Toleranzbethaus

Toleranzbethaus
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Das Toleranzpatent von 1781

Toleranzpatente bezeichnen Toleranzedikte Kaiser Josephs II. im Rahmen seiner Reformen (siehe: Josephinismus), die den im Erzherzogtum Österreich zuvor diskriminierten Minderheiten eine freiere Ausübung ihrer Religion ermöglichten. Der Vorrang der Katholischen Kirche blieb aber weiterhin bestehen.

Die Toleranzpatente können als das Ende der Gegenreformation angesehen werden.

Inhaltsverzeichnis

Toleranzpatente Josephs II.

Patent von 1781

Das Patent vom 13. Oktober 1781 ermöglichte den durch den Westfälischen Frieden anerkannten protestantischen Kirchen (Lutheranern und Reformierten) und den Orthodoxen in den Habsburger Kronländern erstmals seit der Gegenreformation wieder die Religionsausübung (siehe: Evangelische Kirche H.B. in Österreich für das Helvetische Bekenntnis und Evangelische Kirche A.B. für das Augsburger Bekenntnis). Die Böhmischen Brüder blieben weiterhin illegal. Diese Religionsausübung war jedoch weiterhin mit Auflagen verbunden:

  • Die Eheschließung musste als offizieller Akt weiterhin in der Hand der staatsnahen katholischen Kirche bleiben.
  • Protestantische Bethäuser unterlagen, ähnlich den 100 Jahre zuvor zugelassenen Artikularkirchen in der heutigen Slowakei, diskriminierenden baulichen Beschränkungen. Sie durften äußerlich nicht wie Kirchen, sondern mussten wie Bürgerhäuser aussehen. So waren zum Beispiel Rundfenster nicht gestattet. Außerdem mussten sie zumindest 50 m von einer Hauptstraße entfernt liegen und einen von der Hauptstraße abgewandten Eingang haben. Sie durften insbesondere keinen Turm besitzen. Außerdem durfte ein Bethaus nur dann errichtet werden, wenn sich in einem gewissen Gebiet zumindest 100 Familien oder 500 Einzelpersonen zum evangelischen Glauben bekannten.

In der Folge zeigte sich, dass in einigen Gebieten Österreichs durch einen Geheimprotestantismus die Traditionen über rund eineinhalb Jahrhunderte bewahrt werden konnten. So bekannte sich zum Beispiel in Gosau im Salzkammergut beinahe die gesamte Bevölkerung als „akatholisch“, wie man die Protestanten - auch amtlich - abfällig nannte.

Im Einzelnen lässt sich die Bildung evangelischer Gemeinden, sogenannter Toleranzgemeinden, aus geheimprotestantischen Gruppierungen unmittelbar nach dem Toleranzpatent in Österreich wie folgt quantifizieren (außerhalb von Wien, Graz und unter Weglassung des Burgenlandes; Personenzahlen für ca. 1800 geschätzt, außer wenn anders angegeben):

Oberösterreich:

Niederösterreich:

Steiermark:

Das älteste weitgehend erhaltene und dem ursprünglichen Zweck dienende Toleranzbethaus Österreichs in Neukematen/OÖ, errichtet 1783, Turmbau 1878-81, Renovierung 2001-04.
Das Toleranzbethaus in Einöde, Gemeinde Treffen am Ossiacher See, Kärnten, Österreich
Evangelisches Diözesanmuseum (früher Toleranzbethaus) in Fresach, Kärnten, Österreich

Kärnten:

Liste erhaltener Toleranzbethäuser

Mit den zunehmenden Freiheiten wurden manche der genannten Häuser, ihrer Nutzung entsprechend, äußerlich während der vergangenen zweihundert Jahre mehr oder weniger Kirchen angepasst und sind manchmal, wie etwa in Wien und Graz, nicht mehr als Toleranzbethäuser erkennbar. Sehr ursprünglich geblieben und in dieser Form immer noch genützt ist das Watschiger Toleranzbethaus.

Patent von 1782

Im Patent von 1782 wurde auch Juden größere Freiheiten in der Religionsausübung zugestanden.

Siehe auch: Jüdische Emanzipation

Patent von 1785

Durch das Patent vom 11. Dezember 1785 wurde die Freimaurerei legalisiert, die Zahl der zugelassenen Logen aber zugleich beschränkt.

Siehe auch: Geschichte der Freimaurerei

Erschwernis des Übertritts

Ab 1787 wurde der Übertritt von der katholischen zur evangelischen Kirche dadurch wieder erschwert, dass man sich einem sechswöchigen Glaubensunterricht unterziehen musste. Hintergrund dieser Maßnahme war zum Einen, dass sich in einigen Gebieten Österreichs - nordöstlich von Wels in Oberösterreich, Inneres Salzkammergut, rund um Schladming in der Steiermark und in Oberkärnten - teilweise mehr als die Hälfte der Bevölkerung zum evangelischen Glauben bekannten, was besonders bei den regionalen katholischen Kirchenstellen Besorgnis erregte. Zum Anderen nutzten aber auch manche Evangelische das verbreitete Unwissen mancher Katholiken in Glaubensfragen dazu aus, um möglichst rasch die für ein Bethaus erforderliche Personenanzahl zu erreichen.

Weitere Entwicklung

In Folge der politischen Umwälzungen von 1848/49 wurden auch zahlreicher Beschränkungen für die Protestanten aufgehoben. Den abfälligen und amtlich verwendeten Begriff „akatholisch“ ersetzte man durch „Evangelische der Augsburger oder Helvetischen Konfession“. Die baulichen Beschränkungen für Kirchengebäude wurden aufgehoben. Schon am 23. Mai 1849 erfolgte in Wels die Grundsteinlegung für die erste protestantische Kirche in Österreich mit Turm. Fast alle Bethäuser erfuhren einen Umbau, um dem äußerlichen Erscheinungsbild einer Kirche zu entsprechen.

Erst 1861 erhielten die Protestanten im Protestantenpatent weitgehende Freiheit ihrer Religionsausübung, der Staat zog sich auf Aufsichtspflichten zurück.

Das Protestantengesetz von 1961 schließlich regelte das Verhältnis zwischen den evangelischen Kirchen und dem Staat neu im Sinne voller innerer Freiheit der Kirchen.

Siehe auch


Literatur

  • Günter Stemberger (Hg.): 2000 Jahre Christentum. Illustrierte Kirchengeschichte in Farbe. Herrsching: Pawlak, 1983, bes. Kapitel Theologie, Aufklärung und Idealismus, S. 539 ff. ISBN 3-88199-122-0
  • Karl R. Popper: Zum Thema Freiheit, in: Ders.: Alles Leben ist Problemlösen. Über Erkenntnis, Geschichte und Politik. München: Piper, 8. Aufl., 2004, S. 155-172. ISBN 3-492-22300-1

Weblinks


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