Hermann Raschhofer

Hermann Raschhofer

Hermann Raschhofer (* 26. Juli 1905 in Ried/Österreich; † 27. August 1979 in Salzburg) war ein in Deutschland tätiger Jurist und Völkerrechtslehrer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Raschhofer studierte nach seiner mit 17 Jahren in Österreich abgelegten Matura in Marburg/Lahn bei Johann Wilhelm Mannhardt (Soziologe; 1883–1969)[1] am „Institut für Grenz- und Auslanddeutschtum“, dann in Wien und Innsbruck Rechts- und Staatswissenschaften. Die erste und zweite juristische Staatsprüfung legte er 1925 und 1928 ab, während er parallel 1927 zum Dr. rer. pol. und 1928 zum Dr. jur. promoviert wurde. Anschließend war er bis 1930 Assistent am „Institut für Grenz- und Auslandsstudien“ in Berlin, das von Karl Christian von Loesch und Max Hildebert Boehm, dem „Vordenker der Ethnopolitik“ (Ingo Haar) geleitet wurde. Dort arbeitete er auch seine erste wissenschaftliche Arbeit aus, die ihm Anerkennung einbrachte: „Hauptprobleme des Nationalitätenrechts“. Von 1930/31 war er Assistent an der Juristischen Fakultät in Tübingen, bis er bis Ende 1933 Fellow der Rockefeller Foundation in Frankreich und Italien wurde. 1934 bis 1937 war er als Referent für ausländisches und öffentliches Recht am Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) in Berlin tätig. Dort arbeitete er weiter an seinem Ruf als Experte in Nationalitätenfragen und konnte zum 25-jährigen Bestehen des Instituts seine für seine Karriere bedeutendste Schrift „Nationalität als Wesen und Rechtsbegriff“ (1936/37) veröffentlichen. An der Universität Berlin wurde er 1937 von Viktor Bruns, der auch Leiter des KWI war, habilitiert. Nach seiner Habilitation übernahm er bis 1939 eine Vertretung in Göttingen. Von dort gelangte er 1940 an die Deutsche Karls-Universität in Prag, wo er 1943 zum Professor für öffentliches Recht, insbes. Völkerrecht, ernannt wurde[2] und das „Institut für Völker- und Reichsrecht“ leitete. Auf Wunsch von Karl Hermann Frank, Staatssekretär und später Staatsminister beim Reichsprotektor Böhmen und Mähren, wurde er dessen juristischer Berater, nachdem er ihm wie auch Konrad Henlein, Führer der Sudentendeutschen Partei (SdP), bereits seit 1934 mit politisch-wissenschaftlicher Hilfe zur Seite gestanden hatte. So begrüßte er 1938 „die Vereinigung Deutsch-Österreichs und des alten Reichbodens der böhmischen Länder zum Großdeutschen Staat unter der straffen Herrschaft des Nationalsozialismus“.[3] Spätestens seit 1941, so Samuel Salzborn, habe er regelmäßig Reisen in die Slowakei unternommen und für Karl Hermann Frank und den deutschen Gesandten in der Slowakei Hanns Ludin politische Lageberichte und personenbezogene Stellungnahmen verfasst. 1944 war er an der Niederschlagung des Slowakischen Nationalaufstandes beteiligt, nachdem er 1942/43 auch als persönlicher Berater von Theodor Oberländer im „Sonderverband Bergmann“ tätig war.[4] Er sei dem NS-Regime bis zum Ende treu ergeben gewesen, was ein Aufsatz mit dem Titel „Europäischer Nationalismus“ zeige, der zu Ehren von Hitlers Geburtstag 1945 im März/Aprilheft der Zeitschrift „Böhmen und Mähren“ erscheinen sollte.

Nach Kriegsende fand Raschhofer Zuflucht in kirchlichen Kreisen in Mailand.[5] 1949 nahm er als Vertreter der ehemaligen Nationalsozialisten an der Oberweiser Konferenz teil. Seine wissenschaftliche Karriere konnte er ab 1952 zunächst als Professor an der Universität in Kiel und ab 1955 in Würzburg fortsetzen. Um seine Person habe sich, wie Salzborn schreibt, eine wissenschaftliche Schule etabliert, zu der u. a. der Völkerrechtler Otto Kimminich, Dieter Blumenwitz und der Publizist Horst Rudolf Übelacker gehören. Sein Einfluss habe sich auf die wissenschaftliche Ausarbeitung eines europäischen Volksgruppenrechts ausgewirkt, dessen Ergebnisse in den von 1970 bis 1978 erschienenen drei Bänden „System eines internationalen Volksgruppenrechts“ vorgelegt wurden. Ziel war die juristische und volkswissenschaftliche Fundierung der Forderung nach einer Neuordnung Europas „ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen“.[6]

Wie sein nationalitätenpolitisches Engagement während des Nationalsozialismus vorwiegend auf die Tschechoslowakei und den „Sudetenraum“ ausgerichtet war, setzte er sich auch nach dem Krieg bis zu seinem Lebensende im Umfeld des Bundes der Vertriebenen für die Interessen vorwiegend der „Sudetendeutschen Landsmannschaft“ (SL) ein. Wegen seiner Verstrickung in das NS-Regime – er war neben seiner beruflichen Tätigkeit und seinem Kriegseinsatz Mitglied der illegalen NSDAP Österreichs, des Vereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland und des NS-Dozentenbundes – wurde er nie belangt, gab sich vielmehr erfolgreich als „Wolf im demokratischen Schafspelz“ (Johann Wolfgang Bürgel, 1963) vor allem mit seinem Buch „Der Fall Oberländer. Eine vergleichende Rechtsanalyse der Verfahren in Pankow und Bonn“ (Tübingen 1962) aus, in dem er meint, die Akten zum Fall Oberländer wären „ein wichtiger Beitrag zur noch ungeschriebenen Geschichte des tragischen Schicksals der aus der grenzdeutschen Volkstumsarbeit zur NSDAP gestoßenen damals jungen Generation“, „die fast ausnahmslos nach kurzer Zeit in grundsätzliche Gegnerschaft zu Dogma und Praxis der Partei geriet“.[7]

Volksgruppenrecht

Hermann Raschhofer ging es in der Ausarbeitung seiner Völkerrechtslehre darum, dem deutschen Volk zu einer Vormachtstellung in Europa zu verhelfen. Die sah er beeinträchtigt durch die „Großpariser Minderheitenschutzverträge“ (Raschhofer), in denen neben erheblichen Gebietsverlusten vor allem im Osten an Polen auch ein Zusammenschluss mit dem als Vielvölkerstaat aufgelösten Österreich ausgeschlossen wurde. Bereits in seiner ersten 1929 preisgekrönten Arbeit – „Hauptprobleme des Nationalitätenrechts“ – kritisierte er, dass in den neuen Staaten Polen, Tschechoslowakei und Serbien „die Nationalitäten unter dem Rechtszustand von atomisiert gedachten nationalen Individuen unter Minderheitenrecht leben müssen“, ohne dass die Nationalität „ihre Mitglieder gruppenhaft-organisch, und zwar als historisch-kulturell positiv qualifizierbare Volksgruppen erscheinen“ lasse. Er verlangte für die Nationalitäten den Zusammenhang von „Boden und Geschichte“ und Autonomie für die „Nationalität als Volkspersönlichkeit“.[8] Nationalität ist für ihn nicht mehr Minderheit, sondern „Totalität“ mit „heiligen Rechten“, der kollektive Sonderrechte gegenüber der „fremdvölkischen“, wenn auch mehrheitlichen Restbevölkerung zustehen, zumal ihre Mitglieder in ihrer wesensmäßig mitgegebenen Volkszugehörigkeit ihre Staatsbürgerschaft jenseits nationalstaatlicher Grenzziehungen überschreiten.

1936 schrieb er in „Nationalität als Wesen und Rechtsbegriff“:

“Im Bereich des Völkischen gibt es nur ein Ja-Sagen zu seiner eigenen einzigen oder der vorherrschenden Art, und das Anormale des theoretisch wie praktisch möglichen Falles eines Nein-Sagens zur eigenen Art wird von der Sprache hinreichend mit dem verurteilenden Wort ‚Entartung’ gekennzeichnet. Es gibt daher wesensmäßig einen objektiv umgrenzten Kreis derer, die sich zu einem Volkstum, zu einer Nationalität als Artgemeinschaft bekennen können. Wenn die Nürnberger Gesetze eine solche Begrenzung getroffen haben, indem sie Artfremde und Artverwandte nunmehr endgültig scheiden, wobei den jüdischen Mischlingen, in denen das Deutschblütige überwiegt, ein Aufgehen im Deutschtum ermöglicht wurde, so kann nur hoffnungslos liberales Besserwissen dies als ein den Interessen der Volksgruppen abträgliches Vorgehen bezeichnen.“[9]

Sein Eingebundensein in grenzkolonisatorische Vorstellungen, die der Staatsrechtler Carl Schmitt ausdrücklich gegenüber der Tschechoslowakei geltend machte, schlug sich 1941 in Vorschlägen für die Arbeit des „Prager Ost-Instituts“ nieder, in denen er sich von der „Vorherrschaft des Deutschtums“ überzeugt zeigte, weil diesem Volke, „welches den eurasischen Raum geistig organisiert hat, auch die geistige Vorherrschaft“ zukomme.[10]

Samuel Salzborn kommt in seiner Studie über Raschhofer zu dem Schluss, dass er dem bürgerlichen Nationalstaat die Möglichkeit zur Nicht-Anerkennung von Nationalitäten im völkisch kollektiven Sinn entziehen wolle, „da einer diese angebliche Faktizität des Völkischen nicht-anerkennenden Rechtsordnung die Legitimität für ihr Handeln abgesprochen wird. Die juristische Methode wird damit genau umgekehrt und der rechtspositivistische Ansatz aufgrund des Prinzips, dass das angeblich übernatürliche und konsistente Rechte der völkisch verstandenen Volksgruppe das positive Recht breche, durch eine naturrechtliche Perspektive in voraufklärerischer Tradition ersetzt“.[11]

Nach Salzborn unterscheiden sich die Arbeiten, die Raschhofer während seiner ab 1952 in Kiel und ab 1955 in Würzburg fortgesetzten Lehrtätigkeit zum Nationalitäten- und Volksgruppenrecht verfasste, in ihrer Substanz nicht von seinen Veröffentlichungen während der Zeit des Nationalsozialismus. Trotzdem sei Raschhofer „ein immens einflussreicher Völkerrechtler, dem es gelungen war, sein in der Weimarer Republik begründetes Ansehen als Nationalitäten- und Volksgruppenrechtler im Nationalsozialismus zu festigen und seinen Ansatz – ohne merkliche inhaltlich substanzielle Änderungen – auch in der Nachkriegszeit weiter zu profilieren und sowohl wissenschaftlich wie politisch zu vertreten“.[12]

Verachtung der Menschenrechte

1943 schrieb Raschhofer in einem Aufsatz „Die Tschechen und das neue Europa. Gedanken zur Rede des Staatssekretärs SS-Gruppenführers Karl Hermann Frank am 26. Februar 1943“ in: „Böhmen und Mähren“, 3-4/1943:

„Unter jenem Europäertum, das später seinen Tempel samt den Hohen Priestern nach Genf verlegte, verstand man alles, was von Landschaft, Heimat und Volk, von festen Bindungen und Ordnungen wegstrebte in Gefilde und Gefühle der Internationalität, zu den Idealen von 1789 und jüdischer Genossenschaft.“[13]

Raschhofer sprach hier vom Völkerbund, von dem er alles Übel des Westens in Gestalt der „Ideale von 1789“, also der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, aus der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 hervorging, über Deutschland gekommen sah, indem Minderheitenrechte an das Individuum als Rechtssubjekt der ihm garantierten Grundrechte gebunden sind. Deutlich wird, dass mit dem Konzept des „Volksgruppenrechts“ an ein „Wir-Gefühl“ appelliert wird, von dem aus gesehen das Individuum, das gegenüber der „Wir“-Gruppe – ihrem Eingebundensein in „Landschaft, Heimat und Volk“ und ihrem damit dem Individuum gegenüber gegebenen Identitätszwang – auf seinem Recht besteht, als „entartet“ gilt, wie Raschhofer 1936 im Zusammenhang mit den "Nürnberger Gesetzen" schrieb. Das heißt, dass das Individuum jederzeit mit Sanktionen bis zu Verfolgung und Ausschluss zu rechnen hat, fügt es sich nicht den von Raschhofer postulierten Volksgruppenrechten, die im Grunde entindividualisierende Zwänge sind und dem von „Bindungen und Ordnungen“ wegstrebenden Einzelnen Bindungsidentität aufpfropfen sollen.

Das „Volksgruppenkonzept“ ist eines, das im Nationalismus an die Stelle des Absolutismus getreten ist, der im Bunde mit Religion und Kirche die Untertanen unter Zwang setzte. Als quasi-religiöser Ersatz für „Bindungen und Ordnungen“ in den säkularisierten Gesellschaften fordert es seit 200 Jahren in Gestalt „völkischer Ideologeme im gesellschaftlichen und politischen Raum“ weiter die wissenschaftliche Reflexion heraus, „die mit Verstörung und Erstaunen kämpfen muss“, weil die Begriffe der „völkisch-rechtskonservativ denkenden Akteure“ auf einen „betont nebulösen, strategischen Umgang“ schließen lassen.[14]

Anmerkungen

  1. Literatur von Johann Wilhelm Mannhardt in der Dt. Nationalbibliothek
  2. Nachrichtenblatt der Deutschen Wissenschaft und Technik, Organ des Reichsforschungsrates (Hrsg.): Forschungen und Fortschritte. Personalnachrichten. Ernennungen. 19, 23/24, 1943, S. 252.
  3. Zitiert bei Walter Heynowski/Gerhard Scheumann, Der Mann ohne Vergangenheit, Berlin 1969, S. 125.
  4. Samuel Salzborn, Zwischen Volksgruppentheorie, Völkerrechtslehre und Volkstumskampf. Hermann Raschhofer als Vordenker eines völkischen Minderheitenrechts, 2006, S. 43 f.
  5. Samuel Salzborn (2006), S. 47 f.
  6. Samuel Salzborn (2006), S. 51.
  7. Zitiert bei Johann Wolfgang Bürgel: Wölfe im demokratischen Schafspelz.
  8. Hermann Raschhofer, Hauptprobleme des Nationalitätenrechts, Stuttgart 1931, S. 36 f.
  9. Hermann Raschhofer, Nationalität als Wesen und Rechtsbegriff. Sonderdruck aus 25 Jahre Kaiser Wilhelm-Gesellschaft, Berlin 1937, S. 45.
  10. Hermann Raschhofer: Entwurf einer neuen wissenschaftlichen Einrichtung.
  11. Samuel Salzborn (2006), S. 39 f.
  12. Samuel Salzborn (2006), S. 52.
  13. Zitiert bei J. W. Bürgel: Wölfe im demokratischen Schafspelz.
  14. Heiko Kauffmann/Helmut Kellerssohn/Jobst Paul (Hg.), Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt, Münster 2005, S. 7.

Literatur

  • Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Unrast-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-737-9 (Edition des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung im Unrast-Verlag 8).
  • Samuel Salzborn: Zwischen Volksgruppentheorie, Völkerrechtslehre und Volkstumskampf. Hermann Raschhofer als Vordenker eines völkischen Minderheitenrechts. In: Sozial.Geschichte. Zeitschrift für historische Analyse des 20. und 21. Jahrhunderts. NF 21. Jg., Heft 3, Oktober 2006, ISSN 1660-2870, S. 29–52.
  • Gerald Steinacher: Nazis auf der Flucht. Wie Kriegsverbrecher über Italien nach Übersee entkamen. Studien-Verlag, Innsbruck u. a. 2008, ISBN 978-3-7065-4026-1 (Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 26).

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Raschhofer — ist der Familienname folgender Personen: Daniela Raschhofer (* 1960), österreichische Politikerin (FPÖ) Hermann Raschhofer (1905–1979), in Deutschland tätiger Jurist und Völkerrechtslehrer Diese Seite ist eine Begriffsklärung …   Deutsch Wikipedia

  • Theodor Oberländer — Theodor Oberländer …   Deutsch Wikipedia

  • Bataillon Nachtigall — Die Legion Ukrainischer Nationalisten (ukrain. Легіон Українських Націоналістів) war ein militärischer Verband national ukrainischer Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, der von der deutschen Wehrmacht für den Krieg gegen die Sowjetunion… …   Deutsch Wikipedia

  • Bataillon Roland — Die Legion Ukrainischer Nationalisten (ukrain. Легіон Українських Націоналістів) war ein militärischer Verband national ukrainischer Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, der von der deutschen Wehrmacht für den Krieg gegen die Sowjetunion… …   Deutsch Wikipedia

  • Schutzmannschaftsbataillon 201 — Die Legion Ukrainischer Nationalisten (ukrain. Легіон Українських Націоналістів) war ein militärischer Verband national ukrainischer Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, der von der deutschen Wehrmacht für den Krieg gegen die Sowjetunion… …   Deutsch Wikipedia

  • Legion Ukrainischer Nationalisten — Die Legion Ukrainischer Nationalisten (ukrain. Легіон Українських Націоналістів) war ein militärischer Verband national ukrainischer Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, der von der deutschen Wehrmacht für den Krieg gegen die Sowjetunion… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Biografien/Ran–Ras — Biografien: A B C D E F G H I J K L M N O P Q …   Deutsch Wikipedia

  • J. G. Herder-Forschungsrat — Ostforschung bezeichnete bis in die 1990er Jahre die Erforschung des deutschen Volkstums und der Kulturleistungen Deutscher in Ostmitteleuropa. Forschungsgegenstände waren Geschichte, Sprache, Migration, Recht, Religion und Geographie. Unter dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Sudetendeutsch — Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen (Stand: 30er Jahre des 20. Jahrhunderts) Als Sudetendeutsche (auch: Deutschböhmen, deutsche Sudeten Altösterreicher) wird der ehemalige deutschsprachige Bevölkerungsteil in den als Sudetenland bezeichneten… …   Deutsch Wikipedia

  • Collegium Carolinum (Verein) — Das Collegium Carolinum e.V. (Kurzform: CC) ist eine Forschungsstelle für die böhmischen Länder, mit Sitz in München. Der Name bezieht sich auf das Hauptgebäude der 1348 gegründeten Prager Karlsuniversität, deren deutscher Teil, die Karl… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”