Karl von Eberstein

Karl von Eberstein
Karl von Eberstein
Karl von Eberstein (rechts), Polizeipräsident von München, nach Unterzeichnung des Münchner Abkommens am 29. September 1938

Friedrich Karl Freiherr von Eberstein (* 14. Januar 1894 in Halle (Saale); † 10. Februar 1979 in Tegernsee) war in der Zeit des Nationalsozialismus Reichstagsabgeordneter der NSDAP, SS-Obergruppenführer, General der Waffen-SS und Polizei, Polizeipräsident von München und Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Herkunft und Militärlaufbahn

Ebersteins Vater war der preußische Major Ernst Freiherr von Eberstein. Karl von Eberstein wurde von 1904 bis 1912 in der königlich-preußischen Kadettenanstalt in Naumburg (Saale) und in der Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde bei Berlin erzogen. Da er aus gesundheitlichen Gründen zunächst nicht in den Militärdienst übernommen wurde, studierte er von 1913 bis 1914 Landwirtschaft und Nationalökonomie an der Universität Halle. Schon in der Jugendzeit lernte Eberstein den zehn Jahre jüngeren Reinhard Heydrich kennen; Ebersteins Mutter war die Patentante Heydrichs.

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 meldete sich Eberstein als Kriegsfreiwilliger. Von November 1914 bis zum Februar 1915 war er als Unteroffizier im Mansfelder Feldartillerie-Regiment Nr. 75. Nach einem Ausbildungslehrgang an der Feldartillerie-Schießschule in Jüterbog wurde Eberstein von September 1915 bis November 1918 im 2. Pommerschen Feldartillerie-Regiment Nr. 17 an der Westfront eingesetzt. Eberstein diente dabei als Regiments-Adjutant, als Ballonbeobachter und zuletzt als Batterieführer. Er wurde am 25. November 1915 zum Leutnant der Reserve befördert und mit beiden Klassen des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet.

In der Weimarer Republik

Nach Kriegsende gehörte Eberstein zeitweise der Reichswehr an: Von Februar bis Mai 1919 war er im Zeitfreiwilligen-Regiment Halle und im Freiwilligen Landjäger-Korps. Von April bis Juli 1920 führte Eberstein die III. Batterie des Reichswehr-Artillerie-Regiments 16 in Wittenberg, dann schied er endgültig aus der Reichswehr aus. Von 1918 bis 1920 war er Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Eberstein gehörte zu den Gründern der Hallenser Ortsgruppe des Stahlhelms und blieb bis 1924 aktives Mitglied. Parallel dazu engagierte er sich in Freikorps: 1919 und 1920 war er Mitglied im Freikorps Roßbach und dort der Adjutant von Wolf-Heinrich von Helldorf. Im März 1920 nahm er in Berlin am Kapp-Putsch teil. Während der Märzkämpfe in Mitteldeutschland war Eberstein 1921 als freiwilliger Wachtmeister bei der Schutzpolizei. Von Mai bis September 1921 gehörte er als Kompanieführer und Regimentskommandeur dem Selbstschutz Oberschlesien (SSOS) an, einem Zusammenschluss deutscher Freikorps während der Aufstände in Oberschlesien.

Aus finanziellen Gründen konnte Eberstein sein vor dem Ersten Weltkrieg unterbrochenes Studium nicht wieder aufnehmen. Deshalb hatte er von Ende 1919 bis März 1920 vorübergehend als Lehrling bei der Filiale Halle der Commerz- und Privatbank gearbeitet. 1923 und 1924 fand er als kaufmännischer Angestellter eine Beschäftigung bei den Leunawerken, dann arbeitete er bis 1926 in der Landwirtschaft.

Im Oktober 1922 war Eberstein dem „Notbund Halle“, einer Vorläuferorganisation der NSDAP, beigetreten. Zwischen 1924 und 1925 führte er den „Frontbann“ in Naumburg, eine Tarnorganisation der zu dieser Zeit verbotenen SA. Gleichzeitig war er Stabschef und Truppenreferent der Gruppe Mitte des Frontbanns in Halle. Am 17. August 1925 trat Eberstein der NSDAP (Mitglieds-Nr. 15.067) bei, gleichzeitig war er SA-Mann. Am 30. November 1925 verließ er die NSDAP, da er Arbeit als Angestellter der Heeresverwaltung bei der Kommandantur des Truppenübungsplatzes bei Ohrdruf gefunden hatte. Wegen seiner früheren NSDAP-Zugehörigkeit wurde er 1927 von der Reichswehr entlassen.

Am 17. Dezember 1927 heirate Karl von Eberstein Helene Meiner-Scholer, die Tochter eines Fabrikanten aus Klingenthal. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor. Von 1928 bis 1929 betrieb Eberstein als selbstständiger Fabrikant eine Wolle- und Baumwolle-Manufaktur in Gotha, später war er Geschäftsführer eines dortigen Reisebüros.

Am 1. Februar 1929 trat Eberstein unter der alten Parteinummer erneut in die NSDAP ein; am 1. April 1929 wurde er zudem Mitglied der SS (Mitglieds-Nr. 1.386). Am 12. April 1929 wurde er als SS-Sturmführer Adjutant der SS-Staffel VIII „Thüringen“ in Weimar. Von Mai 1930 bis Januar 1931 war Eberstein Stadtrat in Gotha. Ab dem 1. Juli 1930 arbeitete er hauptberuflich als Führer der SA oder SS, zunächst als Adjutant beim SS-Oberführer in Thüringen, dass zu dieser Zeit die erste Landesregierung unter Beteiligung der NSDAP hatte. Am 1. Februar 1931 wechselte er in den Stab der Obersten SA-Führung (OSAF); ab November 1931 wurde er zusätzlich Gausturmführer für München-Oberbayern. Eberstein, der am 15. September 1932 zum SA-Gruppenführer befördert wurde, führte ab 1. Juli 1932 die SA-Gruppe „Hochland“ in München.

1933 bis 1945

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wechselte Eberstein am 20. Februar 1933 von der SA zurück zur SS. Am 21. Februar 1933 übernahm er als SS-Gruppenführer den SS-Abschnitt XVIII in Weimar; ab 15. November 1933 führte er den SS-Oberabschnitt „Mitte“ mit Sitz zunächst in Weimar. Dieser Oberabschnitt wurde später nach Dresden verlegt und in „Elbe“ umbenannt; Eberstein führte ihn bis zum 1. April 1936.

Bei den Wahlen am 5. März 1933 wurde Eberstein in den Reichstag gewählt. Das Mandat des im nationalsozialistischen Deutschen Reich bedeutungslosen Reichstages behielt er bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Vom 20. Oktober 1933 bis zum 29. Dezember 1934 war Eberstein Staatsrat und Mitglied der Thüringischen Landesregierung. Von Juli 1934 bis Dezember 1938 war er Mitglied des Volksgerichtshofs. Nach dem Wechsel nach Dresden war Eberstein von Dezember 1934 bis März 1936 Kreishauptmann von Dresden-Bautzen.

Zum 1. April 1936 wurde Eberstein nach München versetzt. Zuvor war er am 30. Januar 1936 zum SS-Obergruppenführer befördert worden. In München übernahm Eberstein bis zum 1. Oktober 1942 das Amt des Polizeipräsidenten und wurde Führer des dortigen SS-Oberabschnitts „Süd“. Bis 17. Dezember 1942 leitete er gleichzeitig den SS-Oberabschnitt „Main“ in Nürnberg. Am 15. Dezember 1937 wurde Eberstein zusätzlich Leiter der Polizeiabteilung im Bayerischen Innenministerium. Mit der Einführung der Funktion des Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) übernahm er am 12. März 1938 diesen Posten für den Wehrkreis VII in München sowie bis 17. Dezember 1942 auch für den Wehrkreis XIII in Nürnberg. Als HSSPF war Eberstein ab dem 1. November 1939 auch „Oberster Gerichtsherr“ in seinem Arbeitsbereich für alle Angelegenheiten der SS und der Polizei, worunter auch das Konzentrationslager Dachau fiel. Auch während des Zweiten Weltkrieges wurde Eberstein weiterbefördert, zunächst am 8. April 1941 zum General der Polizei und am 1. Juli 1944 zum General der Polizei und Waffen-SS. Am 1. Oktober 1944 wurde er zum Höheren Kommandeur der Kriegsgefangenen im Wehrkreis VII ernannt und war damit zuständig für die Kriegsgefangenenlager in diesem Bereich.

Kurz vor Kriegsende wurde Eberstein am 20. April 1945 wegen „Defätismus“ auf Veranlassung von Martin Bormann und mit der Zustimmung Himmlers seiner Funktionen enthoben; die Initiative hierfür soll vom Münchner Gauleiter Paul Giesler ausgegangen sein. Eberstein soll zuvor die Tötung von Häftlingen im KZ Dachau ebenso wie die Verteidigung Münchens gegen die vorrückende US-Armee abgelehnt haben.

Nach Kriegsende

Karl von Eberstein wurde am 8. Mai 1945 von amerikanischen Truppen in München gefangengenommen. Bis zum 26. Oktober 1948 wurde er in verschiedenen Internierungslagern und Gefängnissen festgehalten, zuletzt im Internierungslager Dachau. Am 3. und 5. August 1946 war Eberstein Zeuge im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Am 15. November 1948 wurde er im Zuge der Entnazifizierung von einer Spruchkammer in München als „Minderbelasteter“ in die Kategorie III eingestuft und zu einem Einzug von 30% seines Vermögens verurteilt. Eine Haftstrafe entfiel, da die dreieinhalbjährige Internierung durch die Alliierten angerechnet wurde. Mehrere Berufungsverfahren führten vorübergehend zu einer Einstufung in die Kategorie II als „Belasteter“, am 19. Februar 1953 wurde Eberstein in letzter Entscheidung in die Kategorie IV als „Mitläufer“ eingeordnet. Ermittlungen der Justiz gegen Eberstein als Beschuldigten blieben folgenlos: Ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München im Jahr 1950 betraf die Aussonderung „untragbarer Kriegsgefangener“ zur – im nationalsozialistischen SprachgebrauchSonderbehandlung“ genannten – Ermordung. Das Verfahren wurde ebenso eingestellt wie ein zweites Verfahren im Jahr 1961.

Bis zu seiner Pensionierung arbeitete Karl von Eberstein als Bankkaufmann und als Angestellter in der Rezeption der Spielbank in Bad Wiessee.

Sein schriftlicher Nachlass wird heute im Bundesarchiv verwaltet.

Auszeichnungen

Literatur

  • Joachim Lilla (Bearbeiter): Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933-1945. Droste Verlag, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.
  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer: Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten. Droste Verlag, Düsseldorf 1986, ISBN 3-7700-0710-7.
  • Martin Schumacher (Hrsg.): M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus: politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung 1933 - 1945; eine biographische Dokumentation. 3., erheblich erweiterte und überarbeitete Auflage, Droste Verlag, Düsseldorf 1994. ISBN 3-7700-5183-1.
  • Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-10-091052-4.

Weblinks

 Commons: Karl von Eberstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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