- Güterwagon
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Güterwagen oder Güterwaggons sind Eisenbahnwagen, die dem Transport von Gütern dienen.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklungsgeschichte
Zu Beginn des Eisenbahnzeitalters kamen zunächst fast ausschließlich zweiachsige Güterwagen einfacher Bauart zum Einsatz. Fast ausschließlich wurden gedeckte Güterwägelchen (damals auch bedeckte genannt), offene Wagen mit Seitenborden sowie Flachwagen (mit und ohne Rungen) verwendet. Im Laufe der Zeit wurden dann zunehmend spezialisierte Wagen entwickelt.
Spezialwagen für eine begrenzte Nutzung, besondere Güter oder mit speziellen Eigenschaften wurden schon um 1850 als sogenannte Privatgüterwagen eingestellt. Hierunter fallen unter anderem fast alle Kesselwagen und viele Kühlwagen. Sogenannte Wagenleihanstalten stellten viele dieser Wagen ein und vermieten sie an die nutzenden Betriebe.
Recht früh schon kam es zu ersten Vereinbarungen zur gegenseitigen Verwendung von Güterwagen zwischen den Privat- und Staatsbahnen; der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen stellte um 1850 Vorschriften zur Vereinheitlichung von Abmessungen und Einrichtungen auf. Die Gründung des Preußischen Staatswagenverbands (1881) begünstigte die Entstehung von nach einheitlichen Normalien gebauten Wagentypen.
Ein Meilenstein war die Bildung des Deutschen Staatswagenverbands am 1. April 1909: Unter Beteiligung aller deutsche Staatsbahnen wurde ein gemeinsam zu nutzender Wagenpark geschaffen, der Ende 1911 etwa 560 000 Wagen umfasste. Damit wurden auch einheitliche Anschriften und die rotbraune Lackierung verbindlich. Zur Vereinheitlichung weiterer Beschaffungen wurden insgesamt 11 Wagentypen definiert (Musterblätter A1 bis A11). Diese Wagen der Verbandsbauart und ihre Weiterentwicklungen (Austauschbauart) dominierten den Güterverkehr in Deutschland bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Die ab 1939 vor allem unter militärischen Gesichtspunkten neu entwickelten Typen werden als Kriegsbauart bezeichnet. Als Reko-Güterwagen waren die Vorkriegsbauarten teilweise noch mehrere Jahrzehnte im Einsatz.
Seit der Gründung der Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI) im Jahr 1921 werden die Interessen der privaten Transportbranche (v.a. Waggonvermieter, Güterwagenbau- und Instandhaltungsunternehmen, Inhaber von Privatgleisanschlüssen) gebündelt vertreten. Der Verein hat inzwischen rund 100 Mitglieder, die 50 000 Güterwagen besitzen. Mit diesen wurde im Jahr 2007 361 Mio. Tonnen befördert.[1]
Das Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr (RIV) regelt seit 1922 den Austausch von Güterwagen in Europa und Nahost. Ab 1953 wurden in Westeuropa mit dem Europ-Verband und ab 1964 in Osteuropa mit dem OPW internationale Güterwagenparks geschaffen. Die nationalen Güterwagentypen wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend durch die Einheitsgüterwagen der UIC abgelöst. Ab 1964 wurden zur Kennzeichnung aller deutschen Güterwagen die UIC-Gattungszeichen verbindlich, die die nationalen Gattungszeichen ersetzten.
Waren Güterzüge in der Anfangszeit noch mit etwa 30 km/h unterwegs, ermöglichte erst die Einführung der mittels Hauptluftleitung gesteuerten durchgehenden Bremsen (in Deutschland mit der Kunze-Knorr-Güterzugbremse) ab den 1920er Jahren höhere Geschwindigkeiten. Moderne Güterwagen sind für Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h zugelassen und zunehmend mit GPS-Empfängern und Transpondern zur Positionsüberwachung im Bedarfsfall ausgestattet. Bei der Deutschen Bahn (DB) gibt es auch Exemplare für den Hochgeschwindigkeitsverkehr bis zu 160 km/h. Da der Bremsweg der schnellen Güterzüge jedoch länger als der übliche Vorsignalabstand ist, können schnelle Güterzüge nur auf Strecken mit frühzeitiger Führerstandssignalisierung fahren (LZB, Funkzugbeeinflussung (FZB) und ETCS).
Der Güterwagenbereich der Bahn AG ist in Deutschland mit den Werken Paderborn und Eberswalde sowie der Servicewerkstatt Zwickau vertreten.
Arten von Güterwagen
Die vielfältigen Typen lassen sich nach ihren konstruktiven Hauptmerkmalen und angelehnt an die Klassifizierung der UIC einteilen:
- Offene Güterwagen wurden in Deutschland früher als O-Wagen bezeichnet, heute unterscheidet man international einheitlich
- Offene Güterwagen der Regelbauart (UIC: E-Wagen) – Wagen mit mindestens 85 cm hohen Bordwänden, mit Seitentüren und ohne Selbstentladeeinrichtung und
- Offene Güterwagen der Sonderbauart (UIC: F-Wagen) – vor allem Selbstentladewagen wie im Bild der Wagen Bauart Fcs092.
- Gedeckte Güterwagen (G-Wagen) haben ein festes Dach und werden hauptsächlich für den Stückguttransport verwendet. Heute grenzt man von der
- Regelbauart die
- Sonderbauarten (UIC-Gattung H) ab, die sich oft durch übergroßes Ladevolumen auszeichnen.
- Verschlagwagen für den Viehtransport, heute nicht mehr im Einsatz, trugen früher das deutsche Gattungszeichen V und wurden auch der Sonderbauart zugeordnet.
- Kühlwagen (I-Wagen), früher in Deutschland T-Wagen ("Thermoswagen") genannt – sind isolierte gedeckte Güterwagen, die entweder als konventionelle Kühlwagen durch ein Kältemittel wie Wasser- oder Trockeneis gekühlt werden, oder als Maschinenkühlwagen über eigene Kühlaggregate verfügen.
- Flachwagen haben keine oder höchstens 60 cm hohe Bordwände. Heute zählen Wagen mit Einzelachsen zur UIC-Gattung K (Regelbauart) oder L (Sonderbauart), Drehgestellwagen zur UIC-Gattung R (Regelbauart) oder S (Sonderbauart).
- Wagen mit öffnungsfähigem Dach (UIC-Gattung T) verfügen wie die offenen Güterwagen entweder über einen ebenen Wagenboden oder über Einrichtungen zur Selbstentladung.
- Zu den Sonderwagen (UIC-Gattung U) zählen unter anderem Staubgutwagen und Tiefladewagen.
- Kesselwagen (UIC-Gattung Z) sind geeignet für verschiedenste Flüssigkeiten und Gase.
Güterwagen für spezielle Einsatzzwecke sind:
- Arbeitswagen (Bahndienstwagen) für die ausschließlich bahninterne Verwendung (in Deutschland gab es für die häufig aus O-Wagen hervorgegangenen Schlackenwagen früher die eigene Gattung X),
- Fährwagen mit kleinerem Lichtraumprofil für den Verkehr nach Großbritannien, welche durch den Kennbuchstaben f gekennzeichnet werden und
- die seltenen gemischten offenen Flachwagen (UIC-Gattung O), die mit umklappbaren Borden oder Rungen ausgerüstet und daher sowohl als Flachwagen als auch als offene Güterwagen einsetzbar sind.
Bahnpostwagen zählen nicht zu den Güterwagen.
Die Vorgaben der UIC wurden bei den Bahnverwaltungen manchmal unterschiedlich interpretiert, sodass es vorkommen konnte, dass fast gleiche Wagen verschiedenen Gattungen zugeordnet wurden. Ebenso mussten gelegentlich Wagen durch geringfügige Umbauten neu eingeordnet werden. Beispielsweise wird ein E-Wagen durch das Zuschweißen einer Tür zu einem F-Wagen.
Bestand an Güterwagen der Eisenbahn in Deutschland
Die Anzahl der Güterwagen übertraf und übertrifft die der Reisezugwagen um ein Vielfaches. Die rückläufige Stückzahl lässt nicht immer automatisch auf eine geringere Beförderungsleistung schließen, da sich das durchschnittliche Ladevolumen und die zulässigen Ladegewichte ständig vergrößert haben.
- 1850 – 9.147
- 1860 – 66.728
- 1870 – 168.902
- 1880 – 328.858
- 1890 – 436.833
- 1909 – 486.121
- 1911 – 560.000
- 1945 – 127.000
- 1950 – 270.000
- 1960 – 272.700
- 1970 – 282.500
- 1980 – 287.400
- 1990 – 206.900
- 1995 – 178.500
- 1996 – 167.300
- 1997 – 150.600
- 1998 – 139.700
- 1999 – 132.400
- 2003 – 107.031
- 2006 – 105.500
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Jahresbericht 2007. Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten. Abgerufen am 23. Juni 2008. (PDF, S. 4)
Weblinks
- Offene Güterwagen wurden in Deutschland früher als O-Wagen bezeichnet, heute unterscheidet man international einheitlich
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