Studienstiftung des Deutschen Volkes

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, die an begabte Studierende und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung, Deutschlands größtes Begabtenförderwerk, ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn. Finanziell wird die Studienstiftung vom Bund, den Ländern und Kommunen, einer Vielzahl von Stiftungen und Unternehmen sowie mehr als 6.000 privaten Spendern getragen.

Die Studienstiftung wurde 1925 in Dresden gegründet, im Jahr 1934 aufgelöst und 1948 in Köln als eingetragener Verein neu gegründet. Seit ihrem Bestehen hat sie mehr als 50.000 besonders begabte Studierende und Doktoranden unterstützt. Jährlich werden rund 3.000 Stipendiaten neu in die Förderung aufgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Stiftung

1925 zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in Köln und 1990 dann die Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.

Aufnahme in die Studienstiftung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung. Eine Selbstbewerbung um eine Aufnahme in die Studienstiftung ist in der Regel nicht möglich. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über vier Wege:

  1. Durch Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe darf einen Schüler pro 25 Abiturienten, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement usw. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 30% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme der Studierenden unabhängig von eventuellen Mitbewerbenden geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
  2. Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor Studierende vor, die er für besonders förderungswürdig hält. Nach einem vereinfachten Auswahlverfahren (zwei Professorengespräche) werden im Durchschnitt 50% der so vorgeschlagenen Studierenden in die Stiftung aufgenommen. Auch Promovierende können vorgeschlagen werden.
  3. Durch Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag kann ein Studierender pro 25 Absolventen der Zwischenprüfung des jeweiligen Studienganges vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Durchschnittlich 30 % der Vorgeschlagenen werden aufgenommen.
  4. Als Preisträger eines Bundeswettbewerbes (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z. B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade) nach einem gesonderten Auswahlverfahren.

Geschieht die Aufnahme vor der Zwischenprüfung bzw. vor Abschluss des vierten Semesters, so ist die Förderung zunächst auf drei Probesemester begrenzt und kann bei sehr guten Studienleistungen – unterstützt durch unabhängige Gutachten zweier Professoren – auf die Dauer des Regelstudiums ausgeweitet werden. Bei ca. 90% der Stipendiaten ist diese Endaufnahme erfolgreich.

Förderungen

Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein Büchergeld (im Jahr 2008 betrug dieses 80 Euro/Monat) sowie auf ein Lebenshaltungsstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.050 Euro; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Verheiratete Stipendiaten und Stipendiaten mit Kind können einen Familienzuschlag von monatlich 155 Euro erhalten. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 155 bis 255 Euro gewährt werden. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) [1].

Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Einkommensteuergesetz § 3.11 gelten Zahlungen aus dem Stipendium als steuerfreies Einkommen und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Ideelle Förderung

Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen vor ihrer endgültigen Aufnahme jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben.

Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen

  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 8.000 Stipendiaten mit einer Studienförderung. (Stand: Juni 2008)
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 900 Stipendiaten in einer Promotionsförderung.
  • Etwa 3.000 Stipendiaten werden jedes Jahr neu aufgenommen.
  • Etwa 50 % der Stipendiaten erhalten als Studienförderung lediglich das Büchergeld, etwa 16 % der Stipendiaten erhalten ein Vollstipendium.
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes selbst wird zu etwa 75 % (von 37,3 Millionen Euro pro Jahr) aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Prominente Mitglieder und Alumni der Studienstiftung

Preisträger

Sonstige

Belege

  1. Richtlinien des BMBF

Literatur

Weblinks


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