- Protokollarische Rangordnung in der Schweiz
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Die offizielle protokollarische Rangordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist durch das Protokollreglement und die Präzedenztabelle des Aussendepartementes bestimmt. Zu beachten ist, dass gemäss diesen Vorschriften nicht – wie verbreitet angenommen – der Nationalratspräsident, sondern der Bundespräsident das protokollarisch höchste Amt innehat.
Die protokollarische Reihenfolge der Amtsträger des Bundes unter sich richtet sich nach der Reihenfolge ihrer Wahl, diejenige der kantonalen Amtsträger nach der Reihenfolge der Kantone in der Bundesverfassung.
Rangfolge
- Die Bundespräsidentin (2011: Micheline Calmy-Rey)
- Die Vizepräsidentin des Bundesrates (2011: Eveline Widmer-Schlumpf)
- Die anderen Mitglieder des Bundesrates (in der Reihenfolge ihrer Wahl 2010: Doris Leuthard, Ueli Maurer, Didier Burkhalter, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann) und gleichrangig, jedoch nach den Bundesräten, der General (das Amt ist nur im Kriegsfall besetzt)
- Der Nationalratspräsident (2010/2011: Jean-René Germanier)
- Der Ständeratspräsident (2010/2011: Hansheiri Inderkum)
- Die Bundeskanzlerin (Corina Casanova)
- Der Bundesgerichtspräsident (Lorenz Meyer)
- Der Präsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (das Gericht ist nicht mehr existent)
- Frühere Mitglieder des Bundesrates (in der Reihenfolge ihrer Wahl 2009: Pierre Aubert, Leon Schlumpf, Rudolf Friedrich, Alphons Egli, Otto Stich, Elisabeth Kopp, Flavio Cotti, Arnold Koller, Adolf Ogi, René Felber, Kaspar Villiger, Ruth Dreifuss, Moritz Leuenberger, Ruth Metzler-Arnold, Joseph Deiss, Pascal Couchepin, Samuel Schmid, Christoph Blocher, Hans-Rudolf Merz)
- Gleichrangig: Regierungspräsidenten der Kantone, Kardinäle, der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds, Grossrabbiner
- Die 1. und 2. Vizepräsidenten des Nationalrates (2010/2011: Hansjörg Walter, Maya Graf)
- Die 1. und 2. Vizepräsidenten des Ständerates (2010/2011: Hans Altherr, Filippo Lombardi)
- Der Vizepräsident des Bundesgerichts (Susanne Leuzinger-Naef)
- Der Vizepräsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (das Gericht ist nicht mehr existent)
- Bischöfe
- Staatssekretäre der Bundesverwaltung
- Die Mitglieder des Nationalrates in der Reihenfolge ihrer Wahl
- Die Mitglieder des Ständerates in der Reihenfolge ihrer Wahl
- Die Richter am Bundesgericht
- Gleichrangig: Schweizerische Missionschefs, Korpskommandanten und die obersten Führungspersonen der Nationalbank, SBB, Post und des ETH-Rates.
- Vizepräsidenten der Kantonsregierungen
- Mitglieder der Kantonsregierungen
- Direktoriumsmitglieder der Nationalbank
- Gleichrangig: Botschafter, Divisionäre, Delegierte des Bundesrats, Direktoren der Bundesämter, Generalsekretär der Bundesversammlung, Generalsekretäre der Departemente, Vizekanzler, Delegierte für Handelsverträge
- Gleichrangig: Stadtpräsident der Stadt Bern (2010: Alexander Tschäppät), Rektoren von Universitäten und Hochschulen
- Gleichrangig: Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Kantone, Brigadiere, stellvertretende Direktoren der Bundesämter
- Dekane von Fakultäten und Direktoren von Hochschulen
- Präsidenten der Kantonsgerichte
- Höhere kirchliche Würdenträger
- Professoren von Universitäten und Hochschulen
- Präsidenten der Regierungsbehörden von Gemeinden
- Gleichrangig: Staatsschreiber, Minister im diplomatischen Dienst, Obersten, Vizedirektoren der Bundesämter
- Mitglieder der gesetzgebenden Behörden der Kantone
- Gleichrangig: Kantonsrichter, Staatsanwälte der Kantone, Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Gemeinden, Oberstleutnants
- Gleichrangig: Majore, Sektionschefs, Pfarrer und Priester
- Vikare
Weblinks
- Rangfolge (Préseance) in der Schweiz (PDF), Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Protokollreglement (PDF), Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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