Elektroschockpistole

Elektroschockpistole
Der M-26-TASER in der nicht-zivilen Version
Der X-26-TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.

Eine Elektroschockpistole oder Distanz-Elektroimpulswaffe, kurz Taser, ist eine pistolenähnliche Elektroimpulswaffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile in Richtung der Zielperson abschießt und über die mit den Projektilen verbundenen Drähte elektrische Impulse von der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson überträgt, wodurch diese einen oder mehrere elektrische Schläge erleidet.

Inhaltsverzeichnis

Idee

Die Kurzbezeichnung TASER ist ein Akronym des Begriffs Thomas A. Swift’s Electric Rifle aus dem Jugendbuch Tom Swift and His Electric Rifle von Victor Appleton (1911). Dort wird die Idee beschrieben, Menschen mit blauen Bällen aus Elektrizität zu betäuben. Der Erfinder Jack Cover hatte dieses Buch als Kind gelesen und begann Ende der 1960er Jahre die Entwicklung des Tasers, der ursprünglich zur Abwehr von Flugzeugentführern gedacht war. Unmittelbaren Anlass dazu gab ihm ein Zeitungsbericht über einen Unfall, bei dem ein Mann in eine Stromleitung gefallen und dadurch anschließend einige Zeit reglos war. 1972 meldete Cover seinen Taser, zunächst noch als Feuerwaffe, zum Patent an.

Funktionsprinzip

Distanzmodus

Übung mit einer Elektroschockpistole im Distanzmodus

Im Distanzmodus werden aus einer Kartusche zwei Projektile abgefeuert, die eine Geschwindigkeit von etwa 50 m/s erreichen. An den Projektilen sind isolierte Drähte angebracht, die die elektrischen Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson übertragen.

Die Projektile sind mit Nadeln versehen, Treibmittel ist beim Taser von Taser International Druckgas, beim Taser von Taserton und beim Stinger Schießpulver. Die Projektile werden nicht parallel verschossen, damit sie mit einem höheren Abstand auf der Körperoberfläche einschlagen. Die Nadeln sind mit Widerhaken, ähnlich einem Angelhaken, versehen und sollen möglichst im hautnahen Körpergewebe des Opfers stecken bleiben.

Die Wirkung ist in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Wo dringen die Nadelelektroden in den Körper ein? Welche Nerven und Muskeln liegen im Strompfad? Grundsätzlich ist ein Strompfad, der die Herzregion einschließt, als potenziell gefährlich anzusehen.
  • Welchen Abstand haben die Nadeln? Je größer der Abstand ist, desto größer ist der Strompfad, desto mehr Nerven und Muskeln sind betroffen, damit steigt die Wirkung. Es ist aber noch nicht geklärt, ob Elektroschockwaffen die Nervenfasern, die Muskeln, die Übergänge von den Nervenfasern zu den Muskeln oder eine Kombination dieser drei beeinflussen.
  • Wird die Kleidung durchschlagen und dringen die Nadelelektroden in den Körper ein, oder wird der Elektroschock nur über eine Funkenentladung auf den Körper übertragen?
  • Wie tief dringen die Nadelelektroden ein? (Körperwiderstand)

Die Reichweite beträgt bis zu etwa 10 m, die Kapsel durchdringt Kleidung bis zu einer Stärke von 5 cm (Herstellerangabe Stinger Systems).

Eine Elektroschockpistole kann mit der eingeführten Kartusche nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein einmal getroffener Gegner mehrmals unter Strom gesetzt werden. Dazu muss nur der Abzug entsprechend oft betätigt werden. Die verbrauchte Kartusche kann durch Tastendruck nach vorne weggezogen und innerhalb weniger Sekunden durch eine neue ersetzt werden. Eine Elektroschockpistole ist entweder mit einem konventionellen Visier oder mit einem Laservisier ausgerüstet.

Kontaktmodus

Im Kontaktmodus wird der Taser im Körperkontakt mit dem Gegner zum Zufügen von Elektroschocks eingesetzt.

Modelle

Die bekanntesten Modelle sind zurzeit die Modelle Taser der Firmen Tasertron, Taser International und Stinger. Einfachere Modelle, getarnt als Taschenlampe, sind schon seit den 1970er Jahren in Gebrauch. Bei Distanz-Elektroimpulsgeräten von Taser International handelt es sich technisch gesehen um Druckluftwaffen, während die Modelle der Firma Stinger Feuerwaffen sind.

Wirkung

Zusätzlich zur Wirkung einer Elektroimpulswaffe entstehen beim Distanzmodus zusätzliche Gefahren. Es können unabhängig von den elektrischen Impulsen Organe wie Augen oder nahe der Körperoberfläche gelegene Arterien verletzt werden. Weiterhin können Wunden bei Entfernung der Widerhaken entstehen.

Eine Studie von CBC hat ergeben, dass 4 von 41 eingesetzten Waffen eine deutlich höhere Stromstärke lieferten als vom Hersteller angegeben. Sie lieferten statt der angegebenen Spitze von 3,3 Ampere bis zu 5 Ampere.[1]

Rechtliche Rahmenbedingungen

Taser durften in Deutschland bis 1. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegen Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten. Für den Handel mit verbotenen Waffen ist nach dem Waffengesetz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Verwendung

Die Waffen sollen verwendet werden, um Angreifer, Randalierer, fliehende oder mit Suizid drohende Personen kurz durch Versagen der Kontrolle über die Muskeln und Schmerz handlungsunfähig zu machen.

Durch die Verwendung einer nicht-tödlichen Waffe sollen Schäden beim Opfer vermieden werden. Elektroschockpistolen stellen eine Eskalationsstufe unter den eigentlichen Schusswaffen mit geringerem Todesrisiko dar.

Die Waffe dient auch der Selbstverteidigung der Polizeivollzugsbeamten.

Weil Elektroschockpistolen dem Opfer große Schmerzen bereiten und dabei vergleichsweise geringe (bleibende) physische Schäden anrichten, eignen sie sich besonders gut, um ein Opfer zu quälen, ohne dass dieses es ohne weiteres (über körperliche Schäden) nachweisen kann (siehe →Weiße Folter). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen erfolgreich strafrechtlich verfolgt wird, ist dementsprechend gering. Die Neigung derjenigen, die im Besitz einer solchen Elektroschockwaffe sind, diese ohne Not anzuwenden, ist aus diesem Grund hoch anzusetzen.[2] Um diesem Vorwurf zu begegnen, besitzen behördlich benutzte Elektroschockpistolen Einrichtungen, die den Verwender identifizieren sollen, zum Beispiel in Form von mit Seriennummer versehenem Konfetti, das mit den Projektilen verschossen wird, oder von Videokameras, die mit dem Entsichern der Waffe aktiv werden. Weiterhin lassen sich Einsatzparameter über eine Computerschnittstelle der Waffe auslesen.

Elektroschockpistolen werden derzeit fast ausschließlich von Polizeieinsatzkräften genutzt.

Verwendung im Polizeidienst

Deutschland

In Hamburg verabschiedete der CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust und Innensenator Udo Nagel im Juni 2005 ein neues Polizeigesetz, das unter anderem auch die Einführung von Taser-Waffen vorsieht. Nach der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes am 14. Dezember 2005 sind nach Art. 61 neben Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und Handgranate auch „Elektroimpulsgeräte und vergleichbare Waffen“ als Waffen der bayerischen Polizei zulässig. In Bremen werden Taser von den Spezialeinheiten MEK und SEK eingesetzt.[3]

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hat 2006 den Polizei-Spezialeinsatzkommandos aller Bundesländer die Anschaffung von Tasern empfohlen. Die Bundespolizei selbst dagegen war auch 2009 nicht mit Elektroimpulsgeräten ausgestattet und beabsichtigt auch nicht deren Anschaffung. Ebenso werden im Justizvollzugsdienst und auch bei der Bundeswehr keine entsprechenden Geräte verwendet. Bei den Streitkräften erfolgt nur eine Erprobung.[4]

Schweiz

Der X-26-TASER in der Polizei-Version

Am 26. Juli 2003 wurde vom Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen die Verwendung der Waffen Advanced Taser M26 und TASER X-26 EMD (EMD steht hier für „elektro-muskulare Disruption“) durch die Polizeibehörden genehmigt. Beide Waffen geben beim Auftreffen der beiden Elektroden einen schwachen, hochfrequenten Strom (ca. 2,1 mA) mit hoher Spannung (50.000 Volt) für ca. 5 Sekunden ab. Die Übertragung erfolgt per Kabel mit verschiedenen Drahtlängen (4,5 m, 6,4 m, 7,6 m und 10,6 m).

Die Elektroschockwaffe wird autonom von den verschiedenen Polizeikorps eingekauft, daher ist eine Übersicht nicht ganz einfach.

Einsatz in Kantonen:[5]

Ex-Bundesrat Christoph Blocher (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, EJPD) hat nach Angaben von Parteimitgliedern einen Taser an sich selbst ausprobiert und war von den „Vorzügen des Geräts“ angetan.[6]

Österreich

Polizei

Im Februar 2006 wurden probeweise die ersten 20 TASER X26 bei der Bundespolizei in Oberösterreich eingeführt. Inzwischen sind Taser auch bei Polizisten in allen anderen Bundesländern sowie beim Einsatzkommando Cobra und bei der Sondereinheit WEGA in Gebrauch. Der erste Einsatz eines Tasers durch einen Polizisten erfolgte im Juli 2006 gegen einen flüchtenden Profieinbrecher in Linz. Dieser wurde aus rund zwei Metern Entfernung getroffen, er rappelte sich jedoch nach wenigen Sekunden wieder auf und konnte schließlich erst nach einem zweiten Schuss überwältigt werden.

Nach einem Taser-Einsatz sind die Beamten verpflichtet, einen Rettungswagen zu verständigen (wenn nicht bereits am Ort) und den Getroffenen ärztlich untersuchen zu lassen. Ein Arzt entscheidet daraufhin, ob die Person für eine weitere Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden muss oder nicht. Die Pfeil-Elektroden dürfen ausschließlich von einem Arzt aus dem Körper des Getroffenen entfernt werden, Polizisten beschränken sich auf das Abtrennen der Kabel, so dass zwischen Taser und Elektroden keine Verbindung mehr besteht.[7]

Justizwache

Bei der Justizwache hingegen wird der Taser bereits seit November 2004 in den Justizanstalten verwendet. Eingeführt wurde er, nachdem ein randalierender Häftling der Justizanstalt Stein erst unter dem Einsatz von 15 Beamten überwältigt werden konnte und dabei elf Beamte verletzt wurden. Der Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray hatte sich als ineffektiv erwiesen. Im Februar 2008 wurde der Einsatz des Tasers aufgrund eines UN-Berichts gegen Folter verboten, jedoch im Juni 2009 von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unter Auflagen wieder erlaubt.

Erst wenn sich sämtliche andere Mittel zum Brechen des Widerstandes eines Häftlings (z.B. Körperkraft, Schlagstock, Pfefferspray) als nicht zielführend erwiesen haben, darf der Taser in Erwägung gezogen werden. Zuerst werden die medizinischen Daten des Insassen geprüft, dann müssen trotzdem noch Sanitätsbeamte, Pflegepersonal und Ärzte anwesend sein, die den später getroffenen Häftling untersuchen und ggf. behandeln müssen. Der Taser selbst darf nur von besonders geschultem Personal und nur auf Anordnung des Anstaltsleiters eingesetzt werden. Vor dem Gebrauch muss der Einsatz des Tasers dem Häftling gegenüber noch ausdrücklich angekündigt werden. Sollte der Häftling dieser letzten Aufgabe-Aufforderung nicht nachkommen, muss der folgende Taser-Einsatz mit löschsicheren Video- und Audiogeräten festgehalten werden. Anschließend wird ein umfassender Bericht erstellt, der von der Dienstbehörde genauestens geprüft wird.

Zwischen November 2004 und Februar 2008 war der Taser zwölfmal in Gefängnissen eingesetzt worden, dabei erlitt niemand bleibende Schäden. In sieben weiteren Fällen reichte die bloße Androhung eines Taser-Einsatzes aus, um eine Person zum Aufgeben zu bewegen.[8]

England und Wales

Im November 2008 wurde bekannt, dass das britische Innenministerium 10.000 Taser bestellt hat. Rund 30.000 Polizeibeamte sollen im Umgang der Waffe trainiert werden. Alan Campbell, im britischen Innenministerium für die Verbrechensbekämpfung zuständig, bezeichnete das Risiko der Waffen als gering.[9]

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten werden von der Polizei Elektroschockpistolen verwendet.

Kritik

Kritiker wie Amnesty International befürchten eine Herabsetzung der Schwelle zur Anwendung durch die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe und verweisen als Beleg auf entsprechende Fälle in den USA.[10]

Da Elektroschockpistolen beim Opfer starke Schmerzen hervorrufen, können sie Kritikern zufolge auch zur inadäquaten Durchsetzung von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten missbraucht werden. Als Beispiel wurden Fälle aus den USA zitiert, bei denen Taser im Rahmen einer normalen Fahrzeugkontrolle zur Anwendung kamen. In einem auf Video dokumentierten Fall hatte eine Frau sich bei einer Fahrzeugkontrolle geweigert, ihre Zigarette zu löschen, ein Telefongespräch zu beenden und aus dem Auto zu steigen, daraufhin wendeten Polizeibeamte mehrmals den Taser auf sie an, auch als sie bereits auf dem Boden lag.[11]

Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells Taser X-26 eine Form von Folter sei.[12] Weiterhin sind Elektroschockwaffen ideal zur Folter geeignet, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Ein Schock ist sehr schmerzhaft, aber im Nachhinein nicht nachzuweisen, wenn es nicht zu bleibenden Schäden gekommen ist (siehe →Weiße Folter).

Tödliche Wirkung

Die Aussagen zur tödlichen oder nicht tödlichen Wirkung des Tasers sind widersprüchlich. So bezeichnet Taser International ihr Produkt als „nicht-tödliche Waffe“ und wirbt auf ihrer Homepage mit dem Slogan Saving lives every day („Rettet täglich Leben“). Nach einer Studie von Amnesty International von 2008 starben seit 2001 allein in den USA 331 Menschen während oder nach dem Einsatz der Waffe, wobei in etwa 40 Fällen gerichtsmedizinische Gutachten den Einsatz der Waffe als Teil der Ursache oder Ursache des Todes auswiesen.[13] Eine medizinische Studie, die Verletzungen zur Anzahl der Taser-Einsätze in Beziehung setzte, kam zu dem Ergebnis, dass bei einer Stichprobe von rund 1000 Taser-Einsätzen in den USA zwischen 2005 und 2007 nur drei Personen tatsächlich ins Krankenhaus eingeliefert wurden.[14]

Die Pistole konnte ebenso selten mit Sicherheit als unmittelbare Todesursache ausgeschlossen wie nachgewiesen werden. Nach Vorfällen mit Todesfolge wurden meist keine eingehenden forensischen Untersuchungen, sondern eher statistische Auswertungen vorgenommen. Korrekt ist die Elektroschockpistole also eher als „weniger tödliche Waffe“ (less lethal weapon) einzustufen, und Stinger Systems kennzeichnet das Konkurrenzprodukt mit beiden Formulierungen.

Nach Angaben der Zeitung „Arizona Republic“ seien im Zeitraum von 1999–2005 167 Menschen in den USA und Kanada nach Angriffen mit einer Taserwaffe gestorben.[15] In 27 Fällen hätten Gerichtsmediziner erklärt, der Taser sei eine Todesursache, habe zum Tod beigetragen oder könne als Todesursache nicht ausgeschlossen werden.

In Kanada, wo die Waffen ausschließlich Polizeikräften zugänglich sind, wurden zwischen Juli 2003 und November 2007 18 Todesfälle registriert. Am 14. Oktober 2007 kam der polnische Immigrant Robert Dziekański in Vancouver durch Tasergebrauch ums Leben. Die Aktion der kanadischen Polizei wurde auf einem zeitweise beschlagnahmten Privatvideo festgehalten. Das Video löste weltweite Kritik aus, da die vier kanadischen Polizisten den unbewaffneten Mann 27 Sekunden nach der ersten Ansprache ohne Notwendigkeit mit einem Taser beschossen hatten, um ihn unmittelbar danach, schmerzerfüllt schreiend auf dem Boden liegend, mit weiteren Tasern zu beschießen.[16] Nach diesem Zwischenfall starben bis Ende November 2007 drei weitere Personen nach dem Einsatz von Tasern durch kanadische Polizisten.

Befürworter des Tasers vertreten die Auffassung, dass der Einsatz von Tasern den Schusswaffengebrauch in vielen Fällen vermeiden könne. Daher sind Statistiken über den Einsatz auch vor dem Hintergrund der vermiedenen Schäden an Leib und Leben zu beurteilen. Daten hierzu lassen sich jedoch allenfalls schätzen.

Schutz

Schutz gegen eine Elektroschockwaffe bietet das Tragen einer Weste aus Material mit hoher Leitfähigkeit (zum Beispiel Aluminium). Selbst wenn die Nadeln die Weste durchdringen, verursacht das Metall einen elektrischen Kurzschluss zwischen den beiden Elektroden. Die Weste bietet keinen Schutz, wenn der Träger an einer nicht von der Weste bedeckten Stelle (zum Beispiel Gesicht oder Hände) getroffen wird.

Literatur

Weblinks

 Commons: Elektroschockpistole – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Analysis of the quality and safety. In: CBC.ca. August 2008, abgerufen am 15. Februar 2009 (PDF, engl.).
  2. Florian Rötzer: Elektroschockwaffen zur Disziplinierung. In: Telepolis. 19. September 2007, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  3. Evil Daystar: Zum Taser EInsatz in Bremen
  4. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611961.pdf
  5. 50000 Volt gegen Renitenz. In: Augenauf. Dezember 2005, abgerufen am 14. Februar 2009.
  6. Blocher liess sich beschiessen. In: SF Tagesschau. 12. November 2007, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  7. Elektroimpulswaffe der Bundespolizei. Information für den Rettungsdienst
  8. Der Einsatz der Elektroimpulswaffe „Taser“ in Justizanstalten
  9. Holger Dambeck: Briten rüsten Polizei mit Tasern aus. In: Spiegel Online. 24. November 2008, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  10. Amnesty International's continuing concerns about taser use. In: Amnesty International USA. Abgerufen am 17. Dezember 2008 (engl.).
  11. How One Tasing Unfolded in Boynton Beach. In: PalmBeachPost.com. Abgerufen am 17. Dezember 2008 (MOV, engl.).
  12. COMMITTEE AGAINST TORTURE CONCLUDES THIRTY-NINTH SESSION. In: United Nations Office at Geneva. 23. November 2007, abgerufen am 17. Dezember 2008 (engl.).
  13. Less than "Lethal"? In: Amnesty International. 2008, abgerufen am 27. Oktober 2010.
  14. DER SPIEGEL: Tausendmal getasert – drei im Krankenhaus
  15. http://www.raidh.org/RAIDH-devoile-la-liste-des-167.html
  16. Sueddeutsche.de, Taser-Tod in Vancouver – Elektroschocks, Lügen und Videos, 9. Juli 2009

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