Antiziganismus

Antiziganismus

Antiziganismus (frz. tsiganeZigeuner“ und -ismus) ist ein in Analogie zu „Antisemitismus“ gebildeter Fachbegriff für „Zigeunerfeindlichkeit“. Er bezeichnet die von Stereotypen, Abneigung und/oder Feindschaft geprägten Einstellungskomplexe gegen als „fremd“ und als „Zigeuner“ wahrgenommene Menschen und Gruppen sowie die durch solche Einstellungen bedingten oder mitbedingten Formen gesellschaftlicher und staatlicher Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung bis hin zu Vertreibung, Pogromen, Internierung, Zwangssterilisierung und staatlich organisiertem Völkermord (Porajmos).

Antiziganismus richtete und richtet sich in erster Linie gegen die in einem rassistischen und herabwürdigenden Sinn mit unterschiedlichen mehrheitsgesellschaftlichen Etiketten („Zigeuner“, „heidens“ usw.) belegten, ursprünglich aus Indien stammenden und seit dem Spätmittelalter nach Europa zugewanderten Roma, unter denen in Mitteleuropa Sinti die am längsten beheimatete und bis heute zahlenmäßig stärkste Untergruppe sind.

Antiziganismus konnte und kann daneben auch die Angehörigen eines umfangreichen Spektrums sozial Deklassierter und Marginalisierter betreffen, weil ihre sozioökonomische Situation – historisch als „Fahrende“, heute vor allem als randständige Bewohner von Peripheriesiedlungen – der der „Zigeuner“ ähnelt und die mit diesem Begriff einhergehenden Stereotypen auf sie anwendbar zu sein scheinen. Hierzu gehören die im mittel- und oberdeutschem Sprachgebiet mit ihrer Eigenbezeichnung als Jenische bekannten Gruppen, irische Pavee oder niederländische woonwagenbewoners. Wiewohl sie nach Sprache, Selbstbild und Kultur sowie nach ihrer Herkunft aus der europäischen Mehrheitsbevölkerung von Sinti und Roma zu unterscheiden sind und ausweislich der verschiedenen regionalen mehrheitsgesellschaftlichen Bezeichnungen stets auch unterschieden wurden und werden, boten und bieten sich auch bei ihnen Ansätze für antiziganistische Ressentiments.

Inhaltsverzeichnis

Landläufige und wissenschaftliche Stereotype

Antiziganismus ist geprägt von Stereotypen, die „Zigeunern“ negativ bewertete Eigenschaften zuschreiben wie ununterdrückbares „ewiges Wandern“, kriminelle Veranlagung, Unfähigkeit zu vorsorgender Lebensplanung und Wirtschaftsweise, Arbeitsscheu, Unzuverlässigkeit, Feigheit, Hinterhältigkeit, Unsauberkeit, mangelnde Ordnungsliebe, Streitlust, aber auch ambivalent oder positiv bewertete Eigenschaften wie magische und wahrsagerische Fähigkeiten, große Freiheitsliebe, starke erotische Ausstrahlung, besondere rhythmische und musikalische Fähigkeiten sowie manuelles und körperliches Geschick bei kriminellen oder bestimmten handwerklichen und schaustellerischen Tätigkeiten. Antiziganistische Stereotype beinhalten in Hinsicht auf die Körperlichkeit von „Zigeunern“ physiognomische Merkmalszuschreibungen wie schwarzes Haar, schwarz „blitzende“ Augen, dunkle Hautfarbe und unregelmäßige Gesichtszüge.

In „Meyers Konversations-Lexikon“ (Ausgabe 1888) heißt es: „Was den Charakter der Zigeuner anlangt, so sind dieselben leichtsinnig, treulos, furchtsam, der Gewalt gegenüber kriechend, dabei rachsüchtig, im höchsten Grad cynisch und da, wo sie glauben es wagen zu können, anmaßend und unverschämt. Alle sind dem Betteln ergeben, gestohlen wird besonders von Weibern und Kindern“.[1]

In der deutschen rassetheoretischen und „kriminalbiologischen“ Forschung des Nationalsozialismus (Robert Ritter, Eva Justin, Adolf Würth)[2] wurden Auffassungen von der nicht ortsfesten Lebensweise der als „fremdrassig“ bezeichneten „Zigeuner“, ihres Sozial- und Wirtschaftsverhaltens und ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten anhand erbbiologischer Denkmuster um die Vorstellung erweitert, dass es sich bei Roma und ihren verschiedenen Untergruppen um ein auf einer möglicherweise steinzeitlichen Entwicklungsstufe von Wildbeuterkulturen zurückgebliebene Ethnie bzw. „Mischrasse“ handele. „Zigeuner“ hätten ihre erblich bedingten gesellschaftsschädlichen Anlagen im Lauf der Geschichte durch endogame Fortpflanzung perpetuiert oder durch sexuelle Kontakte zu marginalisierten Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung, deren „minderwertigem Abschaum“ u. ä., zusätzlich gefestigt und verstärkt.[3]. Jenische wurden von der NS-Forschung demgegenüber zwar nicht als „Fremdrassige“, aber ebenfalls als erbbiologisch minderwertiger und besonders gefährlicher „Menschenschlag“ betrachtet, der seine niederen Anlagen durch eine ständige Fortpflanzung in asozialen und kriminellen Milieus erworben oder gefestigt und durch Mischung mit „Zigeunern“ (Roma) auch an diese weitergegeben habe.[4]

Fortgeführt wurde diese Betrachtungsweise nach dem Ende des Nationalsozialismus bis hinein in die 1980er/90er Jahre von dem erbbiologisch und erbhygienisch orientierten Arzt und „Zigeunerberater“ deutscher Regierungen, Hermann Arnold. Als ein Außenseiter der „Bevölkerungswissenschaft“ führt in jüngerer Zeit Volkmar Weiss die antiziganistische Tradition fort, wenn er Sinti und Roma als eine „erbliche Unterschicht“ minderer „Bevölkerungsqualität“ zur Diskussion stellt, die durch eine im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung überdurchschnittliche Kriminalitätsrate bei unterdurchschnittlicher Intelligenz charakterisiert sei und sich zur Begrenzung des damit verbundenen gesellschaftlichen Konfliktpotenzials weniger für strukturell angelegte Förder- und Bildungsprogramme als für die bevölkerungssanitäre Maßnahme der Geburtenkontrolle empfehle.[5]

Geschichte des Antiziganismus

Vom Mittelalter bis zum Ersten Weltkrieg

Übergriffe und Feindseligkeiten gegen „Zigeuner“ lassen sich seit dem ausgehenden Mittelalter nachweisen. Nach einer Zeit der staatlichen Duldung im 15. Jahrhundert wurden Sinti und Roma 1496 und 1498 durch Reichstagsabschiede für vogelfrei erklärt.

1539 wurden sie aus Paris vertrieben, 1563 erfolgte die Vertreibung aus England unter Androhung der Todesstrafe. Im 17. Jahrhundert genossen „Heiden“, wie das volkstümliche Synonym für „Zigeuner“ lautete, das sie fälschlich außerhalb der christlichen Gemeinschaft stellte, zumindest in Mittel- und Westeuropa eine gewisse Schonung. Viele Männer standen im Militärdienst, ihre Familien waren im Tross der Einheiten tätig. Als Inhaber meist spezialisierter militärischer Aufgaben bis hin zum Offizier verdienten sie vergleichsweise gut und standen unter dem Schutz der jeweiligen Landesherren. Antiziganistische Vorstellungen finden sich in dieser Zeit vor allem in den Schriften „gebildeter“ Verfasser, die in der Regel nicht in einem lebendigen Kontakt zu den Objekten ihrer Beschreibungen standen. Im 18. Jahrhundert änderten sich die Lebensverhältnisse und die gesellschaftliche Situation der „Zigeuner“ grundlegend. Mit der Aufstellung stehender Untertanenheere verloren sie die hergebrachte Existenzgrundlage. In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts kam es zu einer Phase verschärfter Verfolgung, nachdem inzwischen „Zigeuner“ wie alles „herrenlose Volk“ nirgendwo mehr aufenthaltsberechtigt und ökonomisch in eine Randstellung gekommen war.

Während „Zigeuner“ ebenso wie auch weite Teile der Mehrheitsbevölkerung im letzten Jahrhundertdrittel mehr und mehr verarmten und verelendeten, wurden sie von der entstehenden „Völkerkunde“ entdeckt, die die vorhandenen antiziganistischen Beschreibungen nunmehr ausbaute und systematisierte. Außerordentlich einflussreich war der Göttinger Historiker Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann mit seiner Schrift „Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart und Verfassung, Sitten und Schicksale dieses Volkes“ (1783, 1787).

Bis ins 19. Jahrhundert war die europäische Bevölkerung weitgehend an ihr Dorf oder ihre Stadt ortsgebunden, z.B. aufgrund von Leibeigenschaft, von Grundbesitz, Bürgerrecht einer Stadt oder auch aufgrund gesetzlicher Regelungen. Gegenseitige soziale Kontrolle im Wohnumfeld, die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe und der „richtige“ Glauben waren in dieser Zeit wichtige Grundlagen des Zusammenlebens. Alle ortsungebundenen Bevölkerungsteile, wie fahrende Händler, Schausteller, Vagabunden etc. wurden damals generell als außerhalb der Gesellschaft stehend betrachtet und mehr oder weniger diskriminiert. Bei den „Zigeunern“ kamen fremde ethnische Herkunft, fremdes Aussehen, fremde Bräuche und Sitten, unterschiedlicher Glauben und weitgehender Entzug gegenüber sozialer Fremdkontrolle und oft Armut hinzu.

Bedingt durch das Ende der Leibeigenschaft in Rumänien migrierten nach 1864 viele dort lebende, bis dahin sesshafte Roma, besonders aus den Untergruppen der Lovara und Kalderascha nach West- und Mitteleuropa. Das Auftreten „ausländischer Zigeuner“ führte im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zu einer erneuten Konjunktur des Antiziganimus in Rechtsetzung und Medien: «[…] Was den Charakter der Z[igeuner]. anlangt, so sind dieselben leichtsinnig, treulos, furchtsam, der Gewalt gegenüber kriechend, dabei rachsüchtig, im höchsten Grad cynisch und da, wo sie glauben es wagen zu können, anmaßend und unverschämt. Alle sind dem Betteln ergeben, gestohlen wird besonders von Weibern und Kindern; offener Straßenraub ist fast ohne Beispiel […]» [6]. Eben diese Sichtweise fand auch in der Literatur Widerhall.[7]

In Deutschland wurden Verordnungen und Erlasse angeordnet, um dem Umherreisen der „Zigeuner“ Herr zu werden.[8] Die Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens von 1906 umfasste ein Verbot des „Reisens in Horden“, wodurch die Familien und Gemeinschaften der Roma vor existenzielle Schwierigkeiten gestellt wurden.[9]

Im Ersten Weltkriegs kämpften Roma auf beiden Seiten. Roma, die erfasst und kriegsuntauglich waren, wurden zu öffentlichen Arbeiten zwangsverpflichtet. Löhne wurden nur in Naturalien ausbezahlt, wobei die Entlohnung niedriger war als die der übrigen Bevölkerung. Aus Furcht vor Spionage wurde die Migration fahrender Gruppen durch verschärfte polizeiliche Maßnahmen und durch Beschlagnahmungen von Pferden und Wagen unterbunden, ihnen dadurch vielfach auch die Lebensgrundlage entzogen.

Zwischen den Weltkriegen

Roma wurden erfasst und registriert: durch Personenzählungen, Anlegen von Fotokarteien, und das Nummerieren von Häusern. Schon 1922 erging ein Erlass der Burgenländischen Landesregierung (Österreich), dass alle Roma in ihren Heimatgemeinden festzuhalten seien und die Zuwanderung von neuen Gruppen zu verhindern sei. 1925 wurden alle Roma fotografiert.

1936 wurde in Wien die Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung der so titulierten Zigeunerplage geschaffen: Ihre erste Aufgabe war, Roma datenmäßig zu erfassen. Im Burgenland wurden bereits Vorarbeiten geleistet: Vor 1938 waren bereits 8000 Roma über 14 Jahren mit Fingerabdrücken in der „Zigeunerkartothek“ erfasst. Die Grundlage für die systematische Verfolgung und Vernichtung in der NS-Zeit war somit schon gegeben.

In den mitteleuropäischen Staaten versuchte man seit dem 19. Jahrhundert, durch Einreiseverbote und Ausweisungen ausländische Reisende fernzuhalten. So wurden in der Schweizer Bundesverfassung von 1848 Rechtsvorschriften verankert, mit denen der migrierende Bevölkerungsteil domiziliert und die Entstehung neuer „Heimatlosigkeit“ verhindert werden sollten. Dem folgte das Bundesgesetz vom 3. Dezember 1850 „betreffend die Heimatlosigkeit“. Es verpflichtete die Kantone und damit die Unterbehörden angenommene oder tatsächliche biografische Bindungen an einen Ort zur Aufnahme. Auf eine Intitiative des Schweizer Bundesrates Giuseppe Motta hin wurde 1926 das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute gegründet, unter dessen Ägide in den folgenden Jahrzehnten ungefähr 600 Kinder von Fahrenden ihren Eltern fortgenommen, in Pflegefamilien, Erziehungsheime und psychiatrische Anstalten untergebracht und in einigen Fällen auch zwangssterilisiert wurden.[10] Erst 1973 wurde das „Hilfswerk“ auf großen öffentlichen Druck hin geschlossen.

Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 sah unter anderem die Einweisung in Zwangsarbeitslager vor.[8] In Frankfurt a.M. war von 1929 bis 1935 das so genannte „Konzentrationslager an der Friedberger Landstraße“ in Betrieb. Zum Zweck der Überführung von Sinti und Roma dorthin wurde Druck, aber kein Zwang ausgeübt. Zwei Jahre nach der Schließung dieses Lagers folgte an anderer Stelle in Frankfurt die Errichtung eines Zwangslagers.[11] (Zu Einzelheiten siehe: Porajmos#Vorgeschichte im Antiziganismus.)

Nationalsozialismus

Hauptartikel: Porajmos

Die nationalsozialistische Politik ging mit ihrer sowohl ethnisch-rassistisch als auch sozialhygienisch-rassistisch motivierten Verfolgung weit über die bis dahin übliche Kriminalisierung der „Zigeuner“ hinaus. Zunächst wurden die antiziganistischen Maßnahmen, die auf lokaler Ebene schon während des Kaiserreichs und der Weimarer Republik durchgeführt worden waren, systematisiert. Es entstanden auf Betreiben lokaler Behörden Sammellager für Roma und Sinti, so etwa auf dem Heinefeld in der Nähe von Düsseldorf, in Frankfurt (Main) oder in Berlin-Marzahn. Bei den Verfolgungsmaßnahmen bis etwa 1938 überwogen zunächst noch das Interesse und die Aktivität lokaler und regionaler Instanzen.

Nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ("Sterilisationsgesetz", 1933) wurden Sterilisierungen durchgeführt, nach dem Blutschutzgesetz (eins der zwei Nürnberger Gesetze, 1935) wurden Eheverbote ausgesprochen.

Robert Ritter und Eva Justin von der „Rassenbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes“ nehmen einem Mann Blut ab, April 1938

In der von Robert Ritter geleiteten Rassenhygienischen und kriminalbiologischen Forschungsstelle wurden seit 1937 die in Deutschland lebenden Roma und Sinti nach ihren Genealogien erfasst und ihre körperlichen Eigenschaften vermessen. Die RHF entwickelte ein Kategoriensystem, nach dem nach „Blutanteilen“ zwischen „fremdrassigen“ „Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ einerseits und „Nichtzigeunern“ aus der deutschen Mehrheitsbevölkerung und ihnen gleichgestellten als „deutschblütig“ geltenden „Mischlingen“ andererseits unterschieden wurde. Sinti und andere Roma wurden hierbei nur zum kleineren Teil als „stammechte“ Zigeuner, in der ganz überwiegenden Mehrzahl hingegen als „Zigeunermischlinge“ eingestuft. „Nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ wurden dagegen grundsätzlich als „deutschblütige Nichtzigeuner“ betrachtet, sofern eine genealogische Erfassung höchstens ein Großelternteil mit hälftiger Roma-Herkunft ergab. Während aber die im "Altreich" lebenden Sinti und Roma von der RHF genealogisch und gutachtlich in einem „Zigeunersippenarchiv“ in etwa vollständig erfasst wurden, kam der Aufbau eines dem entsprechenden „Landfahrersippenarchivs“ über einen Ansatz nicht hinaus. In welchem Maße Menschen mit nach Meinung der Erfassungsinstanzen „zigeunerischer“ Teilabstammung entgegen ihrem Selbstverständnis als „Zigeunermischlinge“ und also als „Zigeuner“ eingestuft wurden, ist eine von der Forschung kaum auch nur angesprochene und vorläufig nicht zu beantwortende Frage.

Federführend beteiligt am ideologischen Hintergrund der Verfolgung war der burgenländische Gauleiter und Landeshauptmann bzw. spätere steirische Vizegauleiter Tobias Portschy ("Die Zigeunerfrage", 1938).

Die wissenschaftlich begründete Neuausrichtung der Zigeunerbekämpfung mündete am 8. Dezember 1938 in den auch als „Grunderlaß“ bezeichneten Erlass Himmlers „betr. Bekämpfung der Zigeunerplage“, der eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus“ vorsah. In der Folge richteten sich die am weitesten gehenden Formen der Verfolgung bis hin zur Massentötung in den Vernichtungslagern gegen die als „fremdrassig“ klassifizierten Subgruppen der Roma.

Auch „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ wurden zwar wie andere als „asozialer Abschaum“ Kategorisierte (Unterstützungsempfänger, „Bummelanten“, „Arbeitsscheue“ – die Gruppen der „Asozialen“ überschnitten sich) diskriminiert. Ihnen wurden Wandergewerbescheine und Unterstützungsleistungen verweigert. Sie wurden noch im Frühjahr und im Sommer 1938 wie Juden, Sinti und Roma Objekte der Razzien nach „Arbeitsscheuen“ und als solche in Konzentrationslagern (Neuengamme, Buchenwald, Dachau u. a.) interniert, die manche von ihnen nicht überlebten. Andere wurden Opfer von Zwangssterilisationen. Der „Festschreibungserlaß“ von 1939, der „Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ das Verlassen des Aufenthaltsorts bei Strafe der KZ-Einweisung verbot und die Voraussetzung für die folgenden Gruppen-Deportationen bildete, nahm sie aber bereits ausdrücklich aus. Weder waren sie 1940 in die Deportation „in geschlossenen Sippen“ ins Generalgouvernement miteinbezogen, die der größte Teil der Deportierten nicht überlebte, noch 1941 in die Deportation burgenländischer Roma ins Ghetto Litzmannstadt ('Łódź') noch in die ab Februar 1943 beginnenden reichsweit planmäßig und flächendeckend organisierten „familienweisen“ Deportationen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

Spätestens seit dem Beginn der 1940er Jahre waren Sinti und Roma daneben wichtige soziale Rechte und gleichauf mit der jüdischen Minderheit die Rechte am Arbeitsplatz genommen, ihnen einen Sondersteuer auferlegt und ihre Kinder ausgeschult worden.

Deportation von Sinti und Roma in Asperg, Mai 1940

Die wissenschaftliche Forschung war eng mit polizeilichen Zielsetzungen verbunden. Die nationalsozialistische Zigeunerpolitik eskalierte in der Massentötung der Sinti und Roma, soweit sie innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lebten, im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und von Roma außerhalb des Deutschen Reiches vor allem durch die sog. Einsatzgruppen im okkupierten Osteuropa. Im „Zigeunerfamilienlager“ in Birkenau, aber auch in anderen Lagern wie Natzweiler (Elsaß) wurden Roma und Sinti Opfer von medizinischen Menschenversuchen, wie sie unter anderem von Josef Mengele geleitet wurden. Mit der Deportation in die Vernichtung verfiel das Eigentum der Sinti und Roma, so wie es schon im Fall der jüdischen Minderheit praktiziert worden war, an den Staat, der es der „deutschen Volksgemeinschaft“ in Gestalt seiner Bürger und sozialpolitischer Einrichtungen wie der NSV übergab oder es, vor allem Immobilien, von den Finanzämter zum Nutzen der Mehrheitsbevölkerung verwalten ließ.

Wie viele Sinti und Roma sowie von deren Verfolgung mitbetroffene Menschen insgesamt durch die Zigeunerpolitik der NS-Diktatur umkamen, ist nicht bekannt, da über die Zahl der in der Sowjetunion, in Polen und Südosteuropa Ermordeten keine gesicherten Angaben vorliegen. Alleine in Auschwitz-Birkenau wurden jedoch etwa 15.000 Menschen als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ umgebracht. Die Ermordungsquote unter den Roma-Gruppen in Tschechien sowie bei der größten österreichischen Gruppe der Burgenland-Roma lag bei rund 90 Prozent.

Politische und moralische Anerkennung des Völkermords

Am 17. März 1982 empfing der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und erkannte die nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Roma als Völkermord an. Diese Anerkennung wiederholte Bundeskanzler Helmut Kohl am 7. November 1985 im Rahmen einer Bundestagsdebatte. 1992 beschloss der Bundestag die Errichtung eines zentralen Mahnmals. Nachdem sich die Organisationen der Sinti und Roma über Jahre hinweg nicht auf einen gemeinsamen Widmungstext einigen konnten, bekräftigte der Bundesrat am 20. Dezember 2007 mit einem Beschluss den politischen Willen zu einem „Denkmal für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma“. Er anerkannte in diesem Beschluss ausdrücklich „die politische und moralische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für ein würdiges Gedenken an diese Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen“ und erklärte, mit dem Widmungstext den Anliegen Opferverbände „in größtmöglicher Weise“ Rechnung tragen zu wollen.[12] Inzwischen wurde ein Widmungstext von Historikern des Instituts für Zeitgeschichte in München und des NS-Dokumentationszentrums in Köln erarbeitet, formuliert und von den politischen Organen beschlossen. Am 19. Dezember 2008 fand in Berlin in einer öffentlichen feierlichen Handlung der symbolische Baubeginn des Denkmals statt.

Aktuelle Entwicklungen

Demonstrantin mit T-Shirt-Aufdruck Ţigancă împuţită (ro. „Dreckige Zigeunerin“) in Bukarest (2007)

Nach dem Ende des Nationalsozialismus blieben die europäischen Roma diskriminiert. Nach neuesten Umfragen sind zwischen 64 und 68 Prozent der heutigen Deutschen antiziganistisch eingestellt. Über kein anderes Volk wissen die Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft so wenig und meinen zugleich so viel Negatives zu wissen wie über Roma.[13]

Offene Verfolgung ist inzwischen zwar selten geworden, in allen Ländern Europas ist jedoch eine stille Diskriminierung gegenwärtig[14]. Bei einer Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bürger in allen 27 Staaten der Europäischen Union im Frühjahr 2008 durch die EU zum Thema „Diskriminierung“ wurde die Frage gestellt, wie wohl auf einer Skala von 1 bis 10 sich die Befragten fühlten, wenn sie daran dächten, bestimmte Nachbarn zu haben. Mit weitem Abstand am unwohlsten fühlten sich nach eigenen Angaben die Europäer bei dem Gedanken, sie hätten Sinti und Roma als Nachbarn (Durchschnittswert: 6,0; zum Vergleich: der Durchschnittswert für behinderte Menschen liegt bei 9,1).[15]

Der teilweise neu entfachte Nationalismus wendet sich in vielen Fällen gegen sie. Auch in den westeuropäischen Ländern haben Sinti und Roma sowie vergleichbare Minderheiten aus der Mehrheitsbevölkerung (Pavee, Woonwagenbewoners, Forains, Jenische u. a.) bis heute unter Diskriminierung und Vorurteilen zu leiden. Sozialabbau und Deregulierungsmaßnahmen treffen sie besonders hart. Die schulische Bildung der Sinti und Roma ist oft mangelhaft. Die traditionellen Berufe der Sinti und Roma werden nicht mehr gebraucht. Manche Roma sind noch heute Staatenlose und erleiden daher rechtliche Nachteile. Das EU-Parlament weist in der Entschließung zur Lage der Roma in Europa „auf die weite Verbreitung der Zigeunerfeindlichkeit und ihre diskriminierenden Auswirkungen auf die Chancen im Bereich Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste für die am meisten benachteiligte ethnische Minderheitengruppe in der Europäischen Union“ hin. Praktikable Lösungen des Problems bietet allerdings auch das Parlament nicht an.

In vielen Ländern Ostmitteleuropas, Osteuropas und Südosteuropas, insbesondere in der Tschechischen Republik, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Albanien und Mazedonien, stehen Roma am Rande der Gesellschaft und leben vielfach in eigenen Siedlungen oder Ghettos, die oft im Zuge erzwungener Sesshaftmachung in minderer Qualität und mit schlechter Infrastruktur errichtet wurden. Václav Miko, ein Roma-Aktivist aus Tschechien, vergleicht die Situation mit dem Apartheid 1948–1990 in Südafrika (Zutrittverbote für Roma in öffentliche Räume, automatische Unterbringung von Romakindern in Spezialschulen usw.)[16].

Die schweigende Mehrheit glaubt eher negativen Vorurteilen und Schlagzeilen der Boulevardpresse. Daher sind Roma in diesen Ländern massiver Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Während des Jugoslawienkrieges gerieten Roma 1991 zwischen die Fronten; die beteiligten Parteien rekrutierten unter Gewaltanwendung in den Roma-Dörfern Soldaten. Diese und weitere kriegerische Gewalt löste Roma-Flüchtlingswellen nach Westeuropa aus.

Da die Slowakei und Ungarn seit Mai 2004 sowie Bulgarien und Rumänien seit Anfang 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, gewinnt das Thema Minderheitenschutz eine größere Bedeutung. Bedingung und Kriterium für die Aufnahme in die Staatengemeinschaft ist die Respektierung der Minderheiten. Bei einer Umfrage in England gaben im Jahr 1993 zwei Drittel der englischen Bürger an, eine Nachbarschaft von „gypsies“ abzulehnen.

Der Fortschrittsbericht Türkei vom 9. November 2005 der Europäischen Kommission berichtet, dass Roma in der Türkei noch immer Probleme haben, adäquaten Wohnraum, Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit zu finden. In den letzten zwei Jahren entstanden romageführte Menschenrechtsorganisationen in fünf türkischen Städten. In Zusammenarbeit mit diesen Organisationen hat die Istanbuler Bilgi Universität damit begonnen, die türkische Roma-Bevölkerung zu lokalisieren und ihre exakte Anzahl zu bestimmen, um ein klareres Bild ihrer Probleme zu erhalten. Die Gesetzgebung verbietet Roma die Einwanderung in die Türkei.

In Deutschland löste eine von Martin Walser editierte Tatortfolge („Armer Nanosh“ von 1989) wegen antiziganistischer Inhalte, unter anderem wegen der verwendeten Bezeichnung „das Volk der roten Unterröcke“ und diverser klischeehafter Darstellungen, einen Eklat aus und wurde vom Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland scharf verurteilt.

Beispiele für antiziganistische Ausschreitungen

Zahlreich lassen sich aus den aktuellen Tagesmedien Beispiele antiziganistisch motivierter Übergriffe zitieren. Einige wenige Beispiele der letzten Jahre:

  • Im Oktober 2006 wurde eine Roma-Familie in dem slowenischen Dorf Ambrus durch eine „Bürgerwehr“ attackiert und vertrieben.[17]
  • Nach dem Mord an einer italienischen Frau durch einen aus Rumänien zugewanderten Rom Ende Oktober 2007 gerieten in Italien vor allem rumänische Roma unter Generalverdacht. Die italienische Regierung kündigte Massenabschiebungen auch wegen geringfügiger Delikte an.[18]
  • In Ungarn fanden allein im November 2008 mindestens 16 antiziganistische Übergriffe statt[19].
  • In Neapel löste im Mai 2008 das Gerücht, eine Romni habe ein Kleinkind stehlen wollen (Kinderdiebstahl: ein altes antiziganistisches Klischee[20]), Ausschreitungen aus, bei denen ein Roma-Lager komplett niedergebrannt wurde.[21]
  • Im Jahr 2011 formierte sich in Ungarn unter dem Namen Verderö (dt. "Wehrkraft") eine illegale "Bürgerwehr" mit dem erklärten Ziel, die Minderheit der Roma aus Ungarn zu vertreiben. [22] [23]
  • Ebenfalls 2011 kam es zu Ausschreitungen gegen Roma in verschiedenen Städten Bulgariens.[24]

Kontroversen der Antiziganismus-Forschung

Bezeichnungsproblematik

Die Begriffsbildung „Antiziganismus“ ist umstritten. Eine Kritik richtet sich darauf, dass er einen „Ziganismus“ impliziere, den es nicht gebe und der dem Selbstverständnis vieler Sinti und Roma als deutsche nationale Minderheit bzw. als europäische Minderheit widerspreche. Eine andere Kritik sieht in der Verwendung des Begriffs die Festlegung auf einen Opferstatus.[25] Eine dritte Kritik lehnt den Begriff ab, weil die Verwendung von „Zigeuner“, den er enthalte, abzulehnen sei.

Obwohl auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma das Ethnonym Zigeuner zurückweist, da es eine lange Geschichte als abwertendes Etikett habe und nationalsozialistisch kontaminiert sei, spricht er nicht anders als andere gewichtige Selbstorganisationen der Roma von „Antiziganismus“ und parallelisiert so mit „Antisemitismus“ und mit der jüdischen Verfolgungsgeschichte. In Tschechien hat der Roma-Schriftsteller und Aktivist Václav Miko den Begriff in seinem Buch von 2009 eingeführt und geprägt.[16]

Vergleichbarkeit von Zigeunerverfolgung und Judenverfolgung

Gelegentlich wurde - so von dem deutsch-amerikanisch-jüdischen Politikwissenschaftler Guenter Lewy - die Gleichsetzung von Zigeunerverfolgung und Judenverfolgung bestritten. Ursprünglich spielte diese Frage auch eine Rolle in der Diskussion zum Widmungstext für ein nationales Denkmal für die im Holocaust ermordeten europäischen Roma.

Später verlagerte sich die Diskussion auf die Frage der Verwendung des Terminus "Zigeuner" im Mahnmaltext.

Sowohl in der Verweigerung der Gleichstellung als auch in der Verwendung des Fremdbegriffs sieht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma einen Ausdruck mehrheitsgesellschaftlichen Antiziganismus'.

Medien

Literatur

  • Markus End, Kathrin Herold, Yvonne Robel (Hrsg.): Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Unrast, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-489-2
  • Gernot Haupt: Antiziganismus und Sozialarbeit. Elemente einer wissenschaftlichen Grundlegung, gezeigt an Beispielen aus Europa mit dem Schwerpunkt Rumänien. Frank & Timme, Berlin 2006, ISBN 3-86596-076-6
  • Gernot Haupt: Antiziganismus und Religion. Elemente einer Theologie der Roma-Befreiung. Münster u.a.: LIT-Verlag 2009 (Reihe Religionswissenschaft, Bd. 17) ISBN 978-3-8258-1765-7
  • Joachim Stephan Hohmann: Ihnen geschah Unrecht Zigeunerverfolgung in Deutschland. in: Tribüne, 21(1982), 82, S. 100-113,
  • Benno Müller-Hill: Tödliche Wissenschaft: die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-1945., 1. Aufl., Verlag Volk und Gesundheit, Westberlin 1989, ISBN 3-333-00438-0
  • Wulf D. Hund (Hrsg.): Zigeunerbilder. Schnittmuster rassistischer Ideologie, o. J., Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung e.V., ISBN 3-927388-74-2
  • Wulf D. Hund (Hrsg.): Zigeuner. Geschichte und Struktur einer rassistischen Konstruktion, o.J., Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung e.V., ISBN 3-927388-53-X
  • Anna Lucia Jocham: Antiziganismus. Exklusionsrisiken von Sinti und Roma durch Stigmatisierung. Hartung-Gorre, Konstanz 2010, ISBN 978-3-86628-313-8
  • Eva Krekovičová: Zwischen Toleranz und Barrieren: das Bild der Zigeuner und Juden in der slowakischen Folklore, 1998
  • Wilhelm Solms: Zur Dämonisierung der Juden und Zigeuner im Märchen, in: Sinti und Roma in der deutschsprachigen Gesellschaft und Literatur, 2001, S. 111-125
  • Katharina Stengel: Tradierte Feindbilder: die Entschädigung der Sinti und Roma in den fünfziger und sechziger Jahren, 2004
  • Änneke Winckel: Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland, Unrast, Münster 2002, 2. Aufl., ISBN 3-89771-411-6
  • Wolfgang Wippermann: Wie die Zigeuner: Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Elefanten-Press, Berlin 1997, ISBN 3-88520-616-1

Weblinks

Zitatnachweise, Quellen, Anmerkungen

  1. http://www.peterhug.ch/lexikon/zigeuner
  2. Vgl. Benoît Massin: Anthropologie und Humangenetik im Nationalsozialismus oder: Wie schreiben deutsche Wissenschaftler ihre eigene Wissenschaftsgeschichte?, in: Heidrun Kaupen-Haas / Christian Saller (Hrsg.), Wissenschaftlicher Rassismus: Analysen einer Kontinuität in den Human- und Naturwissenschaften, Campus-Verlag, Frankfurt a.M. 1999, S. 12-64
  3. Vgl. Carsten Klingemann, Bevölkerungssoziologie im Nationalsozialismus und in der frühen Bundesrepublik, in: Rainer Mackensen (Hrsg.), Bevölkerungslehre und Bevölkerungspolitik im „Dritten Reich“, Leske und Budrich / Deutsche Gesellschaft für Demographie, Opladen 2004, S. 183-206, S. 195, Anm. 12
  4. Zur Auffassung der Jenischen in der NS-Forschung siehe Andrew Rocco Merlino D'Arcangelis, Die Verfolgung der sozio-linguistischen Gruppe, der Jenischen (auch als die deutschen Landfahrer bekannt) im NS-Staat 1934 - 1944, Diss. Hamburger Universitaet für Wirtschaft und Politik, 2004, Teil II, S. 229ff.
  5. Volkmar Weiß: Die IQ-Falle: Intelligenz, Sozialstruktur und Politik. Leopold Stocker Verlag, Graz 2000, S. 195-202 („Die Zigeuner - eine neue erbliche Unterschicht?“), S. 202-207 („Die Anhäufung von sozialem Zündstoff“), vgl. auch ders., Bevölkerungspolitik als Grundlage von Staat und Volk, in: Die neue Achse 20 (2004), S. 11-29
  6. Zigeuner. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 903–904.
  7. Siehe z. B. die 1901 erschienene Erzählung „Die Spitzin“ von Marie von Ebner-Eschenbach: Projekt Gutenberg-DE
  8. a b Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der “Vergangenheitsbewältigung” in Deutschland: Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript Verlag, 2007, ISBN 978-3-89942-773-8, S. 313
  9. Jane Schuch: Über einen ausstehenden Dialog: Sinti und Roma in Deutschland. In: Leah Carola Czollek, Gudrun Perko (Hrsg.): Verständigung in finsteren Zeiten – Interkulturelle Dialoge statt ,Clash of Civilizations‘, Papy Rossa Verlag Köln, 2003, S. 93-110. Zitiert nach Leone Schock, S. 27.
  10. Vgl. Walter Leimgruber / Thomas Meier / Roger Sablonier: Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse: Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv. Bern 1998 (= Bundesarchiv Dossier 9), ISBN 3-908439-00-0 BLG Beratungsstelle für Landesgeschichte - Projekte
  11. Das Konzentrationslager an der Friedberger Landstraße 1929-1935, veröffentlicht durch das Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main
  12. Bundesrat, Drucksache 905/07 (Beschluss), 20. Dezember 2007 (PDF)
  13. http://www.science-at-home.de/referate/sinti.php
  14. Vgl. für Tschechien und Ungarn den HRW-Report für Tschechien und Ungarn 1996
  15. Eurobarometer spezial 296: Diskriminierung in der Europäischen Union: Wahrnehmungen, Erfahrungen und Haltungen S. 12 und 45ff.
  16. a b Václav Miko, Anticikanismus v Čechách [Antiziganismus in Böhmen], České Budějovice, Nová Forma, 2009, 132 Seiten, ISBN 978-80-87313-02-2, s. auch eine Online-Rezension des Buches von Karolína Ryvolová in iliteratura.cz vom 25. Mai 2009 (tschechisch), aufgerufen am 4. September 2009
  17. http://www.wieninternational.at/de/node/1819
  18. Staatsfeind Handtaschendieb, WOZ 45/2007
  19. http://esbalogh.typepad.com/hungarianspectrum/2008/11/atrocities-against-gypsies.html
  20. Wolfram Schäfer, Wider den Vorwurf des Kinderraubes, in: Udo Engbring-Romang/Wilhelm Solms (Hrsg.), "Diebstahl im Blick"? Zur Kriminalisierung der "Zigeuner" (Beiträge zur Antiziganismusforschung, Bd. 3), Seeheim 2005, S. 141-179; Wilhelm Solms, Die literarischen Quellen des Kinderraubvorwurfs, ebenda, S. 180-195.
  21. Siehe: Italien: Flammende Wut gegen Immigranten - Politik | STERN.DE, Behörden verteidigen Pogrome: Großeinsatz gegen Ausländer in Italien - taz.de.
  22. Illegale Bürgerwehren wollen Roma vertreiben Tagesschau.de, 29. Mai 2011, abgerufen am 30. Mai 2011
  23. "Kommt raus, Zigeuner, heute werdet ihr sterben!" Spiegel Online, 29. April 2011, abgerufen am 30. Mai 2011
  24. http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-09/bulgarien-roma-diskriminierung
  25. Wolfgang Wippermann, „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997, S. 11ff.

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