- Sachsen-Coburg und Gotha (Fürstenhaus)
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Das Haus Sachsen-Coburg und Gotha ist ein deutsches Adelsgeschlecht, eine jüngere Nebenlinie der ernestinischen Wettiner. Der Name stammt vom Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das, auf dem Gebiet der heutigen Länder Thüringen und Bayern gelegen, von der Familie von 1826 bis 1918 regiert wurde. Durch Wahl und eine geschickte Heiratspolitik gelangten Mitglieder der Fürstenfamilie aus dem politisch eigentlich unbedeutenden Sachsen-Coburg-Gotha gleich auf eine Reihe europäischer Throne, womit die Familie europäische Bedeutung erlangte. Heute regieren Mitglieder des Hauses noch in Belgien und im Vereinigten Königreich, im letzteren allerdings unter dem Namen Haus Windsor.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Vorgeschichte: Das Haus Wettin
Ahnherr der Wettiner ist ein Graf Dietrich, der 982 verstarb. Unter seinen Nachkommen stieg das Haus Wettin neben den Askaniern und Hohenzollern zu einem der wichtigsten Fürstenhäuser Mitteldeutschlands auf, das zeitweise große Teile der heutigen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Brandenburg regierte. Meilensteine bei diesem Aufstieg waren der Erwerb der Markgrafschaft Meißen 1089 durch Heinrich I. von Eilenburg, der Landgrafschaft Thüringen 1264 durch Heinrich den Erlauchten und schließlich der Erwerb der sächsischen Kurwürde 1423 durch Friedrich den Streitbaren.
1485 teilten sich die Wettiner in eine ernestinische und eine albertinische Linie (Leipziger Teilung). Beide Linien bestehen auch heute noch. Die Kurwürde blieb zunächst bei der älteren ernestinischen Linie, fiel jedoch 1547 im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (Wittenberger Kapitulation) an die Albertiner. Während diese in Sachsen und zeitweise auch in Polen zu Königswürden aufstiegen, wurden die Ernestiner auf Thüringen begrenzt. Durch fortgesetzte Landesteilungen versanken die Ernestiner in der politischen Bedeutungslosigkeit. Neben der Hauptlinie, den Herzögen, später (seit 1815) Großherzögen von Sachsen-Weimar bzw. seit 1741 Sachsen-Weimar-Eisenach gab es immer noch mehrere jüngere ernestinische Nebenlinien mit teilweise nur eingeschränkter Landeshoheit (vgl. Ernestinische Herzogtümer).
Entstehung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha
1825 starb in einem dieser Kleinstaaten, dem Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg der letzte Herzog Friedrich IV. ohne männlichen Erben. Die dort herrschende ernestinische Nebenlinie war somit erloschen. Unter den noch bestehenden ernestinischen Linien brachen sofort Erbstreitigkeiten um das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg aus, die schließlich 1826 durch einen Schiedsspruch des sächsischen Königs Friedrich August I., des Gerechten, gelöst wurde. Im Zuge dieses komplizierten Schiedsspruches wurde das bisherige Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg aufgeteilt. Sachsen-Altenburg und Gotha wurden getrennt. Altenburg wurde, wie bereits früher in seiner Geschichte einmal, selbständiges Herzogtum und fiel an die Nebenlinie von Sachsen-Hildburghausen. Als Herzogtum Sachsen-Altenburg bestand es bis zur Abschaffung der Monarchie 1918. Gotha dagegen wurde dem Haus Sachsen-Coburg-Saalfeld gegeben. Dessen Besitz wurde allerdings auch aufgeteilt: während es Coburg behalten konnte, musste es Saalfeld an eine weitere Nebenlinie, das Haus Sachsen-Meiningen, abtreten.
Aus dem zu diesem Zeitpunkt in Sachsen-Coburg-Saalfeld regierenden Monarchen, Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Saalfeld wurde so der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, und das bisherige Haus Sachsen-Saalfeld nannte sich in Sachsen-Coburg und Gotha um.
Das Haus Sachsen-Saalfeld selbst war 1680 entstanden, als nach dem Tode des Herzogs Ernst I. von Sachsen-Gotha dessen Land unter seinen sieben Söhnen aufgeteilt wurde. Sachsen-Saalfeld war also eine jüngere Linie des Hauses Sachsen-Gotha, diese wiederum war eine 1640 entstandene jüngere Nebenlinie von Sachsen-Weimar, der Hauptlinie der Ernestiner.
Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha als deutsches Stammland der Dynastie
Auf Ernst I. folgte 1844 dessen Sohn Ernst II. (1818–1893). Ernst II. war der einzige deutsche Fürst, der die Märzrevolution wirklich ernst nahm und 1849 ein Staatsgrundgesetz in Kraft setzte. Somit bekam Sachsen-Coburg und Gotha die fortschrittlichste Verfassung im damaligen Deutschland.
Ernst II. hatte zwar mehrere uneheliche Kinder, jedoch blieb seine Ehe mit Prinzessin Alexandrine von Baden (1820–1904) kinderlos. Nach seinem Tode fiel das Herzogtum somit an die britische Nebenlinie des Hauses (siehe unten), die sich inzwischen gebildet hatte. Da der nächste in der Erbfolge berufene Eduard, Prince of Wales, auch in der britischen Thronfolge an erster Stelle stand, und natürlich nicht bereit war, für das unbedeutende deutsche Herzogtum auf den Thron des britischen Empires zu verzichten, verzichtete er zugunsten seines jüngeren Bruders, Alfred, Duke of Edinburgh, auf das Herzogtum, der dort schließlich als Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha den Thron bestieg.
Alfreds Sohn (ebenfalls mit Namen Alfred) hatte 1899 Selbstmord begangen. Als Alfred 1900 starb, fiel der herzogliche Thron deshalb erneut an die britische Verwandtschaft; neuer Herzog wurde sein Neffe, der Duke of Albany, der älteste Sohn von Leopold Georg, Duke of Albany, jüngster Sohn von Königin Victoria. Er regierte als Herzog Carl Eduard bis 1918, dem Ende der Monarchie im Deutschen Reich und seinen Teilstaaten.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmte, dass die öffentlich-rechtlichen Vorrechte der Geburt oder des Standes aufzuheben seien und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürften. Gleichzeitig wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt. Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens. Die spätere Bundesrepublik Deutschland hat diese Gesetzgebung übernommen. Im Fall des Hauses Sachsen-Coburg-und Gotha tragen seitdem alle Mitglieder nach deutschem Recht den bürgerlich-rechtlichen Namen Prinz beziehungsweise Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha. Alle Mitglieder des Wettinischen Gesamthauses führen jedoch privat und teilweise öffentlich-rechtlich die Nebentitel von Herzögen, beziehungsweise Herzoginnen zu Sachsen. Der deutsche Zweig des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha existiert heute noch.
Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha
Name Lebensdaten Regierungsdaten verheiratet mit Bemerkungen Ernst I. 1784–1844 1826–1844 in erster Ehe Dorothe Luise, geb. Herzogin von Sachsen-Gotha-Altenburg,
in zweiter Ehe Marie, geb. Prinzessin von Württemberg1806–1826 Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst II. 1818–1893 1844–1893 Alexandrine, geb. Prinzessin von Baden Alfred 1844–1900 1893–1900 Maria Alexandrowna, geb. Großfürstin von Russland auch (britischer) Duke of Edinburgh Carl Eduard 1884–1954 1900–1918 Viktoria Adelheid, geb. Prinzessin von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg bis 1905 unter Regentschaft
bis 1917 auch (britischer) Duke of Albany
1918 Abschaffung der MonarchieOberhäupter des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha seit 1918
Name Herrschaft Carl Eduard 1918–1954 Friedrich 1954–1998 Andreas seit 1998 Das Haus Sachsen-Coburg und Gotha im Ausland
Wie bereits erwähnt, gelangten Mitglieder des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha durch Wahl (Belgien, Bulgarien) bzw. Heirat (Portugal, Großbritannien) auf verschiedene europäische Throne, wo sie zum Teil noch heute regieren.
Belgien
1830 kam es zur belgischen Revolution, bei der sich das Land seine Unabhängigkeit von den Niederlanden erkämpfte. Der jetzt in Belgien gewählte Nationalkongress entschied sich, der Mode der damaligen Zeit folgend, in Belgien eine konstitutionelle Monarchie zu errichten, obgleich durchaus republikanische Strömungen im Kongress vertreten waren. Da es keine angestammte Dynastie gab, wurde nun die Wahl eines Königshauses notwendig.
Zunächst wurde daran gedacht, einen jüngeren Prinzen aus dem niederländischen Königshaus der Oranier auf den Thron zu setzen. Das Königshaus hatte sich jedoch durch den fortgesetzten Widerstand des niederländischen Königs gegen die belgische Unabhängigkeit selbst um seine Chancen gebracht. Auch ein jüngerer Sohn des französischen Königs Ludwig Philipp aus dem Hauses Bourbon-Orléans wurde in Betracht gezogen. Diese Lösung scheiterte jedoch am Widerstand Großbritanniens, das dadurch das europäische Gleichgewicht in Gefahr gebracht sah. Schließlich fiel die Wahl auf den Prinzen Leopold, einen jüngeren Bruder des in Sachsen-Coburg-Gotha regierenden Herzogs Ernst I.
Leopold hatte in seinem Leben schon die Throne mehrerer Länder in Aussicht gehabt. 1815 heiratete er die britische Thronfolgerin Charlotte Augusta, er hätte also eigentlich britischer Prinzgemahl werden sollen. Allerdings starb seine Frau 1817 bei der Geburt ihrer Tochter, ohne je den britischen Thron bestiegen zu haben. Leopold war damit um die Aussicht gebracht, in Großbritannien zu herrschen, fand sich allerdings bald mit der Situation ab. Er arrangierte die Heirat seiner Schwester Victoria von Sachsen-Coburg-Saalfeld mit Eduard Augustus, Duke of Kent and Strathearn, einem jüngeren Sohn des britischen Königs. Aus dieser Ehe ging die spätere Königin Victoria hervor, deren eigene Heirat mit einem weiteren Mitglied des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha dieses auch in Großbritannien auf den Thron bringen sollte (siehe unten).
Leopold blieb auch nach dem Tod seiner Frau im Vereinigten Königreich. Dort bot man ihm 1830 die griechische Königskrone an. Griechenland hatte sich seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erkämpft und sich, ebenfalls ohne angestammte Dynastie, zur Monarchie erklärt. Leopold lehnte dieses Angebot jedoch ab, da er die politischen Zustände in Griechenland als zu instabil einschätzte. Die dortige Krone fiel dann an die ebenfalls deutsche Dynastie der Wittelsbacher.
Seine verwandtschaftlichen Beziehungen machten Leopold für Großbritannien akzeptabel, sein Einsatz in den Napoleonischen Kriegen (General der russischen Armee, Feldmarschall im Vereinigten Königreich) machten ihn in Belgien populär, und so wurde Leopold 1831 erster König der Belgier. Das Haus Sachsen-Coburg-Gotha regiert Belgien auch heute noch.
König der Belgier
Name Lebensdaten Regierungsdaten verheiratet mit Bemerkungen Leopold I. 1790–1865 1831–1865 in erster Ehe Charlotte Augusta von Wales, in zweiter Ehe Karoline Bauer, in dritter Ehe Louise, geb. Prinzessin von Orléans geboren als Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Leopold II. 1835–1909 1865–1909 in erster Ehe Marie Henriette, geb. Erzherzogin von Österreich und königliche Prinzessin von Ungarn, in zweiter Ehe Blanche Zélia Joséphine Delacroix 1885–1908 auch Souverän des Kongo-Freistaates Albert I. 1875–1934 1909–1934 Elisabeth, geb. Herzogin in Bayern Leopold III. 1901–1983 1934–1951 in erster Ehe Astrid, geb. Prinzessin von Schweden, in zweiter Ehe Mary Lilian Baels 1945–1950 unter Regentschaft, dankt 1951 ab Baudouin 1930–1993 1951–1993 Fabiola de Mora y Aragón Albert II. * 1934 seit 1993 Paola Ruffo di Calabria Kongofreistaat
Die Kongokonferenz von 1884 schuf den Kongo-Freistaat, und zwar als von Belgien unabhängigen Privatbesitz des damaligen belgischen Königs Leopold II. Das Haus Sachsen-Coburg-Gotha regierte so auch über einen der größten Staaten Afrikas. Leopold beutete die Privatkolonie mit einer – auch für damalige Verhältnisse – beispiellosen Rücksichtslosigkeit aus. Erst als die Kritik an der von ihm eingesetzten Kolonialadministration im Land zu stark wurde, musste der belgische König den Freistaat 1908 an Belgien abtreten; es entstand Belgisch-Kongo, aus dem sich später Zaire bzw. die Demokratische Republik Kongo entwickeln sollte.
Portugal
In Portugal regierte seit 1640 das Haus Braganza. Während des Miguelistenkriegs (1832–1834) teilte sich dieses in eine ältere miguelistische und eine jüngere Linie. Die ältere Linie verlor den Thron, ihr Oberhaupt lebte seitdem im Exil.
Der letzte Monarch aus der jüngeren Linie war die Königin Maria II. (1819–1853, regierte 1828 und 1834–1853). Sie heiratete 1836 den deutschen Prinzen Ferdinand aus dem Hause Sachsen-Coburg-Gotha, den späteren König Ferdinand II.
Traditionell wechselte nach einem weiblichen Monarchen die herrschende Dynastie. Nach alter Auffassung trat die Frau durch Heirat in die Familie des Mannes ein. Deshalb nahm die Frau auch den Namen des Mannes an, der dann auch Name der gemeinsamen Kinder wurde. In Portugal wurde diese Regel auch beachtet, die Kinder von Maria II. und Ferdinand II. erhielten deshalb nicht den Namen der Mutter (Braganza) sondern den des Vaters (also Sachsen-Coburg und Gotha) auf Portugiesisch lautete der Name der neuen Dynastie „Dinastia Saxe-Coburg-Gotha“.
Ferdinand war Sohn von Ferdinand von Sachsen-Coburg-Saalfeld-Koháry und Enkelsohn des Herzogs Franz von Sachsen-Coburg-Saalfeld, dieser war auch Vater von Ernst I., dem oben genannten ersten Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha. Das „Koháry“ im Namen stammt von Ferdinands Mutter, der ungarischen Prinzessin Maria Antonie Gabriele von Koháry. Als die Dynastie 1826 ihren Namen von „Sachsen-Coburg-Saalfeld“ in „Sachsen-Coburg-Gotha“ änderte, nahm auch Ferdinand den neuen Namen an und ließ den Zusatz „Koháry“ wegfallen.
Anders als in anderen westeuropäischen Monarchien wurde Ferdinand II. in Portugal zum König gekrönt, war also nicht 'nur' Prinzgemahl, sondern herrschte zusammen mit seiner Frau, aber aus eigenem Recht.
Die Herrschaft des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha in Portugal verlief tragisch. Ein König (Karl I.) wurde 1908 zusammen mit seinem Thronfolger erschossen, und eine Revolution beendete 1910 die Monarchie in Portugal und damit auch die Herrschaft des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha. Der letzte König, Emanuell II. verstarb 1932 im britischen Exil kinderlos, und die portugiesische Linie des Hauses erlosch damit definitiv. Der Anspruch auf den portugiesischen Thron fiel damit zurück an die ältere Linie des Hauses Braganza, die schon seit dem Miguelistenkrieg im Exil war.
König von Portugal
- Ferdinand II. (1837–1853), zusammen mit seiner Frau Maria II.
- Peter V. (1853–1861)
- Ludwig I. (1861–1889)
- Karl I. (1889–1908)
- Emanuel II. (1908–1910)
Mit dem Tode König Emanuels II. erlosch die portugiesische Linie des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha.
Bulgarien
Bulgarien gehörte seit Ende des 14. Jahrhunderts zum Osmanischen Reich. Seit 1876 versuchte das Land, sich durch Aufstände aus dem Herrschaftsbereich der Osmanen zu lösen. 1878 erhält das Land nach Ende des Russisch-Osmanischen Krieges zunächst seine Unabhängigkeit, durch den Berliner Kongress wird das Land dem Osmanischen Reich wieder tributpflichtig, erhält jedoch Autonomie unter einem eigenen Fürsten. Da auch Bulgarien über keine angestammte Dynastie mehr verfügte, fiel der fürstliche Thron des Landes dem Haus Battenberg zu, einer morganatischen Linie des Hauses Hessen.
1886 muss der Battenberger Alexander I. wegen innenpolitischer Probleme zurücktreten; auch wenn Bulgarien formell noch zum Osmanischen Reich gehörte, setzte Österreich, die neue Vormacht auf dem Balkan, Ferdinand aus dem Hause Sachsen-Coburg-Gotha als seinen Nachfolger durch. Das Haus Sachsen-Coburg und Gotha trug ebenfalls die ungarische Bezeichnung Coburg-Koháry, nach einem ungarischen Besitz der Familie (vgl. Koháry).[1]
Ferdinand war Sohn des österreichischen Generals August von Sachsen-Coburg und Gotha und somit Neffe des portugiesischen Königs Ferdinand II. und Großneffe Herzogs Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha. Er trat sein Amt als Prinzregent für den seit dem Rücktritt des Battenbergers verwaisten bulgarischen Fürstenthron an, konnte jedoch 1908 die vollständige Unabhängigkeit des Landes durchsetzen und nahm daraufhin den Königstitel (auf bulgarisch „Zar“) an. Seine Nachfolger regierten, bis 1946 die Kommunisten die Monarchie abschafften.
Der letzte König Simeon II. war bei der Abschaffung der Monarchie 1946 erst 9 Jahre alt. Er wurde 2001 unter dem bulgarischen bürgerlichen Namen „Simeon Sakskoburggotski“ zum bulgarischen Ministerpräsidenten gewählt, was von dem fortgesetzten Einfluss der bulgarischen Linie des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha dort zeugt. Er hatte dieses Amt bis 2005 inne und ist der bisher einzige abgesetzte Monarch der Geschichte, der in einer demokratischen Wahl politische Macht wiedererlangte.
König von Bulgarien
- Ferdinand I. (1887–1918)
- Boris III. (1918–1943)
- Simeon II. (1943–1946)
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und (Nord-)Irland
In Großbritannien herrschte seit 1714 das Haus Hannover, eine Seitenlinie des deutschen Adelsgeschlechts der Welfen. Ebenfalls seit 1714 war Großbritannien mit dem Kurfürstentum, seit 1814 Königreich, Hannover durch Personalunion verbunden. Diese endete, als 1837 in Großbritannien Königin Victoria den Thron bestieg. Da anders als in Großbritannien das in Hannover geltende salische Thronfolgerecht die weibliche Thronfolge nicht vorsah, trennten sich die beiden Länder wieder, in Hannover kam eine andere Linie der Welfen an die Macht.
Victoria heiratete 1840 ihren Cousin mütterlicherseits Albert von Sachsen-Coburg und Gotha, einen jüngeren Sohn des Herzogs Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha. Nach der im Abschnitt über Portugal erläuterten Regel trat sie damit in das Haus Sachsen-Coburg-Gotha ein, ihre Kinder führten diesen Namen, nicht mehr „Hannover“. Sachsen-Coburg-Gotha wurde somit zum Namen der neuen in Großbritannien regierenden Dynastie. Formell regiert das Haus dort auch heute noch, allerdings sah sich König Georg V. während des Ersten Weltkrieges veranlasst, den allzu deutsch klingenden Namen in Haus Windsor zu ändern.
Mit der jetzigen Königin Elisabeth II. stellt sich das Problem erneut. Diese heiratete 1947 Philip Mountbatten, Duke of Edinburgh. Nach vorstehend beschriebener Regel müssten deshalb die Kinder der britischen Monarchin den Namen „Mountbatten“ führen, spätestens mit dem Regierungsantritt des nächsten britischen Monarchen (also voraussichtlich Prinz Charles) wäre damit die Herrschaft des Hauses Windsor und damit auch des britischen Zweiges des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha beendet. An die Herrschaft käme das Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, eine Linie des Hauses Oldenburg. Um genau dies zu verhindern, entschied Elisabeth II. im Jahre 1960, dass ihre Nachkommen den Familiennamen „Mountbatten-Windsor“ tragen sollen, der Name der königlichen Familie aber weiterhin „Windsor“ laute.
König von Großbritannien und Nordirland
- Eduard VII. (1901–1910)
- Georg V. (1910–1936)
- Eduard VIII. (1936)
- Georg VI. (1936–1952)
- Elisabeth II. (seit 1952)
Schweden
Das Blut des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha fließt auch in der schwedischen Dynastie; die älteste Tochter des letzten sachsen-coburg-gothaischen Herzogs Carl Eduard, Prinzessin Sibylla, heiratete 1932 Prinz Gustav Adolf von Schweden. Ihr gemeinsamer Sohn Carl XVI. Gustaf ist seit 1973 König von Schweden. Eine andere coburgische Ahnin des Königs war die Gemahlin seines Großvaters, Gustav VI. Adolf, Kronprinzessin Margareta, eine Enkelin der Königin Victoria und ihres Gemahls Albert von Sachsen-Coburg und Gotha.
Einzelnachweise
- ↑ Gerhard Herm: Der Balkan. Das Pulverfaß Europas. Econ Verlag, Düsseldorf/Wien/New York/Moskau 1993, ISBN 978-3-430-14445-2. S. 318.
Weblinks
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