Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung

Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen würde es erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Meist ist die Diskriminierung angeblich zu alter oder wirklich alter Menschen gemeint, gelegentlich jedoch auch die (angeblich zu) junger Menschen. Ein Fall von Altersdiskrimierung kann auch dann vorliegen, wenn bestimmte Jahrgangskohorten bevorzugt werden (indem beispielsweise bei Stellenausschreibungen Menschen im ersten Berufsjahr gesucht werden[1])

Bei Diskriminierungen aufgrund des Alters einer Person finden drei Prozesse gleichzeitig statt:

  • eine Etikettierung, d.h. die Zuordnung einer Person zu einer Altersgruppe
  • eine Stereotypisierung, d.h. die negative Bewertung von Eigenschaften einer Personengruppe (hier: der Altersgruppe)
  • eine Diskriminierung, d.h. ein negatives Verhalten gegenüber der Person aufgrund der zugeordneten stereotypen Eigenschaften[2]

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Verbot von Altersdiskriminierung enthalten.[3]

Das Grundgesetz Deutschlands kennt kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.

Darüber hinaus verlangt, im Sinne einer Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, eine EG-Rahmenrichtlinie[4] von den Mitgliedsstaaten unter anderem die Umsetzung des Verbots der Altersdiskriminierung durch Anpassung der nationalen Gesetze bis spätestens zum 2. Dezember 2006. In Deutschland wurde zu diesem Zweck auf den 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt.[5] Benachteiligungen aufgrund des Alters sind somit im Anwendungsbereich dieses Erlasses ausdrücklich nicht mehr zulässig.

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeit

Diskriminierung aufgrund des Alters kann sich prinzipiell gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich richtet sie sich gegen Menschen oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Alters. Dann spricht man präziser von Altendiskriminierung oder Seniorenfeindlichkeit.

In den angelsächsischen Ländern werden Vorurteile gegen eine Person aufgrund ihres Alters seit den 1960er Jahren als ageism diskutiert. Geprägt wurde dieser Ausdruck Ende der 1960er Jahre durch den Gerontologen Robert Butler.[6][7] Wenn ein solches Vorurteil (bias) zur Diskriminierung einer Person führt, spricht man von age discrimination.

Im Vergleich zu Diskriminierungen wie Rassismus oder Sexismus ist die Altersdiskriminierung in sozialen Kategorien die am wenigsten erforschte.

Der Prozess der Stereotypisierung spricht primär die Wahrnehmung an. Ageism beinhalte drei Mechanismen der typischen Stereotypisierung: Vorurteile (im affektiven Bereich), Diskriminierung (im Verhalten) und die Stereotypisierung an sich (im kognitiven Bereich).[8] Teilweise heben sich die altersspezifischen Wahrnehmungen eines Sachverhalts gegenseitig auf: Laut einer Umfrage des TNS-Forschungsinstituts vom 9. und 10. April 2008[9] meinten z. B. 57 Prozent der 18- bis 29-Jährigen, die Große Koalition vertrete die Interessen der älteren Generation, während 55 Prozent der mehr als 60 Jahre alten Befragten angaben, die Große Koalition vertrete die Interessen der jüngeren Generation; dass die eigene Generation bevorzugt werde, meinen nur 27 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und nur 17 Prozent der Senioren.

Dieses Phänomen kann man exemplarisch anhand des Streits über die angemessene Höhe der Renten heute und in Zukunft erklären. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Vorstellung, die jemand von Verteilungsgerechtigkeit hat. Ein Rentner wird in der Regel dazu neigen, seine Rente für „zu niedrig“ und sich für diskriminiert zu halten, während Beitragszahler in der Regel glauben werden, ihre Beiträge seien „zu hoch“, und sich als benachteiligt betrachten.

Umgang mit den Attributen „alt“ und „jung“

In einem „Leitfaden für nicht diskriminierenden Sprachgebrauch“ stellt die österreichische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Christine Marek, fest, dass das Attribut „alt“ oft die Funktion habe, ohnehin abwertend gemeinte Begriffe noch zu verstärken (Beispiel: „alte Hexe“);[10] das Attribut „jung“ hingegen stehe oft für Unerfahrenheit, Naivität und Infantilität.[11] Sprecher und Schreiber müssten darauf achten, dass sie nicht entsprechende Konnotationen bei der Benutzung dieser Attribute oder ihrer Synonyme auslösen.

Ausgrenzung von Menschen oberhalb eines bestimmten Alters aus dem gesellschaftlichen Leben

Erklärungsansätze

Zur Erklärung des Phänomens Altersdiskriminierung gibt es verschiedene Erklärungsansätze.

Ökonomischer Verteilungskampf zwischen den Generationen

Im Zusammenhang mit Finanzierungsschwierigkeiten in der Gesundheitsvorsorgung und im Rentensystem wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen und Rentenleistungen durch Alte nicht schmarotzerische Züge trage. „Wer mit 65 Jahren topfit auf der Parkbank sitzt, erzeugt sozialen Widerwillen“, meint z. B. Meinhard Miegel.[12] Dabei werden vor allem kinderlos gebliebene Alte häufig mit dem Vorwurf des Egoismus bzw. einer „Nach uns die Sintflut“-Mentalität konfrontiert. Dabei wird ihnen unterstellt, die finanziellen und persönlichen Opfer des Aufziehens von Kindern gescheut, keinen persönlichen Beitrag zum Fortbestand des Systems der sozialen Sicherung geleistet und statt dessen „ein schönes Leben geführt“ zu haben und im Alter „die Kinder der anderen“ zur Kasse zu bitten.

Statistisch betrachtet erzielt die Gruppe der Kinderlosen während der mittleren Lebensphase (durch ihre starke Konzentration auf die Erwerbstätigkeit) ein überdurchschnittlich hohes Einkommen und zahlt entsprechend höhere Beiträge in die Staatskasse und in die Sozialversicherungen ein. Im Rentenalter müssen ihre Rentenbezüge (aufgrund des Umlageverfahrens in der Rentenversicherung) allerdings von „den Kindern der anderen“ aufgebracht werden, und im Falle der Pflegebedürftigkeit bietet sich nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Betreuung durch Angehörige. Als Rentner verursacht diese Gruppe also (auch wegen der hohen Rentenansprüche) relativ hohe Kosten. Das Argument, Alleinstehende würden früher sterben als Verheiratete, scheint allerdings aufgrund der vorliegenden Daten nicht haltbar.[13]

Tatsächlich sind sowohl Rentner als auch Beitragszahler zur Rentenversicherung Opfer der sinkenden Lohnquote und der sinkenden Realeinkommen in Deutschland: Steigen die Löhne, so steigen die Renten, sinken sie, so müssten nach der Rentenformel auch die Renten sinken (was aber für politisch nicht durchsetzbar gehalten wird).

Horst W. Opaschowski („Stiftung für Zukunftsfragen“ des Tabakkonzerns BAT) weist das Klischee von den „gierigen Alten“ unter Hinweis auf eine 2010 durchgeführte Studie zurück: Diese habe „nachgewiesen, dass die Alten sehr wohl zu Opfern für die Jungen bereit sind. So geben die über 65-jährigen Eltern das Siebenfache dessen an ihre Kinder, was sie von diesen an finanziellen Mitteln zurückbekommen.“[14]

Fehlanreize durch „Senioritätsprivilegien“

Vor allem aus neoliberaler Sicht entfalten Maßnahmen, die zum Schutz älterer Menschen beschlossen wurden, oft paradoxe Wirkungen: Diejenigen z. B., für die ein besonderer Kündigungsschutz bestehe, würden demnach zögerlicher eingestellt als diejenigen, die relativ leicht wieder entlassen werden können. So stellt die BDA in einem Diskussionspapier vom Februar 2006[15] folgende These auf: „Viele Tarifverträge gewähren noch immer allein aufgrund des Alters des Arbeitnehmers zusätzliche Vergünstigungen. Diese so genannten Senioritätsprivilegien, die ursprünglich unter anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen eingeführt wurden, erweisen sich heute zunehmend als Hindernis für die Beschäftigung und insbesondere für eine Neueinstellung älterer Arbeitnehmer, weil sie eine Beschäftigung Älterer gegenüber Jüngeren künstlich verteuern oder mit zusätzlichen Restriktionen im Arbeitsrecht belegen.“

Wertewandel

Die Diskriminierung aufgrund des Alters wird auch als eine Besonderheit westlicher Gesellschaften beschrieben. Dabei wird etwa moniert, hier zähle nur, wer seine Arbeitskraft noch verkaufen könne oder wenigstens als Konsument etwas zu bieten habe. Ältere Erwachsene erscheinen als finanzielle Belastung, während junge Menschen als Investition in die Zukunft angesehen werden.

Traditionell ist der Begriff „Alter“ jedoch positiv besetzt. Das zeigen Begriffe wie „Senat/Senator“ (von lateinisch „senex“ = „alt“), aber auch der immer noch positiv besetzte Begriff Ältestenrat (Konnotation: In schwierigen Situationen brauchen Gemeinschaften die Weisheit und das Wissen ihrer ältesten Mitglieder). In dieselbe Richtung weist das Vierte Gebot des Judentums und des Christentums („Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“).

Diese Wertschätzung des Alters gibt es noch, im Falle der Altendiskriminierung ist sie aber weitgehend überdeckt von einer eher kritischen Einstellung dem Alter gegenüber mit ganz anders gearteten Konnotationen (senil, leistungsschwach, krank, Kosten verursachend). Die Diskriminierung besteht in diesem Fall darin, dass jedem Menschen oberhalb eines bestimmten Alters unterstellt wird, die genannten Eigenschaften zu besitzen, ohne dass das im Einzelfall überprüft würde. Aber auch das Gegenteil (die „provozierende“ Fitness vieler Senioren) ist geeignet, Ressentiments gegen Senioren auszulösen, denen viele einen jahrzehntelangen Bezug von Rente nicht gönnen: „Über Jahrtausende sei es üblich gewesen, dass der Mensch bis zum Tod, so weit er dies konnte, gearbeitet habe. Heute herrsche dagegen die Einstellung, dass man einen Anspruch darauf habe, die letzten 15 bis 20 Jahre am Lebensende von der Gesellschaft versorgt zu werden. ‚Das kann und wird infrage gestellt werden‘, sagte Meinhard Miegel“.[12]

Empirische Untersuchungen über die Frage, ob frühere und nicht-europäische Kulturen alte Menschen wirklich nicht diskriminiert haben bzw. diskriminieren, und inwieweit der Respekt vor dem Alter verschwunden sei, gibt es allerdings kaum. Zumindest innerhalb der Familien gibt es starke Indizien dafür, dass ein hohes Maß an generationenübergreifender Solidarität erhalten geblieben ist, z. B. durch frühzeitige Übertragung von Vermögen auf die folgende(n) Generation(en) und andere Maßnahmen als Geld- oder Sachleistungen zur Förderung der Jüngeren.

Werbewirksame Images

Im Bereich der Medien ist eine starke Gewichtung der Jugend, physischer Attraktivität und Sexualität zu beobachten, während ältere Menschen viel eher ignoriert oder negativ dargestellt werden. Als rein trendbestimmt kann beispielsweise das bis heute weitgehend fehlende Angebot an einfachen und benutzerfreundlichen, für ältere Benutzer konzipierten elektronischen Geräten betrachtet werden.

Eine wichtige Rolle bei der Altersdiskriminierung spielt der Mythos der „werberelevanten Zielgruppen“: Traditionell gehören die 14- bis 49-Jährigen zu diesen Gruppen. Fernseh- und Konsumgewohnheiten älterer Jahrgänge gelten in der Werbebranche als vernachlässigbar. Tatsächlich ist aber in Deutschland in keiner Altersgruppe die durchschnittliche Kaufkraft pro Person höher als bei den 50- bis 59-Jährigen.[16]

Altendiskriminierung als Verdrängung

Viele Menschen nähern sich dem Alter mit Furcht. Was unter anderen Bedingungen als ein natürlicher Prozess angesehen werden könnte, wird unter den Bedingungen des Jugendwahns als soziales Problem bewertet. Ageism widerspiegelt eine tief sitzende Unsicherheit bei jungen und im mittleren Alter stehenden Menschen gegenüber Realitäten wie dem Älterwerden an sich, der möglichen Invalidität, dem Gefühl der Macht- und Nutzlosigkeit sowie letztlich der Annäherung an den Tod. Personen, die von ihrem physischen Auftreten abhängig sind, erfahren im Alter einen Verlust an Selbstachtung.

Das Paradoxe an diesem Verhalten liegt darin, dass Altendiskriminierung (wie die Diskriminierung behinderter Menschen) zu denjenigen Formen der Diskriminierung gehört, bei denen sich relativ schnell die Täter-Opfer-Beziehung umkehren kann (z. B. durch einen Unfall, der das Identitätsmerkmal „gesund“ beseitigt), was die davon Betroffenen „alt aussehen lässt“. Insofern kann es eigentlich noch weniger als bei anderen Formen der Diskriminierung ein Interesse daran geben, ältere Menschen zu diskriminieren.

Erscheinungsformen

Beruf

Altendiskriminierung in der Berufswelt umfasst offen deklarierte oder versteckte Altersgrenzen im Arbeitsmarkt, die von der Stellenausschreibung bis zur Weiterbildung, Beförderung und Entlassung in Erscheinung treten können.[17]

Zu den offen deklarierten Altersgrenzen gehören die Vorschriften der Bundesländer über das Höchstalter, bis zu dem jemand den Beamtenstatus erwerben kann. So kann im Regelfall in Nordrhein-Westfalen ein Bewerber bereits mit 36 Jahren nicht mehr in das Beamtenverhältnis übernommen werden, in Hessen trifft das hingegen erst auf 51-Jährige zu.[18] „Zu alten“ Bewerbern, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen und denen der Beamtenstatus verweigert wird, steht allenfalls die Möglichkeit offen, sich in einem anderen Bundesland zu bewerben oder im Angestelltenstatus tätig zu werden.

In der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen 41 % der Betriebe keine Mitarbeiter, die älter als 41 Jahre sind. Die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer (55 bis 64 Jahre) beträgt lediglich 41,2 % (nach dem 5. Altenbericht 2005), obwohl es volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, Arbeitsfähigen die Chance zu geben, bis zum Renteneintrittsalter erwerbstätig zu sein. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass ältere Arbeitnehmer generell weniger wettbewerbsfähig wären als jüngere. Der „Nordisk Ministerråd“ stellte 2004 in einer Studie über ältere Arbeitnehmer in vier skandinavischen Ländern[19] fest:

„Die Wettbewerbsfähigkeit der Senioren liegt insbesondere darin, dass
  • die Unternehmen geringere Kosten für Nach- und Weiterbildung von Senioren haben,
  • die Unternehmen geringere Kosten für krankheitsbedingte Ausfälle von Senioren haben,
  • die Senioren bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern in einer Vielzahl von Bereichen in höherem Maße die vom Unternehmen nachgefragten Kompetenzen besitzen als ihre jüngeren Kollegen. Bei der Rekrutierung neuer Ingenieure befinden sich zwei der Kernkompetenzen von Senioren unter den Top drei der am meisten nachgefragten Kompetenzen der Unternehmen.“

Eine Form der Altersdiskriminierung besteht darin, älteren Arbeitnehmern mit der Begründung zu kündigen, sie hätten mehr krankheitsbedingte Fehltage aufzuweisen als jüngere Kollegen in demselben Betrieb. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg[20] ist eine Kündigung wegen zu hoher Anzahl an Fehltagen nur dann zulässig, wenn die zu entlassende Person sich deutlich öfter krank gemeldet hat, als es bei gleich alten Personen in demselben Beruf üblich ist.

Im Übrigen sei das Nachlassen der Leistung mit zunehmendem Alter oft nicht ein Zeichen nachlassender Leistungsfähigkeit, sondern eine Folge der negativen Erwartung der Umwelt. Negative Bemerkungen über nachlassende Fähigkeiten im Alter verunsicherten und demotivierten die Betroffenen.[21]

Eine Klage wegen Alterdiskriminierung im Falle der Bewerbung um eine Arbeitsstelle ist nur dann Erfolg versprechend, wenn es sich nicht um einen Fall von „AGG-Hopping“ handelt.[18] Kläger müssen glaubhaft machen, dass sie ein ernsthaftes Interesse an der Aufnahme der Arbeit in der Firma haben, bei der sie sich beworben haben.

Renteneintritt

Der Wunsch breiter Kreise der deutschen Bevölkerung, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, nimmt ab: Während 1999 noch die Hälfte der Erwerbstätigen mit spätestens 60 Jahren in Rente gehen wollte, lag dieser Anteil 2005 unter einem Drittel der Befragten.[22] Die „Senioren-Union“ bewertet das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1959 als nicht mehr zeitgemäß, wonach der Gesetzgeber ein Lebensalter festlegen dürfe, ab dessen Erreichen die Fortführung des Berufes zu untersagen sei.[23]

Laut zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2007[24] und vom 12. Oktober 2010 [25] stellt es allerdings keinen Fall von Altersdiskriminierung dar, wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geschickt wird. Am 13. September 2011 entschied der EuGH allerdings, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine starre Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten vorsieht, gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt (EuGH, Urt. v. 13. September 2011 - C 447/09 -).

Bildung

Im Jahr 2005 gab es in Deutschland mehr als 18.000 Studierende im Alter von über 60 Jahren.[26] Besonders beliebt bei Senioren sind die Fächer Geschichte, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. In den Fachbereichen, die von einem hohen Anteil an Seniorenstudenten betroffen sind, gibt es Spannungen zwischen Seniorenstudenten einerseits und jüngeren Studierenden, teilweise auch Lehrenden andererseits. Im Zentrum der Spannungen steht zumeist die Frage, ob Menschen, die ihre neu gewonnenen Qualifikationen nicht beruflich nutzen werden, in den Genuss knapper Ressourcen (Sitzplätze in Hörsälen, Aufmerksamkeit und Zeit Lehrender) kommen sollten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Studium von Senioren.[27]

Gesundheitswesen, Pflege und Therapie

Rationierung des Empfangs medizinischer Dienstleistungen

Im April 2005 hat die „Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)“ sich auf einem Kongress Gedanken über die Ausgestaltung der ihrer Ansicht nach unvermeidlichen Rationierung im Gesundheitswesen gemacht. Das Ergebnis des Nachdenkens:

„Das Sozialgesetz legt fest, dass die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen dürfen, die ‚hinreichend‘, ‚notwendig‘ und ‚wirtschaftlich‘ sind. […] Bei der Bewertung des Alters ist sich […] die Mehrheit einig, dass sie im Zweifel jüngeren Patienten den Vorzug vor älteren geben würden, wobei es durchaus unterschiedliche Schwerpunkte gibt. Eine Gruppe ist bereit, für Kinder das 10- bis 20fache als für einen 80-Jährigen auszugeben. Eine andere Gruppe würde sich eher auf die 20- bis 30-Jährigen konzentrieren.“[28]

Allerdings stellte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt 2005 vor dem Deutschen Ärztetag fest: „Eines ist klar: Eine explizite Rationierung in dem Sinne, dass medizinisch notwendige und sinnvolle Leistungen vorenthalten werden, wird es mit mir nicht geben.“[29]

Grundlage altersbezogener Rationierungsmaßnahmen ist zumeist das Denken in Kategorien der „Rest-Lebenserwartung“: Demnach steigen (im Nachhinein, vom Todeszeitpunkt eines Menschen aus betrachtet) die Kosten der Behandlung für einen Menschen steil an, je mehr er sich seinem Tod nähert.[30] Die Versuchung liegt also nahe, Menschen in (vermeintlicher) Todesnähe medizinische Dienstleistungen zu verweigern oder sie ihnen oder ihren Angehörigen in Rechnung zu stellen. Dabei wird die von Katastrophenfällen her bekannte Triage-Problematik auf den medizinischen „Normalbetrieb“ übertragen.

Zweifel und Telser kritisieren die mangelnde Effizienz von Rationierungsmaßnahmen: „Die Rationierung ist ein Mittel der Kriegsbewirtschaftung, das die Präferenzen der Konsumenten nicht respektiert und deshalb hohe Effizienzverluste verursacht, die nur kurzfristig und im höheren Interesse des gemeinsamen Überlebens in äusserster Bedrohung in Kauf genommen werden.“

Zumindest in Großbritannien ist die Tendenz des dort über Steuern finanzierten Gesundheitswesens beobachtbar, bestimmte Altersgruppen im Zuge von Rationierungsmaßnahmen von Behandlungen auszuschließen: Systematisch wird dort eine „klinische Priorisierung“ (d. h. eine mit dem Alter abnehmende Punktzahl bei der Aufstellung von Wartelisten) oder gar eine Vorenthaltung medizinischer Leistungen in Abhängigkeit vom Alter praktiziert.[31]

Ausschluss von der Blutspende

Interne Bestimmungen des Deutschen Roten Kreuzes, wonach Menschen, die zur Blutspende bereit sind, ab einem gewissen Alter abgewiesen werden sollen (69 Jahre für alle Spender, 60 Jahre für Erstspender), wurden 2009 aufgehoben.[32] Begründet wird dieser Schritt damit, dass es eine „Entwicklung zu einer ‚age-irrelevant society‘, also [einer] ‚man ist so alt, wie man sich fühlt Gesellschaft‘“ gebe und dass es einen zunehmenden Mangel an Blutkonserven gebe. Es liege jetzt im Ermessen der Ärzte, eine Zulassung zur Blutspende vom individuellen Gesundheitszustand der spendewilligen Person abhängig zu machen. Damit solle dem sogenannten „biologischen Alter“ bei der Beurteilung der Spendefähigkeit mehr Gewicht gegeben werden. Das Österreichische Rote Kreuz hat einen vergleichbaren Beschluss bereits 2008 gefasst.

Mangelhafte Pflege

Nach einem Bericht des Sozialverbands Deutschland zeigt sich Altendiskriminierung in Pflege- und Altenheimen, indem jährlich mindestens 10.000 Menschen aufgrund von Vernachlässigung und Mangelversorgung vorzeitig sterben (vgl. Pflegeskandale).[33] Seit Frühjahr 2001 muss sich die Bundesrepublik wegen der Missstände in Alten- und Pflegeheimen vor der UNO verantworten.[34]

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) stellte in seinem 2. Pflegequalitätsbericht nach § 118 Abs. 4 SGB XI [35] im August 2007 nach 4.215 Besuchen in Heimen und 3.736 Überprüfungen von Pflegediensten in den Jahren 2004 bis 2006 folgende Qualitätsmängel fest:

  • Mängel bei Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: stationär 34 Prozent, ambulant 30 Prozent
  • Defizite in Dekubitusprophylaxe/-versorgung: stationär 36 Prozent, ambulant 42 Prozent
  • Gesundheitsgefährdende Pflege: zehn Prozent der Heimbewohner, sechs Prozent ambulant Versorgten[36]

Die Delegierten des 109. Deutschen Ärztetages forderten 2006 konkrete Maßnahmen, um die Rechte Pflegebedürftiger zu stärken. Es sei eine wirksame Kontrolle der Anbieter von Pflegedienstleistungen notwendig, und Heimbegehungen sollten häufiger und ohne Voranmeldung erfolgen.[37]

Die Qualität der Pflege soll durch § 80 SGB XI garantiert werden. Seit 2009 sichert der §112 SGB XI die Qualität der Pflege.

Ursachen der Vernachlässigung älterer Menschen

Rolf D. Hirsch[38] sieht verschiedene Ursachen für eine unsachgemäße und altersdiskriminierende therapeutische Behandlung von Älteren:

  • Ageism: allgemeines Vorurteil, welches verhindert, die Ansprüche älterer Menschen an Gesellschaft und Betreuungsversorgung angemessen wahrzunehmen (Illhardt 1995)
  • Psychiatrie: fehlende Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken
  • Gerontophobie: fehlender Wille zur Auseinandersetzung mit Problembereichen des Alters und des Alterns
  • Gerontophilie: Verkindlichung und Verniedlichung der Alten
  • Therapeutischer Nihilismus: Vorurteil, alte Menschen seien nicht mehr therapierbar bzw. „therapieunwürdig“
  • Ignoranz: Vorurteil, Gerontopsychiatrie bedürfe keines Spezialwissens
  • Kosten-Nutzen-Bilanz: Diskurs über wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft durch demographische Alterung in Verbindung mit dem o.g. Denken in Kategorien der „Rest-Lebenserwartung“ (vgl. den versicherungsmathematischen Begriff des „Langlebigkeitsrisikos“).

Teilnahme am Straßenverkehr

Das Führen eines Kraftfahrzeugs stellt hohe Anforderungen an die mentalen und sensorischen Funktionen eines Menschen. Da besonders Letztere im Laufe eines Lebens bereits frühzeitig Abbauprozessen unterliegen, erwarten viele für ältere Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko.[39] Aus Statistiken geht allerdings hervor, dass der Anteil derjenigen, die einen Unfall schuldhaft verursacht haben, ab dem 25. Lebensjahr sinkt.[40] Zwar nimmt ab dem 70. Lebensjahr die Zahl der Verletzten pro gefahrenen Kilometer wieder zu; sie erreicht aber erst bei über 80 Jahre alten Fahrern das Niveau der 18–24-Jährigen[39] (von denen einzelne Teilgruppen, je nach Geschlecht, Ausbildung und Herkunft, nochmals deutlich erhöhte Risikowerte zeigen). Obwohl „der Entzug oder die Verweigerung einer Fahrerlaubnis […] eine rechtlich sehr schwerwiegende Maßnahme“ darstellt, weil sie „das in allen europäischen Ländern jeweils garantierte Recht auf ungehinderte Mobilität“ berührt,[39] wird immer wieder die Forderung laut, ältere Kraftfahrer müssten „aus dem Verkehr gezogen werden“.[41]

Weitere Bereiche

Diskriminierung (im Sinne von Benachteiligung bei der Zuteilung von Chancen in verschiedensten Lebensbereichen) gibt es auch bei der Möglichkeit der Bürger, Waren und Dienstleistungen kaufen zu können. So trägt das Alter beim Abschluss und der Prämienhöhe von Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherungen eine wesentliche Rolle. Das Alter ist wichtiger Faktor bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken durch Geldinstitute (es wird scheinbar neutral bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit erhoben).[42] Ein fortgeschrittenes Alter macht sich bei Kreditscoring-Verfahren durch eine Verringerung des Punktwerts negativ bemerkbar.

In die engere Wahl für das „Unwort des Jahres“ kam 2005 der Begriff „Langlebigkeitsrisiko“. Durch diesen versicherungsmathematischen Begriff wird die Tatsache, dass die Menschen in den Industrieländern eine zunehmend höhere Lebenserwartung haben, als „Problem“ definiert (als ob die Probleme der Finanzierung der Altersrenten dadurch bedingt wären, dass Menschen „einfach nicht sterben wollen“).

Reaktionen

Selbsthilfeorganisationen

Viele Gruppen haben sich in verschiedenen Ländern gebildet, um gegen Altendiskriminierung zu kämpfen. Dazu zählen:

  • Frankreich:
    • Les petits Frères

Gewerkschaften

In den USA haben zahlreiche Gewerkschaften den Kampf gegen Altendiskriminierung aufgenommen. Ein prominentes Beispiel ist die Writers Guild of America West, eine Vereinigung von Drehbuchautoren, die seit 2002 in umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Unterhaltungsindustrie steht, um die Diskriminierung von Drehbuchautoren aufgrund ihres Alters zu beenden.

Ausmaß der Betroffenheit von Altendiskriminierung

Altendiskriminierung trifft nicht alle Menschen eines bestimmten Alters im gleichen Maße. Reiche und/oder mächtige Männer gelten auch im Alter noch als attraktiv. Ob diese Wertung einem reinen Nützlichkeitsdenken (etwa mit Blick auf die erbrechtlichen Implikationen einer allfälligen Partnerschaft) entspringt, oder ob biologische Prägungen mitspielen, bleibt offen. Als Tatsache gilt hingegen, dass Armut und Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht starken Einfluss haben auf das Risiko, im Alter Diskriminierungen zu erfahren.

Diskriminierung jüngerer Menschen

„Jugenddiskriminierung“ gibt es nicht nur in Form diskriminierenden Handelns, sondern auch in Form diskriminierenden Denkens (diesem Denken zufolge mögen z.B. alle Teenager Rockmusik, sind unreif und widerspenstig und benutzen Slang) und Sprechens. Der entscheidende Unterschied zwischen der „Jugenddiskriminierung“ und der „Altendiskriminierung“ liegt darin, dass die Phase des „Zu-Jung-Seins“ bei den meisten mit einer Akzeptierung als „Menschen im richtigen Alter“ endet, während die Diskriminierung alter Menschen nicht durch bloßes Älter-Werden aufhören kann.

Gesetzliches Mindestalter

Keinen Fall von „Diskriminierung“ stellen nach herrschender juristischer Auffassung gesetzliche Regelungen dar, die an das Faktum der Minderjährigkeit anknüpfen. Kinder und Jugendliche werden also nicht durch Bestimmungen etwa über die Geschäftsfähigkeit „diskriminiert“.

Plakat der Aktion „Ich will wählen

Allerdings gibt es in Deutschland Bestrebungen, auch Kindern und Jugendlichen das aktive Wahlrecht zuzugestehen (mit der Begründung, dass das Argument nicht stichhaltig sei, wonach die politische Bildung Minderjähriger durchweg mangelhaft sei, die politische Bildung Volljähriger hingegen nicht).[43]

Auf dem „V. lateinamerikanische Treffen und dem I. Mini-Weltgipfel der arbeitenden Kinder“ von Huampani (Peru) 1997 forderten die Delegierten: „Wir beanspruchen das Recht zu arbeiten für jede Person ungeachtet ihres Alters unter Beachtung aller Menschenrechte, mit spezieller Berücksichtigung der Bedingungen als Kinder und Jugendliche und unter Einhaltung aller individuellen und kollektiven Arbeitsrechte in sämtlichen Arbeitsbereichen“, mithin die Abschaffung der rigiden Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kinderarbeit.[44]

In der Fachsprache der Soziologie, der Psychologie und der Pädagogik nennt man die ungerechtfertigte Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen Adultismus.[45]

Diskriminierung im Erwerbsleben

Als „Diskriminierung“ junger Menschen gilt es auch nicht, wenn diese, etwa im Rahmen von Dienstalter-Regelungen, weniger verdienen als ältere Arbeitskollegen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Marburg aus dem Jahr 2008[46] rechtfertigt sich eine höhere Bezahlung älterer Kollegen durch ihre höhere Lebens- und Berufserfahrung und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen.

Das Argument, ein junger Mensch sei „zu jung“ für eine Aufgabe, wird bei Bewerbungen Volljähriger meistens nicht an erster Stelle genannt. Dennoch gibt es statistische Zusammenhänge, die es als legitim erscheinen lassen, von „Jugenddiskriminierung“ auf dem Arbeitsmarkt zu sprechen. So gibt es in vielen Ländern eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, und es wird jungen Leuten oft schwer gemacht, eine reguläre Arbeit zu finden („Generation Praktikum“).

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24. Juli 2007 - 7 Sa 561/07) die Vorschrift des § 622 BGB, Abs. 2 Satz 2 für unanwendbar erklärt, wonach bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung diskriminiere junge Menschen.[47] Diese Auffassung wurde im Wesentlichen vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.[48] Generell steht die gesetzlich (nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes) gebotene Bevorzugung älterer Arbeitnehmer bei Kündigungen und Sozialplänen unter dem Verdacht, gegen Europarecht zu verstoßen.[49]

Vertreibung aus der Öffentlichkeit

Oftmals wird die Anwesenheit von Jugendlichen an bestimmten Orten als störend empfunden. Durch ein spezielles Beschallungssystem können gezielt Menschen unter 25 Jahren von den Aufstellungsorten vertrieben werden, da diese die von dem System ausgestrahlten hochfrequenten Töne, die von Älteren kaum noch wahrgenommen werden, als äußerst unangenehm empfinden. In Österreich ist der Einsatz solcher Systeme am 18. Dezember 2007 verboten worden.[50]

Diskriminierung in der Politik

Wenn junge Leute sich dagegen wehren, dass sie zu höheren Abgaben zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herangezogen werden sollen, dann kann man das auch als Kampf gegen eine Form der „Jugenddiskriminierung“ bewerten, die darin besteht, dass die aus demographischen Gründen immer größer werdende Mehrheit älterer Menschen ihre Interessen in der Politik unter Missachtung der „Minderheitenrechte“ Jüngerer geltend macht. Auch die Tatsache, dass Jüngere unter den Politikern unterrepräsentiert sind, kann als Form der Altersdiskriminierung bewertet werden (Wirksamkeit von „old boys’ networks“ in Parteien). Alt-Bundespräsident Roman Herzog warnt sogar vor einer „Rentnerdemokratie“.[51] Dass älteren Menschen das Wohlergehen der nachrückenden Generationen gleichgültig sei, kann allerdings durch empirische Analysen nicht bestätigt werden.[14]

Zum Komplex „Diskriminierung jüngerer Leute“ gehört schließlich auch die öffentliche Verschuldung, indem junge Menschen Geld für die Bezahlung von Leistungen aufbringen müssen, von denen sie nicht in jedem Fall profitieren. Einen Vorteil von der Schuldenaufnahme haben die zur Zurückzahlung Verpflichteten vor allem dann nicht, wenn mit öffentlichen Krediten Konsumausgaben und nicht Investitionen finanziert werden und wenn sie zum Zeitpunkt dieser Ausgaben noch nicht gelebt haben, also keinen persönlichen Nutzen von ihnen haben konnten.

Diskriminierung durch Sprache

Sprachlich diskriminiert werden junge Menschen vor allem dadurch, dass Begriffe wie „Kind“, „Junge“ oder „Mädchen“ auf unpassende Altersjahrgänge angewendet werden. Nach dem deutschen Recht gelten bereits 14-Jährige nicht mehr als „Kinder“, sondern als „Jugendliche“. Volljährige sind weder „Kinder“ noch „Jungen“ oder „Mädchen“. Ein Problem stellt der Umstand dar, dass der Begriff „Kinder“ auch im Sinne von „Söhne und Töchter“ gebraucht wird; insofern bleiben Menschen lebenslang „Kinder“ ihrer Eltern. Die Bezeichnungen „Kind“, „Mädchen“ oder „Junge“ korrelieren oftmals mit einer entsprechenden, die so Bezeichneten wenig wertschätzenden und ernst nehmenden Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Sprecher der älteren Generationen.

Der „Krieg der Generationen“

Die Psychologie beschreibt das jetzige und künftig zu erwartende Verhältnis der Generationen als „auf wechselseitige Harmonie angelegt“ – denn die heute Jungen wissen, dass sie selbst ständig altern und eines Tages zur Seniorenkohorte gezählt werden und dass sie dann ebenfalls auf Solidarität angewiesen sein werden. Umgekehrt denken viele Ältere angesichts zunächst kritisierter Verhaltensformen der aktuell Jungen an ihre eigene Jugend. Außerdem wollen die Senioren, zumindest dann, wenn sie selbst Kinder haben, in aller Regel für die nachfolgende Generation oder die Enkelgeneration positive Beiträge leisten (sozusagen ein ideelles generatives Verhalten) und sind deswegen in weitem Maß bereit, in erheblichem Umfang zu deren Wohlfahrt beizutragen, sei es durch eigene Leistungen oder durch Zurücknahme eigener Ansprüche („Bescheidung“, vgl. Paul Baltes, cit. nach[52]).

Dennoch ist in den Medien, v. a. auch mit Blick auf kinderlose Alte (vgl. oben), immer wieder von sich verschärfenden Generationenkonflikten und Gerontophobie die Rede. Oft haben die beschriebenen Konflikte den Charakter eines Verteilungskampfs.[53] Die Lohnersatzleistung Rente, die auf lebenslang geleisteten Beiträgen in ein gesetzlich geregeltes Versicherungssystem basiert, wird dabei als ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sonderrechten des Alters dargestellt. Die Rentnerschwemme, wird moniert, bedrohe den Lebensstandard der jüngeren Bevölkerung, und es wird von Generationenkonflikten, ja sogar einem möglichen „Generationenkrieg“ gewarnt, wenn auf diese oder jene Leistungen des Versicherungssystems nicht verzichtet werde (z. B. 2003 vom Junge Union-Vorsitzenden Philipp Mißfelder[54]).

Gesetze

In den USA verbietet der Age Discrimination in Employment Act of 1967 (Pub. L. 90–202) Diskriminierung aufgrund des Alters.

Im Rahmen der Diskussion der konkreten Umsetzung von Menschenrechten wird die Bundesrepublik 2006 vom Deutschen Institut für Menschenrechte in zwei verschiedenen Zusammenhängen wegen altersdiskriminierender Zustände kritisiert:

  • benachteiligende, menschrechtswidrige Behandlung in Pflegeheimen,
  • Armut von Kindern.

Empirische Untersuchungen zum Ausmaß der Altersdiskriminierung

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurden im Frühjahr 2008 Bürger nach ihrer Meinung zum Thema „Diskriminierung“ befragt. 34 Prozent der Europäer gaben an, eine Diskriminierung auf der Grundlage des Alters sei in ihrem Land „ziemlich verbreitet“, 8 Prozent, sie sei „sehr verbreitet“. (Deutschland: beide Antworten zusammen 34 Prozent; Österreich: beide Antworten zusammen 35 Prozent).

57 Prozent der Europäer meinten, im Jahre 2008 sei die Diskriminierung auf der Grundlage des Alters in ihrem Land weniger stark verbreitet als 2003 (Deutschland: 57 Prozent; Österreich: 59 Prozent).

Die Befragten wurden gebeten anzugeben, wie wohl sie sich fühlen würden, wenn eine Person, die jünger als 30 Jahre oder über 75 Jahre alt ist, das höchste politische Amt ihres Landes bekleiden würde. Die Skala reichte von 1 bis 10. Der Durchschnittswert lag europaweit bei 6,4 für den relativ jungen und bei 5,4 für den relativ alten Amtsinhaber. Die Deutschen fühlen sich beim Gedanken an einen sehr jungen Amtsinhaber von allen Europäern am unwohlsten (Durchschnittswert: 4,8).[55]

Der Anteil derjenigen Befragten, die angaben, 2007 selbst Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, ist bei keiner Diskriminierungsart so hoch wie im Fall der Diskriminierung auf der Grundlage des Alters (6 Prozent).[56]

Siehe auch

Literatur

  • Frank Bayreuther: Altersgrenzen, Altersgruppenbildung und der Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer aus Sozialplänen - Konsequenzen der Urteile des EuGH in Sachen Rosenbladt, Andersen, Gregoriev und Kleist. In: NJW. 1/2011, S. 19.
  • Sharon R. Curtin: Nobody ever died of old age. Deutsch: Niemand stirbt am Alter. Trikont-Verlag, München 1976.
  • Antje Fenske: Das Verbot der Altersdiskriminierung im US-amerikanischen Arbeitsrecht. Duncker & Humblot, 1998, ISBN 3-428-09253-8. (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; MBR 118)
  • Oliver Hahn: Auswirkungen der europäischen Regelungen zur Altersdiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht. Mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum U.S.-amerikanischen Recht. NOMOS Verlagsgesellschaft, 2006, ISBN 3-8329-1826-4.
  • Martine Lagacé: L'âgisme : comprendre et changer le regard social sur le vieillissement. PRESSES UNIVERSITE LAVAL, Quebec, 2010, ISBN 978-2-7637-8781-7.
  • Astrid Nourney: Zu alt? Abgelehnt! Berichte aus Deutschland über das Älterwerden. Viola Falkenberg Verlag, 2006, ISBN 3-937822-53-4.
  • Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004–2050. Karl Blessing-Verlag, 2004, ISBN 3-89667-225-8.
  • Felipe Temming: Altersdiskriminierung im Arbeitsleben. Eine rechtsmethodische Analyse. Verlag C. H. Beck, 2008, ISBN 978-3-406-57678-2.
  • JU-Chef Philipp Mißfelder droht mit Jugendprotesten. 21. März 2006 NETZEITUNG.

Einzelnachweise

  1. BAG untersagt altersdiskriminierende Stellenausschreibung. Blog.beck.de (19. August 2009). Abgerufen am 25. September 2010.
  2. Benjamin Moser (17. September 2008): Altersdiskriminierung: wenig erforscht und doch alltäglich (PDF). Abgerufen am 25. September 2010.
  3. Artikel II-81 – Nichtdiskriminierung, Artikel II-85 – Rechte älterer Menschen, und Artikel II-94 – Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung. Abgerufen am 25. September 2010.
  4. Richtlinie 2000/78/EG
  5. Markus Sprenger: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG. Hartung-Gorre, 2006, ISBN 3-86628-103-X. (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft 229)
  6. “The term ‘ageism’ was originally coined in 1968 by the psychiatrist Robert Butler, who has since emerged as the most influential and prolific opponent of prejudice and age discrimination against the elderly.” Aus Thomas R. Cole und Sally Gadow: What Does It Mean to Grow Old? – Reflections from the Humanities. S. 118.
  7. R. N. Butler: Age-ism: another form of bigotry. In: [http://gerontologist.gerontologyjournals.org/cgi/content/citation/9/4/243 ''Gerontologist.''] (Link nicht abrufbar) Jg. 4, Nr. 9 (1. Dezember 1969), S. 243–246.
  8. Im Artikel Alte haben’s wirklich drauf. weisen Gertrud M. Backes, Wolfgang Clemens und Francois Höpflinger nach, dass die meisten Klischees über alte Menschen falsch sind
  9. in: Der Spiegel. Heft 16/2008 vom 14. April 2008, S. 20.
  10. Undine Kramer: Sprachwissenschaftliche Aspekte zur Altersdiskriminierung: sprachliche Diskriminierung des Alters – alt und Alter in Wörterbüchern, Kollokationen und Idiomen (PDF). Abgerufen am 25. September 2010.
  11. Leitfaden für einen nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch (PDF). Abgerufen am 25. September 2010.
  12. a b Die Älteren wollen jetzt Kasse machen. Welt.de (11. April 2008). Abgerufen am 25. September 2010.
  13. Ehefrauen sterben früher. Focus.de (3. März 2006). Abgerufen am 25. September 2010.
  14. a b Die Jungen müssen die Alten nicht fürchten. Welt.de (10. April 2008). Abgerufen am 25. September 2010.
  15. Mehr Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer – Mit konsequentem Kurswechsel die demografische Herausforderung meistern (PDF). Abgerufen am 25. September 2010.
  16. Kukident und Konsum. In: Der Tagesspiegel vom 12. Juli 2008.
  17. Markus Sprenger: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG. Hartung-Gorre Verlag, 2006, ISBN 3-86628-103-X (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 229) mit einem ausführlichen Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis.
  18. a b Hermann Horstkotte: „Sie sind zu alt“ – das kann teuer werden. Spiegel.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  19. Studie für den Nordisk Ministerråd: Die Konkurrenzfähigkeit von Senioren – Eine Analyse der Seniorenpolitik und der Werte dieser Zielgruppe in den vier nordischen Ländern.
  20. Urteil vom 18. Juni 2007 – AZ 4 Sa 14/07, vgl. Altersdiskriminierung. Abendblatt, 13. Oktober 2007
  21. Diskriminierung im Job. Leistung vom Alter unabhängig. Rp-online.de (11. August 2010). Abgerufen am 25. September 2010.
  22. Renate Schmidt in ihrer Rede anlässlich der Auftaktveranstaltung „Erfahrung ist Zukunft“ am 28. Juni 2005 in Berlin. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/reden,did=30934,render=renderPrint.html
  23. Focus vom 10. Oktober 2006 http://www.focus.de/jobs/diverses/senioren-union_aid_117123.html (Link nicht abrufbar)
  24. Aktuelle Rechtsprechung - Ergebnisse. Curia.europa.eu (16. Oktober 2007). Abgerufen am 25. September 2010.
  25. Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 103/10. 12. Oktober 2010
  26. Immer pünktlich und immer in der ersten Reihe, Spiegel-Online, 14. Juni 2005
  27. durch die Broschüre Studienführer für Senioren von Wilfried Saup.
  28. Klaus Koch: Rationierung im Gesundheitswesen: Forderung nach offener Diskussion, Deutsches Ärzteblatt 102/15 (2005), A-1036/B-876/C-822
  29. Norbert Jachertz, Sabine Rieser. Rationierung im Gesundheitswesen: Grenzen für den Fortschritt. In: Deutsches Ärzteblatt 2007; 104(1–2): A-21/B-19/C-18.
  30. P. Zweifel, H. Telser: Rationierung: Der Königsweg im Gesundheitswesen? In: Praxis. Jg. 2000, S. 1181–1184 (PDF-Datei; 143 KB).
  31. Rationierung und Wartezeit im britischen Gesundheitssystem. In: PKV Publik. Ausgabe 5/2007, S. 3.
  32. Starre Altersgrenze für Blutspender/innen aufgehoben (PDF) (18. Mai 2009). Abgerufen am 25. September 2010.
  33. Versorgungsnotstand in Altenheimen. Süddeutsche Zeitung, 28. August 2004, S. 6.
  34. Forum zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger e. V. Verhungern-im-heim.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  35. 2. Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). August 2007. Aerzteblatt.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  36. Birgit Hibbeler (14. September 2007): Pflegequalität: Der blinde Fleck. Aerzteblatt.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  37. Birgit Hibbeler (16. Juni 2006): Pflege: Qualität stärker kontrollieren. Aerzteblatt.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  38. Rolf D. Hirsch: Gerontopsychiatire: Quo Vadis?
  39. a b c Sind ältere Fahrer ein Sicherheitsproblem? Maßnahmen und Perspektiven aus europäischer Sicht. Vortrag von Dr. Bernhard Biehl (Universität Mannheim) am Presseseminar „Senioren im Straßenverkehr“, Leipzig, 16.–17. September 2004
  40. upi. Ausgabe 2/2006.
  41. z. B. in der ARD-Sendung „Fakt“ am 28. Oktober 2006 ARD-Sendung "Fakt": Zu alt für Vollbremsung - Image - Büro gegen Altersdiskriminierung
  42. Elisabeth Niejahr: „Kein Bankkredit für Rentner.“ In: DIE ZEIT Nr. 2 vom 2. Januar 2003.
  43. Wahlrecht für Kinder - Die Überlegungen. Amication.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  44. Deutsches NRO-Forum Kinderarbeit: Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte des Kindes müssen weltweit durchgesetzt werden! Positionspapier vom 24. Februar 2002 http://www.kindernothilfe.de/multimedia/KNH/Downloads/Kampagnen_Bereich-p-3580/Positionspapier+Kinderarbeit-p-1325.pdf
  45. Manuela Ritz: Was ist Adultismus?
  46. Arbeitsgericht Marburg. AZ: 2 Ca 183/08)
  47. Arbeitsrecht: Kündigungsfristen und Altersdiskriminierung: Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitszeiten auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres?, JuraBlogs.com, Meyer-Köring v.Danwitz, 20. November 2007
  48. Urteil des EuGH vom 19. Januar 2010. Altersdiskriminierung.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  49. Gregor Thüsing: Sozialauswahl zwischen Scylla und Charybdis, FAZ, 15. Juni 2007
  50. Parlament der Republik Österreich: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 488/A(E) der Abgeordneten Laura Rudas, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot von „Mosquito Sound System“ in Österreich
  51. Herzog warnt vor einer Rentner-Demokratie. Welt.de (11. April 2008). Abgerufen am 25. September 2010.
  52. Norbert F. Pötzl: Schluss mit dem Methusalem-Spuk. In: SPIEGEL special 8/2006 vom 24. Oktober 2006.
  53. Prozente statt Arsen, taz, 5. April 2008
  54. Thomas Kröter: Nur wenige Jungpolitiker blasen zum Generationenkrieg. Die Forderung des JU-Vorsitzenden Mißfelder nach drastischen Einschnitten für ältere Patienten stößt auf ein geteiltes Echo. In: Frankfurter Rundschau vom 6. August 2003
  55. Eurobarometer spezial 296: Diskriminierung in der Europäischen Union: Wahrnehmungen, Erfahrungen und Haltungen S. 61-67. Abgerufen am 25. September 2010.
  56. Eurobarometer spezial 296: Diskriminierung in der Europäischen Union: Wahrnehmungen, Erfahrungen und Haltungen S. 13. Abgerufen am 25. September 2010.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Altersdiskriminierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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