Stevia (Süßstoff)

Stevia (Süßstoff)
Stevia rebaudiana, Kulturpflanze
Strukturformel des Steviosid, des hauptsächlichen Inhaltsstoffs von Stevia

Stevia ist ein aus der der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Es besteht chemisch hauptsächlich aus dem Diterpenglycosid Steviosid (ca. 10 % der Trockenmasse der Blätter),[1] Rebaudiosid A (2 bis 4 %) und sieben bis zehn weiteren Steviolglycosiden[2][3], wobei die Zusammensetzung von der Steviasorte abhängt. Stevia hat die bis zu 300-fache Süßkraft von Zucker, ist nicht kariogen[4] und für Diabetiker geeignet.

Steviolglycoside sind als E 960 in der EU ab 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.[5][6] Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten nicht festgestellt werden,[7][8][9] was eine Zulassung in der EU wahrscheinlich machte.[10][11] Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Morita Kagaku Kogyo CO. LTD. (Japan), der Cargill Incorporated (USA) und der EUSTAS (European Stevia Association, Spanien).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Stevia rebaudiana, kurz Stevia genannt, ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze. Sie wächst als Staude im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguayanisch-brasilianischen Grenzgebiet. Die stark süßende Wirkung ist den Ureinwohnern seit Jahrhunderten bekannt.[12] 1887 entdeckte Moises Giacomo Bertoni, ein Schweizer Botaniker, die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni. Bertoni erkannte ebenfalls die süßende Wirkung (Zitat: Bertoni hatte schon 1901 geschrieben, dass ein paar kleine Blätter ausreichend sind, um eine Tasse starken Kaffee oder Tees zu süßen.)[13]

  • 1920: Anbau von Stevia in Plantagen
  • 1931: physiologische Studien von Pomeret und Lavieille: Stevioside sind bei Kaninchen, Meerschweinchen und Hühnern nicht toxisch und werden nicht resorbiert.
  • 1941: Erprobung in England als Zuckerersatzstoff aufgrund der Zuckerknappheit wegen der deutschen U-Boot-Blockade, nicht weiter verfolgt.
  • 1952: National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases, Bestimmung der Hauptbestandteile des Naturstoffextraktes
  • 1954: Japan: Kultivierung in Gewächshäusern
  • 1969–1971: weitere Anbauexperimente in Japan
  • 1971: Stevia wird in China bekannt, in Japan industrielle Verwendung
  • 1970er Jahre: Zulassung von Stevia als Zuckerersatzstoff in Japan
  • 1981: 2000 Tonnen Verbrauch in Japan
  • 1982: P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen.[14]
  • 1985: John Pezzutto et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic.[15] Keine Zulassung in der EU.
  • 2007: Coca-Cola reicht 24 Patente basierend auf Stevia als Süßstoff ein.[16]
  • ab August 2008: Provisorische Einzelbewilligungen für Steviolglycoside gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Lebensmittelzusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) in der Schweiz[17]
  • Oktober 2008: Zulassung in Australien und Neuseeland
  • Dezember 2008: Zulassung in den USA des Bestandteiles Rebaudiosid-A in Süßungsmitteln als Lebensmittelergänzungsstoff durch die Food and Drug Administration[18][19]
  • August 2009: Frankreich hat per Dekret eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus Stevia rebaudiana ausgesprochen.[20]
  • April 2010: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bis zu 4 mg tägliche Aufnahmemenge pro kg Körpergewicht als unbedenklich bewertet.[21]

Verbreitung

Steviablätter werden seit über 500 Jahren[22] von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ẽ (Süßkraut).

Paraguayische Briefmarke mit Steviafeld

Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut und verwendet. Auch in Japan und seit Oktober 2008 in Neuseeland und Australien ist Stevia zugelassen. In der Schweiz wurde im August 2008 durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach acht Monaten Bearbeitungszeit einem Einzelantrag zugestimmt, wonach nun in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft wird.[23] Ende April 2009 kündigte das größte Schweizer Einzelhandelsunternehmen Migros an, ab sofort Getränke der Marke Sarasay zu verkaufen, die ausschließlich mit Stevia gesüßt sind.[24] In den Vereinigten Staaten von Amerika ist Stevia als Nahrungsergänzung seit 1995 wieder erlaubt. Nach Europa wurden seit 1986 viele Tonnen Steviablätter und Steviolglycoside importiert und dort konsumiert. Trotzdem gilt es seit 1997 als Novel-Food und wurde 2001 auf Grund fehlender wissenschaftlicher Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Lebensmittel vom Markt genommen.

Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadoren darüber berichteten, dass die südamerikanischen indigene Bevölkerung die Blätter einer Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Auch heute werden die Blätter in Südamerika häufig verwendet. Ebenso werden die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reiche, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

Süßwirkung

Getrocknete Stevia-Blätter

Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um – abhängig von der Sorte – neun bis zwölf verschiedene Glycoside[3], die alle Steviol oder sehr ähnliche Kaurane als Aglycon enthalten. Die Hauptsüßkraft geht dabei hauptsächlich von Steviosid und Rebaudiosid A aus. Diese weisen gegenüber einer 0,4-prozentigen Saccharose-Lösung eine 300- bzw. 450-fache Süßkraft auf. Gegenüber einer vierprozentigen Saccharose-Lösung ist sie immer noch 150-fach so groß und gegenüber einer zehnprozentigen Saccharose-Lösung immer noch 100-fach. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid, Rebaudiosid C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat bei der Sorte Creola mit 6 bis 18 Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.

Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglycoside aufweist (am süßesten, wenig bitter). Enzymatisch gewonnene Steviaprodukte, die nahezu 100 % Rebaudioside und nur in geringen Spuren Steviosid enthalten, haben keinen bitteren Bei- oder Nachgeschmack.

In einer Publikumsbefragung im Fernsehen[25] wurde die Süße von Stevia im direkten Vergleich mit denselben Produkten, die mit Zucker gesüßt sind, unterschiedlich wahrgenommen. Bei einigen Lebensmitteln wurde die Süße von Zucker, bei anderen die von Stevia als angenehmer empfunden, die Wahrnehmung unterscheidet sich aber auch individuell je nach Geschmack der Testperson. Generell eignet sich Stevia dort nicht, wo der Zucker als Volumenmenge benötigt wird, wie es in vielen Kuchenrezepten der Fall ist. Gegebenenfalls müssen entsprechende Rezepte angepasst werden. Problematisch kann auch der Eigengeschmack der Auszugsmittel sein, mit deren Hilfe der Süßstoff aus den Blättern gelöst wird. Vertreter der Zuckerindustrie geben sich deshalb sicher, dass Stevia auch mit der erfolgten Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff den Zucker nicht überall und nicht vollständig ersetzen könne.

Kontroverse über mögliche Risiken

1984 erbrachte eine amerikanische Studie Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia.[15] Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden 1991 Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA von der Food and Drug Administration verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze. In Japan wird Stevia allerdings seit den 1970er Jahren zum Süßen von Tee, Softdrinks, Zahnpasta, Kuchen und Bonbons genutzt.

Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. Nach den Verbraucherschutzstandards der EU sind daher weitere Studien zu gesundheitlichen Wirkungen notwendig, bevor das Verkaufsverbot aufgehoben werden kann. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit.

Untersuchungen zur Wirkung von Steviaextrakten auf die Fertilität beim Menschen liegen nicht vor. Studienergebnisse bei der Ratte zeigten uneinheitliche Ergebnisse.[26][27][28] Erste Hinweise zu dieser Frage stammen aus den 1960er Jahren.[29] Die Wirkung von Stevia auf die Fertilität gilt daher als wissenschaftlich nicht erwiesen und wird kontrovers diskutiert.[30]

Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern[31] und Ratten[27] beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch gewesen seien, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichtes an frischen Steviablättern zu sich nehmen müsste – in diesen Mengen wäre auch Zucker gefährlich.[32] Tatsächlich nähme ein Erwachsener, wenn man den gesamten durchschnittlichen täglichen Zuckerkonsum (ca. 130 g) durch Stevioside ersetzte, nur etwa 400 mg davon zu sich, was in Steviablättern etwa 4 g (bei angenommenen 10 % Steviosidgehalt)[A 1] bedeutet.

Rechtslage in Europa

Europäische Union

In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Zulassungsantrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.

Dennoch war es auch ohne Zulassung möglich, in diversen Reformhäusern oder Apotheken Stevia als Badezusatz zu erwerben. Es unterliegt demnach der Kosmetikverordnung. Jedoch wurde Stevia auch in Form von Süßstoffspendern neben vergleichbaren Produkten im Einzelhandel angeboten und auch ohne eindeutige Verkehrsbezeichnung deklariert. Verbraucherschützer hielten dies für Irreführende Werbung.[33]

1998 bis 2002 finanzierte die EU ein Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia rebaudiana bertoni in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien optimiert werden sollte. Ziel ist es, die Subventionierung für den Tabakanbau auf gesundheitlich günstigere Pflanzen umzustellen.[34]

Im April 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass getrocknete Stevia-Blätter in Teemischungen enthalten sein dürfen. Nachdem auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH) dies zuließ,[35] können entsprechende Teemischungen in Deutschland gehandelt werden. Der deutsche Süßstoffverband sieht der Einführung „erwartungsvoll entgegen“. Das Marktpotential könnte in den USA 700 Millionen Dollar erreichen, entsprechend hoch sind die Erwartungen für den europäischen Markt.[36]

Im November 2011 hat die EU-Kommission die Verarbeitung des natürlichen Stevia-Süßstoffs Steviolglycosid in Lebensmitteln und Getränken erlaubt. Die Verordnung tritt am 2. Dezember 2011 in Kraft.[37]

Österreich

Im österreichischen Parlament brachte am 20. Mai 2009 Norbert Hofer (FPÖ) einen Antrag für die Zulassung von Stevia ein.[38]

Deutschland

In einem seit 2002 laufenden Rechtsstreit zwischen der Mensch & Natur AG und dem Bundesland Bayern entschied 2004 das Verwaltungsgericht München, dass die Firma ihr Sortiment von Kräuter-, Gewürz- und Früchteteemischungen mit der Zutat von getrockneten Blättern der Stevia rebaudiana aus ökologischem Anbau weiter vermarkten darf.[39] Gegen dieses Urteil legte Bayern Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein. In mündlicher Verhandlung am 29. Juni 2009 entschied der BayVGH, zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und so lange das Berufungsverfahren auszusetzen.[40][41] Das abschließende Urteil des BayVGH vom September 2011 erlaubt der Firma den Verkauf von Teemischungen mit Stevia. Dieser gekochte Tee darf etwa als Süßungsmittel in Bio-Joghurts verwendet werden.[35]

Frankreich

Wie bereits am 16. Juni 2009 von der französischen Agentur für Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit (AFSSA) angekündigt,[42] wurde mit einem Erlass vom 26. August 2009 Rebaudiosid A mit einer Reinheit von 97 % als Lebensmittelzusatzstoff in Frankreich vorerst für eine Dauer von zwei Jahren zugelassen.[43]

Schweiz

In der Schweiz wurde Ende August 2008 die bisher an die EU angelehnte Praxis gelockert, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Freiburger Getränkeproduzenten STORMS erlaubte, ein Produkt mit Stevia-Extrakt zu süßen. Da der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe neue Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, will das BAG fortan die Verwendung von Stevia-Extrakt auf Gesuch hin bewilligen, sofern eine Notwendigkeit für dessen Nutzung vorliege. In Folge dieser Praxis sind seit Beginn des Jahres 2010 zahlreiche Produkte in der Schweiz mit Stevia als Süßstoff erhältlich. Die Firmen Assugrin und MedHerbs-Schweiz verkaufen zudem bei den großen Detailhändlern Stevia-Süßstoff als Pulver oder Tabletten. Für viele Hersteller ist die Schweiz ein Stevia-Testmarkt.[44][45]

Empfehlung der FAO/WHO

Die gemeinsame Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives - JECFA) von WHO und FAO kam auf der Grundlage von Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine Aufgabe der Kommission ist es, die gesundheitliche Bedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen und Empfehlungen für deren Verwendung zu geben. Hierzu gehören Festlegungen über die Reinheit der Zusatzstoffe sowie deren maximal zulässige Tagesdosis, den so genannten ADI-Wert.

Inzwischen (69. Treffen 2008 in Rom) wurde für Stevia bzw. für den Extrakt ein ADI-Wert festgelegt. Für Steviolglycoside wurde der 2004 vorläufige ADI-Wert nach der Eingabe zusätzlicher wissenschaftlicher Studien am 4. Juli 2008 auf 4 mg/kg Körpergewicht, bezogen auf Steviol, pro Tag verdoppelt.[46]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Stevia rebaudiana – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. 400 mg Stevioside = 0,4 g – bei einem Steviosidgehalt von 10 % entsprechend 0,4 g × 10 und damit exakt 4 g Steviablätter.

Einzelnachweise

  1. Thieme Chemistry (Hrsg.): Eintrag zu Steviosid im Römpp Online. Version 3.14. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2011, abgerufen am 16. November 2011.
  2. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu „Stevia rebaudiana“ im Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen. Abgerufen am 16. November 2011.
  3. a b Venkata Sai Prakash Chaturvedula, John F. Clos, Joshua Rhea, Dennis Milanowski, Ulla Mocek, Grant E. DuBois, Indra Prakash: Minor diterpenoidglycosides from the leaves of Stevia rebaudiana; Phytochemistry Letters, Vol. 4 (3), September 2011, S. 209–212. doi:10.1016/j.phytol.2011.01.002.
  4. ORF-AT: Pflanzlicher Süßstoff verhindert Karies
  5. VERORDNUNG (EU) Nr. 1131/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden. Amtsblatt der Europäischen Union, L 295/205, 12. November 2011.
  6. Mehr Transparenz bei Lebensmittelzusätzen. Europäische Kommission, abgerufen am 14. November 2011.
  7. EFSA
  8. EFSA
  9. Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)
  10. Grünes Licht für Stevia
  11. Europaweite Zulassung von Stevia erwartet
  12. Naturwiss. Rundsch. 27, 231ff. (1974).
  13. Barbara Simonsohn in: Stevia. Sündhaft süß und urgesund: Eine Alternative zu Zucker und Süßstoffen. Windpferd Verlagsgesellschaft mbH, Oberstdorf, ISBN 3-89385310-3.
  14. Medon, P.J. et al.: Safety assessment of some Stevia rebaudiana sweet principles. in. Federation Proceedings, Bd. 41, 1982, S. 1568.
  15. a b J.M. Pezutto, C.M. Compadre, S.M. Swanson, D. Nanayakkara, A.D. Kinghorn: "Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic", Proc Natl Acad Sci U.S.A., April 1985, Bd. 82, S. 2478–2482; PMID 3887402; PMC 397582.
  16. http://www.welt.de/wirtschaft/article1083396/Coca-ColaUS95testetUS95KrautUS95alsUS95Zuckerersatz.html
  17. Provisorische Einzelbewilligungen für Steviol Glykoside gemäss Art. 2 Abs. 1 ZuV durch schweizerisches Bundesamt für Gesundheit (BAG) – PDF-Datei.
  18. http://www.foodnavigator-usa.com/Legislation/Stevia-sweetener-gets-US-FDA-go-ahead
  19. Notice to the U.S. Food and Drug Administration (FDA) that the use of Rebiana (Rebaudioside A) derived from Stevia rebaudiana, as a Food Ingredient is Generally Recognized as Safe (GRAS) PDF-Datei (englisch)
  20. Pressemitteilung der Universität Stuttgart/Hohenheim vom 15. September 2009
  21. EFSA: EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden. Pressemitteilung vom 14. April 2010. (abgerufen am 19. Juli 2010)
  22. 3sat-nano
  23. Schweiz lockert Verbot für Süssstoff-Pflanze Stevia, NZZ Online, 5. September 2008.
  24. Daniel Sägesser, Migros-Magazin, Nr. 17, 20. April 2009, S. 33: Die Getränkerevolution — Natürlich, süss, kalorienfrei — Stevia (PDF; 102 kB)
  25. Stern TV (RTL) vom 18. Februar 2009; befragt wurden einige Personen im Publikum und in einem Filmbeitrag.
  26. Melis MS. "Effects of chronic administration of Stevia rebaudiana on fertility in rats", J Ethnopharmacol., 1999 Nov 1; 67(2), S. 157–161; PMID 10619379.
  27. a b Oliveira-Filho RM., OA Uehara, CA Minetti and LB Valle: "Chronic administration of aqueous extract of Stevia rebaudiana (Bert.) Bertoni in rats: endocrine effects", General Pharmacology, Bd. 20, 1989, S. 187–191; PMID 2785472.
  28. Yodyingyuad V, Bunyawong S "Effect of stevioside on growth and reproduction", Hum Reprod., 1991 Jan; 6(1), S. 158–165; PMID 1874950.
  29. Planas GM, Kucacute J.: "Contraceptive Properties of Stevia rebaudiana", Science, 1968 Nov 29; 162(3857), S. 1007–1010; doi:10.1126/science.162.3857.1007; PMID 17744732.
  30. Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)
  31. Wasuntarawat C., P Temcharoen, C Toskulkao, P Mungkornkarn, M Suttajit and T Glusukon: "Developmental toxicity of steviol, a metabolite of stevioside, in the hamster", Drug & Chemical Toxicology, 1998, 21, S. 207–222; PMID 9598301.
  32. Zuckerfreie Süße kommt nur in der Schweiz an (3sat.de, abgerufen am 17. November 2011)
  33. Pressemitteilung der Konsumo GmbH: Natursüßstoff Stevia - Als Badezusatz zugelassen, als Lebensmittel verkauft, 30. Juni 2009 - 14:49.
  34. Diversification for tobacco growing farms by the alternative crop stevia rebaudiana bertoni (DIVAS) Funded under 7th FWP (Seventh Framework Programme)
  35. a b Otto Fritscher: Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze Bahn frei für den grünen Süßstoff. Meldung in der SZ vom 27. September 2011.
  36. Dradio: Umwelt und Verbraucher vom 14. April 2011.
  37. EU gibt grünes Licht lebensmittelpraxis.de, 16. November 2011.
  38. http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00024/fnameorig_161263.html
  39. wib: "Stevia" darf weiterhin den Tee versüßen. In: Merkur-Online. Vom 15. Mai 2004.
  40. Pressemitteilung des BayVGH vom 29. Juli 2009.
  41. Beschluss des BayVGH vom 1. Juli 2009.
  42. Avis de l’Agence française de sécurité sanitaire des aliments sur un projet d’arrêté relatif à l’emploi de rébaudioside A extrait de Stevia rebaudiana en tant qu’additif alimentaire [1]
  43. Journal officiel de la République Française du 6 septembre 2009, édition n°206, Arrêté du 26 août 2009 relatif à l'emploi du rébaudioside A (extrait de Stevia rebaudiana) comme additif alimentaire [2]
  44. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/ein_fremdes_kraut_versuesst_die_schweiz_1.5216181.html
  45. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Stevia Rebaudiana – Süßkraut
  46. FAO Fact Sheet: Steviol glycosides. Final 5. November 2008 (PDF; 88 kB)
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