Sollverzinsung

Sollverzinsung

Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z. B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Der Zins wird aus Kapitalnehmersicht als Schuldzins bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Begriffe

Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro Intervall, z. B. pro Jahr. Davon zu unterscheiden ist der Zinsbetrag, also der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt. Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird.

Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.

Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins.

Siehe auch Hauptartikel Reale Größe.

Arten von Zinsen

Zinsen auf Geldkapital

Vor der Entstehung des Metallgeldes gab es bereits den Naturalzins, der z. B. entstand, wenn vor der Aussaat Getreide geliehen wurde, das dann nach der Ernte mit Aufschlag von 50 und mehr Prozent zurückgezahlt werden musste. Dieser Zins ist offensichtlich die Folge genau des Ertragsausfalls bei dem Getreideverleiher, den dieser bei eigener Aussaat und entsprechender Ernte erzielt hätte.

Aus dem Naturalzins bezieht der Geldzins bis heute seine Legitimation, obwohl der Geldzins aus anderen Wurzeln entspringt. Sein Ursprung lag in den Herstellungs-, Verwahr-, Verwaltungs- und Transportkosten des Münzgeldes. Das wird deutlich, wenn man sich veranschaulicht, zu welchen Bedingungen ein Fürst, der über eine eigene Silbermine verfügt, bereit ist einen Kredit aufzunehmen. Er vergleicht die Kosten, die ihn die eigene Münzherstellung, d.h. die Silberbeschaffung und Münzprägung kosten würde, mit den Kreditzinsen. Die Zinsen stehen, anders als bei Naturalzins nicht mehr im Verhältnis zum Ertragsausfall, sondern zu den Herstellungskosten des Münzgeldes.

In dem Maße, in dem mit dem Wechsel das Papiergeld der Kaufleute und aus diesem schließlich die Banknote entstand, sank der Zins, da er sich nun nur noch mit den Herstellungskosten des Wechsels in Beziehung setzen musste.

Geldmarktzins ist der Zinssatz für Bargeldaufnahme auf dem Geldmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, wo er speziell Leitzins genannt wird.

Kapitalmarktzins ist der Zinssatz für langfristige Buchgeldkredite auf dem Kapitalmarkt.

Zinsähnlich im weiteren Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches sind auch Renten, Renditen und Wertsteigerungen von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei Investitionen, und allgemein das Konzept der Kapitaleinkommen.

Zinsen auf Sachkapital

Miete oder Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung von Immobilien wie Wohnungen, Büroräume, Häuser, Ferienhäuser, Garagen usw. Der Begriff Miete wird aber auch als Bezahlung für die zeitlich begrenzte Überlassung anderer Objekte und Dienstleistungen wie Autos, Werkzeug, Bagger, Mietwagen, verwendet.

Pacht oder Pachtzins ist der Zins für die Überlassung von Grundstücken und Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften kann.

Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend „Baurechtszins“ genannt.

Wichtige Zinssätze

Zentralbankzinssätze

Die Zentralbanken steuern über verschiedene Finanzinstrumente die Geldpolitik ihres Währungsraumes. Volkswirtschaftliche Ziele, die durch Beeinflussung des Zinsniveaus erreicht werden sollen, sind z. B. Preisniveaustabilität (Ziel der EZB) oder auch Wirtschaftswachstum/Wirtschaftabkühlung.

Zentralbankzinssätze sind unter anderem:

Marktzinssätze

Bank- und Sparkassenzinssätze

Zinstheorien

Funktionen des Zinses sind

  • Entgelt für entliehene oder gemietete Sachgegenstände oder Geld als Darlehen bzw. Kredit
  • Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie)
  • Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins)
  • Inflationsausgleich: Ausgleich für den Kaufkraftverlust des Kreditbetrags bei Inflation.
  • Opportunitätskosten: Der Gläubiger könnte mit dem verliehenen Kapital selbst wirtschaftlich tätig werden und Gewinne erzielen, für die er sich durch Zins entschädigen lässt. Die entgangenen Gewinne werden als Kosten verstanden. Opportunitätskosten können auch durch einen Konsumverzicht entstehen.

Der theoretischen Erklärung des Zinses widmen sich Zinstheorien:

Klassisch/Neoklassisch

Im Verständnis klassischer und neoklassischer Wirtschaftswissenschaftler erfüllt der Zins (und allgemein, Kapitaleinkommen) eine wichtige Funktion als Allokationsmechanismus, also einen Mechanismus der Messungen erlaubt und daher Entscheidungshilfe bietet: Eine Kühlschrankfabrik am Nordpol vermöchte womöglich tatsächlich kostendeckend arbeiten, dennoch wäre die niedrigere Rendite ein Indiz und Anreiz dafür, dass eine andere Investition sinnvoller wäre - für die Allgemeinheit ebenso wie für die Investoren.

Die Renditeniveaus in unterschiedlichen Sparten (Bsp. Flugzeuge, Autos, Informationstechnologie) sind ein Indikator für die Knappheit im volkswirtschaftlichen Sinn. Ein allgemeines Verbot von Zinsen würde also erschweren, diese Knappheit zu finden und zu beseitigen. Des Weiteren besagen die Erfahrungen aus dem Islamic Banking, dass Nullzinsgebote schlichtweg umgangen werden - Kapital kann aufgrund der Liquiditätspräferenz eine Rendite fordern, und ohne Investition keine wirtschaftliche Entwicklung. Dies führt zu der Vermutung, dass selbst die Schwächsten einer Gesellschaft in einer Wirtschaft ohne Nullzinsgebot schlussendlich wirtschaftlich besser gestellt sind als in einer Wirtschaft, die das Nehmen von Zinsen bzw Kapitaleinkommen effektiv verbietet und verfolgt.

Ein hypothetischer Investor, der aus rein altruistischen Motiven handelte, müsste das Renditeniveau zuhilfenehmen, um herauszufinden, wo er am nachhaltigsten die Versorgung der Gesellschaft mit Gütern, also der langfristigen Reduzierung der wirtschaftlichen Knappheit, bekämpft. Die Vorstellung, dass pur egoistisches und rein altruistisches Handeln sich bei besserem Wissen um die Umstände immer ähnlicher sehen, beziehungsweise der Investor, der angelockt von hohen Kapitaleinkommen die Knappheit der Allgemeinheit da beseitigt, wo sie am allergrößten ist, und so unfreiwillig altruistisch handelt, ist ein zentrales Element von Adam Smith's Unsichtbarer Hand und der klassischen liberalen Ethik.

Erklärung des Zinses nach Eugen von Böhm-Bawerk

Der österreichische Ökonom Eugen von Böhm-Bawerk (1851-1914) untersuchte als einer der ersten das Zinsphänomen systematisch. Bei der Untersuchung der Frage, weswegen man überhaupt Zinsen verlangt, stellte er fest, dass das Einkommen im Lauf des Lebens ansteigt und man daher für heute verliehenes Geld in Zukunft auch mehr zurück erwartet, da man sonst nicht bereit wäre, durch das Verleihen von Geld sparsamer sein zu müssen.

Zweitens beobachtete Böhm-Bawerk, dass Menschen ihre zukünftigen Bedürfnisse meist unterschätzen und Geld lieber sofort ausgeben („Gegenwartspräferenz“). Um sie dennoch zum Verleihen zu bewegen, müsse man ihnen als Ausgleich Zinsen anbieten.

Der dritte Grund für das Verlangen von Zinsen ist nach Böhm-Bawerk darin zu sehen, dass Arbeit bei der Herstellung von Maschinen sehr nützlich eingesetzt wird, indem sie gewissermaßen in einen Produktionsumweg geleitet werden kann. Wenn Arbeiter eine Maschine produzieren, kann hinterher mehr damit hergestellt werden, als die Arbeiter vorher leisten konnten. Es entsteht eine „zusätzliche Ergiebigkeit“, ein Produktivitätszuwachs, und ein Gläubiger kann vom Schuldner erwarten, ihn „angemessen“ daran zu beteiligen. Zinsen lassen sich danach aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der auf einen Produktionsumweg geleiteten Arbeit erklären. Um die Arbeiter im Voraus zu entlohnen, benötigt der Unternehmer Kapital, wofür er Zinsen zahlen muss und aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der Arbeit auch zahlen kann. Böhm-Bawerk wollte so mit einer eigenen Erklärung des Zinses ein bedeutendes Argument des Marxismus entkräften, wonach der Zins Teil des Mehrwerts ist, der wiederum durch Ausbeutung der Arbeiter durch die Kapitalisten gewonnen wird.

Der Zins ist - nach Böhm-Bawerk - nicht der Preis des Geldes, sondern der Preis für die Zeit und belohnt den Verleiher für eine hypothetische Verschiebung seines Konsums.

Erklärung des Zinses nach Ludwig von Mises

Der österreichische Nationalökonom Ludwig von Mises erklärte den Zins aus den subjektiven Wertungen der Menschen. Sie ziehen die Behebung eines unmittelbaren Unbefriedigtseins (etwa Hunger) der Behebung eines künftigen Unbefriedigtseins vor, daher wird eine bestimmte Menge heutiger Güter einer größeren Menge künftiger gleichartiger Güter vorgezogen. Da man demnach eine Menge heutiger Güter mit einer größeren Menge künftiger Güter wertmäßig gleichsetzen kann, ergibt sich ein Mengenunterschied zwischen diesen Gütern, der Zins.

Erklärung des Zinses nach John Maynard Keynes

Nach der Liquiditätspräferenztheorie von John Maynard Keynes beruht Zins auf der besonderen Begehrtheit des Geldes. Nach ihm ist Zins die Belohnung für die Aufgabe von Liquidität über einen bestimmten Zeitraum oder – was das Gleiche ist – für die Nichthortung von Geld.

Der Vorteil des Geldbesitzes wird von Keynes Liquiditätsprämie des Geldes genannt. Sie besteht darin, dass man mit Geld überall und jederzeit problemlos zahlen kann, nicht aber mit anderen Dingen, beispielsweise mit einem Schuldschein aus einem Kreditvertrag. Außerdem hat ein Geldbesitzer Wahlfreiheit im Angebot von Waren und Dienstleistungen, die er für sein Geld erwerben kann.

Naturgemäß haben alle Wirtschaftsteilnehmer eine Vorliebe für den Besitz von Geld, eine Liquiditätspräferenz („liquidity-preference“), wie J. M. Keynes sich ausdrückt. Sie wollen zahlungsfähig sein und unter dem Marktangebot frei wählen können. Die Liquiditätspräferenz hängt nach Keynes ab von vier Beweggründen („Motiven“) zum Halten von Geld:

  1. Einkommensmotiv („income-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einnahme und Ausgabe des Einkommens,
  2. Geschäftsmotiv („business-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einkauf und Verkauf einer Ware,
  3. Vorsorge- oder Vorsichtsmotiv („precautionary-motive“) aus Vorsorge für bevorstehende und unvorhersehbare Ausgaben,
  4. Spekulationsmotiv („speculative-motive“) aus der Erwartung günstigerer Gelegenheiten zur Verwendung des Geldes.

Einkommensmotiv und Geschäftsmotiv zusammen nennt Keynes auch Umsatzmotiv („transactions-motive“).

Wer Geld weggibt, gibt – nach Keynes – die Verfügung über Geld als Universalzahlungsmittel auf. Der Vorteil des Geldbesitzes, die Liquiditätsprämie des Geldes, wird beim Kreditgeschäft vom Kreditgeber an den Kreditnehmer verliehen. Für den dabei entgangenen Vorteil lässt sich der Kreditgeber einen Zins bezahlen, welcher die Höhe der Liquiditätsprämie verkörpert. Dieser Zins ist der Preis dafür, dass er über das verliehene Geld während der Laufzeit des Kredits nicht verfügen kann. Umgekehrt ist der Kreditnehmer bereit, für den erworbenen Vorteil des Geldbesitzes diesen Zins zu bezahlen.

Die Tatsache, dass Geld beim Behalten praktisch keine Nachteile (Durchhaltekosten) verursacht, macht es Kreditanbietern risikolos, ihr Geld vom Angebot zurückzuhalten, zu horten, solange ihnen der Zins für Kredite nicht hoch genug erscheint oder sie sein Steigen erwarten. Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Geld in spekulativer Absicht entzogen und in der Spekulationskasse gehalten. Es verschwindet in der so genannten Liquiditätsfalle („liquidity trap“), wie Keynes sagt. Diese Zurückhaltung verhindert, dass der entsprechende Zinssatz gegen null sinkt. Keynes bemängelte, dass dadurch die Wirtschaft massiv gestört werden kann. Als Gegenmaßnahme schlug er eine ständige maßvolle Geldentwertung (Inflation) vor, welche gehortetes Geld entwertet und somit Geldhortung kostspielig macht. Dieser Idee entspricht sein Ausspruch Lieber ein Prozent mehr Inflation als ein Prozent mehr Arbeitslosigkeit.

Weitere Zinstheorien

  • Fruktifikationstheorie („Boden-Fruchtbarkeits-Theorie“): Zins als Ersatz für Bodenfruchtbarkeit (A. R. J. Turgot, Frankreich, 1727–1781),
  • Abstinenztheorie („Enthaltsamkeitstheorie“): Zins als Entschädigung für Konsumverzicht (N. W. Senior, England, 1790–1864),
  • Grenzproduktivitätstheorie: Zins entspricht der Grenzproduktivität des Kapitals (J. B. Clark, USA, 1847–1938),
  • Urzinstheorie (Geld-Mehrwerttheorie): Zins auf Grund der höheren Begehrtheit flüssiger Zahlungsmittel (S. Gesell, 1862–1930),
  • Dynamische Zinstheorie: Zins entspricht variablen Unternehmensgewinnen (J. A. Schumpeter, Österreich, 1883–1950),
  • Loanable-Fund-Theorie („Rentable-Anlage-Theorie“): Zins bestimmt sich nach Kreditangebot und -nachfrage (B. G. Ohlin, Schweden, 1899–1979).
  • Eigentumstheorie des Zinses: Zins ist eine Kompensation dafür, dass ein Gläubiger eine Forderung gegen einen Schuldner dadurch umlauffähiger macht, dass er Vermögenshaftung für den Fall des Schuldnerausfalls übernimmt und dadurch sein Vermögen belastet (Gunnar Heinsohn/Otto Steiger, Deutschland)

Historisches

Seit es Eigentum gibt, wird Zins verlangt und gezahlt. Schon die ersten Hochkulturen trafen daher Regelungen, die Höhe des Zinses zu begrenzen. In Mesopotamien ist der Codex Hammurapi überliefert, der in § 89 einen maximalen Zinssatz von 20% für Silberkredite und 33 1/3% für Gerstenkredite vorschrieb. Im klassischen Griechenland und Römischen Reich sind Zinssätze von 6 % bis 10% überliefert. Auch hier bestanden gesetzliche Regelungen gegen Wucher. Die Zinssätze schwankten je nach Bonität und wirtschaftlicher Lage. Im Mittelalter bestand kein geregeltes Bankwesen. Verbindlichkeiten entstanden meist aus Notlagen, das Zinsniveau war dementsprechend hoch. Ab der Renaissance entwickelt sich wieder ein Bankwesen, beginnend in Norditalien. Gute Schuldner hatten die Möglichkeit, sich ab 4 % zu finanzieren. Auch die Höhe der Zinssätze für Staatsanleihen stabiler Staaten im 18. und 19. Jahrhundert lagen zwischen 3 % und 5 %.[1] Entsprechend legte das BGB den gesetzlichen Zinssatz auf 4 % fest. Mit der Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg stiegen auch die Zinssätze in astronomische Höhen. Seitdem schwanken die Zinssätze mit der Konjunktur und der Inflation. Als Hochzinsphase der Nachkriegszeit gelten die 1970er Jahre, während die Zinsen sich derzeit auf niedrigem Niveau befinden[2]

Kritik am Zins

Bei der Kritik ist zu unterscheiden zwischen ethischen und ökonomischen Aspekten. Im Alten Testament wird Juden das Nehmen von Zinsen untereinander verboten, „Fremden“ gegenüber hingegen erlaubt. Christen wurde bis in das 18. Jahrhundert durch päpstliche Erlasse das Nehmen von Zinsen generell verboten (siehe Zinsverbot, Enzyklika Vix pervenit) . In einigen Staaten wird die Shariah so ausgelegt, dass jegliches Nehmen von Geldzinsen Wucher entspricht, und damit verboten ist. Zum Zinsverbot im Islam siehe Islamic Banking.

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde unter anderem von Gottfried Feder die sogenannte Brechung der Zinsknechtschaft gefordert. Darunter verstand Feder, dass das deutsche Volk sich in einem kontinuierlichen Abhängigkeits- und Ausbeutungszustand durch jüdisch geführte Finanzinstitute befinde.

Nach freiwirtschaftlicher Auffassung ist nicht der Zins das Problem, sondern der Anteil des Zinses - die Liquiditätsprämie - der ein marktgerechtes Absinken des Zinsniveaus auf etwa Null verhindert. In der Situation, in der das Zinsniveau die Liquiditätsprämie unterschreiten würde, würde nicht mehr (ausreichend) investiert. In Folge würde die "Geldhortung" (Liquiditätsfalle) dazu führen, dass die Geld-Umlaufgeschwindigkeit weiter reduziert würde und dies zu deflationären Zuständen führe.

Rechtslage in Deutschland

Im deutschen Zivilrecht ordnet § 248 Abs. 1 BGB an, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung, wonach Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, nichtig ist. Die Vorschrift bezweckt einen Schutz des Schuldners vor der Kumulation von Zinsen. Gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift gilt eine Ausnahme für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften. Diese können wirksam die Zahlung von Zinseszinsen versprechen. Auch beim handelsrechtlichen Kontokorrent können gem. § 355 HGB Zinseszinsen vereinbart werden. In § 289 BGB ist für den gesetzlichen Anspruch auf Zinsen als Ersatz des Verzugsschadens geregelt, dass von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten sind.

Werden Steuerforderungen gestundet, so werden Stundungszinsen gem. § 234 AO berechnet.

Siehe auch

Literatur

  • Karl-Heinz Brodbeck: Interest will not lie! Zur impliziten Ethik der Zinstheorie. In: praxis perspektiven. 6 (2003), S. 65–76 (PDF)
  • Otmar Issing: Einführung in die Geldtheorie. München 2003, ISBN 3-8006-2993-3
  • John Maynard Keynes: The General Theory of Employment, Interest and Money. 1936
    • Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes. Duncker & Humblot, München/Leipzig 1936; 10. verbesserte Auflage ebd. Berlin 2000, ISBN 3-428-07985-X
  • Friedrich August Lutz: Zinstheorie. Polygraphischer Verlag, 1956; 2. neubearbeitete und stark erweiterte Auflage: Mohr Siebeck, 1967, ISBN 3-16-312752-5
  • Ludwig von Mises: Nationalökonomie. 1940

Weblinks

Fußnoten

  1. Matthias Schlecker: Geschichte des Kredits. April 2008 (PDF; 755 KB)
  2. Deutsche Bundesbank: Diskontsatz der Deutschen Bundesbank / Stand am Monatsende (1948–1998)
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