Steffen Heitmann

Steffen Heitmann

Steffen Heitmann (* 8. September 1944 in Dresden) ist ein deutscher Politiker der CDU.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Steffen Heitmann studierte Theologie und Altphilologie an der Universität Leipzig, legte das Staatsexamen in Theologie ab und machte 1972 das zweite theologische Examen. 1971/73 war er Pfarrvikar und Pfarrer in der Evangelischen Studentengemeinde Dresden.

Darauf folgte eine kirchenjuristische Ausbildung, die er 1980 mit dem ersten und 1981 mit dem zweiten juristischen Examen abschloss.

Der Theologe und Jurist war im Herbst 1989 juristischer Berater der Dresdner Oppositionsgruppe Gruppe der 20. Im April 1990 leitete er die Arbeitsgruppe für den Gohrischen Entwurf einer Verfassung für den Freistaat Sachsen. Seit 1994 war Heitmann Mitglied des Sächsischen Landtages und vertrat den Wahlkreis Dresden 2. Bei der Sächsischen Landtagswahl 2009 trat er nicht mehr als Kandidat an und schied im September 2009 aus dem Landtag aus.[1]

In der Zeit von 1990 bis 2000 war Heitmann Sächsischer Staatsminister der Justiz. Seit 1991 gehört er CDU an. 2000 wurden Vorwürfe laut, er habe sich zugunsten von Parteifreunden in laufende Verfahren eingeschaltet; nach Protestschreiben des sächsischen Datenschutzbeauftragten und einer Vielzahl von Richtern trat er zurück, wies dabei aber jede Schuld von sich.

Steffen Heitmann war von 1995 bis 2010 Mitherausgeber der christlich orientierten Wochenzeitung Rheinischer Merkur.[2] Er ist evangelisch-lutherisch, verheiratet mit der Bildhauerin Christine Heitmann und hat zwei Kinder.

Kohls Wunschkandidat für das Amt des Bundespräsidenten

1993 war er Wunschkandidat Helmut Kohls und der CDU für das Amt des Bundespräsidenten für die im Mai 1994 anstehende Wahl. Nach umstrittenen Äußerungen – zur Rolle der Frau, zum Holocaust oder über Ausländer –,  die von Kritikern als ultrakonservativ oder sogar reaktionär angesehen wurden, verzichtete er auf eine Kandidatur. Die in der Bundesversammlung 1994 notwendige Unterstützung durch die FDP war bereits zuvor ungewiss. Der Fall verweist auch auf die möglicherweise starke Wirkung von Medien. Umfragen ergaben, dass nur eine Minderheit in der Bevölkerung meinte, Heitmann äußere Auffassungen, die viele teilen. Seine konkreten Äußerungen als solche, ohne Bezug zur Person Heitmann, fanden die Zustimmung deutlicher Mehrheiten (von 78 %, 71 % oder 64 % zu den drei Themen, Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 5086, 1993).

Ein Interview Heitmanns in der Süddeutschen Zeitung vom 18. September 1993 war Anlass für Diskussionen über Heitmanns politische Positionen. In dem Interview sagte Heitmann über die multikulturelle Gesellschaft: „Diesen Begriff halte ich als Programm für falsch. Eine multikulturelle Gesellschaft kann man nicht verordnen, sie kann allenfalls wachsen.“ Zur Nation äußerte Heitmann: „Mich schreckt der Begriff nicht, mich schreckt nur sein Mißbrauch.“ Über den Umgang mit der NS-Vergangenheit positionierte sich Heitmann: „Die deutsche Nachkriegssonderrolle war ja in gewisser Weise eine Fortsetzung der angemaßten Sonderrolle der NS-Zeit. Das ist zu Ende. [...] Ich glaube, daß der organisierte Tod von Millionen Juden in Gaskammern tatsächlich einmalig ist – so wie es viele historisch einmalige Vorgänge gibt. Wiederholungen gibt es in der Geschichte ohnehin nicht. Ich glaube aber nicht, daß daraus eine Sonderrolle Deutschlands abzuleiten ist bis ans Ende der Geschichte. Es ist der Zeitpunkt gekommen – die Nachkriegszeit ist mit der deutschen Einheit endgültig zu Ende gegangen –, dieses Ereignis einzuordnen.“ Heitmann verwies in diesem Zusammenhang auf Tabus, die er in der politischen Kultur Deutschlands sah: „Das Merkwürdige ist in der Bundesrepublik Deutschland, daß es ein paar Bereiche gibt, die sind tabuisiert. Es gibt eine intellektuelle Debattenlage, die nicht unbedingt dem Empfinden der Mehrheit der Bürger entspricht, die man aber nicht unbestraft verlassen kann. Und dazu gehört das Thema Ausländer. Dazu gehört das Thema Vergangenheit Deutschlands – die Nazi-Vergangenheit. Dazu gehört das Thema Frauen. Ich glaube, daß man diese Debatten auch aufbrechen muß, selbst auf die Gefahr hin, daß man in bestimmte Ecken gestellt wird, in denen man sich gar nicht wohl fühlt.“

Auszeichnungen

1993 wurde er mit der Senator-Lothar-Danner-Medaille des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ausgezeichnet. Am 26. Mai 1997 wurde ihm von dem damaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen die Sächsische Verfassungsmedaille verliehen. Das Bundesverdienstkreuz I. Klasse wurde ihm 1998 verliehen.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heitmann und Iltgen beenden ihre politische Karriere, nur teilweise einsehbar
  2. Meldung des Spiegel zur Berufung von Heitmann, Ausgabe vom 29. Mai 1995

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