Menschenrechtssituation in Kuba

Menschenrechtssituation in Kuba

Einige grundlegende Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden von der kubanischen Regierung regelmäßig missachtet.[1]

Inhaltsverzeichnis

Freiheitsrechte

Freiheitsrechte wie:

  • Meinungsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Informationsfreiheit
  • Reisefreiheit

sind stark eingeschränkt. Die kubanische Regierung unterhält das Medienmonopol des Staates, was sicherstellt, dass freie Meinungsäußerung nahezu nicht existent ist. Unabhängige Journalisten, die dieses Meinungmonopol versuchen zu unterlaufen, gehen hohe Risiken ein. Laut Reporter ohne Grenzen wurden 2007 bis Juli 25 Reporter verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. In Kuba ist, nach China, die weltweit zweithöchste Anzahl an Journalisten inhaftiert.[2] Allerdings gibt es mit Yoani Sánchez die erste Kubanerin, die seit Ende 2007 unter Nennung ihres Namens und mit ihrem Foto offen ein Blog aus Kuba betreibt, in dem sie über die schwierige Situation des kubanischen Alltags berichtet.[3][4]

Zugang zum Internet ist stark eingeschränkt. Internetanschlüsse von Privatleuten sind genehmigungspflichtig und äußerst rar. E-Mail-Accounts, mit denen über Postfilialen Kontakt ins Ausland gehalten werden kann, können ohne Begründung geschlossen werden. Reporter ohne Grenzen ordnet Kuba den 13 „Feinden des Internets“ zu.[5]

Die Versammlungsfreiheit ist stark eingeschränkt. Politischen Dissidenten ist es generell verboten, sich in größeren Gruppen zu versammeln.[2] Allein die Demonstrationen der mit internationalen Menschenrechtspreisen ausgezeichneten Damas de Blanco werden seit April 2010 von den Behörden geduldet, allerdings nur innerhalb eines festgelegten Bereichs im weit vom Hauptstadtzentrum entfernten Viertel Miramar.[6] Sowohl vor ihren Wohnungen als auch bei gelegentlichen Demonstrationen an anderen Orten müssen die Frauen der Gruppe jedoch weiterhin mit staatlicher oder staatlich organisierter Behinderung bis hin zur Gewalt rechnen.[7]

Die Reisefreiheit für Kubaner unterliegt starken Restriktionen. Unerlaubtes Verlassen des Landes steht unter Strafe. Reisen ins Ausland sind genehmigungspflichtig. Diese wird jedoch häufig verweigert. Minderjährigen wird (außer zur gemeinsamen Emigration mit den Eltern) keine Auslandsreise gestattet.[2] Selbst Reisen innerhalb des Landes ist starken Beschränkungen unterworfen: Als Mittel gegen die Binnenmigration in die Hauptstadt werden in Havanna ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffene auswärtige Kubaner häufig in ihre Heimatprovinzen abgeschoben.[8]

Freiheitsrechte wie:

  • Allgemeine Handlungsfreiheit
  • Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
  • Persönlichkeitsrechte
  • Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Berufsfreiheit

sind zwar formell gewährleistet, unterliegen aber Einschränkungen.

Soziale Menschenrechte

Soziale Menschenrechte wie:

  • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung
  • Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben
  • Recht auf Arbeit

sind in Kuba gesetzlich verankert und haben meist Verfassungsrang.

Dem für lateinamerikanische Verhältnisse vorbildlichen Gesundheitssystem mangelt es an Arzneimitteln, technischer Ausstattung und Hygiene.[9] Die Ärzte gelten dagegen als hervorragend ausgebildet, werden jedoch zunehmend ins Ausland verschickt, so dass sie in Kuba fehlen. Kuba hat gemäß offizieller Statistiken eine der weltweit niedrigsten Raten für Kindersterblichkeit und eine hohe Lebenserwartung.

Über stark subventionierte Waren versucht die Regierung extrem niedrige Monatsgehälter von rund 20 US-Dollar und noch deutlich niedrigere Renten auszugleichen, jedoch wird die Liste dieser Waren ständig gekürzt. Außerdem profitieren von dieser Subventionspolitik auch jene, die ausreichend Geld zur Verfügung haben. Die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung stellt allgemein ein großes Problem für die kubanische Regierung dar. Da die einheimische Landwirtschaft trotz klimatisch günstiger Bedingungen wenig produktiv ist und 50 % des Landes brach liegen, müssen 84 Prozent der Lebensmittel gegen Devisen importiert werden.[10][11]

Das Recht auf Schulbildung wird in Kuba allgemein gewährleistet. Die Einschulungsrate liegt bei 100 Prozent. Die Qualität der Schulbildung hat jedoch in den letzten Jahren gelitten, da auf Grund wirtschaftlicher Probleme ein akuter Lehrermangel herrscht. Der Zugang zu Universitäten hängt zwar nicht mehr wie zu Zeiten vor der Revolution vom Geldbeutel der Eltern ab, jedoch haben Bewerber, die offen in Opposition zur sozialistischen Gesellschaft stehen, kaum eine Chance zum gewünschten Hochschulstudium angenommen zu werden.[12]

Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gilt im gesellschaftlichen Leben als weitgehend durchgesetzt. Frauen haben zu allen Berufen die gleichen Zugangsmöglichkeiten wie Männer. Jedoch sind noch nicht alle Probleme der lateinamerikanischen Machogesellschaft überwunden. Der engste Führungszirkel der kubanischen Regierung besteht ausschließlich aus Männern, obwohl Frauen in der kubanischen Volksversammlung einen hohen Anteil stellen.

Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Arbeit wird seit 2011 auf eine harte Probe gestellt, da bis März 2011 rund eine halbe Million Menschen, die sich bisher in staatlicher Beschäftigung befanden, freigestellt werden sollen. Sie erhalten abhängig von ihrer Beschäftigungszeit Arbeitslosengeld für bis zu sechs Monate in Höhe von 60 Prozent ihres Grundgehalts. Mindestens eine weitere halbe Million soll in Kürze folgen. Der Staat hofft, dass die freigesetzten Staatsbeschäftigten im etwas deregulierten Privatsektor mit 178 erlaubten Tätigkeitsgebieten unterkommen.

Ethnische Benachteiligung und Rassismus

Der institutionelle Rassismus des früheren Kubas wurde nach dem Sieg der Revolution abgeschafft. Jedoch wurden rassistische Denkweisen und latente Benachteiligung des schwarzen Bevölkerungsteils seitdem nicht überwunden. In prestigeträchtigen Führungspositionen oder in Jobs, welche Deviseneinkommen versprechen, beispielsweise im Tourismus, sind Weiße überproportional vertreten. Auch bei der Zulassung für privates Kleingewerbe sind Schwarze benachteiligt, da häufig ausreichend Platz in der eigenen Wohnung vorausgesetzt wird, eine Voraussetzung, die eher von ehemaligen Angehörigen der weißen Mittel- und Oberschicht erfüllt wird. Die Tatsache, dass nur circa fünf Prozent der ehemaligen schwarzen Unterschicht ins Ausland emigrierten und deren Angehörige demzufolge deutlich weniger von Geldsendungen aus dem Ausland profitieren, verschärft die Benachteiligung der schwarzen Bevölkerungsgruppe zusätzlich.[13]

Justizielle Menschenrechte

In Kuba gibt es keine Rechtsstaatlichkeit, da keine Gewaltenteilung zwischen Regierung und Justiz existiert.[14] Zudem widersprechen manche Gesetze den allgemeinen Menschenrechten – häufig insbesondere diejenigen Gesetze, auf die sich der Staat bei Strafverfahren gegen politisch Andersdenkende beruft. Ein prominentes Beispiel ist der objektiv nicht zu widerlegende Tatbestand der Peligrosidad Social Predelectiva (Vorkriminelle Gesellschaftliche Gefährlichkeit), für die ein Angeklagter ohne jedes Vorliegen einer Straftat zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden kann.[15] Zugang zum Jura-Studium und damit zu den Rechtsberufen ist Befürwortern der politischen Ordnung vorbehalten. Offene Kritik zieht für Studenten und Lehrpersonal den Ausschluss aus dem Hochschulsystem nach sich.

Gefängnisse

Nach dem World Factbook des US Bureau of Justice Statistics vom Jahr 1990[16] war damals die Anzahl der Gefangenen rückläufig. Sie lag 1990 bei 19.000, was etwa einer Quote von 190 Inhaftierten pro 100.000 Einwohnern entsprach. Die Anzahl der politischen Gefangenen unter dieser Gesamtanzahl der Gefangenen zu schätzen fällt schwer, da z. B. Dissidenten auch wegen unpolitischer Tatbestände, wie "asoziales Verhalten", in Haft genommen werden. Laut Amnesty International (ai) waren im Jahr 2005 annähernd 70 gewaltlose politische Gefangene inhaftiert. Gefangene werden häufig entfernt von ihren Angehörigen untergebracht und Besuche nur selten gestattet, ebenso wenig haben sie Zugang zu Radio oder Zeitungen. Nach Berichten ehemaliger Gefängnisinsassen sind primitivste Lebensbedingungen, verweigerte medizinische Versorgung, Isolationshaft, Misshandlungen und teilweise Folter an der Tagesordnung.[17][18] Die Regierung untersagt als eines von wenigen Ländern dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes den Zugang zu Haftanstalten.

Todesstrafe

Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft und ist für zahlreiche, auch politische, Straftaten vorgesehen. Sie wird immer noch verhängt, allerdings nur selten vollstreckt. Laut Amnesty International saßen im Jahr 2005 mehr als 30 Gefangene in den Todestrakten ein.

Zuletzt wurde die Todesstrafe am 11. April 2003 in drei Fällen vollstreckt, zuvor herrschte ein dreijähriges inoffizielles Hinrichtungsmoratorium. Die Hingerichteten hatten zuvor eine Hafenfähre entführt, dabei andere Fahrgäste als Geiseln genommen und mit deren Ermordung gedroht. Sowohl die katholische Kirche Kubas als auch ausländische Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen kritisierten das Urteil vor allem deshalb als unverhältnismäßig hart, weil die Entführung ohne Tote oder Verletzte beendet und das in einem Schnellverfahren verhängte Todesurteil zudem nur eine Woche nach dem Richterspruch vollstreckt wurde.[19]

Im Dezember 2010 ist das Todesurteil des letzten in Kuba einsitzenden Todeskandidaten in eine Haftstrafe umgewandelt worden. [20]

Politische Gefangene

Opposition und kritische Meinungsäußerung wird mit den Mitteln des Strafrechts geahndet.[21] Dissidenten können jahrzehntelang eingesperrt werden, ihre Strafen müssen sie regelmäßig vollständig absitzen. Gemäß dem ley de peligrosidad ist es sogar möglich, jeden, der „eine Bedrohung für den Sozialismus“ darstellt, unbegrenzt lange und ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Auf willkürliche Massenverhaftungen folgen oft ebenso willkürliche Freilassungen. Neben den Maßnahmen des Strafrechts gibt es auch eine ganze Palette von „weichen“ Maßnahmen mit denen die Regierung gegen Kritiker vorgeht: Drohungen, Schikane, Hausarrest, Beschlagnahmungen, öffentliche Verunglimpfungen und Verlust des Arbeitsplatzes.

Laut Amnesty International waren im Jahr 2005 annähernd 70[22], im Jahr 2004 ca. 70 [23]und im Jahr 2003 84[24] gewaltlose politische Gefangene inhaftiert.

Mitte 2010 erreichten Vermittlungen der Katholischen Kirche in Kuba und der spanischen Regierung die Ankündigung der Freilassung von 52 politischen Gefangenen bis Oktober 2010. Alle gehören zu den 75 im Rahmen des sogenannten Schwarzen Frühlings im Jahre 2003 Festgenommenen. Laut der inoffiziellen Kubanischen Menschenrechtsorganisation CCDHRN befänden sich auch nach dieser Freilassungsaktion noch über 100 politische Gefangene in kubanischen Gefängnissen.[25] Alle 36 bis zum 17. September 2010 Freigelassenen wurden nach Spanien ausgewiesen, wohin sie ihre Familienangehörigen begleiten durften.[26] Bis zum Jahresende 2010 wurden insgesamt 41 politische Gefangene freigelassen, wovon einer in Kuba bleiben durfte. Die bis zu diesem Zeitpunkt verbleibenden Gefangenen wollen laut Kardinal Ortega entweder in die USA ausreisen oder in Kuba verbleiben. Die kubanische Regierung möchte die als „Söldner“ der Vereinigten Staaten bezeichneten Dissidenten jedoch nur nach Spanien ausreisen lassen, welches sich zur Aufnahme verpflichtete.[27]

Position der kubanischen Regierung

Die kubanische Regierung vertritt die Position, dass eine Einschränkung der Grundrechte nötig sei, um Kuba vor geheimdienstlichen Angriffen insbesondere durch die Regierung der USA und durch Exilkubaner zu schützen. Denn diese betrieben offene und verdeckte Operationen gegen Kuba.

Seit der Revolution und der Unabhängigkeit des kubanischen Staates hätten die USA und exilkubanische Gruppen wiederholt versucht, durch politische und geheimdienstliche Infiltration, aber auch durch terroristische Aktivitäten, das kubanische System zu destabilisieren bzw. zu stürzen. Historische Beispiele für terroristische Aktivitäten seien die Invasion in der Schweinebucht durch US-geförderte Exilkubaner sowie der Anschlag auf eine kubanische Linienmaschine durch den Exilkubaner Posada im Jahre 1976.

Aus Gründen des Staatserhaltes will Kuba deshalb exilkubanischen Gruppen, deren Anhängern oder Dissidenten in Kuba kein Versammlungsrecht oder Medienfreiheit in Kuba gewähren, da diese - so die Auffassung der kubanischen Regierung - nicht mit demokratischen Mitteln, sondern mit finanzieller und logistischer Unterstützung durch die USA die Chance zum Staatsstreich ergreifen würden.

Kuba hat die UN-Frauenrechtskonvention mit Vorbehalten ratifiziert, sowie das Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention unterzeichnet.[28]

Am 28. Februar 2008 wurde von Kuba der Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte unterzeichnet,[29] aber bis heute noch nicht ratifiziert und umgesetzt. Beide Konventionen wurden im Jahre 1966 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und sollen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 konkretisieren.

Internationale Reaktionen

Vor allem ins Ausland geflohene beziehungsweise ins Exil ausgereiste Kubaner machen regelmäßig auf Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat aufmerksam und haben zu diesem Zweck in verschiedenen Ländern zahlreiche Organisationen gebildet, die meist in direktem Kontakt mit Menschenrechtsaktivisten in Kuba stehen. In geringerem Umfang informieren auch die größten Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International und andere über die Menschenrechtssituation im Land – zum Bereich Presse- und Meinungsfreiheit insbesondere Reporter ohne Grenzen. Seit 1990 verwehrt die kubanische Regierung Amnesty International einen Besuch zur Erkundung der Lage vor Ort.[30]

Die UN-Menschenrechtskommission, erteilte dem Land in den Jahren 1999 [31], 1997 und den 6[32] vorhergegangenen Jahren eine Rüge.

1998 wurde Staatspräsident Fidel Castro mit dem vom damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi gestifteten Internationalen Gaddafi-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet.

Weblinks

Quellen

  1. Amnesty International: Kuba Jahresbericht 2007
  2. a b c Human Rights Watch: World Report 2008 – Cuba
  3. Knut Henkel: Presse in Kuba – Kritik plötzlich erwünscht vom 13. Dezember 2007 (Archivversion)
  4. Die Zeit: Insel der blinden Passagiere Ausgabe 05 vom 24. Januar 2008
  5. Reporter ohne Grenzen: Internet Enemies - Cuba zugegriffen am 12. März 2009
  6. Havannas weißer Frühling Die Welt vom 21. April 2010
  7. Repudian a las Damas de Blanco durante un homenaje a Luther King Diario de Cuba vom 16. Januar 2011
  8. Cuba: Deporting the Palestinians The Economist vom 15. Mai 1997
  9. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KubaSicherheit.html
  10. Der Spiegel Raúl Castro bereitet Kuba auf magere Zeiten vor 27. Juli 2008
  11. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Kuba/Wirtschaft_node.html#doc361948bodyText5
  12. Bert Hoffmann: Kuba, 3. Auflage 2009, Verlag C.H. Becks, S. 80
  13. Hans-Jürgen Burchardt: Kuba nach Castro: Die neue Ungleichheit und das sich formierende neopopulistische Bündnis, in: Internationale Politik und Gesellschaft 03/2002, S. 78 f., Friedrich-Ebert-Stiftung, 2002
  14. Internationale Juristenkommission: Attacks on Justice 2005 – Cuba vom 11. Juli 2008, abgerufen am 19. Oktober 2011 (englisch)
  15. Kuba: Repressive Gesetze aufheben, gewaltlose politische Gefangene freilassen, so Amnesty In: Human Rights Education Association vom 18. März 2010, abgerufen am 20. Mai 2011
  16. World Factbook des US Bureau of Justice Statistics vom Jahr 1990
  17. ai - Koordinationsgruppe Kuba: Menschenrechtslage auf Kuba - Abweichende Meinung unerwünscht zugegriffen am 15. Januar 2008, 21:32 Uhr
  18. ai - Koordinationsgruppe Kuba: Pressefreiheit in Kuba und Haiti“ zugegriffen am 15. Januar 2008, 21:32 Uhr
  19. Quick trial, firing squad for three men provoke fury in: Miami Herald vom 12. April 2003 (englisch), abgerufen am 22. August 2011
  20. http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5isUV8KgGZIurl7CPF2roGBq5-dLA?docId=CNG.148e965332d084f751dc0e31c592a669.5c1 (abgerufen 30. Dezember 2010]
  21. Bernd Wulffen: Kuba im Umbruch. von Fidel zu Raúl Castro. Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-486-0, S. 172 und 176 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  22. AI Länderbericht Kuba 2006
  23. AI Länderbericht Kuba 2005
  24. AI Länderbericht Kuba 2004
  25. Politische Gefangene in Kuba – Spanien erwartet Freilassung, die tageszeitung vom 21. Juli 2010
  26. Cuba liberará otros cuatro presos políticos, y van ya 36, El País vom 17. September 2010
  27. El Gobierno cubano liberará otros 11 presos políticos, Europa Press vom 2. Januar 2011
  28. Vereinte Nationen: CEDAW: States Parties zugegriffen am 28. Februar 2008
  29. Digital Granma Internacional: Cuba firma pactos internacionales de derechos humanos vom 28. Februar 2008
  30. Amnesty International: Kuba Jahresbericht 2011
  31. Rüge der UN Menscherechtsorganisation für das Jahr 1999
  32. Rüge der UN Menscherechtsorganisation für die Jahre 1991 - 1997

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