Daniel-Henri Druey

Daniel-Henri Druey
Daniel-Henri Druey (1850)

Daniel-Henri Druey (* 12. April 1799 in Faoug, Kanton Waadt; † 29. März 1855 in Bern; auch Henri Druey genannt) war ein Schweizer Rechtsanwalt, Philosoph und Politiker. Ab 1831 gehörte er zu den führenden Politikern im Kanton Waadt. 1848 wurde er als einer der ersten Bundesräte des Schweizer Bundesstaats gewählt. Druey gehörte der liberal-radikalen Fraktion (der heutigen FDP) an und gilt als «Vater» der Schweizer Bundesverfassung.

Inhaltsverzeichnis

Studium und Kantonspolitik

Der Sohn eines Wirts aus der am Murtensee gelegenen Gemeinde Faoug studierte Rechtswissenschaft an der Akademie in Lausanne. Nachdem er 1820 das Staatsexamen bestanden hatte, zog er nach Berlin und studierte an der Humboldt-Universität Philosophie unter Georg Wilhelm Friedrich Hegel. 1821 trat er dem Tübinger Burschenverein und 1822 der Alten Heidelberger Burschenschaft bei.[1] Seine Ausbildung vervollständigte er in Paris, wo er Persönlichkeiten wie François-René de Chateaubriand und Benjamin Constant kennenlernte. Nach einem Aufenthalt in England kehrte er 1826 nach Lausanne zurück und absolvierte dort ein Anwaltspraktikum, 1828 erhielt Druey das Anwaltspatent und eröffnete in Moudon eine Kanzlei. Im selben Jahr wurde er ins Kantonsparlament (Grand Conseil) gewählt. Ab 1830 war er als Appellationsrichter tätig. Im selben Jahr heiratete er Caroline Burnand, das Paar blieb kinderlos.

Nach der Machtübernahme der liberalen Kräfte im Dezember 1830 und der Inkraftsetzung einer neuen Verfassung im Mai 1831 wurde Druey in die Kantonsregierung (Conseil d'État) gewählt, der er bis 1848 angehörte. Ab 1832 war er waadtländischer Gesandter an der eidgenössischen Tagsatzung. Aufgrund seiner radikalen Ideen – so forderte er unter anderem die Revision des Bundesvertrags von 1815 – schlossen ihn seine Regierungskollegen von 1833 bis 1838 von der Tagsatzung aus. Von 1839 bis 1841 sowie von 1845 bis 1847 war er in diesem Gremium wieder vertreten.

Über den 1835 von ihm mitbegründeten und bis 1839 existierenden Schweizerischen Nationalverein engagierte sich Druey vergeblich für die Einsetzung eines Verfassungsrats auf nationaler Ebene. Ab 1836 leitete er zudem die Zeitung Nouvelliste vaudois, über die er seine Forderung nach individuellen Freiheiten verbreitete. Als Vorsitzender der Kantonsregierung erreichte er 1839 mit einem neuen Kirchengesetz die Unterordnung der Kirche unter den Staat, ausserdem war massgeblich an der Gesetzgebung in den Bereichen Bildung, Strassenbau und Rechtsprechung beteiligt. Mit seinen Anliegen, die direkte Demokratie oder das Recht auf Arbeit bei der Revision der Kantonsverfassung im Jahr 1845 mitzuberücksichtigen, hatte er jedoch keinen Erfolg. Ausserdem erwarb er sich den Ruf, ein Kommunist zu sein, da er sich unter anderem für eine progressive Einkommenssteuer und die Umwandlung von Pfarrhäusern in Fürsorgeanstalten eintrat.

Bundespolitik

Nach dem Sieg der liberalen Kantone im Sonderbundskrieg wurde Druey Ende 1847 zum Sekretär der Kommission zur Revision des Bundesvertrages gewählt und war in dieser Funktion intensiv an den Entwürfen für die Bundesverfassung beteiligt. Viele seiner Ideen für einen föderalistischen Staat wurden berücksichtigt. Zwar hätte er ein Parlament bevorzugt, das aus Vertretern einzelner Kreise bestand, er akzeptierte jedoch das letztlich nach dem Vorbild der Verfassung der Vereinigten Staaten umgesetzte Zweikammernsystem.

Da er überzeugt war, mit der neuen Bundesverfassung seine Ziele erreicht zu haben, wollte sich Druey aus der Politik zurückziehen. Er kandidierte nicht für den Nationalrat und lehnte es ab, seine Wahl in den Ständerat durch das Waadtländer Kantonsparlament anzunehmen. Aufgrund seiner Verdienste bei der Ausarbeitung der Bundesverfassung wurde er aber am 16. November 1848 in den Bundesrat gewählt – gegen seinen Willen und in Abwesenheit, wobei er im ersten Wahlgang 76 von 132 abgegebenen Stimmen erhielt. Als ihm diese Nachricht erreichte, nahm er die Wahl dennoch an.

Bundesrat

Druey übernahm das Justiz- und Polizeidepartement, dem er bis 1849 vorstand, und war gleichzeitig Vizepräsident. Als Justizminister musste er sich vor allem mit dem Problem der Tausenden von Flüchtlingen befassen, die nach den gescheiterten liberalen Revolutionen in die Schweiz gekommen waren. Gegen den Willen einiger Kantonsregierungen beschloss er, mehrere prominente politische Flüchtlinge auszuweisen, darunter Giuseppe Mazzini. Heftig kritisiert wurde auch seine strikt neutrale Neutralität gegenüber den europäischen Grossmächten.

1850 war Druey Bundespräsident und stand als solcher – wie damals üblich – dem Politisches Departement (Aussenministerium) vor. Dabei bewies er gegenüber den europäischen Grossmächten diplomatisches Geschick. Beispielsweise wehrte er den Versuch Preussens, den Verlust des Kantons Neuenburg mit der Flüchtlingsfrage zu verknüpfen. Ausserdem konnte er ein Handels- und Niederlassungsabkommen mit den USA schliessen.

1851 stand Druey dem Finanzdepartement vor und setzte dabei die von Josef Munzinger vorbereitete Einführung des Schweizer Frankens um. 1852 leitete er ein zweites Mal das Justiz- und Polizeidepartement, ab 1853 wieder das Finanzdepartement. Zwei Wochen vor seinem 56. Geburtstag erlag Druey, der ein Projekt zur Schaffung eines Strafgesetzbuches begonnen hatte, an seinem Arbeitsplatz einem Schlaganfall.

Literatur

  • Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 222-223.
  • Michel Steiner: Daniel-Henri Druey. In: Urs Altermatt (Hrsg.): Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon. 2. Auflage. Artemis Verlag, Zürich/München 1991, ISBN 3-7608-0702-X, S. 115–120.

Einzelnachweise

  1. Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 222.

Weblinks

 Commons: Henri Druey – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Vorgänger Amt Nachfolger
Mitglied im Schweizer Bundesrat
1848–1855
Constant Fornerod

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