) S. 413–434.
  • Michael Fooner: INTERPOL: Issues in World Crime and International Criminal Justice. Plenum: New York, 1989. ISBN 0-306-43135-1.
  • R. Kendall (Hrsg.): Interpol: 75 Years of International Police Co-operation. Kensington: London, 1998.
  • Rutsel Silvestre J. Martha: The Legal Foundations of INTERPOL. Hart: Oxford, Portland, 2010. ISBN 978-1-84946-040-8.
  • Albrecht Randelzhofer: Rechtsschutz gegen Maßnahmen von INTERPOL vor deutschen Gerichten?, in: Ingo von Münch (Hrsg.): Staatsrecht – Völkerrecht – Europarecht: Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer, Walter de Gruyter: Berlin, 1981, S. 531–555. ISBN 3-11-008118-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, Article 2
  2. INTERPOL: an overview (PDF)
  3. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, The General Assembly
  4. Interpol General Assembly
  5. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, The Executive Committee
  6. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, Article 22
  7. http://www.interpol.int/Public/ICPO/PressReleases/PR2009/PR200982.asp
  8. Interpol Secretary General
  9. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, National Central Bureaus
  10. Interpol Notice Kategorien
  11. Albrecht Randelzhofer: Rechtsschutz gegen Maßnahmen von INTERPOL vor deutschen Gerichten?, in: Ingo von Münch (Hrsg.): Staatsrecht – Völkerrecht – Europarecht: Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer, Walter de Gruyter: Berlin 1981, S. 531–555. ISBN 3-11-008118-0.
  12. Mathieu Deflem: History of International Police Cooperation. in Encyclopedia of Criminology, edited by Richard A. Wright and J. Mitchell Miller. New York: Routledge, 2005 Online verfügbar
  13. „Festzuhalten bleibt hier zunächst, daß die Kooperation gegen gemeinsame politische Gegner und nicht die gegen die gewöhnliche Kriminalität am Anfang der internationalen Kooperation von Polizeien stand.“ Heiner Busch: Grenzenlose Polizei? S. 264
  14. Hans Hoeveler: Internationale Bekämpfung des Verbrechens S. 9-29
  15. Kurt Schaefer: Internationale Verbrechensbekämpfung S. 31-35
  16. John Tobias: Crime and Industrial Society in the 19th century S. 192
  17. Rainer Hubert: Schober S. 163
  18. Jagschitz, Gerhard: Die Politische Zentralevidenzstelle der Bundespolizeidirektion Wien. In: Österreichische Gesellschaft für Zeitgeschichte: Jahrbuch für Zeitgeschichte 1978: S. 73–75
  19. Auszug aus den Statuten der IKPK 1923, in: Hoeveler: S. 36
  20. Alexander Elster, Rudolf Sieverts (Herausgeber): Handwörterbuch der Kriminologie, Band 4, Seite 60. ISBN 978-3-11-008093-3, abgefragt am 6. September 2011
  21. INTERPOL history
  22. „Die förmliche Entpolitisierung der Organisation seit 1946 und ihre Anpassung an das Völkerrecht, ist die wesentliche Voraussetzung ihres Aufstiegs zu einer tatsächlich internationalen Organisation gewesen.“ Busch: S. 276
  23. Anderson: S. 44; vgl. Busch, S. 277 schreibt dagegen von nur einem Verkehrsflugzeug, Busch zitiert dabei Anderson und ein anderes Werk.
  24. Anderson: S. 44 (siehe 32); vgl. Busch: S. 277 schreibt hier von „Freiheitskämpfern“
  25. Brief History of INTERPOL
  26. Violent Crime Commonly Referred to as Terrorism
  27. ICPO-INTERPOL Constitution and General Regulations, Article 3
  28. Co-operation agreement between the United Nations and the International Criminal Police Organization-Interpol, Artikel 6.1

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