- ARD 3
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Als die Dritten Fernsehprogramme (umgangssprachlich die Dritten) bezeichnet man in Deutschland die regionalen Programme der ARD. Der Name rührt daher, dass es in den 1960er- und 1970er-Jahren mit dem Ersten und dem Zweiten Deutschen Fernsehen zunächst nur zwei nationale Fernsehprogramme gab. Die regional orientierten und daher auch nur regional ausgestrahlten Fernsehprogramme waren somit in ihrem Verbreitungsgebiet jeweils die dritten Programme. Verantwortlich für die dritten Programme sind die einzelnen ARD-Rundfunkanstalten.
Inhaltsverzeichnis
Inhalte
Die Dritten Fernsehprogramme sind heute durchweg Vollprogramme mit hohem regionalem Informationsanteil (Landesschauen, Regionalmagazine). Neben Serien und Fernsehfilmen (hauptsächlich Wiederholungen aus dem Ersten Programm der ARD) laufen bunte Show- und Unterhaltungsformate, zum Teil mit regionalem Bezug, Spielfilme und Magazine zu den verschiedensten Themengebieten (Gesundheit, Hobby, Ratgeber, Wirtschaft und Verbraucher, Wissenschaft/Forschung etc.) Im Vergleich zu anderen Fernsehprogrammen ist der Informations- und Kulturanteil sehr hoch. So sind neben Länder- und Naturreportagen, Dokumentationen und Politmagazinen auch Bildungsprogramme, Kleinkunst- und Konzertmitschnitte zu sehen.
Neben der regionalen Ausrichtung wiesen die Dritten ursprünglich einige weitere Merkmale auf:
- Sie sind werbefrei.
- Sie enthalten einen hohen Anteil an bildungsorientierten Programmen.
- Sie strahl(t)en Schulfernsehen und Telekolleg aus.
- Vor der Einrichtung von Eins Plus, 3sat und ARTE war einer ihrer Schwerpunkte das Kulturprogramm.
Heutige Programme
Dritte Fernsehprogramme mit ihren zugehörigen Landesrundfunkanstalten Fernsehprogramm Logo Landesrundfunkanstalt Anmerkung Bayerisches Fernsehen Bayerischer Rundfunk Auseinanderschaltungen zwischen Franken und Schwaben/Altbayern, deren Programme sich in der analogen Satelliten-Ausstrahlung wöchentlich abwechseln hr-fernsehen Hessischer Rundfunk keine regionalen Auseinanderschaltungen MDR Fernsehen Mitteldeutscher Rundfunk Auseinanderschaltungen für die drei Landesfunkhäuser des MDR sowie eine analoge Satellitenversion (die sog. „Länderzeit“) NDR Fernsehen Norddeutscher Rundfunk Auseinanderschaltungen für die vier Landesfunkhäuser des NDR (in der analogen Satelliten-Ausstrahlung wird nur die Version für Mecklenburg-Vorpommern ausgestrahlt) Radio Bremen TV Radio Bremen bis auf die Regionalprogramme inhaltlich identisch mit dem NDR Fernsehen rbb Fernsehen Rundfunk Berlin-Brandenburg Auseinanderschaltungen zwischen Berlin und Brandenburg SR Fernsehen Saarländischer Rundfunk in Kooperation mit dem SWR Fernsehen veranstaltetes Mantelprogramm SWR Fernsehen Südwestrundfunk zwei Regionalversionen SWR Fernsehen Baden-Württemberg und SWR Fernsehen Rheinland-Pfalz mit einheitlichem Mantelprogramm, das in Kooperation mit dem SR Fernsehen veranstaltet wird WDR Fernsehen Westdeutscher Rundfunk Köln regionale Auseinanderschaltungen in elf Regionen, die sich in der analogen Satelliten-Ausstrahlung wöchentlich abwechseln Geschichte
Einrichtung der „Dritten Programme“
Als erstes der heute insgesamt neun Programme startete der Bayerische Rundfunk (BR) mit seinem Studienprogramm (seit 1973 Bayerisches Fernsehen) am 22. September 1964, gefolgt vom Hessischen Rundfunk (HR) mit dem Hessischen Fernsehprogramm am 5. Oktober 1964. Am 4. Januar 1965 folgte das III. Fernsehprogramm der Nordkette (ein Gemeinschaftsprogramm von Norddeutschen Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB) und dem Sender Freies Berlin (SFB)) und am 17. Dezember 1965 der Westdeutsche Rundfunk (WDR) mit seinem Programm WDF/Westdeutsches Fernsehen. Das vorläufige Schlusslicht bildeten der Süddeutsche Rundfunk (SDR), der Südwestfunk (SWF) und der Saarländische Rundfunk (SR) mit ihrem Gemeinschaftsprogramm Südwest 3, das am 5. April 1969 auf Sendung ging.
In den 1980er-Jahren benannten einige Landesrundfunkanstalten ihre Programme um, die 3 wurde stärker in den Sendernamen verankert. Der HR nannte sein Programm ab 1983 hessen 3, der WDR ab 1988 West 3 und NDR/RB/SFB ab 1989 N3. Der BR nannte sein Drittes Fernsehprogramm jedoch nie offiziell Bayern 3, obwohl der Name auch heute noch dafür umgangssprachlich verwendet wird.
Wiedervereinigung
Nach der Wiedervereinigung wurden auch in den neuen Bundesländern eigene Regionalfernsehprogramme eingeführt: 1992 kamen mit dem MDR und dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) zwei weitere Landesrundfunkanstalten zur ARD hinzu, zusammengesetzt aus dem vormaligen Fernsehen der DDR. Am 1. Januar 1992 gingen die ostdeutschen Regionalprogramme als MDR Fernsehen (für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und als ORB-Fernsehen (für Brandenburg) an den Start. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schloss sich seinerzeit dem NDR an, der SFB trennte sich vom Gemeinschaftsprogramm N3 ab und ging mit seinem eigenen Drittes Fernsehprogramm B1 (später SFB1) am 1. Oktober 1992 auf Sendung.
Die Bezeichnung „Dritte Programme“ wurde für die neu geschaffenen Programme nicht mehr verwendet, weil es inzwischen eine Vielzahl von Programmen gab. Auch die Programme der weiteren Landesrundfunkanstalten erhielten nach und nach ihre heute verwendeten Namen.
Veränderungen seit Ende der 1990er
Im Jahre 1998 fusionierten SDR und SWF zum heutigen SWR, eine erste Konsequenz aus (politischen) Forderungen, die Fernseh- und Rundfunksender zu optimieren. Gleichzeitig stieg der eigenständig gebliebene SR aus Südwest 3 aus und begründete ein eigenes SR Fernsehen, das allerdings weiterhin viele Sendungen gemeinsam mit dem neuen Südwest Fernsehen hatte. Mit der Fusion von SFB und ORB zum neuen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im Jahr 2003 wurden auch die beiden Fernsehprogramme umbenannt; diese hießen zwischenzeitlich RBB Brandenburg (zuvor ORB-Fernsehen) beziehungsweise RBB Berlin (zuvor SFB1). Seit dem 29. Februar 2004 gibt es für das Sendegebiet des RBB mit dem rbb Fernsehen ein einheitliches Programm, das täglich für eine halbe Stunde zwischen Berlin und Brandenburg auseinandergeschaltet wird. Mit der Zusammenführung der RBB-Programme reduzierte sich die Anzahl der „Dritten“ von neun auf acht. Seit Januar 2005 sind es aber wieder neun Programme, weil Radio Bremen nun seine zuvor im Ersten ausgestrahlten regionalen Inhalte im „Dritten“ ausstrahlt, das sogenannte Radio Bremen TV. Mit der Umbenennung des Südwest Fernsehens in SWR Fernsehen am 11. September 2006 tragen mittlerweile, mit Ausnahme des Bayerischen Fernsehens, alle Programme den Namen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt im Sendernamen.
Aktuelle Situation
Mit dem Aufkommen neuer Übertragungstechniken wie Kabel- und Satellitenfernsehen entfiel die technische Restriktion knapper Bandbreiten, die zuvor das Programmangebot eingeschränkt hatte. Seitdem sind nahezu alle Dritten Programme deutschlandweit empfangbar. Außerdem werden in allen auf DVB-T umgestellten Gebieten auch regionsfremde 3. Programme terrestrisch ausgestrahlt. So strahlt zum Beispiel der NDR in Niedersachsen über alle genutzten Senderstandorte neben dem eigenen 3. Programm NDR Fernsehen auch das WDR Fernsehen (Regionalversion Köln), MDR Fernsehen (Regionalversion Sachsen-Anhalt) und hr-fernsehen aus.
Von den genannten Charakteristika ist mittlerweile fast nur noch der Aspekt der regionalen Berichterstattung übriggeblieben. Weitere Unterscheidungsmerkmale zum Hauptprogramm der ARD (Das Erste) sind demgegenüber in den Hintergrund getreten.
Siehe auch
ARD: DW (TV) | LRAs: BR (Fs |α) | HR (Fs) | MDR (Fs) | NDR (Fs) | Radio Bremen (TV) | RBB (Fs) | SR (Fs) | SWR (Fs) | WDR (Fs)
Gemeinsame Fernsehprogramme der ARD: Das Erste | ex. Eins Plus | EinsExtra | EinsPlus | EinsFestival
Programme des ZDF: ZDF | ZDFdokukanal | ZDFinfokanal | ZDFtheaterkanal
Gemeinsame Programme von ARD und ZDF: 3sat | ARTE | KI.KA | Phoenix
Programme des Deutschlandradios: DLF | DKultur | Dok&Deb | ex. D-Plus
Gesetzliche Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in DeutschlandArtikel 5 GG | Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Landesrundfunkgesetze
Rundfunkurteile: 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. | 11. | 12. | 13.
Gesetzlich festgelegte Verwaltungseinheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in DeutschlandRundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt
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